Montag, 23. Januar 2012

Kontrollen in der Sozialhilfe


Ohne gebetsmühlenartig hier die Missbrauchsvorwürfe gewisser Printmedien zu wiederholen, möchte ich heute aufzeigen, wie derzeit ein Ansuchen um Sozialhilfe kontrolliert wird und wie schwierig es deshalb in der Praxis ist, ohne kriminelle Energie das System zu umgehen. (IM 2008)

Vorab sie haben ein Anrecht auf Sozialhilfe wenn sie in eine materielle Notlage geraten sind. Sozialhilfe ist also keine Almosen welches gegeben werden kann, sondern welches ihnen zusteht. Leider gibt es da und dort Sozialamtsmitarbeiter, die euch das Gefühl vermitteln, es sei deren Portmanie.

Geschichtlich werden mir die älteren Jahrgänge zustimmen, wenn ich davon erzähle, wie sehr es speziell für die ältere Generation mental schwierig war, überhaupt einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Das mag mit Erziehung, Tradition und persönlichem Umfeld zu tun haben. In dieser Generation ist es schon ein grosser Schritt, das RAV aufzusuchen oder Arbeitslosengeld zu beantragen. Schlimmer war es ja noch, als dies noch über die Gemeindeämter beantragt werden musste. Da wurde vorher das eigene Ersparte aufgebracht oder Hilfe in der Verwandtschaft gesucht.

Niemand ist davon ausgenommen, in solch eine Situation zu geraten. Sozialhilfe hat ferner etwas mit Geben und Nehmen zu tun. Geben heisst, in der Zeit wo es möglich ist, seinen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen. Das heisst u.a. Steuern dem Einkommen entsprechend zu entrichten. Nehmen heisst, nicht einfach in einen Topf zu greifen und sich zu bedienen. Sondern seinen Antrag zu stellen, seine persönliche, vor allem finanzielle Situation offenzulegen. Dazu wird man gründlich durchleuchtet. Professionell geführte Sozialdienste werden ihren Antrag auf Sozialhilfe systematisch prüfen.

Checklisten

Und zwar anhand von Checklisten, die man ab 1.August 2008 sogar noch verschärft hat. Dabei kommt es zu mancher Doppelgleisigkeit, die man in der Praxis ohne das Ansehen der Person intern auf dem kurzen Dienstweg regeln könnte. Betreffend der Einkommens- und Vermögensverhältnisse wäre es sinnvoller dem Antragsteller offen mitzuteilen, dass man seine Angaben sowieso anhand der Steuerdaten gegen kontrolliert. Hier endet der Datenschutz. Andererseits wäre es unsinnig verschiedene Angaben zu machen. Dabei stützt man sich auf die Steuererklärungen und auf Kontoauszüge (sofern überhaupt eines vorhanden!)

Wobei wir bis heute noch nicht bis ins Detail abklären konnten, in welchen Umfang die Kontoauszüge beigebracht werden müssen. Wir haben als Selbsthilfeprojekt Anfragen an die Datenschützer und das Bundesamt für Sozialversicherung gestellt. Angefragt deshalb, weil laut Antragsformular ein fortlaufender Kontoauszug eingereicht werden sollte. Das heisst mit täglichen Auszügen wo und was sie eingekauft haben usw. Dazu auch ein Auszug aus der Antwort des BSV : Eigentlich wären wir auch der Ansicht, Bankauszüge mit dem Kontostand am Monatsanfang und Monatsende sollte reichen. Übrigens auch die Meinung der Datenschützer.

Weiter im Text : Bei Ergänzungsleistungen sind bei starken Schwankungen des Vermögens manchmal präzisere Angaben notwendig. Hauptargument dazu : eventuell der Tatbestand des Vermögensverzichts (sh. dazu Steuererklärung bzw.Meldepflicht) Und dies wäre ohnehin ein Straftatbestand, was dem Bürger sicher klar ist, sowie alle anderen Versuche Vermögen zu verschweigen.

Dem könnte man folgendes entgegen halten: Man ersieht doch aus dem Jahresauszug der Bank, wie viel Zinsen einen Konto gebracht hat. Sollte jemand über Schwarzgeld verfügen, wird er es den Konten fernhalten. Umgekehrt ergeben die Pluszinsen des Kontos eine Jahresübersicht über die Kontobewegungen.

Abgesehen davon werden je nach Grösse der Gemeinde, entsprechende Informationsgespräche oder sogar Informationsabende durchgeführt. Darin wird auch mitgeteilt, dass Motorfahrzeugkontrollen und Ausgleichskassen routinemässig abgefragt werden. Die ja nicht sleten im selben Gebäude untergebracht sind. Ausserdem erfolgt auf dem Formular, mit Unterschrift zu bestätigen, die Aufklärung über die Rechten und Pflichten, welche bei jedem persönlichen Besuch noch öfters wiederholt werden. (Haben sie im Lotto gewonnen? (Auszahlungsgrenze Kiosk FR 50.-. Darüber hinaus nur mit Antrag))

Im Kanton Aargau besucht neu im Rahmen eines Pilotprojektes in verschiedenen Gemeinden ein Aussendienst des kantonalen Sozialdienstes die Wohnung des Antragstellers. Für mich eher gefährlich, ist die Befragung von Nachbarn eines Wohnquartiers. Damit wird nämlich ermöglicht, den unangenehmen Nachbarn eines auszuwischen und Unwahres über ihn zu erzählen. Denn nicht alle Bewohner eines Hauses sind sich einander grün. Umgekehrt ist es schon vorgekommen, dass Bittsteller trotz Arbeitslosigkeit morgens die Wohnung verliessen, damit die Nachbarn nichts davon merkten. Diese Beobachtung könnten in die Irre führen. Luzern und andere Gemeinden bedienen sich sogenannter Sozialinspektoren. Emmen war ja diesbezüglich Vorreiter. Aber eben auch die kosten Geld und unter dem Strich gleicht es sich aus.

Kontrollen sind offenbar notwendig, weil es einzelne Bezieher gibt, die das gut aufgestellte System austricksen. Zum Leidwesen der ehrlichen Bezieher. Manche Aktionen sehe ich eher am Rande des Persönlichkeitsschutzes. Bei den Pflichten erhält man wenig Unterstützung, bei den Rechten sieht es anders aus.

Das müsste in beiden Richtungen gelten. Denn eine weitere Massnahme sieht eine jährliche Plausibilitätsprüfung des Dossiers vor, ob es da oder dort zu Unstimmigkeiten gekommen ist. (Vieraugenprinzip). In Summe sind alle Massnahmen und Abklärungen von der Qualität des Personals abhängig, welche mit dem Dossier beschäftigt sind. Im weiteren Teil klären wir sie noch zum Vieraugenprinzip auf und was passiert, wenn im Verdachtsfall ermittelt wird.