Dienstag, 28. Juni 2011

Jugend wünscht

Heile-Welt-Fantasien orientieren sich an gängigen Glücksverheißungen

Heute stellen wir uns vor, wir sind fünfzehn. Ja, ich weiß, für viele von uns schwierig (für mich wahrscheinlich noch schwieriger als für Sie), aber trotzdem. Also. Fünfzehn. Oder siebzehn. Oder neunzehn. Wir haben, stellen wir uns vor, im Großen und Ganzen eine vergnügliche Kindheit gehabt. Unsere Mama war viel daheim, als wir klein waren, das war uns recht, denn sie hat eine Menge mit uns unternommen und gut gekocht und so weiter.

Später hat sie dann angefangen, Teilzeit zu arbeiten, aber trotzdem ist sie bis heute für uns da, wenn wir was von ihr brauchen. Ob sie gern daheim war und wie das einmal mit ihrer Pension sein wird, das ist ehrlich gestanden nicht unser Problem. Und was wäre, wenn der Papa und sie geschieden würden, darüber mögen wir uns nicht den Kopf zerbrechen. Oder: Falls unsere Eltern bereits geschieden sein sollten, fallen ihre eventuellen finanziellen Zukunftssorgen ebenfalls nicht in unsere Zuständigkeit. Vielleicht kriegen wir dennoch mit, dass die Mama schwer über die Runden kommt mit ihrem Teilzeitgehalt, doch erstens ist das nicht unsere Schuld, und zweitens gibt es ja auch noch andere geschiedene Frauen als die Mama, zum Beispiel alle die Promi-Tussen, die ihre Ex gnadenlos abzocken.

Kann man überall nachlesen. Scheidung lohnt sich, wenn man es richtig anfängt, so viel ist klar, jedenfalls für Frauen. Und nachdem sich die männlichen Macher-¬Typen offensichtlich eine kostspielige Begleiterin nach der anderen leisten können, macht der Papa, wenn er wegen der Alimente jammern sollte, halt was falsch. Nein, wir sind eh nicht so deppert, wie sich das jetzt anhört, aber wann, wenn nicht in unserem Alter, sollen wir davon ausgehen, dass wir – nicht böse sein, Eltern – einfach mehr zusammenbringen werden als die Alten ¬beziehungsweise dass wir schlicht und einfach imstande sein werden, unsere Träume zu realisieren?

Wir träumen von einer beglückenden Partnerschaft und Kindern. Das ist doch, verdammt noch einmal, nicht abartig. Wär ja seltsam, wenn wir uns ein Leben als eiskalte EinzelgängerInnen wünschten. (Unsere heile Fantasiefamilie fällt möglicherweise umso unrealistischer aus, je mehr wir in der Realität von problematischen Verhältnissen umgeben sind. Auch das ist keine ungewöhnliche Reaktion.) Und heil definieren wir einerseits unter dem Einfluss der Bilder, die uns von allen Seiten als Heile-Welt-Darstellungen präsentiert werden, und andererseits auf der Basis unserer Erfahrungen, die uns meist mit traditionellen Organisationsformen von Familienarbeit konfrontiert haben.

Wir sind aufgewachsen mit (Halbtags-)Kindergärten ab drei Jahren, mit Halbtagsschulen und mit Müttern, die Teilzeit arbeiten, und uns ist daraus kein Leidensdruck erwachsen. Wir wissen nicht, wie es uns in einer Ganztagsschule gefallen hätte, und wir haben ständig zu hören bekommen, dass Kinderkrippen was Grauenhaftes sind. Ist es ein Wunder, dass wir unsere künftigen Kinder nicht in Krippen sehen, sondern ihnen das bieten wollen, was wir selber als einigermaßen angenehm kennen gelernt haben? Wir wissen oft wenig über die Arbeitswelt unserer Eltern und unter Umständen auch nicht viel über Hausarbeit, wenn wir unsere heile Fantasiefamilie sehen, dann sehen wir Szenen aus dem Werbefernsehen, wo schön gestylte Mütter entspannt beisammensitzen und von hippem Nachwuchs gefeiert werden, weil sie Bonbons aus goldfarbenen Packungen schälen und als vitaminreiche Nahrung verteilen. Kein übles Los, oder? Und dann kommen die ¬MeinungsforscherInnen daher und fragen uns: Wenn dein/e Partner/in so viel verdient, dass euer Lebensunterhalt gesichert ist, möchtest du dann Hausfrau/Hausmann sein? Und sobald wir zu 44 Prozent mit Ja antworten, schreiben die Medien, wie erstaunlich konservativ wir doch sind.

Und man fragt uns, wer Kinder bis drei betreuen sollte, und wir sagen, sie sollen zu Hause betreut werden, und man fragt uns, ob wir uns vorstellen könnten, Teilzeit zu arbeiten, und wir sagen zu 85 Prozent Ja, sofern wir weiblich sind, beziehungsweise zu zwei Dritteln, dass wir darüber noch nicht nachgedacht haben, sofern wir männlich sind – und wieder wundern sich alle über unser wenig progressives Weltbild. Sehr witzig. Wieso sollen ausgerechnet wir fortschrittliche Fantasien entwickeln und originelle Rollenbilder implantieren wollen und uns neue Formen des gesellschaftlichen Zusammenwirkens einfallen lassen, wenn uns die ganze Zeit suggeriert wird, unser künftiges Glück läge darin, dass wir als Vater-Mutter-Sohn-und-Tochter-Bande über blühende Wiesen tollen, gemeinsam Fertiggerichte in Pfannen schütteln und uns an staatlicher Förderung erfreuen, sofern wir ebendiesem Familienbild entsprechen?

So. Ende unseres mentalen Ausflugs. Wir sind wieder wir. Wundern wir uns immer noch über die Ergebnisse der Studie „Jugendmonitor“, die im Auftrag des Wirtschafts- und Familienministeriums erstellt und kürzlich veröffentlicht wurde?

Autorin : elfriede.hammerl@profil.at (mfG)

Guter Mensch


"Es ist wirklich so weit gekommen, dass die Bezeichnung ein guter Mensch nicht verdient, wer nicht regelmäßig heuchelt, so wie er regelmäßig saubere Kleider trägt", heißt es bei dem großen Fritz Mauthner in seinem "Wörterbuch der Philosophie" unter dem Stichwort "Heuchelei".

Montag, 27. Juni 2011

Lady Gaga: Unterschlagung in Millionenhöhe?

„Wir beten für Japan"-Charity

Quelle:AP

IM: Ich habe ja immer etwas Bauchweh, wenn nach  so Katastrophen wie in Japan spontan von "bekannten" Persönlichkeiten Sammlungen oder Charities durchgeführt werden. Umsomehr sie meistens ausserhalb einer behördlichen Kontrolle oder ohne Gütesiegel ablaufen. Wenn an dieser Geschichte nur im Anstaz etwas wahr ist finde ich das äusserst verwerflich. Verwerflich insofern, da es mancher Spendenfranken ohnehin schwer hat, seinem usprünglichen Zweck zu erreichen. Verwerflich nicht nur in der Sache, sondern auch menschlich. Auf den Punkt gebracht eine Schweinerei. Aber wie sagte schon meine Grossmutter : "Geld verdirbt den Charakter"

Rückblende 2006 - Neuerdings oder doch nicht: Mieten an den Durchschnittssatz anbinden

Es ist wichtig, dass die zu hohen Mieten in der Schweiz thematisiert und die Ursachen dieses Missstands endlich angegangen werden. Wer sich darüber aufregt, dass in der Hochpreisinsel Schweiz die-selbe Zahnpasta 70 Rappen mehr kostet als in Deutschland, hat gewiss Recht. Aber was sind 70 Rappen zu viel Zahnpasta gegen 124 Franken zu viel Miete? Wer von Entlastung spricht, muss den Hebel bei den Mieten ansetzen. Den Schweizer Haushalten ist am meisten gedient, wenn sie keine überrissenen Mieten mehr bezahlen müssen. Das sollten sich alle jene merken, die sich Sozial- und Familienpolitik auf die Fahne geschrieben haben.

Erst diese Tage (IM:2006) wurde seitens der Medien gemeldet; In der Schweiz wird gebaut wie noch nie. Was mich persönlich wundert, heisst es doch immer seitens der Vermieterschaft, das Vermieten bringe zu wenig Rendite, zu wenig Ertrag. Man könne die überhöhten Mieten deshalb nicht senken (in unserem privaten Fall Verweigerung bei den letzen beiden Hyposenkungen aus eben diesen Gründen * ). Umsomehr wundert mich der anhaltende Bau-Booom. Ein Schelm der sich Böses dabei denkt. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sich köstlich amüsieren, wie regelmässig alle Vorschläge und Studien des Mietervebandes seitens der Hauseigentümer ins lächerliche gezogen werden und als Ammenmärchen abgetan werden.

Dabei ist das Mieten eine todernste Sache. Sogar die vielzitierten Senioren- und Alterswohnungsmodelle kann sich kein normaler AHV-Rentner mehr leisten. geschweige dem ein IV- und EL-Bezieher. Für Familien heisst es länger wie mehr im benachbarten Ausland einzukaufen, um halbwegs im Lande über die Runden zu kommen. Wer gefährdet da wohl die heimischen Arbeitplätze? Manche der Rentner nehmen Wohnsitz im grenznahen Ausland, um mit ihrem Einkommen, ein lebenswertes Auskommen im Alter zu haben. Dazu zählt auch leistbarer Wohnraum.

Und im Lande geht der wohl nie endende Dialog zwischen Mieterverband und Hauseigentümern in die nächste Runde. Viele Arbeitslose kann man ja heute zwingen, auch branchenfremde Arbeiten, weit weg vom Wohnsitz, anzunehmen. Auch wenn er dabei grossteils auch Abstriche beim Einkommen machen muss. Teils schafft man solcherart WorkingPoors ( rund 200.000 !!) . Nur finde ich nirgendwo ein Gesetz, welches Hausbesitzer, Private, Unternehmen zwingt, Wohnungen und Häuser zu vermieten. Noch dazu wo es angeblich sowieso nichts bringt bei den Renditen.

In der Ausgabe Mieen & Wohnen findet sich eine Berechnung des Vorschlag, die Mieten an einen «Durchschnittszinssatz» anzubinden. Erkenntnis : es bringt nichts. Das zeigt eine genauere Analyse der Hypothekarzinsentwicklung. Die Mieterinnen und Mieter würden sogar Nachteile erleiden..

.. Man ist sich einig: Die Anbindung der Mieten an den variablen Hypozins hat sich für die Mieterschaft nicht bewährt. Als neues und einfaches Richtmass für die Mietzinsberechnung bietet sich eigentlich nur eine gemässigte Teuerungsüberwälzung an. Diese Lösung soll nun aber mit einer neuen Formel hintertrieben werden: Von Hauseigentümerseite wird die Anbindung an den «Durchschnittszinssatz» ins Spiel gebracht.

.. Dabei wird die Nationalbank vierteljährlich die durchschnittliche Verzinsung sämtlicher Wohnbauhypotheken in der ganzen Schweiz berechnen und diesen Satz publizieren. Wie bisher könnten dann die Mieten bei einer Veränderung dieses Zinssatzes um mehr als 0.25% entsprechend angepasst werden..

.. Doch: Die Situation der Mieterschaft würde sich verschlechtern. Ein Beispiel zeigt die Grafik auf dieser Seite. Es wird ersichtlich, dass die Mieterschaft zusätzliche Mietzinserhöhungen hinnehmen müsste, wenn Verschiebungen innerhalb der Hypothekarzinsstrukturen (Neu-, Alt-, Festhypotheken etc.) zu einer Erhöhung der Durchschnittsverzinsung führen... via Mieten & Wohnen Nr. 9, Peter Macher, Mieterverband Schweiz ]

IM 2011: Seit 1.Jänner haben wir einen neuen Hauseigentümer, welcher ohne Aufforderung die verluderten Mietzinssenkungen berechnete und somit die Miete senkte. Ist er jetzt dümmer als der Vorvermieter oder einfach sozialer ? Ausserdem,sponsert er keinen Fussballverein der trotz der Geldspritze abstieg!

Samstag, 25. Juni 2011

Rückblende 2006: Kaufe! Auch ohne Geld!

EU will Konto-Überziehungen verbieten und Warnung Schuldenberatung in der Schweiz

… Der Konsumkredit wird salonfähig, suggerieren die Anbieter. Auch die Credit Suisse will jetzt das Geschäft mit den hohen Zinsen ankurbeln. Die Konjunktur läuft auf Hochtouren, die Weihnachts- und somit Einkaufszeit steht vor der Tür, und die Plakatwände flüstern es den Konsumenten noch zusätzlich ins Ohr: Kaufe, auch wenn dir das Geld dazu fehlt.

… Hinzu kommt das verbesserte Image des Kleinkredits - ein Wort, welches die Anbieter heute tunlichst vermeiden. Vorbei die Zeiten, als gesellschaftliche Konventionen dafür sorgten, dass man sich für Schuldenmachen schämen musste. Selbstbewusste Shopper haben kein Problem damit, so jedenfalls will es die Suggestion der Werbung, auf Pump zu kaufen. (via NZZ.ch Sonntag )

Alles was aus den USA kommt, kann ja nicht falsch sein

..In der EU denkt man jedenfalls anders. Dort möchte man möglichst bald, den Überziehungsrah-men für ein Gehaltskonto nach amerikanischem Muster komplett (fast) streichen. Sollen damit den Banken mit ihren horrenden Überziehungszinsen Einhalt geboten werden wie die Konsumenten-schützer behaupten oder der Konsument vor Überschuldung gerettete werden..

Gerade vor Weihnachten wird das Konto von vielen Österreichern (über-)strapaziert. Ein Minus, das oft erst mit dem nächsten Urlaubsgeld ausgeglichen wird. Damit könnte jetzt aber demnächst schon für Hunderttausende österreichische Bankkunden Schluss sein.

.. In den USA ist es schon lange so, dass ein Soll auf dem Girokonto von Privatkunden verboten ist. Ein Minus kann dort außerordentlich unangenehme Folgen haben. Diese "amerikanischen Verhält-nisse" werden jetzt auch in Europa Einzug halten (via Krone.at).

…Sorgen bereitet die Entwicklung den Schuldenberatern der Schweiz trotzdem. «Die Ausfallquote von Krediten ist mit 0,29% zwar tief, dafür müssen die Steuerämter und Krankenkassen ihre Gelder vermehrt über die Betreibungsämter eintreiben», sagt Peter Gründler, Präsident der Schuldenberatung Schweiz..

"Minus-Verbot" wird jetzt durchgepeitscht

Das "Minus-Verbot" auf dem Konto - im Eurokraten-Deutsch heißt das "EU-Verbraucherkreditlinie" - könnte schon sehr bald drohen; sie soll noch heuer von der finnischen EU-Präsidentschaft durch-gepeitscht werden. Außer die Lobbyisten (das sind hoch bezahlten Interessenvertreter) der Banken können die EU-Regelung noch in letzter Minute verhindern. Denn die heimischen Geldinstitute wollen das lukrative Geschäft mit den Kontoüberziehungen freilich keinesfalls verlieren. Allerdings
haben die Bankenvertreter diesmal schlechte Karten.

Stellt sich dem verwirrten Leser die Frage: Haben die Amerikaner den Stein der Weisen gefunden, sind die Europäer am Holzweg oder ist im Bankenland Schweiz ohnehin alles im grünen Bereich, oder halten wir es mit dem Raimundschen Verschwender:

Da streiten sich die Leut herum oft um den Wert des Glücks. Der eine heißt den andern dumm,
am End' weiss keiner nix. Da ist der aller ärmste Mann, dem andern viel zu reich: Das Schicksal setzt den Hobel an und hobelt alles Gleich! (Hobellied aus der Verschwender / Ferdinand Raimund)

IM 2011 : Heute wissen wir, wie der amerikanische Weg endete. Das Leben schreibt eben seine eigenen Geschichten

Quelle: NZZ.ch , Krone.at,

Freitag, 24. Juni 2011

Kampagne gegen Fremdenfeindlichkeit

Unia lanciert Kampagne gegen Fremdenfeindlichkeit und fordert Massnahmen gegen die Zerstörung des Werkplatzes Schweiz

Dieser Tage fand in Bern die halbjährlich stattfindende Delegiertenversammlung der Gewerkschaft Unia statt. Die 130 Teilnehmenden haben unter anderem eine Kampagne gegen Fremdenfeindlichkeit beschlossen.

Unter dem Motto „Ohne uns keine Schweiz“

will die Unia aufzeigen, welchen unverzichtbaren Beitrag die MigrantInnen in der Schweiz leisten: 69 Prozent der Bauarbeiter, welche die Häuser und die Infrastruktur in der Schweiz bauen, haben keinen Schweizer Pass. 55 Prozent der Stammspieler in der Schweizer Fussball-Super League sind Ausländer. Mit einer von den Unia-Mitgliedern aktiv mitgetragenen Kampagne will die Gewerkschaft einen Beitrag gegen Fremdenfeindlichkeit leisten, die gerade im Wahlkampf zuzunehmen droht.


Werkplatz Schweiz stärken

In einer Resolution verlangten die Unia-Delegierten zudem, dass der Bundesrat endlich eine wirksame Wirtschaftspolitik entwickelt und Gegensteuer zum zu hohen Frankenkurs gibt. Er muss sich z.B. gegen die Spekulation von UBS, CS und der anderen Banken gegen den Euro wenden, welche eine Spekulation gegen die Arbeitsplätze in der Schweiz ist. Die Zeche für den zu hohen Frankenkurs sollen offenbar die Arbeitnehmenden zahlen – mit Lohnkürzungen, Dumpinglöhnen und Eurolöhnen. Der Finanzplatz gefährdet den Werkplatz, den Wohlstand und letztlich den sozialen Frieden in der Schweiz. Die Unia fordert unter anderem Lohnkürzungen wegen Wechselkursschwankungen und Eurolöhne sind zu verbieten, die Kontrollen gegen Lohndumping müssen verschärft werden, Devisengeschäfte müssen besser kontrolliert und besteuert werden.

Donnerstag, 23. Juni 2011

Microspot: Umtausch nur in Ausnahmefällen

Onlinehändler Microspot: Service nur in Ausnahmefällen

Microspot bekennt  sich im Internet als Versender mit angeblichen Toppreisen. Ergänzt wird das Angebot mit den "Happy Hours". Umtausch gibt es nur nach dem Lottoprinzip. Man kann davor warnen, sollten sie wirklich planen mit einem Neugerät glückliche Stunden verbringen zu wollen, wählen sie andere bekannte Anbieter. Seitenweise negative Leserkommentare lassen sie nicht in Glückliche Stunden umsetzen. Dazu bräuchte es einen konsequente Management für Betriebsführung und Offenlegeung der Einkaufskanäle für den Kunden. Als COOP-Tochter eher das schwarze Schaf in der Familie.

Ein K-Tipp-Leser bestellte beim Elektronikhändler Microspot eine Festplatte für seinen Computer. Ein im Produktebeschrieb genannter Anschluss fehlte allerdings. Trotzdem wollte Microspot das Gerät nicht zurücknehmen. Ein weiterer kundenunfreundlicher Vertragspunkt: Gelieferte Ware nimmt Microspot nur in Ausnahmefällen zurück. Dazu Microspot: "Generelle Umtauschrechte können im Online-Geschäft nicht gewährt werden, weil mit äusserst knappen Margen gerechnet wird." ( Lagerkosten, geringe Officekosten, Einkaufskanäle, Serviceverweigeurng, kein Umtausch - wie kommt man da bitte auf magere Margen ? ) K-Tippp berichtete darüber.

Jeder Leser beschwert sich und unternimmt schlussendlich nichts, weil es nicht gerade billig ist, gegen den Riesen COOP anzutreten. Die Masche wird also so weiter laufen wie gehabt. Die Politik ist anderwertig beschäftigt, muss Wahlen vorbereiten , sonst wäre es Zeit hier einmal die Grenzen aufzuzeigen.

Wenn sich COOP sein Image kaputt machen möchte, ist es deren ureigenstes Problem. Nur das Markenfirmen wie SONY und Co sich da offensichtlich mit reinziehen lassen, verstehe ich weniger. Internet ist, wenn man letzendlich alle Kosten berücksichtigt, nicht billger als der stationäre Handel. Erst jüngst hat ein Handelsgericht einem Kläger recht gegeben, der gegen einen Rechnungsausstellungsgebühr geklagt hatte.

Gerade aber das Beispiel SONY zeigt, dass es Kunden gibt, die einfach nach schlechter Serviceerfahrung SONY den Rücken kehren. Ohne das zu unterstützen oder zu begrüssen, gibt es aber auch Zeitgenossen, die sich auf ihre Art wehren und den Elektronikriesen in seinem Innersten angreifen, wie ja die jüngsten Computerangriffe zeigten. Davon distanazieren wir uns. Nur darüber nachdenken darf man.

Seit Jahren wehre ich mich schon gegen die teure Markengläubigkeit mancher Mitbürger, denen man mehrmals auf die berühmte Kappe schei.... Ihnen käme nie in den Sinn, die Marke zu wechseln. Dabei muss es aus meiner Erfahrung nicht immer eine bekannte Marke sein, sondern es erfreut einem ebenso eine unbekannte Firmengerät, welches am selben Band produziert wird. Oder Eigenmarken, wie zB. bei Migros.

Unabhängig davon einen kleinen Story. Wir werden älter und die Sehkraft lässt nach. DIe SeniorInnen können dann halt nicht mehr am Handybildschirm Surfen, Twittern usw. Ein Mindestrentnerin, deren einziger sozialer Kontakt das TV-Gerät ist, würde sich gerne eines mit einem grösseren Bildschirm wünschen und spart sich dieses über Monate mit der kleinen Rente vom Maul. Und dann treffen sie auf das Gespann Microspot /SONY, die das defekt gelieferte Gerät nicht austauschen möchten oder die Oma bis ans Ende ihrer Tage vertrösten und im Kreis schicken. (War selbst ein solches Opfer).Sie verstecken sich hinter ihren "AGB`s" und spielen die grossen Händler. Menschlich finde ich das schlichtweg eine Katastrophe. Rechtlich äusserst bedenklich. Und niemand störts. Denn wer sponsert dann die teuren Hobbys unserer Sportmillionäre. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das kann doch nicht das Ende der Fahnenstange sein. - oder der Weisheit letzter Schluss. Wegen 35 Rappen werden Leute entlassen und solche Firmen dürfen am Rande der Legalität werkeln und verursachen weit grösseren Schaden. Hierfür fehlt mir jegliches Verständnis. Hier muss am Kosumentenschutz noch einiges repariert werden. Vor allem in Zeiten wie diesen. Eine solche Menge an negativen Meldungen kommt dann ja nicht von ungefähr.

- Kundenfreundliche-Internet-Shops

Mittwoch, 22. Juni 2011

«Prekäre Arbeitsverhältnisse» und «Arbeit auf Abruf»:

Ein soziales Problem für die Betroffenen und ein wirtschaftliches für die Schweiz?

«Prekäre Arbeitsverhältnisse» und «Arbeit auf Abruf»: zwei StudienZwei Forschungsarbeiten haben die im Titel gestellten Fragen zu beantworten versucht. Die Studie von Ecoplan sucht nach messbaren Kriterien, um entscheiden zu können, ob ein nicht traditionelles Arbeitsverhältnis auch wirklich «prekär» ist. Ziel ist, die quantitative Bedeutung der verschiedenen Formen «prekärer Arbeitsverhältnisse» seit den 90er Jahren abzuschätzen.

Die Arbeit von F. Henneberger et. al. untersucht, ob «Arbeit auf Abruf» eine zusätzliche Chance für Arbeitnehmer ist, wieder ein reguläres Arbeitsverhältnis zu erlangen, oder ob sie dazu führt, in prekären Lebensverhältnissen gefangen zu bleiben.

Im Rahmen des vom ALV-Fonds finanzierten Forschungsprogramms haben sich zwei Studien mit der in den 90er Jahren oft diskutierten These auseinandergesetzt, die Arbeitswelt sei im Zuge der «Globalisierung» auch in der Schweiz einem vertieften Strukturwandel ausgesetzt. Stimmt diese Behauptung aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Wohlstandsentwicklung und für die Sozialpolitik der Schweiz können diese Trends in der Zukunft haben? – Die beiden Berichte geben die Auffassung der jeweiligen Autoren wieder. Sie muss sich nicht mit derjenigen des seco decken. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats hat im Rahmen ihrer Arbeiten an der Parlamentarischen Initiative Dormann «Regelung der Arbeit auf Abruf» eine Subkommission eingesetzt, welche die politischen Folgerungen aus diesen Arbeiten ziehen wird.

Die Autoren der Ecoplan-Studie kommen zum Schluss, dass es keinen erkennbaren langfristigen Trend hin zu mehr prekären Arbeitsverhältnissen in der Schweiz gebe. Die Hauptbetroffenen sind Frauen, Jüngere und Niedrigqualifizierte, besonders häufig aus Tätigkeiten in privaten Haushalten.

Henneberger et. al. gelangen zum Ergebnis, dass – zumindest im Falle der Arbeit auf Abruf – die «Sprungbrett»-Funktion eines flexiblen Arbeitsmarktes den sozial nicht erwünschten «Klebeeffekt» eindeutig dominiere. Die Kernaussage ist also, dass Arbeit auf Abruf sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene die Wohlstandschancen befördere, weil Erwerbslose dank Arbeit auf Abruf leichter eine neue Stelle finden können. Dem gegenüber verstärke Arbeit auf Abruf die Gefahren eines sozial segregierenden Arbeitsmarktes nicht weiter, weil die individuelle Wechselhäufigkeit zwischen den beiden Beschäftigungsformen «Arbeit auf Abruf» und «traditionelles Arbeitsverhältnis» beträchtlich sei. Umgekehrt bewirke Arbeit auf Abruf auch nicht, dass neue Mobilitätsschranken aufgebaut werden.
 

Staatssekretariat für Wirtschaft

Internet: http://www.seco.admin.ch




Sonntag, 19. Juni 2011

Time Out


Brauche kurz mal ein gesundheitliches  Time Out  -  komme(n) bald wieder !

Beachten Sie inzwischen unser grosses Archiv sowie unsere Plattform- und Partnerblogs, sowie Verlinkungen - die täglichen IT-News aus aller Welt erscheinen weiterhin täglich pünktlich

Bis die Tage in alter Frische!


IV-Bezüger: Dauerhafte Behinderung

Tausende invalider Menschen sollen in die Arbeitswelt integriert werden. Doch viele Firmen blocken ab.


Quelle: Handelszeitung - bitte Anklicken

Eine aktuelle Umfrage der Pro Infirmis verdeutlicht, dass sich viele Unternehmen schwer damit tun, Menschen mit körperlichen Defiziten einzustellen. Auf die Frage, ob das Unternehmen behinderte Mitarbeiter habe, antwortet zum Beispiel Swiss Life: «Unser Bestreben geht vor allem dahin, in unserem Betrieb die Früherkennung möglicher Fälle sicherzustellen und damit zu vermeiden, dass Invalidisierungen vorgenommen werden müssen.» Andere Grossunternehmen wie ABB oder Novartis konnten zu dieser Frage keine genauen Angaben machen.Den komplette Beitrag finden sie in der Handelszeitung

Studie zur beruflichen Wiedereingliederung Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz

IV erst seit 1960 in Kraft


Inkrafttreten der Invalidenversicherung (IV), erst seit 1. Januar 1960

„Invalidität ist ein hartes Schicksal. Zehntausende von Invaliden, die weder privat, noch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, noch bei der Militärversicherung, noch bei einer Pensionskasse gegen die drückenden wirtschaftlichen Folgen von Invalidität versichert waren, leben heute in der Schweiz zum Teil in Not, zum Teil in seelisch belastender Abhängigkeit von Verwandten, von gemeinnützigen Institutionen oder von der Armenpflege. Das Fehlen der IV ist daher die grösste sozialpolitische Lücke der schweizerischen Gesetzgebung.“

Mit diesen Worten eröffnete im Oktober 1955 Arnold Saxer, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen, die erste Sitzung der Eidgenössischen Expertenkommission für die Einführung der Invalidenversicherung.

Seit 1925 hatte der Bund die verfassungsrechtliche Kompetenz, eine Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie eine Invalidenversicherung (IV) einzuführen. Der damalige Verfassungsartikel 34quater sah vor, die IV „auf einen späteren Zeitpunkt“ zu errichten – die AHV hatte Priorität. Nach deren Einführung 1947 mehrten sich die Forderungen, nun auch die IV zu verwirklichen. 1955 erhöhten die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS) und die Partei der Arbeit (PdA) den Druck, als sie je eine Volksinitiative zur Einführung einer IV einreichten.

Die darauf hin im Sommer 1955 einberufene Expertenkommission für die Einführung einer IV legte ihren umfangreichen Schlussbericht am 30. November 1956 vor. Das Vernehmlassungsverfahren konnte dann im Oktober 1957 abgeschlossen werden; sämtliche Stellungnahmen begrüssten grundsätzlich die Einführung der IV.

Im Sommer 1959, nur fünf Jahre nach Einberufung der Expertenkommission, schlossen Bundesrat und Parlament die Arbeiten und Beratungen am „Bundesgesetz über die Invalidenversicherung“ ab. Daraufhin zogen die SPS und die PdA ihre Volksinitiativen zurück.

Das neue Gesetz trat am 1. Januar 1960 in Kraft. Es regelte im ersten Teil drei Bereiche: die Beitragspflicht, die Leistungen – Invalidenrenten, Massnahmen zur Eingliederung ins Erwerbsleben und den Anspruch auf Hilfsmittel –, und die Organisation der IV (inkl. IV-Kommissionen und Regionalstellen). Bestimmungen zur „Förderung der Invalidenhilfe“ wurden im zweiten Teil festgehalten, die Finanzierung durch Versicherte, Arbeitgeber und den Bund im dritten und die Schluss- und Übergangsbestimmungen im vierten Teil.

Die IV wuchs stark: 1960 standen den Ausgaben von nominal 52.7 Millionen Franken Einnahmen von 102.4 Millionen gegenüber. 2008 wurden Einnahmen von 8'161.7 Millionen verbucht – bei Ausgaben von insgesamt 9'524.1 Millionen Franken.

Die ausgewählten Dokumente geben einen Einblick in den schweizerischen Gesetzgebungsprozess. Die Dokumente sind frei zugänglich und können in den Lesesälen des Schweizerischen Bundesarchivs eingesehen werden. Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung „zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung“ vom 24. Oktober 1958 (BBl II 1958 1137–1322) und das „Bundesgesetz über die Invalidenversicherung“ vom 19. Juni 1959 (BBl I 1959 1498–1524) sind auf der Website des Schweizerischen Bundesarchivs (Bundesblatt) einsehbar.

Schweizerisches Bundesarchiv (BAR)
bundesarchiv@bar.admin.ch

IM: Für diese verfehlte Vorsorgepolitik müssen heute tausende unschuldige büssen. Denn in dieser Zeit konnte sich kein grosses Kapital ansammeln. Umsomehr man bald begann die Töpfe zuschröpfen.
Viele Kündigungen wurden in die IV ausgelagert. Damit ist die IV eines der Sozialwerke die viel zu spät aufgegleist wurden.

Samstag, 18. Juni 2011

Ergänzungsleistungen für Familien: Modell der SKOS

Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) als Instrument zur Bekämpfung von Familienarmut stehen seit mehr als zehn Jahren auf der sozial- und familienpolitischen Agenda.
Die SKOS spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle: Sie beteiligt sich engagiert an der Debatte auf Bundesebene und hat verschiedene Kantone bei der Erarbeitung von FamEL-Modellen unterstützt. Nun präsentiert die SKOS ein eigenes Modell zur Schaffung von Familienergänzungsleistungen, mit dem Ziel, Familien mit tiefen Einkommen besserzustellen und die Sozialhilfe zu entlasten. Das Modell basiert auf fünf Eckwerten, die für die Einführung von FamEL bedeutend sind. Es ist offen ausgestaltet und kann somit an kantonale Gegebenheiten angepasst werden.

Ergänzungsleistungen für Familien: Modell SKOS (562KB)

Freitag, 17. Juni 2011

Petition gegen Steuerbefreiung der FIFA - 1.Ziel erreicht


Bereits haben über 7000 Menschen die Petition zur Aufhebung der Steuerbefreiung von der Fifa unterschrieben, die Solidar Suisse und die Juso Anfang Juni gemeinsam lanciert haben. Herzlichen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben.

Die Petition zeigt bereits Wirkung: Dieser Tage hat SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr eine Interpellation eingereicht, die den Bundesrat auffordert, der FIFA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

Um der Interpellation mehr Gewicht zu verleihen, wäre es toll, wir würden 10'000 Unterschriften erreichen: Senden Sie die Petition doch an Ihre FreundInnen weiter.

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse

Katja Schurter
Solidar Suisse


PS: Erste Resultate des Solidar-Gemeinderatings zeigen, wie die grössten Schweizer Städte ihre globale Verantwortung wahrnehmen. Checken Sie hier, wie fair sich Ihre Stadt verhält!

30 Jahre Verfassungsartikel zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten (Art. 97 BV)

Vor 30 Jahren, am 14. Juni 1981, nahmen Volk und Stände an der Urne mit über 66% Ja-Stimmen den Verfassungsartikel zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten an. Zu diesem Anlass publiziert das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) eine Festschrift, in welcher verschiedene Autoren eine kurze Bilanz über das Erreichte ziehen.


Konsumentinnen und Konsumenten sind ein tragender Pfeiler unserer Volkswirtschaft. Um ihre Rolle als Motor der Wirtschaft wahrnehmen zu können, müssen die Konsumenten jedoch in der Lage sein, ihre Wahlfreiheit auszuüben und informierte Entscheide zu treffen. Das Vertrauen der Konsumenten spielt eine weitere wichtige Rolle. Deshalb ist ein Rahmen, der den Konsumenten eine angemessene Information und ausreichenden Schutz gewährleistet, von grosser Bedeutung.

Am 14. Juni 1981 legten Volk und Stände mit der Annahme des Verfassungsartikels zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten einen wichtigen Meilenstein dazu. Artikel 97 BV definiert eine gemeinsame Kompetenz des Bundes und der Kantone, um im Bereich des Konsumentenrechts Regelungen zu erlassen. Dies betrifft insbesondere Aspekte zur Sicherheit und Gesundheit, der Information sowie der wirtschaftlichen Interessen der Konsumenten.

Auch 30 Jahre später sind Konsumentenfragen nach wie vor aktuell: In einer zum heutigen Anlass publizierten Festschrift gibt das BFK verschiedenen Autoren die Möglichkeit, Bilanz zu ziehen und aufzuzeigen, wo noch möglicher Nachholbedarf besteht. Die Publikation kann auf der Internetseite des BFK unter www.konsum.admin.ch heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können beim BFK bestellt werden.

Auf der Internetseite www.konsum.admin.ch sowie via Twitter und Facebook finden sich weitere In-formationen und Aktivitäten des BFK, das beim Bund zuständig für die Konsumentenpolitik ist.

Donnerstag, 16. Juni 2011

Hauptsache arbeitsfähig


Fairplay darf nicht zum Kasperlitheater verkommen

© by Igor Krawarik 

Rückblende 2006 :Kind, sei doch nicht traurig!

Wie ein Kind empfinden dürfen muss ……

"Sei doch nicht so schüchtern, sag’ guten Tag zu unserem Besuch!",

fordert die Mutter ihren Dreijährigen auf. Der dreht das Gesicht weg, klammert sich ans Bein seiner Mama und sagt keinen Ton. "Nun setz’ dich doch mal durch, DU bist doch jetzt dran", ruft ein Vater seiner vierjährigen Tochter auf dem Spielplatz zu, als diese nun schon das zweite drängelnde Kind an der Rutsche vorlässt. "Du brauchst doch nicht traurig zu sein, morgen spielt Lea sicher wieder mit dir", tröstet die Erzieherin wohlmeinend ihren enttäuschten Schützling. "Na? Da freust du dich aber, dass du jetzt eine kleine Schwester hast, nicht wahr?", insistiert die Oma erwartungsfroh bei der vierjährigen Enkelin. Die guckt mürrisch und kneift wenig später ihre schlafende Baby-Schwester so fest, dass diese losbrüllt.

Sie haben es manchmal ganz schön schwer, unsere Kinder. Denn wir haben hohe Erwartungen an sie. Fröhlich und unbeschwert soll unser Kind sein, das wünschen wir uns zu allererst. Dann natürlich noch kontaktfreudig und aufgeschlossen. Es darf gern auch Ellbogen beweisen (auch wenn wir das nicht laut sagen), denn schließlich soll es sich ja im Sandkasten nicht unterbuttern lassen. Wenn sich ein kleines Geschwisterchen ankündigt, soll sich das ältere Kind herzlich freuen. Eifersucht ist da ganz unnötig. Unser Kind sollte zu seiner eigenen Sicherheit außerdem energisch "Nein" sagen können, das schon. Aber bitte nicht zu uns. Wut, Trauer, Neid – all das lieber nicht, denn das passt nicht in unser Bild davon, wie sich ein glückliches Kind verhalten sollte. Warum aber fällt es uns manchmal so schwer, Aggressionen, Schmerz, Traurigkeit oder Eifersucht bei un-serem Nachwuchs zuzulassen? Wie ein Kind empfinden dürfen muss, um seelisch gesund zu bleiben, erklärt die Familientherapeutin Alice Miller (vollständiger Artikel mit interessanten Tipps via www.urbia.de)

Das BAK zeichnet Kunstschaffende mit den Eidgenössischen Preisen für Kunst 2011 aus

Symbolfoto
  Im Rahmen einer Preisverleihung ehrt das Bundesamt für Kultur am    
  Pfingstmontag die Gewinnerinnen und Gewinner des «Eidgenössischen
  Wettbewerbs für Kunst». Prämiert werden 32 Kulturschaffende aus den Bereichen
  Kunst, Architektur und Vermittlung mit 30 Preisen zu jeweils 27‘000 Franken.
  Gleichzeitig eröffnet Jean-Frédéric Jauslin, Direktor des Bundesamtes für Kultur,
  die Ausstellung «Swiss Art Awards 2011» in der Messe Basel mit den Arbeiten
  der zweiten Runde des Wettbewerbes.

Die Preisverleihung und Ausstellung «Swiss Art Awards» finden parallel zur Art Basel statt. Ausgewählt werden die Gewinnerinnen und Gewinner des «Eidgenössischen Wettbewerbs für Kunst» von der Eidgenössischen Kunstkommission.

Insgesamt 30 Auszeichnungen

Dieses Jahr werden 30 Preise vergeben. Die Preissumme beträgt insgesamt 810'000 Franken – 27'000 Franken pro Arbeit. Davon gehen jeweils zwei Auszeichnungen an die neue Medienkunst und die Sparte Architektur, sowie drei an die Sparte Kunst- und Architekturvermittlung.

Aus den 536 Einsendungen, die beim Bundesamt für Kultur zur ersten Runde des Wettbewerbs eingegangen sind, wählte die Kommission 88 für die Teilnahme an der zweiten Runde aus. Diese sind zusammen mit weiteren Arbeiten des Kiefer Hablitzel Wettbewerbs in der Ausstellung «Swiss Art Awards 2011» während der Art Basel in Halle 3 der Messe Basel zu sehen.

Tendenz zur künstlerischen Selbstreflexion

Hans Rudolf Reust, Vorsitzender der Eidgenössischen Kunstkommission, hält zum Jahrgang 2011 fest: „Auch dieses Jahr vermittelt die Ausstellung wieder ein breites, facettenreiches Bild der jüngeren Kunst in der Schweiz. Nachdem in den vergangenen Jahren die wachsende Zahl von politisch motivierten, sozial engagierten Arbeiten auffiel, zeigt sich in diesem Jahr gleichzeitig eine neue Tendenz zur künstlerischen Selbstreflexion. Hoch informiert über historische und aktuelle Diskurse führt die Bespiegelung der eigenen Praxis nicht selten zu einer feinen ironischen Selbstdistanzierung."

Neuer Preis: Prix Caran d’Ache

Erstmals wird im Rahmen der Ausstellung «Swiss Art Awards» der Prix Caran d’Ache verliehen. Der Preis im Wert von 20‘000 Franken richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler, die vorwiegend Zeichnung, Grafik und Malerei als Ausdrucksmittel gewählt haben.  Weiterhin vergeben auch die Dr. Georg und Josi Guggenheim-Stiftung, Die Mobiliar, Versicherung,  Vorsorge je eine Auszeichnung.

Zukunft der Eidgenössischen Preise für Kunst

Die Eidgenössischen Preise für Kunst, Architektur und Vermittlung werden auch mit der ersten Kulturbotschaft über die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes der Periode 2012-2015 weiterhin durch das Bundesamt für Kultur ausgerichtet. Das neue Reglement wird im September 2011 kommuniziert.

Informationen zur Ausstellung «Swiss Art Awards 2011»
Ort: Messezentrum Basel, Halle 32
Pressekonferenz: 13. Juni 2011, 11.30 Uhr
Preisverleihung: 13. Juni 2011, 16.30 Uhr
Vernissage: 13. Juni 2011, 18.00 Uhr
Dauer der Ausstellung: 14. bis 19. Juni 2011
Öffnungszeiten: täglich 10 - 20 Uhr; Freitag 10 – 24 Uhr
Der Eintritt ist frei

Auf Einladung des Bundesamtes für Kultur stellt die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in der Ausstellung erneut ihre «Collection Cahiers d’Artistes» - die Reihe von Erstpublikationen für Künstlerinnen und Künstler - vor. Am Freitag 17. Juni laden das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia zur Swiss Art Awards Party bis 24 Uhr mit Barbetrieb und Musik ein.

Mediendossier

Das gesamte Mediendossier sowie Fotos der Gewinnerinnen und Gewinner und der prämierten Arbeiten finden Sie unter: http://www.bak.admin.ch/aktuelles/medieninformation/01948/index.html
Eidgenössische Kunstkommission

Die Eidgenössischen Kunstkommission besteht aus neun Mitgliedern. Vorsitzender ist Hans Rudolf Reust, Kunstkritiker und Dozent an der Hochschule der Künste Bern. Für die Jurierung des «Eidgenössischen Wettbewerb für Kunst» verstärkt sich die Kommission mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur und digitale Medienkunst.

Bundesamt für Kultur

PS IM : Da sag noch mal einer wir müssen sparen, oder sparen wir etwa am falschen Ende !

Mittwoch, 15. Juni 2011

Der Blick als IV-Inspektor

Dienstags hatte der Blick wieder Gott sei Dank einen weiteren Bericht aus seiner ausgewogenen IV-Berichterstattung veröffentlicht. Wurde auch schon Zeit. Waren es doch schon Wochen die ins Land zogen, ohne das sich jemand eine IV-Rente oder Teile davon, erschlichen hat.

Wahrscheinlich wäre die ganze Geschichte auch ohne den IV-Bezug so gelaufen. Mit Tagebucheinträgen wie man sie bei dem Mann gefunden hat. Das wäre für mich alleine schon Grund genug den Burschen die Ohren lang zu ziehen. So benimmt man sich weder in einem Gastland noch gegenüber seiner Familie. Für den Zürcher Staatsanwalt Markus Hug ist Dusan M. ein dreister Simulant. Denn trotz seiner angeblichen Gebrechlichkeit, schaffte es der IV-Rentner regelmässig, seine Frau und seine Kinder zu prügeln.

Kurz noch die Zahlen, die Blick dabei immer speziell beibringt. Die Vorgeschichte: Vom Mai 2001 bis Ende November 2008 erhält Dusan M. rund 450 000 Franken an Renten, Hilflosenentschädigungen und Zusatzleistungen (pro Monat rund 5.300 FR.-). Vor dem Zürcher Obergericht glänzte der IV-Rentner durch Abwesenheit. Und sein Verteidiger erklärte: «Wie es um seinen Gesundheitszustand wirklich stand, lässt sich von seinen Aktivitäten nicht ableiten.» Zudem wisse man nicht, mit welcher Kraft er seine Frau und die Kinder verprügelte. Aha. So wird das also beurteilt.

Das Urteil

Naja – sie haben es sicher erwartet. Der Mann erhielt nur eine bedingte Strafe. Vom Betrug seiner IV-Renten und der Zusatzleistungen wurde Dusan M. freigesprochen. 16 Monate erhielt er, weil er sich noch einen Hilflosenentschädigung von 71 000 Franken ertrogen hat. So kann er wenigsten sein Haus in Serbien fertig bauen. Ja oder, eventuell doch nicht ? Man  könnte es ja am zivilen Weg pfänden lassen, um so zu einer Rückzahlung der Hilflosenentschädigung zu kommen. Viele andere Wege bleiben nicht.

Nur darf zusammengefasst die Berichterstattung einer Tageszeitung sich nicht nur auf die bösen Buben und Mädels konzentrieren, sondern es gibt ja auch genug böse Begutachter usw. auf der anderen Seite, die Schmerzkranke, Behinderten ohne IV-Rente abschmettern. Da gäbe es genug zu berichten. Glauben sie mir - aber leider muss man die Opfer vor Represalien schützen. Kritik verträgt das System nur wenig. Der Blick als Kämpfer für die einfachen Bürger oder als Anwalt jener Menschen, die geholfen haben den Wohlstand im Lande aufzubauen  So aber gibt es eher Betriebsanleitungen wie betrüge ich die IV. Ein Schweizer kann sich da nur still zwischen seine zwei Stühle setzen und laut losbrüllen. Wenn er denn dann noch Kraft hat.

Der BLICK

Und an die zahlreichen Kommentatoren in den Blickbeiträgen. Regt euch bitte nicht auf. Lasst euch durch diese Zahlen nicht vom rechten Weg abbringen. Irgendwie dürften diese nicht ganz so stimmen. Arbeitet weiter und zahlt Beiträge. Nur so können wir das System aufrecht erhalten. Die rund 6 % Schmarotzer und Simulanten hätte man billiger aussortieren können, als 100% zu strafen und warten, was unten rausfällt. Die IV-Revision wäre dann schon längst eine Erfolgsgeschichte. So aber bleibt sie eher Quelle für Negativschlagzeilen .

Wenn der Blick all seinen mediale Kraft nicht in das Lobbyng für die Geschädigten der IV-Revision und ihrer Abläufe steckt, sondern den Weg des geringsten Widerstandes geht, schafft er sich keine Glaubwürdigkeit. Der umgekehrte Weg erfordert vielmehr Recherchearbeiten und Einsatz. Dabei wurden der Blick schon von manchen Blogger journalistisch überholt. Weil diese vielleicht eher aus ihrer erlebten Geschichte schreibe. Andererseits sollte es in einer Demokratie eine ausgewogenen Berichterstattung geben. So schafft  man nur Unsicherheit und baut Emotionen auf, die auf alle IV-Bezüger umgelegt wird. IV heisst Invalidenversicherung. IV heisst Beiträge für den Eventualfall einzahlen. IV heisst keinen Almosen sondern Versicherungsleistungen zu beziehen. IV heisst die Spreu vom Weizen zu trennen. Wobei es sicher weit mehr Weizen gibt als Spreu. IV heisst aber auch, dass einen Boulvardzeitung nicht auf Kosten von behinderten Menschen Schlagzeilen machen darf, in dem Wissen und aus der Praxis wissend, dass die Zahl die mit Vorsatz das System betrügen eher minimal ist.

Dienstag, 14. Juni 2011

Providerwechsel mit Hindernissen

Nach mehr als 40 Jahren haben wir dieser Tage den Provider aus Budgetgründen gewechselt. Wobei sich die 40 Jahre auf den Telefonanschluss beziehen. Irgendwie erkennt man zwar, dass es mit dem Partner nicht mehr so klappt. Aber als Schweizer ist man konservativ und schiebt den Tag eines Wechsels hinaus. Ein altes Sprichwort besagt ja, es kommt nichts Besseres nach. Wenn man ehrlich ist, dann liest man da und dort schon einige Gschichterln die einem zum Denken geben.

Hauptauslöser den Weg endlich zu wagen ist mehr oder weniger aus der derzeitigen Alltags- und Lebenssituation entstanden. Es macht doch keinen Sinn, bei FR 25.- Grundgebühr und FR 5.- - 10.- (ohne Internet) Verbindungsgebühren einen Vertrag aufrecht zu halten. Umgekehrt in 40 Jahren kommt da ein schönes Sümmchen zusammen. Alleine für die Telefonbuchse. Vereinzelt gibt es ja noch Leute die einen monatliche Telfonmietgebühr für ein längst technisch überholten Telefonapparat zahlen. Für die Swisscom ein Selbstläufer der rendiert.

Also war eines der möglichen Szenarien weg von dieser verdammten Dose. Alternativen gibt’s ja leider nur bei der Cabelcom. Wir hatten ja schon ein kleines Zwischenspiel mit dem Internet. Damals vor Jahren hatten sie aber Schwierigkeiten die angebotenen Leistungen konstant zu erfüllen. Aber wie im wahren Leben – gib ihnen eine zweite Chance. Letzendlich kristallisierte sich einen Kompletlösung mit Telefon, Internet und Digital-TV, was errechnete FR 400.- Einsparung im Jahr ergeben würde. Noch dazu noch digitales TV mit Recorder. Im Moment sind wir in der Kennenlernphase. 3 Monate mit jederzeitigem Rückgaberecht. Also mit kleiner Hintertür. Allerdings zeigt mit mein WLAN-Radar dass noch mehrere Nachbarn im Quartier offenbar denselben Gedanken hatten.

Zuerst erhielt ich das Modem, den Media-Receiver und wenig später die alte Telefonnummer auf dem neuen Platz. Technisch war ja die Umstellung nicht so das grosse Problem (klopf, klopf..) Die Schwierigkeiten lauern im Kleingedruckten und im Kundenprogramm der Swisscom. Nummernübernahmen sind ja ein Problem für sich selbst. Mir wäre das soweit auch egal gewesen. Aber eben. Als Herzrisikopatient ist diese Nummer in vielen Dateien und Krankengeschichten gespeichert. Bei der Notrufnummer kennt man sie schon. Ja und manche verwenden so einen Telefonnummer schnell mal als Ordnungsnummer.

Dieser Wunsch löste offenbar bei der Swisscom einen Computerfehler aus, der so nicht passieren dürfte. Die Nummern werden ja unter den Anbietern weitergegeben. Als Kunde habe ich den Ablauf wenig Einsicht bzw. Eingriffmöglichkeiten. Nur löste dieser Vorgang im Kundencomputer ein weit späteres Kündigungsdatum aus, als mir schon vorab bestätigt wurde. Daraufhin erhielt ich eine Abrechnung die mich fast vom Stuhl fegte. Der Verdacht auf Strafgebühr keimte in mir. So kann man sich doch nicht trennen. Das wäre kein sauberer Schnitt und hat meinen Widerstand ausgelöst. Zuerst an die Rechnungstelle und den Kundendienst. Als verreisenden Stammkunde nahmen die mich nicht sehr ernst. Meiner Androhung den Ombudsmann einzuschalten beschleunigte auch nicht viel.

Schwung in die Angelegenheit brachte erst CEO Schlotter ( den ich an dieser Stelle nochmals herzlich für seine rasche Antwort und Revisionsauftrag an den Kundendienst bedanken möchte ). Das hat mich wieder etwas milder gestimmt. 35 Minuten Antwortzeit Hr. Schlotter – traumhaft. Der von ihm beauftragte Kundendienst rief mich in der Folge dann mehrmals an. Leider mit einer ähnlichen Nummer wie so einen Keilerfirma (0589……) Ja und beim Aufscheinen solcher Nummern am Display, ist der Hörer für mich wie einen heisse Kartoffel, die man besser nicht abhebt. Jetzt haben wir es geschafft uns telefonisch zu treffen und konnten eine zufriedenstellende Lösung finden. Warum funktioniert so etwas nicht im normalen Alltag. Warum braucht es immer Druck von oben. Insgesamt hatten wir mit der Swisscom nicht die grossen Problem als bei anderen Providern auch.

Nur die Gebühren sind einfach zu hoch. Vor allem die Grundgebühr für die Telefonbuchse ist meines Erachtens schon lange überholt und zeitgemäss. Hier gäbe es sicher andere Verrechnungsmodelle nach Verbrauch. Je mehr wer telefoniert, je mehr bezahlt er aliquot an den Anschluss. Brächte auch für sozial schwache eine grosse Entlastung. Wäre wie bei der KFZ-Steuer.

Abschliessend bedauere ich nur, dass der Thomson-Router von UPC einen etwas schwachen WLAN-Ausgang hat (trotz zweier Antennen und Firmenupdate). Hätte gerne meinen eigenen Router verwendet. Der sendet wie ein Grosser, darf aber nicht ran. So ergeht es aber laut Forum auch vielen anderen Usern. Alles kann eben nicht perfekt funktionieren. Computer helfen ja nicht Fehler zu beheben, sondern eher bei deren Vermehrung. Jetzt werden wir ja sehen, ob dieser Komplettwechsel künftig wirklich sparen hilft oder ob wir nur mit dem Bettler dessen Stock vertauscht haben. Meinen Nerven hätten es sich verdient.
Das vereint nämlich alle Provider der Schweiz. Der lässige und schlechte Umgang mit dem Kunden. Nachzulesen in zhalreichen Foren. Sei es bei der Administration oder bei Support. Damit könnte man ganze Abendsendungen im TV produzieren. Trotz gewählter "1 – hochdeutsch". Deshalb empfehle ich allen künftigen Wechslern – schaut den Leuten während der ganzen Umstiegsphase genau auf die Finger. Schuld sind dann meistens die Computer. Am guten Kundenkontakt sollte man am wenigsten sparen. Vor allem in Zeiten wie diesen. Dienstleistung heisst eben auch "Dienst leisten".
Und trainiert den Supporten ihre Überheblichkeit ab. Das kommt nicht gut.

Derzeit haben wir einen aktuellen Fall bei dem wir versuchen zu helfen mit der Sunrise. 5 Tage schon ohne Internet.Pfingsten ist denen scheinbar offenbar wichtiger als der Kunde. Naja.  

Montag, 13. Juni 2011

Unternehmensgewinne explodieren – Lohnschere weit offen

Die 41 wichtigsten Schweizer Unternehmen erzielten h einen Gewinn von insgesamt 84 Milliarden Franken – drei Viertel mehr als im Vorjahr. Diese enorme Gewinnsteigerung kam allerdings nicht bei den Arbeitnehmenden an. Bei zwei Dritteln der Unternehmen öffnete sich zudem die Lohnschere zwischen Topmanagement und Angestellten weiter. Im Durchschnitt beträgt die Lohnspreizung 1 : 43.
bitte anklicken
2010 haben die 41 grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen alle einen Gewinn erzielen können – im Gegensatz zum Jahr 2009, als neun Konzerne Verluste hinnehmen mussten. Insgesamt stiegen die Gewinne um 75% auf den neuen Rekordwert von 83,9 Milliarden Franken. Am stärksten stiegen die Gewinne in der Nahrungsmittelindustrie und bei den Banken und Versicherungen. Aber auch die MEM-Industrie konnte wieder ansehnliche Gewinne erzielen.

Die aktuellen Zahlen zeigen aber auch: Bei den Beschäftigten kommt von dem von ihnen erwirtschafteten Erfolg wenig oder gar nichts an. Sie konnten 2010 kaum von höheren Löhnen profitieren; so lag der durchschnittliche Tieflohn in den untersuchten Unternehmen bei 52'829 Franken und damit nur 600 Franken höher als im Vorjahr.

In 26 der 41 beobachteten Unternehmen hat sich die Lohnschere 2010 weiter geöffnet. Durchschnittlich liegt die Lohnspanne bei nach wie vor sehr hohen 1:43. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende im unteren Lohnsegment 43 Jahre arbeiten müssen, um den Jahreslohn eines Konzernleitungsmitglieds ihrer/seiner Firma zu erhalten.

Während im letzten Jahr die krisenbedingte relative Lohnzurückhaltung im Top-Management der MEM-Industrie sowie der Energie- und der Bau- bzw. Baustoffbranche das weitere Auseinanderdriften der Löhne dämpfte, vergrössern nun gerade diese Branchen die Lohnspanne wieder kräftig. Unter den Top-Ten der Betriebe mit vergrösserter Lohnspanne kommen acht aus diesen Branchen. Die Selbstbedienungsmentalität der Manager macht offenbar weiter Schule.

Aus der Krise nichts gelernt - Manager weiter im Selbstbedienungsladen

Trotz langjähriger Thematisierung (die Lohnscherestudie der Unia wird seit sieben Jahren durchgeführt) und einer lautstarken Boni-Debatte in der breiten Öffentlichkeit während der Krisenjahre, hat sich an der Lohnungleichheit zwischen Spitzenmanagern und Arbeitnehmenden faktisch nichts verändert. Die Spitzenlöhne haben sich von den Tieflöhnen abgekoppelt. Das zeigt auch ein Besuch bei Google. Letztere stagnierten wären den Krisenjahren und jetzt im Aufschwung sind zuerst die Aktionäre und dann die Konzernleitungsmitglieder an der Reihe – für die Tieflohnbezieherinnen und –bezieher bleibt nichts mehr übrig.

Die Lohnscheren-Studie der Unia finden Sie hier .

Sonntag, 12. Juni 2011

Bloglese


In loser Reihenfolge stellen wir hier besonders interessante, handverlesen Blogbeiträge aus der heimischen Bloggerszene zum Nachlesen bereit.

Zappadong
Die Bauern und ihre Geldtröge

Gesellschaft, Behinderung und die Invalidenversicherung
Einmal Salto rückwärts à la Ritler

Lupe - der Satireblog
Der neue iPad3 in neuen Dimenisonen

PolitBlog
Politblues eines Bürgers des Stadtlands Schweiz

Samstag, 11. Juni 2011

Schönes Pfingstfest



Geniessen sie die Tage erholsam im Kreise ihrer Lieben

Ihr IM-Team

Gefährliche Schlankheitsmittel aus dem Internet

Alarmierende Analyse-Ergebnisse - Gefährliche Schlankheitsmittel aus dem Internet: neue Zahlen

Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, hat 122 Proben beschlagnahmter Importe von Schlankheitsmitteln im Labor untersucht. Das Analyse-Ergebnis ist erschreckend: Die meisten der untersuchten Schlankheitsmittel sind gesundheitsgefährdend. Swissmedic warnt erneut nachdrücklich davor, Arzneimittel einzunehmen, die via Internet vertrieben werden.

Die 122 Proben von verschiedenen Schlankheitsmitteln stammen aus illegalen Arzneimittelimporten, die die Eidgenössische Zollverwaltung letztes Jahr beschlagnahmt hat. Vor deren Vernichtung untersuchte sie Swissmedic im Labor.

Gefährliche Wirkstoffe

Die Analysen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Produkte schwere Qualitätsmängel aufweisen. Ausserdem enthielten fast 90 Prozent der Schlankheitsmittel Wirkstoffe, die die Gesundheit gefährden. So fand sich in vielen Produkten der Wirkstoff Sibutramin, der bereits vor mehr als einem Jahr weltweit vom Markt zurückgezogen wurde, weil er Herz-Kreislauf-Komplikationen verursachen kann. In einzelnen Proben fand sich das Dreifache der früher zugelassenen Dosierung, was lebensgefährlich ist.


Rimonabant,

ein weiterer Wirkstoff zum Gewichtsverlust, ist ebenfalls wegen des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses international von Arzneimittelbehörden zurückgezogen worden. Trotzdem wird auch dieser Wirkstoff vor allem in chinesischen Betrieben noch hergestellt und auf illegalen Internetplattformen angeboten. Die Wirkstoffe werden zu erschreckend günstigen Preisen verkauft, so dass die Arzneimittelfälscher offenbar auch nicht davor zurückschrecken, diese Stoffe hoch überdosiert in ihre Produkte einzuarbeiten.

Ein Drittel der untersuchten Proben waren als rein pflanzlich deklariert, enthielten jedoch chemische Inhaltsstoffe. Zunehmend werden - nicht nur in der Schweiz - solche Produkte aus dem Internet bestellt. Swissmedic wurden im vergangenen Jahr von Partnerbehörden 74 als pflanzlich angepriesene Schlankheitsmittel gemeldet, die alle Sibutramin enthielten, meist in gefährlicher Dosis. Diese Produkte tragen oft asiatische Namen und die Kapseln sind meist ansprechend verpackt, zum Teil werden sind sie sogar als Genussmittel wie Tee oder Kaffee präsentiert.

Massnahmen und Warnung der Behörden

Zum Schutz der Bevölkerung werden nicht nur illegale Arzneimittelsendungen an der Schweizer Grenze abgefangen, sondern auch internationale Marktüberwachungsaktionen durchgeführt und Quellen von gefährlichen Arzneimitteln an ausländische Behörden gemeldet. So hatte Swissmedic zum Beispiel parallel zur öffentlichen Warnung vor dem Schlankheitsmittel „LiDa Dai Dai Hua“ die europäische Versandadresse ins Ausland gemeldet. Kürzlich konnte der kriminellen Organisation, die dahinter steckte, in einer internationalen Operation das Handwerk gelegt werden.

Aufgrund der alarmierenden Ergebnisse der jüngsten Analysen warnt Swissmedic erneut eindringlich davor, im Internet Arzneimittel zu bestellen, da diese die Gesundheit massiv gefährden können. Swissmedic erinnert zudem daran, dass es Privatpersonen gesetzlich verboten ist, aus dem Ausland grössere Mengen Arzneimittel in die Schweiz zu importieren.

Schweizerisches Heilmittelinstitut


Internet: http://www.swissmedic.ch/

Freitag, 10. Juni 2011

WEKO-Sekretariat beantragt Bussen für Baufirmen aus dem Kanton Aargau

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) beantragt, mehrere Strassen- und Tiefbauunternehmen im Kanton Aargau wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz mit insgesamt rund 7 Mio. Franken zu büssen. Dieser Antrag an die Wettbewerbskommission (WEKO) ist das Resultat einer im Juni 2009 wegen Submissionsabsprachen eingeleiteten Untersuchung. Im Laufe der Untersuchung haben sich die Anzeichen erhärtet, dass die beteiligten Unternehmen im Rahmen von öffentlichen und privaten Ausschreibungen unzulässige Absprachen über Preise und Kundenzuteilungen getroffen haben.

Das Sekretariat beurteilt die Verhaltensweisen der Unternehmen als unzulässige Abreden über Preise und über die Zuteilung von Geschäftspartnern. Es beantragt aus diesem Grund bei der WEKO wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz eine Sanktionierung der beteiligten Firmen. Die beantragten Bussen - die niedrigste beträgt rund 5‘000.- Franken, die höchste rund 2,3 Millionen Franken - wurden ausgehend von den Unternehmensumsätzen und der Schwere der Kartellrechtsverstösse berechnet. Die Gesamtsumme der Sanktionen beträgt rund 7 Millionen Franken. Fünf der beteiligten Unternehmen profitieren im Rahmen der Kronzeugenregelung (Bonus) von einer Sanktionsreduktion, eine Firma von einer Sanktionsbefreiung. Die involvierten Unternehmen können nun zum Antrag des Sekretariats Stellung nehmen. Nach Eingang der Stellungnahmen und nach allfälligen Anhörungen wird die WEKO ihren Entscheid fällen.

In der Untersuchung, die den Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich betrifft, sind weitere Ermittlungen notwendig. Sie wurde am 7. Juni 2011 auf weitere Unternehmen ausgedehnt, die möglicherweise an Absprachen beteiligt waren.

Wettbewerbskommission
Internet: http://www.weko.admin.ch/

Stellenportal Bund ist online

Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung rekrutiert ihre künftigen Mitarbeitenden über ein neu geschaffenes, zentrales Internetportal. Unter www.stelle.admin.ch finden Interessierte alle Informationen rund um die Arbeitswelt in der Bundesverwaltung. Neu können sich Stellensuchende auch elektronisch bewerben.

Von A wie Automechaniker über D wie Diplomat, J wie Juristin, K wie Kulturwissenschaftlerin, O wie Ökonom bis Z wie Zöllnerin reichen die Aufgabenbereiche, in denen sich über 37 000 Mitarbeitende der Bundesverwaltung Tag für Tag für die Schweiz einsetzen. Auf dem neuen Stellenportal können alle Interessierten das Unternehmen Bundesverwaltung kennen lernen. Das Stellenportal Bund informiert Stellensuchende mit multimedialen Elementen über Anstellungsbedingungen, Berufsfelder, Anforderungen und vieles mehr. Hochschulabsolventinnen und ‑absolventen erfahren, welche Einstiegsmöglichkeiten ihnen die Bundesverwaltung bietet und an welchen Hochschulmessen sie sich vorstellt. Schulabgängerinnen und -abgänger werden über mögliche Lehrberufe aufgeklärt. Mit dem Stellenportal setzt der Bundesrat eine Massnahme aus der Personalstrategie 2011-2015 um.

Weniger Aufwand und Kosten dank E-Recruiting

Gleichzeitig mit der Aufschaltung des Stellenportals erfolgt auch die Umstellung auf das E-Recruiting - das elektronische Bewerbungsmanagement. Der gesamte Rekrutierungsprozess von der Stellenausschreibung bis zur Zusage wird künftig elektronisch bearbeitet. Damit kann dieser zeit- und kostsparender abgewickelt werden. Zudem erhofft sich die Bundesverwaltung mit E-Recruiting eine weitere Optimierung der Rekrutierungsqualität und auch künftig eine gute Ausgangslage im Wettbewerb um die besten Talente auf dem Arbeitsmarkt.

Geizfalle

Der fruchtbarste Werbespot für mich war die "Geiz ist Geil" Kampagne. Sicher mag es Leute in diesem Land geben, die geizig sind, obwohl sie Millionen hätten. Ob sie dabei immer bedenken , das man sich am Tag der Tage nichts davon mitnehmen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall könnte man in diesem konkreten Fall sagen, Geiz ist krankhaft.

Aber dieser Äpfel-Birnenartikel aus dem Beobachter unter "Geizfalle" kann ich so nicht akzeptieren.Mann/Frau kann ja niemand dazu verpflichten, irgendein Werkstück, einen Reparatur oder einen Dienstleistung für mich zu nicht kostendeckenden Kalkulationen durchzuführen. Es liegt meines Erachtens eher an den Problem, dass mancher Handwerksbetrieb nicht bereit ist, sich von seinen einstmals überzogenen Preisen zu trennen. Was ein richtiger Handwerker ist, der müsste sich durchaus bewusst sein, dass er mit billigem Material oder billigen Arbeitskräften keine Qualität liefern kann. Umgekehrt darf der Kunde auch keinen Wunder erwarten. Darunter leidet die Qualität – und die Pfuschereien der 
Billighandwerker kommen die Kunden letztendlich teuer zu stehen.

Geiz - das Reizwort

Es gibt viele Bereiche im Alltagsbereich wo täglich mehr Mitbewerber (Konkurrenz ?) sich um den Kuchen streiten und die teile desselben kleiner werden. Jahrelang konnten Migros und Coop alle preise für ihre Waren verlangen. Der Kunde zahlte brav. Es fehlte lange eine mögliche Alternative.
Jetzt benutzen wir das nächste Unwort und es wird von einer "Aldisierung" gesprochen. So liessen sich die Beispiele noch lange aufführen. Aber bitte, was hat das alles mit Geiz zu tun. Waren die Leute vorher nicht geizig und haben ihr Geld mit vollen Händen ausgegeben. Wohl kaum. Bis vielleicht auf ein paar Millionäre die heute Sozialhilfe beziehen. Geiz (eher der Wille sparen zu müssen oder mit dem Einkommen sein Auskommen zu haben) ist heute Teil unseres Gesellschaftsalltages. Konkurrenz belebt den Markt sagen Experten.

Der Ausdruck Geiz (von mittelhochdeutsch gīt[e]: „Gier“, „Habgier“) bezeichnet eine zwanghafte oder übertriebene Sparsamkeit, damit verbunden auch den Unwillen, Güter zu teilen. Eine Wiederbelebung erfuhr der Begriff ab 2003 mit dem Werbeslogan „Geiz ist geil!“ der Elektronikhandelskette Saturn. Wobei man sich an dieser Stelle fragen darf, muss jeder Werbeslogan logisch und ethisch sein, oder soll er bloss seinen Zweck erfüllen. Für mich eher letzteres. (Wiki)

Veränderungen in der Gesellschaft

Geiz oder im weiteren Verlauf "sparen müssen" ist aber ein Produkt unserer Politik und Wirtschaft. Die Politik beginnt bei ihren Sparaktionen zuerst den kleinen Mann von der Strasse an den Rand der Sozialabhängigkeit zu treiben. Ausbaden müssen eine verfehlte IV-Politik heute tausende von kranken und invaliden Menschen, während es ein paar Etagen oberhalb munter weitergeht. Mein Boot, mein Haus, meinen Frau usw. Das bringt Anerkennung und Neider am Golfplatz. Was kümmert mich da das Fortkommen des kleinen Arbeiters. Viele werden so gezwungen sparsamer zu sein und werden dabei mangels Alternative von den ein oder anderen Betrüger über den Tisch gezogen.

Wenn mir heute meine Krankenkasse immer mehr Medikamente zur Bezahlung streicht, weil sie nicht mehr im Leistungskatalog sind, hat das bei Gott nichts mit Geiz zu tun. Hier hilft sich lediglich das Netzwerk und sichert sich die Gewinne. Baufehler hat es schon früher gegeben, weil auf den Baustellen illegal Zement und andere Materialien abgezweigt wurden und Brücken später einstürzten. Bei meiner Nachbarin wurden die Schrauben nach dem Pneuwechsel vergessen.

Im Umkehrschluss müssen wir uns fragen, warum ein vierfacher Familievater trotz 100% Anstellung bei einem Grossdetailhändler zum Sozialamt muss um seinen Miete bezahlen zu können. Das ist nicht Geiz sondern einen schwache Personalvertretung. Der CEO kassiert allerdings hunderttausende. Wenn sie Topunternehmer Geld ins Ausland verschieben dann ist das Steuerhinterziehung und nicht krankhafter Geiz.

Soweit hat sich also nicht viel verändert. Ja ausser, dass uns laut Medienberichten in den nächsten Jahren noch 400.000 Gastarbeiter fehlen. Vor allem im Pflege- und Gesungheitsbereich. Darüber würde ich mir eher einen Kopf machen. Mit Geiz hat das alles wenig zu tun. Eher mit Selbsthilfe der Kernzellen unserer Gesellschaft – den Familien und Sozialschwachen.

Donnerstag, 9. Juni 2011

Skandal belastet Verhältnis BRD - USA

Skandal: Kanzlerin muss "Medal of Freedom" zurückgeben

Obama brüskiert M(ö)erkel
Spiegel.de / Uwe Becker (Foto: DPA)

Ich möchte auch einen Doktortitel !!!!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und mein Name ist nicht zu Gutenberg

Herr Gutenberg hat ja gezeigt, wie einfach es sein kann, einen Doktortitel zu erlangen. Sicher sollte man vorher etwas studiert haben und Vorlesungen besucht haben. Dabei zeigt der Vorfall, wie viele sich ihren Doktor schreiben haben lassen, ihn heute unberechtigt benützen. Wobei ich zu dieser Ausführung nur kurz anhängen möchte, dass es bei der Vielzahl von Doktorantenanwärter fast unmöglich ist noch ein Thema zu wählen, welches nicht schon von Jemanden bearbeitet wurde.

Jedenfalls ist so ein Doktortitel ein Leistungsauszeichung für ein abgeschlossenes Studium in seinem Spezialgebiet o.a.. Mediziner tragen am meisten Verantwortung. Geht es doch u.a. um Menschenleben. Andere Sachgebiete wieder sind meines Erachtens überbewertet, ohne aber hier näher darauf einzugehen. Umsomehr es nicht Kern meines heutigen Artikels als solches ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Ob jemand studiert, egal welcher Fachrichtung und ob er es sich leisten kann liegt im sozialen Umfeld des/derjenigen Person. Zur finanziellen Entlastung gibt es neben reichen Eltern Stipendien, Zuschüsse oder den gut bezahlten Praktikumsplatz in den Sommer/Semesterferien. Das eigentliche Berufsleben beginnt relativ spät.

Ich möchte hier keinen akademischen Titel in Frage stellen. Das liegt mir fern. Mir geht es eher um den kleinen gemeinen Bürger, von dem man ähnliches erwartet und welcher bei Nichtkenntnis sogar mit empfindlichen Strafen rechnen muss. Das beginnt beim Abschluss eines Mietvertrages, beim Abonnieren eines Telefon- oder Internetanschlusses. Kurz gesagt im gesamten Alltagsbereich, wie auch beim Lenken eines Fahrzeuges. Genauer gesagt ginge es um Jura, Spezialgebiet Vertragsrecht und OR. Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Sozialversicherungsrecht und Arbeitslosenversicherungsrecht. Überall wird im Falle von Problemen auf die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Kleingedrucktes ) hingewiesen. Um so mehr wenn diese sehr geschickt von einem leibhaftigen Juristen aufgesetzt wurden. Mit dem offenbaren Hintergedanken, den Kunden möglichst seiner natürlich empfundenen Rechte zu berauben. (Garantie, Haftung usw.)

Ja der Mensch ist von Geburt an mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Gerechtigkeitssinn ausgestattet. Mancher fluscht so durchs Leben, dass er sich dessen gar nicht erst bewusst wird. Geschweige dem hat er Kontakt zu AGB, Strassenverkehrsordnung oder OR. Hier kommen wir auf den Punkt von heute.

Der Staat erwartet von seinen Bürgern,

dass er in allen Lebensbereichen am Puls der Paragraphen sitzt. Sonst muss er sich einen teuren ( lange Ausbildung, Status, Image) Rechtsanwalt nehmen, der ihm dann da und dort vertritt, wenn es mal nicht so klappt, wie der Bürger soll oder sollte. Bei der eigentlichen Begehung einer Straftat wie zB. Abschluss eines Vertrages für sein Handy, dem Leasingvertrag für den Flachbildfernseher oder dem Kauf eines Autos sollte er aber die Gesetze schon kennen, auch ohne Anwalt. Denn wie eingangs erwähnt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das möchte ich an einem kleinen Beispiel aus dem Alltag näher erklären. Der international tätige Telekommunikationsriese "UPC" wurde dieser Tage in Wien mit seinen AGB gerügt und verurteilt, weil das Handelsgericht von 22 von 24 Klauseln als gesetzwidrig angesehen hat. Ergebnis einer Verbandsklage. So ein Prozess wäre für eine Einzelperson zu teuer. Ein Punkt aus dem Urteil wo der gesunde Menschenverstand sagen würde, nein, das muss schon eingerechnet sein ist die Erhebung einer Zusatzgebühr für Papierrechnungen. Dies ist einen vertragliche Nebenpflicht und darf nicht extra kosten. Detto bei einer Änderung der AGBs überhaupt. Nicht der Kunde muss sich um die neuen AGBs bemühen. Es reicht auch nicht wenn man diese per E-Mail angezeigt bekommt. Wäre aber wichtig wenn es zu Vertragsstreitigkeiten kommt, weil die letzte, aktuelle AGB zählz. Das Urteil nachlesen lässt sich hier.

Warum ich das alles schreibe. Weil uns das Alltagsleben zwingt, von Dingen zu wissen, die normalerweise Domäne von "Studierten" mit Doktortiteln ist. Also dürfte jeder Bürger auch den Titel "Bürgerdoktor" tragen, ohne wegen unrechtsmässiger Aneignung eines akademischen Titels verklagt zu werden. Wir müssen alles wissen, ein Anwalt sucht sich sein Spezialgebiet und kassiert dann fest. Umgekehrt empfehle ich sich  nie von einem Scheidungsanwalt wegen eines Verkehrsunfalles vertreten lassen.

Quintessenz

meiner heutigen Zeilen. Entweder löst man das Problem mit der Unwissenheit und dem Nichtstrafschutz oder jedem von uns wird der Bürgerdoktor im Alltag verliehen. Und das ohne Doktorarbeit. Weil dem aber nicht so ist, wird das Recht weiterhin nicht eine Sache der Paragraphen sein, sondern jene des Geldbeutels sein. Sonst ran an die Gesetzbücher und büffeln bis die Birne raucht. Dann geht es vielleicht auch billiger. Wünschen möchten wir es aber niemanden, dass er je in eine prekäre Alltagssituation gerät.