Montag, 28. Februar 2011

Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich nachher völlig ungeniert

Irgendwann sollte mal Schluss sein mit der Diskussion um zu Gutenbergs Doktorarbeit. Titelsucht und Titelwahn hat ja seit jeher die Gemüter angeregt. Da ist einerseits der Titelverkäufer Consul HH. Weyer. Da gibt es sogenannte Ghostwriter, die bei Bedarf das Schreiben der Doktorarbeit übernehmen. In den Medien, die heute gross schreien finden sich Inserate, wobei Dienste rund um die Doktorarbeit angeboten werden. Detto im Internet. Es ist also anscheinend ein Markt vorhanden.

Zu Gutenberg – ein deutsches Adelsgeschlecht aus dem Fränkischen. Er ein Spross der aktuellen Generation. Heirat mit Stefani Freifrau von und zu Gutenberg - Ururenkelin des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck. Alles so nach dem Geschmack der Bunte-, Frau im Bild- und Goldenes Blatt-Leserinnen. In Österreich wäre diese Titelsucht schon lange beendet. Hier ist das führen von Adelstiteln schon längere Zeit verboten. Es gibt nur mehr feine Unterschiede im Beamtenapparat, der manchen Hofrat dazu verleitet auf seinen “wirklichen“ Hofrat zu bestehen. Denn im Gegensatz dazu, kann man den Hofrattitel ebenso ersitzen, wenn man lange genug seine Plan-Stelle besetzt hält. Im Lande der Exadeligen gibt es noch den netten Brauch, dass man ab 50 schon mal zum Professor ernannt wird, wenn man entsprechend empfohlen wird. Beispiel Udo Jürgens, Niki Lauda usw. Abgesehen von den Ehrendoktorwürden an verdiente Personen der Universitäten.

Titelsucht kann  ihre Karriere stören

Doch wir leben im hier und jetzt und nicht in der Zeit von “Sissy“ und “Otto von Bismark“. Was gab es doch vor Jahren für ein Geschrei in Juristenkreisen, als es die Änderung gab, das auch ein “gewöhnlicher“ Magister den Job als Rechtsanwalt ausüben durfte und seine Mandaten vor Gericht vertreten darf. Für mich persönlich gab es schon immer den kleinen Unterschied, der vielleicht daraus erwuchs, weil auch ein Handwerksmeister eine grosse Leistung erbringen muss. Zuerst den Gesellenbrief und dann die Meisterprüfung mit Meisterstück ablegen. Zwar keinen Doktorarbeit, aber eben auch ein Zeugnis über das fachliche Können seines Schöpfers. In mancher Branche hängen davon Menschenleben ab. Es bleibt aber nur beim Herrn Meyer. Nur dessen Wert wird in der Bevölkerung nicht so ehrfürchtig anerkannt, als wenn da ein Herr Doktor in voller Grösse vor einem steht. Bei einem Mediziner kann ich es noch verstehen. Der wird auch ohne Visitenkarte als Herr Doktor angesprochen und ins Vertrauen gezogen. Bei manch anderem Doktortitel reicht es (salopp gesagt) eine Doktorarbeit zu verfassen, die den Träger ein Leben lang viele Vorteile verschafft. Speziell in der Beamtenhierachie steigt man damit Gehaltsmässig ein schönes Stück weiter oben ein. Der langjährige, handwerkliche Praktiker hat das Nachsehen.

Auf den Punkt gebracht.

Auch die Politik schmückt sich gerne mit akademischen Führungspersönlichkeiten, was nicht unbedingt von Vorteil sein muss. Dass wurde Herrn Gutenberg jetzt zu Verhängnis. Doch das Volk steht weiter hinter ihm. Man kann rätseln und mutmassen. Nehmen wir uns doch bei der eigenen Nase. Wer hat nie während seiner Schulzeit geschummelt. Ist er jetzt nach Aufdeckung seiner Plagiate einer von uns, oder ein ganz schlimmer Betrüger. Einerseits ja, man verweist auf einen Strafbestand. Andererseits zählt der Mensch. Hier kann er beim Volk punkten. Zum Leidwesen manchen steifen, akademischen Kollegen, die politisch trotz hoher Würden nicht so punkten können weil es ihnen an Charisma fehlt. Den möglichen Betrug sehe ich allerdings bedenklich.   

Vielleicht zeigt uns dieser Vorfall doch einfach wieder einmal, dass wir in dem anderen zuerst den Menschen sehen sollten und umgekehrt und dann seinen akademischen Werdegang. Der österreichische Adel hat es überlebt ohne Titel leben zu müssen. Wäre es nicht mal an der Zeit, akademische Titel in einen Konsens der Vernunft und persönlichen Leistung, abseits von einer Doktorarbeit *, zu setzen. Damit wäre der Gesellschaft langfristig mehr geholfen. Nur der frei von Schuld, der werfe den ersten Stein. Ich schätze meinen Arzt für sein Können, seinen genauen Diagnosen. Genau so, wie ich einen Tischler für seine genauen Holzarbeiten loben möchte. * (Kleine Doktorarbeit für Maturanten ab 2014 in Österreich  / oe24.at)
Respekt ist nicht unbedingt akademisch

Wir haben uns selbst diese Barrieren gesetzt. Titel ja – aber es müsste auch andere Weg geben, dies den anderen kundzutun, elche Numme rman sei. Eine Doktorarbeit kann langfristig auch nicht die Lösung sein. Ich habe viele Doktor/innen während meiner Hoteltätigkeit erlebt. Mit Alkohol waren sie dann nicht mehr so steif und kompliziert, sondern einfach wie du und ich. Es geht ohne Adel (sh. Österreich), es geht ohne Titelsucht – trotzdem wird jeder seinen Weg im Leben finden. Im gegenseitigen Respekt. In der Politik wurde schon immer gelogen. Vor und nach der Wahl. Beenden wir doch diese oberlehrerhafte Diskussion zu Gutenberg. Weil sonst müssten wir alle Doktorarbeiten genau kontrollieren. Ob diejenigen, welche heute nach dem Richter rufen, nicht bvei sich selbst etwas nachgeholfen haben oder lassen haben. Also bitte. Herr zu Gutenberg wird mit seiner Familie die nötigen Schritte in die Wege leiten. Dazu braucht es keinen Presse und Vorverurteilungen, sowie massenhaft selbsternannte Besserwisser. Zu guter Letzt hat sich das System selbst überholt.

IM: Dieser Beitrag ist garantiert plagiatfrei, inklusive der Rechtschreibfehler. Fussnoten haben wir in zarten weis gehalten. Bleiben Sie uns trotzdem gewogen. Ausserdem halte ich hier explizid fest, dass ich nie ein Kanzleramt anstreben werde, egal bei welcher Partei. Ihr hochwohlgeborener Von und zu.   

Sonntag, 27. Februar 2011

Sonntag in den Graubündner Bergen

video

Karbon statt Kondition

Samstag, 26. Februar 2011

Die Woche 9/2011 oder was sonst keinen Platz fand


Aus für Knebelverträge bei Swisscom
Wer aus einem laufenden Handy-Vertrag von Swisscom aussteigen will, muss künftig keine Strafgebühren mehr bezahlen. Der Schweizer Telekomriese Swisscom will gemäss einer Meldung von AWP damit aufhören, wechselwillige Kundinnen und Kunden mit hohen Strafgebühren an sich zu binden. Und die anderen ? (PC-Tipp.ch)


Windows 7: SP1 zum Download
Microsoft lanciert das erste Service Pack für Windows 7 und Windows Server 2008 R2. Der Desktop wird lediglich mit Patches versorgt, der Server bekommt auch neue Funktionen.(PC-Tipp.ch)


Spam-Betrüger entführen SVP-Mitglied
Gabriel Poncet zog aus, um 12,5 Millionen Franken seines Vaters aus Togo zu holen. Doch der SVP-Politiker fiel auf Betrüger herein – und war 48 Stunden in Geiselhaft. 48 Stunden lang hielten Betrüger Gabriel Poncet in einem Vorort der togolesischen Hauptstadt Lomé fest. (20min.ch)


Thurgauer Müll-Querulant droht der Polizei
Kosovarischer IV-Rentner protestierte im Herbst 2010 mit einem Müllberg vor seinem Haus gegen eine angeblich ungerechte Behandlung. Nun hat er sich mit einem Drohbrief bei der Polizei zurückgemeldet.(Tagesanzeiger.ch)


Libyen will die Schweiz verklagen
Tripolis spricht in Bezug auf Konten-Sperrungen von «unbegründeter Äusserung»
Libyen hat dementiert, dass Machthaber al-Ghadhafi Konten in der Schweiz oder auf «irgendeiner anderen Bank auf der Welt» habe. Das Aussenministerium werde alle rechtlichen Schritte unternehmen, um die Schweiz für diese «unbegründete Äusserung» zu verklagen. (NZZ.ch)

Mobilfunkttechnologie LTE

Das Ende der Funklöcher - Ruckelfreie Videotelefonate, Online-Spiele in 3 D, Spielfilme auf dem Handy: Das neue Turbo-Funknetz LTE soll das mobile Internet auf Höchstgeschwindigkeit bringen. Hundert Mal so schnell wie UMTS soll es sein - doch kann die neue Technologie das wirklich leisten? (Spiegel.de)

Wir wünschen ein erholsames Wochenende - bis montags, ciao

Freitag, 25. Februar 2011

FUST schafft grossen Frust

Ein Familienvater bezahlte Fust während 2 Jahren Raten für einen neuen Fernseher. Im festen Glauben, das Gerät gehöre nachher ihm (IM:?) Doch der Vertrag ist irreführend: Der Kunde hat das Gerät nur gemietet. Das ist kein Einzelfall. «Kassensturz» klärt auf. Besonders ärgerlich der tatsächliche Endpreis des TV-Gerätes von über FR 11.000.-. Eine weitere unendliche Geschichte aus dem Frusttheater. (Google)


SFDRS Schweiz - Kassensturz

Teil 2 : Der Experte zum Fall  Klartext

Donnerstag, 24. Februar 2011

Zuerst wird beim Arztbesuch gespart

Jeder Siebte leistet sich keine Arztbesuche

Trotz obligatorischer Krankenversicherung ist vielen der Arztbesuch unter Berücksichtung einer hohen Franchis zu teuer. Dabei verzichtet Herr und Frau Schweizer am ehesten auf den Zahnarzt oder lässt sich dringend notwendige Reperaturen im Ausland , speziell in Ungarn, durchführen. Ich habe es schon selbst erlebt, dass man sich bei einem Sozialamt überlegt hat, den Bezüger zur Behandlung nach Ungarn zu schicken.

Eine obligatorische Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht. Der Gang zum Arzt für viele Menschen in der Schweiz zu teuer, speziell wenn man eventuelle Medikamente oder Hilfsmittel in Betracht zieht. Persönlich wurden mir von meiner KK für den mobilen Einsatz Sauerstoff in Dosen a 8lt. verweigert (nicht im Katalog) obwohl ich für den stationären Aufenthalt zu Hause einen Sauerstoffkontentrator stehen habe. Die Kasse würde lieber einen teure Mobillösung mit einem Akkugerät bezahlen. Im Kanton Genf verzichtet jeder siebte Einwohner aus finanziellen Gründen mindestens einmal im Jahr auf eine medizinische Behandlung, wie eine Studie zeigt. Forscher am Universitätsspital Genf fragten in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 765 Männer und 814 Frauen zwischen 35 und 74 Jahren, ob sie in den vergangenen zwölf Monaten aus Kostengründen auf medizinische Leistungen verzichtet hätten. 15 Prozent antworteten mit Ja, wie das Unispital in einer Mitteilung schreibt.(Teilquelle 20min.ch). Noch mehr hält man sich beim Besuch eines Facharztes zurück.

Auf Operation verzichtet

Brillen sind ja seit diesem Jahr keine Thema mehr. Man verzichtet, weil insgesamt zu teuer und behilft sich mit Sehhilfen aus dem Discountmarkt oder via Versandbrille von Tchibo.  Nicht wenige Prozent liessen gar eine Operation sausen. Der Verzicht auf den Zahnarztbesuch kann sich in der Folge mit Herzkreislauf-Krankheiten rächen. So habe eine Analyse ergeben, dass Menschen mit der Zahnfleischerkrankung Parodontitis ein um 20 Prozent erhöhtes Risiko für Herzkreislauf- Vorfälle hätten.

Besonders häufig verzichten erwartungsgemäss arme Menschen auf medizinische Leistungen. Bei jenen, die weniger als 3000 Franken pro Monat verdienen, lag der Anteil der Verzichtenden bei 30 Prozent. Auch die Ausbildung, der Beruf, die Nationalität und die KK-Franchise waren Risikofaktoren für einen Verzicht.

Zu teure Prämien

Die Studie zeigt unterm Strich, dass einige Menschen trotz Prämienverbilligungen Mühe haben, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen. Die hohen Aussenstände bei der Bezahlung der Prämien führen in einigen Kantonen schon zu schwarzen Listen. Die Patienten werden nur mehr im Notfall behandelt. Die Aussenstände der Spitäler bewegen sich im 2-stelligenMillionenbetrag.  Damit ergeben sich Zuganghemmnisse zur Gesundheitsversorgung, dass einem der reichsten Länder der Welt nicht sehr schmeichelt. Der Verzicht auf medizinische Leistungen kann langfristig dazu führen, dass sich der Gesundheitszustand eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung verschlechtere und damit indirekt die Gesundheitskosten der Allgemeinheit belastet werden. Das Solidaritätsprinzip stösst an seine Grenzen.

Ein paar zufällig ausgesuchte Kommentare zum Thema spiegeln die Realität im Volk wieder(20min.ch)

Im Ausland zum Arzt
Ich gehöre auch dazu: bei einer Franchise von 2500.- muss ich eh alle Arztbesuche selber bezahlen. d.h. ich geh hier in der Schweiz nicht mehr zum Arzt. Die letzte Untersuchung machte ich vor zwei Jahren im Ausland, während den Ferien, weil es dort nur ein Drittel kostet.

Kreativität
als Familie haben wir (Eltern) die höchste Franchise. Jeder Arztbesuch muss genau durchgerechnet werden. Die Prämien für die Kinder sind indessen einigermassen Akzeptabel. Zahnbehandlungen gibt es seit Jahren nur noch in Ungarn. Gute Qualität zu einem sehr günstigen Preis!

KVG ist ein Verbrechen!
Was heisst hier verzichten? Ich kann mir den Zahnarzt schlicht und einfach nicht mehr leisten. Auch die Krankenkosten betragen bei uns (5Köpfige Familie) samt allen Selbstbehalten und Franchisen über 2000 Fr. pro Monat. Ich habe jetzt schon nur die Wahl: Steuern zahlen oder Krankenkosten zahlen. Man sollte die Verursacher dieses KVG Verbrechens aufhängen.

Eine Schande
Es ist eine Schande, dass unsere Politiker die seit Jahrzenten überproportional steigenden Krankenkassenprämien nicht in den Griff bekommen. Alles nur Versprechungen und Symptombekämpfung. Die eigentlichen Kostentreiber werden nicht angegangen. Kein Wunder solange mehr Lobbyisten wie Politiker in der Wandelhalle im Bundeshaus verkehren.

Dem lässt sich nicht mehr viel hinzufügen. Dies lässt sich auch wenige mit "gesunder"Ernährung kompensieren.  


Mittwoch, 23. Februar 2011

Umfrage bei den Schweizer Banken in Bezug auf Auslandsschweizer

Die Auslandschweizer-Organisation hat sich mit einer Umfrage an verschiedene Schweizer Banken gewandt, um in Form einer momentanen Bestandsaufnahme eine Übersicht zu gewinnen, unter welchen Bedingungen es Auslandschweizern möglich ist, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen oder ein bestehendes Konto weiterzuführen. Dies geschah aufgrund der Schwierigkeiten (Kontenschliessung, Erhöhung von Bankspesen), die Auslandschweizer in letzter Zeit bei ihren Bankgeschäften antreffen.

Folgende Banken haben zur Umfrage Stellung genommen: Bank Wegelin & Co, Berner Kantonalbank, Zürcher Kantonalbank, Migros-Bank, UBS, Raiffeisen Bank.

Was die Eröffnung und Weiterführung von Konten in der Schweiz betrifft, so antworteten alle Banken, dass Einschränkungen je nach Wohnland möglich seien (insbesondere für Schweizer wohnhaft in den USA).

Zusehends ziehen die Banken Konteninhabern mit Wohnsitz im Ausland höhere Spesen ab. Gemäss unserer Umfrage belasten folgende Banken den Auslandschweizern keine höheren Spesen: UBS, Raiffeisen Bank, Berner Kantonalbank, Bank Wegelin & Co.

Das Ergebnis gibt lediglich Aufschluss über die Angaben der Banken welche auf unsere Umfrage antworteten und bezieht sich auf die Bedingungen die zum Zeitpunkt der Umfrage massgebend waren. Die Bedingungen können, gemäss den Banken, aufgrund regulatorischer Bedingungen jederzeit wieder ändern.

Dienstag, 22. Februar 2011

Wer bestimmt den Wert eines menschlichen Lebens ?

Bei all der Diskussion um das Gesundheitswesen, kommt man an einem Punkt, wo man sich die Frage stellt : "Welchen Wert hat ein Menschenleben?"

Wer darf, wer kann festlegen, ob die Erhaltung eines Menschenlebens mit 100'000 oder einer Million Franken beschränkt wird. Für ein solidarische Gesundheitssystem, wie es in der Schweiz besteht schreit man bald mal nach der Politik. Nicht weil man den Ärzten nicht traut oder ihnen heimlich nachsagt, sie würden zuviel operieren. Die Politik ist jene Instanz, die letztlich die Gelder verteilt. Somit hat sie ein entscheidendes Veto.. Sie wird durch einen kürzlichen Entscheid des Bundesgericht dahingehend unterstützt, dass die obligatorische Grundversicherung nicht jede medizinische Therapie übernehmen muss. Trotz stetig steigender Krankenkassenprämien stehen also keine unbegrenzten Mittel zur Therapierung von Krankheiten zur Verfügung.

Swissinfo zitierte diesen Entscheid der Bundesrichter an einem Beispiel : Es hatte darüber zu urteilen, ob eine Krankenkasse zur Zahlung des Medikaments Myozyme bei der Krankheit Morbus Pompe verpflichtet werden kann. Die jährlichen Kosten pro Person betragen rund eine halbe Million Franken. Die jährlichen Kosten pro Person betragen rund eine halbe Million Franken. Das Gericht fand gleich mehrere Begründungen für die Ablehnung der Arznei, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt ist. So sei für Myozyme kein hoher therapeutischer Nutzen ausgewiesen.(Swissinfo)

Ergo ergibt sich daraus in der Praxis eine Reglementierung der verwendeten Mittel. Wir können nicht alles bezahlen, was möglich ist. Auf den Punkt gebracht - die vorhandenen Mittel seien möglichst gerecht zu verteilen, damit die Kosten nicht total aus dem Ruder laufen. Das BG spricht von einer Verhältnismässigkeit. Je höher der therapeutische Nutzen ist, desto höher dürfen dann auch die Kosten sein sagen die Kassen.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass zum Beispiel die Berücksichtigung zur Verpflanzung eines Spenderherzens bei der geringen Anzahl der jährlich zur Verfügung stehenden 25 - max. 30 Spenderherzen nicht unbedingt für einen 60-jährigen vorgesehen ist. Hier ist es einerseits verständlich, wenn man sich eher an einem Familienvater in mittleren Lebensjahren orientiert. Dies ist vielleicht anfangs ein Schock für den Betroffenen, aber in dem Konsens wie oben erwähnt, verständlich. Ob es menschlich vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Heute hat fast jeder zweite Senior ein künstliches Hüftgelenk oder einen anderwertigen Gelenkersatz. Hier möchten die Ärzte sich die Entscheidung nicht aus der Hand nehmen lassen. Aber wenn es um spezielle Behandlungen geht, die mehrere hunderttausend Franken pro Jahr kosten und nur deswegen abgelehnt werden können, dann sollten wir nicht selber entscheiden müssen, denn der Patient, die Patientin ist im Moment der Behandlung der wichtigste Mensch für uns. Für diese Person möchten wir alles tun, was wir können. In solchen Fällen können wir nicht gleichzeitig Richter und Partei sein."

Ob sich für ein solches Vorgehen künftig Regeln finden werden, möchte ich persönlich heute noch eher bezweifeln. Wer sagt: "Da ja, dort nein". Hier kommt einen moralische Instanz zum tragen, die sich nicht einfach in Höchstgrenzen fassen lässt.

Die ersten Schritte seien politisch gesehen schon lange passiert. So sei beim Bundesamt für Gesundheit eine Initiative im Gang, eine Institution zu gründen, welche die Kosteneffektivität medizinischer Massnahmen prüft und diese finanziert oder nicht. Man versucht auf eine ethisch vertretbare Art und Weise, mit diesen Fragen umzugehen, weil sonst bei jenen Menschen gespart wird, die sich am wenigsten zu wehren wissen oder können. Nebenbei sind ja in den Gesamtkosten des Gesundheitswesens ja nicht nur Gesundung und Heilung enthalten, sondern auch Ausbildung, Weiterbildung und Forschung. Nicht zu vergessen der Arbeitseinsatz bzw. Kosten der Beschäftigten.

Die Politik schiebt die Beantwortung dieser Frage schon lange vor sich her. Zulange für meinen Geschmack. Wie heisse Kohlen werden sie vom Vorgänger an den/die Nachfolger übergeben. Definitive, innovative Lösungen fehlen bis heute. Menschlich gesehen ist es jedes Leben wert, gerettet zu werden. Fragen bleiben dabei trotzdem genug unbeantwortet. Der Wähler kann zwar die Politik bestimmen/wählen, aber würde er selbst solche hohe ethische Verantwortung übernehmen, wenn es um die Limitierung von Gesundheitskosten ginge oder einen verwandte Person?

57 Prozent der Schweizer wollen die Einheitskasse (Tagesanzeiger.ch)
Die Einführung einer Einheitskasse hätte laut einer Online-Umfrage gute Chancen.

Montag, 21. Februar 2011

Trendbericht: Mobile World Congress 2011 - Computerwoche TV

Ein Besuch bei Google, Blackberry-Hersteller Research in Motion und den App Planet.

Anzahl Schweizerinnen und Schweizer im Ausland auf über 695'000 gestiegen

Die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hat 2010 um 10‘127 Personen auf 695‘101 zugenommen: Im Jahr 2000 lebten noch 580'396 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Gewachsen ist vor allem die Zahl der Doppelbürgerinnen und Doppelbürger: 2010 um 8‘852 Personen auf 502‘320.

Ende Dezember 2010 lebten 695‘101 Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Gegenüber Dezember 2009 bedeutet dies eine Zunahme von 10‘127 Personen (+1.5 %). Der Hauptteil des Zuwachses (87%) geht auf die Zunahme der Doppelbürgerinnen und Doppelbürger zurück, namentlich aufgrund von Geburten und Einbürgerungen von Familienangehörigen.

Im Jahr 2010 hat die Zahl der Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen vor allem in Europa zugenommen (+6‘215). An zweiter Stelle folgt Asien (+1’768), an dritter Stelle Amerika (+1’388). In absoluten Zahlen liegt 2010 Frankreich mit einem Zuwachs um 2‘356 Personen an erster Stelle, vor Deutschland (1'262), Grossbritannien (644), Italien (549), Israel (421), Kanada (320), Australien (319), und Thailand (318). Der stärkste Rückgang war in Venezuela (-38), in den Vereinigten Arabischen Emiraten (-29) und in Russland (-22) zu verzeichnen.

Prozentual weist Asien wiederum mit 4.4% die mit Abstand höchste Zuwachsrate auf, gefolgt von Afrika mit 1.9%, Europa mit 1.4%, Ozeanien mit 1.3% und, Amerika mit unveränderten 0.8 %. In der Europäischen Union betrug die Zuwachsrate 1.1 %. Unter den Ländern mit grossen Auslandschweizergemeinschaften (> 10’000) liegt wieder Israel mit einer Zuwachsrate von 3.0% an erster Stelle, vor Grossbritannien (2.2%), Deutschland (1.6%), Brasilien (0.9%), Kanada (0.8 %) und Australien (0.4%).

Die Mehrzahl der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, nämlich 415‘517 oder 59,8%, lebt in Ländern der Europäischen Union. Die grösste Ausland-schweizergemeinschaft befindet sich in Frankreich (181‘462), gefolgt von Deutschland (77‘827), Italien (49‘187), Grossbritannien (29‘505), Spanien (23‘886) und Österreich (14‘343). Ausserhalb Europas leben die meisten Auslandschweizerinnen und -schweizer in den USA (75‘252), in Kanada (39‘186), Australien (23‘076), Argentinien (15‘690), Brasilien (14‘794), Israel (14‘672) und Südafrika (9‘071). 502‘320 Personen bzw. 72 % sind als Doppelbürgerinnen und Doppelbürger erfasst. 135‘877 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer – 25.24% der 538‘243 Stimmberechtigten im Ausland - haben sich im Stimmregister einer Schweizer Gemeinde eingetragen, um ihr Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können (+4.5% gegenüber 2009).

In der Statistik erfasst sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland immatrikuliert sind. Zur Anmeldung verpflichtet sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die beabsichtigen, während mehr als zwölf Monaten in einem Konsularbezirk Wohnsitz zu nehmen (Reglement des schweizerischen diplomatischen und konsularischen Dienstes vom 24. November 1967; SR 191.1).

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Internet: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/recent/media.html

zum Thema: Org. Auslandsschweizer

Samstag, 19. Februar 2011

Tod nach Plan - eine Nachbetrachtung

André, psychisch krank und lebensmüde

Ein Film von Hanspeter Bäni

„Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig.“ Diese Zeilen verfasst André Rieder für seine eigene Todesanzeige. Der 56jährige ist seit Jahren psychisch krank und möchte deshalb mit Hilfe einer Sterbeorganisation aus dem Leben scheiden. Akribisch bereitet er sich auf den Tod vor. Seine Freunde, hin und hergerissen zwischen Verständnis und Verzweiflung, haben viele offene Fragen. Doch auch unter Psychiatern ist die Sterbehilfe umstritten. Der Film von Hanspeter Bäni zeichnet die Gratwanderung der Sterbehilfe in der modernen Gesellschaft auf. Ein bewegendes Dokument über einen Menschen, dem der Tod lieber ist, als ein Leben mit einer psychischen Krankheit. - Nach der Sendung können Sie im DOK-Forum mitdiskutieren.


by SFDRS Sendung DOK

Nachbetrachtung IM

Im Vorfeld hat man sogar davon gesprochen, die Ausstrahlung dieser Sendung zu verbieten. Warum? Weil dort ein Mensch es als sein persönliches Ziel sah, sich aus diesem Leben zuverabschieden. Der Person André gebührt dafür meine Hochachtung. Diesen Weg zu gehen, wollten vielleicht tausende vor ihm gehen, haben aber nie den Mut gefunden. Er hat für seinen Freitod den unspektulären Weg gewählt. Sich nicht vor einen Zug geschmissen und damit den Lokführer in ein mögliches lebenslanges Trauma versetzt. Er hat sich  auch von keiner hohen Brücke geschwungen. André hat sein leben vorher im Sinne seiner Vorstellungen noch in Ordnung gebracht und sich von seinen wenigen Freunden verabschiedet.

Haben wir überhaupt das Recht das geschenkte Leben von selbst zu beenden. Ich meinen ja. Man kann gesundheitlich an einen Punkt kommen, wo man austherapiert ist. Wenn es der Herr Doktor zwar bestreitet und argumentiert es gäbe immer Lösungen, sao muss ich ihm widersprechen. Man kann einen schwere Krankheit annehmen und mit ihr versuchen ein Maximum an Lebensqualität zu erreichen. Es ist aber einen Illusion zu glauben, das dies langfristig zum Erfolg führt. Trotz einem leibevollen Partnerund guten Freunden merk man selbst irgendwann, aus, das war es. Man sucht für sich die Erlösung. Menschen in dieser Situation haben einen Antenne was Ärzte diagnostisieren und was sie wirklich meinen. Zum Beispiel sagt dir niemand direkt ins Gesicht " Sie sind zu alt für einen Herztransplantation !" , wie ich aus persönlicher Erfahrung weiss.

An diesem Punkt muss man für sich entscheiden, ob man den Weg via Sterbehilfe wählt. Leider ist es auch hier wie in der Gesellschaft. Man muss sich diesen eher humanen Weg finanziell leisten können. So gesehen haben viele gar nicht die Möglicchkeit. Apropos Gesellschaft. Sie ist kranken, pflegebedürftigen Menschen nicht wohl gesonnen. Sie kosten nur Geld und nehmen mehr aus der Kasse, als sie einbezahlt haben. Und die eigenen Kinder in ihrer Lebenswelt zu beanspruchen darf auch nicht der Weg der Zukunft sein. Wer einmal über Jahre einen nahen Angehörigen gepflegt hat, weiss  was ich meine. Man schränkt ein anderes Leben ein, um das eigene zu verlängern. Kinder sind ein Geschenk. Lassen wir sie doch ihr Leben leben. Lassen wir aber auch Menschen in der Lebenssituation von André oder anderen für sich entscheiden, wie sie ihr Leben führen oder nicht mehr führen wollen. Denn eines kann niemand bestreiten, es ist nicht toll von anderen abhängig zu sein und  sich alles erkämpfen zu müssen.

Dieser Beitrag erscheint diese Woche anstatt des gewohnten Wochenrückblicks.

Freitag, 18. Februar 2011

Ausschaffungsinitiative - SKOS präsentiert ihre Vorschläge zur Umsetzung

Die Sozialhilfe ist von der Ausschaffungsinitiative direkt betroffen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) beteiligt sich deshalb aktiv an der laufenden Diskussion zur Umsetzung. Zuhanden der «Arbeitsgruppe Koller» legt sie heute ihre Positionen dar.

Die Ausschaffungsinitiative, die am 28. November 2010 vom Volk angenommen wurde, sieht unter anderem vor, dass ausgeschafft wird, wer «missbräuchlich Leistungen (...) der Sozialhilfe» bezieht. Die SKOS hat bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Formulierung des Tatbestandes äusserst unklar sei und in der Praxis der Sozialhilfe zu erheblichen Verunsicherungen führen würde. Die SKOS erachtet es deshalb als ihre Aufgabe, sich bei den Arbeiten zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen konstruktiv zu beteiligen. Zuhanden der Arbeitsgruppe von Rechtsprofessor Heinrich Koller, welche die Initiative umsetzen soll, präsentiert die SKOS nun konkrete Vorschläge.

Verhältnismässigkeit bei Ausschaffungen prüfen

Die SKOS weist primär darauf hin, dass die Diskussion um die Art und Weise der Umsetzung nur geführt werden kann, wenn auch grundlegende rechtsstaatliche Fragen angegangen werden. Im Vordergrund steht dabei das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit entspricht nach bisheriger Rechtsauffassung einem rechtsstaatlichen Mindeststandard. Im Initiativtext der SVP ist diese Prüfung allerdings nicht vorgesehen. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass jemand wegen einer Geldstrafe von 100 Franken als Folge eines geringfügigen Delikts für viele Jahre aus der Schweiz ausgeschafft wird, dies selbst wenn er schon in der zweiten oder dritten Generation hier lebt. Um dem Gebot der Verhältnismässigkeit zu genügen, müssen bei einer Landesverweisung die Schwere der Tat, die Dauer des bisherigen Aufenthalts des Täters oder der Täterin in der Schweiz, die Auswirkungen auf die Familie des Täters oder der Täterin und der Stand der Integration berücksichtigt werden.

Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

Was die Schwere der Tat betrifft, verweist die SKOS auf das schweizerische Strafgesetzbuch: Dieses stellt verschiedentlich darauf ab, ob eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten ausgesprochen wird. Diese gut etablierte und vielfach verwendete Grösse zur Abgrenzung von schweren und leichten Straftaten sollte gemäss SKOS auch im Falle von Sozialhilfemissbrauch zur Anwendung kommen. Das heisst, wird eine Sozialhilfebezügerin oder ein Sozialhilfebezüger zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt, kann es zu einer Ausschaffung kommen.

Betrugsfälle sind gleichzustellen

Die SKOS weist im Übrigen auf einen besonders problematischen Aspekt hin: Gemäss Gesetzesentwurf, den die SVP kürzlich öffentlich gemacht hat, sollen Betrugsfälle in den Bereichen Sozialhilfe und Sozialversicherungen bedeutend strenger beurteilt werden als etwa Steuerbetrug oder Betrug im Geschäftsleben zwischen Privaten. Aus Sicht der SKOS sind jedoch alle Betrugsfälle gleich zu behandeln, denn es gibt keinen vertretbaren Grund eine Betrugsform gegenüber anderenzu privilegieren.

Sonderstrafbestimmung für Sozialmissbrauch

Generell ist zurzeit noch unklar, ob der Bund überhaupt berechtigt ist, eine Strafnorm für die Sozialhilfe zu erlassen, da die Sozialhilfe in den Kompetenzbereich der Kantone gehört. Ist der Bund dazu tatsächlich befugt, dann schlägt die SKOS vor, analog zur bewährten Norm des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht, das bereits den Tatbestand des «Leistungs- und Abgabebetrugs» kennt, als Art. 151bis eine neue Bestimmung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Diese könnte lauten:

«Wer die Verwaltung, eine andere Behörde oder einen Dritten durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder sie in einem Irrtum arglistig bestärkt und so für sich oder einen andern unrechtmässig einen Beitrag oder eine andere Leistung des Gemeinwesens erschleicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft».

→ Zum Dokument «Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Position der SKOS»: http://www.skos.ch/

Donnerstag, 17. Februar 2011

Oma Simpson

Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 haben zwölf Kantone erfolgreich Vote-électronique-Versuche durchgeführt. Schweizweit hatten rund 177‘500 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Damit geht die Implementierung von Vote électronique weiter. Da am 15. Mai 2011 keine eidgenössische Volksabstimmung stattfindet, wird Vote électronique an diesem Termin nur im Rahmen kantonaler und kommunaler Versuche eingesetzt. Eine Handvoll Kantone haben ihr Interesse angemeldet, Vote électronique auch anlässlich der Nationalratswahlen im Oktober 2011 einzusetzen. Die Vorbereitungsarbeiten hierfür sind im Gang.

Die am Vote-électronique-Versuch teilnehmenden Stimmberechtigten der Kantone Zürich, Neuenburg und Genf konnten an der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 ihre Stimme erneut elektronisch abgeben. Auch die Auslandschweizer Stimmberechtigten aus den Kantonen Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf sowie die Auslandschweizerinnen und -schweizer verschiedener Gemeinden der Kantone Freiburg und Graubünden sowie der Stadt Zürich wurden in den Vote-électronique-Versuch einbezogen. Gleichzeitig fanden in einigen Gemeinden des Kantons Bern, welcher vom Genfer System beherbergt wird, vorbereitende Tests statt.

Von den rund 177‘500 Stimmberechtigten, die an den Vote électronique-Versuchen teilnehmen konnten, haben 25‘600 ihre Stimme elektronisch abgegeben. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung mit Vote électronique von 14,4%.

Insgesamt konnten rund 55 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

Die Vote électronique-Versuche haben die Anforderungen des Bundes vollständig erfüllt.

[1] Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und -Technologien (Wassenaar Arrangement), www.wassenaar.org. Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für den Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.

Bundeskanzlei

Bild: Krone.at

Mittwoch, 16. Februar 2011

Zwei linke Hände - alles ist relativ


Bild by eurorscg.ch - zurich - arbeiten myhandicap-com

(bitte zum Vergrössern anklicken ! )

Die Anforderungen für die Amtshilfe in Steuersachen sollen angepasst werden

Die Identifikation der Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers ist eine unerlässliche Voraussetzung zur Gewährung der Amtshilfe. In den meisten Fällen erfolgt dies durch Nennung von Namen und Adresse. Künftig sollen aber auch andere Mittel zur Identifikation zugelassen werden. Damit beseitigt die Schweiz ein absehbares Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch in Steuersachen und vermindert das Risiko für ein Scheitern im so genannten „Peer-Review-Prozess“. So genannte „Fishing-Expeditions“ (Beweisausforschungen) sind weiterhin unzulässig.

Die Bestimmungen zur Amtshilfe in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollen in diesem Sinne angepasst werden. Bisher ist die Schweiz bei DBA-Verhandlungen davon ausgegangen, dass die Ausgestaltung des bundesrätlichen Eckwertes über das Verbot von „Fishing-Expeditions", in einem Amtshilfegesuch den Namen und die Adresse sowohl des Steuerpflichtigen als auch des Informationsinhabers (z.B. Bank) zu verlangen, OECD-konform ist.. Diese Einschätzung hat sich nicht bestätigt, wie erste Signale aus dem „Peer-Review-Prozess" zeigen.

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) überprüft mittels so genannter „Peer Reviews" die Einhaltung des Amtshilfe-Standards in den ihm angeschlossenen Staaten. Ende Oktober 2010 hat die erste Phase des Peer Reviews der Schweiz angefangen. In diesem Rahmen wurde festgestellt, dass die bis anhin als angemessen betrachteten schweizerischen Anforderungen für die Amtshilfe zu restriktiv sind und ein mögliches Hindernis für einen effektiven Informationsaustausch darstellen. Um die erste Phase des Peer Review bestehen zu können, sollen deshalb die Anforderungen zur Identifikation der Steuerpflichtigen und Informationsinhaber entsprechend angepasst werden. Mit der Anpassung kann der weltweit geltenden Standard erfüllt werden, ohne über diesen hinauszugehen. Auch die Konkurrenten des Schweizer Finanzplatzes müssen die gleichen Minimalbedingungen einhalten. Damit entsteht ein so genanntes „Level-Playing-Field", was bedeutet, dass für alle Staaten und Territorien die gleichen Bedingungen gelten.

Die Identifikation von Steuerpflichtigen und Informationsinhabern in Amtshilfegesuchen wird im Regelfall weiterhin durch Name und Adresse erfolgen. Mit der Anpassung soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass Amtshilfeverfahren nicht an einer zu formalistischen Auslegung der DBA-Bestimmungen scheitern sollen und deshalb auch andere Identifikationsmittel zugelassen werden. Denkbar ist die Identifikation über ein Bankkonto, wobei in diesen Fällen darauf zu achten ist, dass keine „Fishing-Expedition" vorliegt.

Mit der Anpassung der Anforderungen zur Amtshilfe bleiben die Eckwerte grundsätzlich unangetastet, die der Bundesrat zur Umsetzung der am 13. März 2009 beschlossenen neuen schweizerischen Amtshilfepolitik definiert hat. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass namentlich in den parlamentarischen Debatten der Wille zum Ausdruck kam, Amtshilfe nur zuzulassen, wenn die Gesuche den Namen und die Adresse der betroffenen Person und des Informationsinhabers enthalten. Deshalb ist die beschlossene Anpassung auch dem Parlament zu unterbreiten. Eine erste Gelegenheit dazu bietet sich bei den im Nationalrat hängigen zehn DBA.

Eidgenössisches Finanzdepartement

Dienstag, 15. Februar 2011

Schweizer IV-Revision weiter auf Irrwegen

Nicht einmal staatliche Behindertengleichstellungsgesetz schafft Arbeitsplätze

Während die Verantwortlichen, inklusive dem zuständigen Bundesrat der Meinung sind, im Zuge der IV-Revision wieder aktuelle Bezieher einer IV-Rente oder Behinderte in Arbeit bringen zu können, ist man im Nachbarland Österreich schon einen Schritt weiter. Ein Blick auf die dortige Praxis sollte die heimischen Verantwortlichen doch etwas zum Nachdenken bringen. Rund 500 Millionen jährlich sollte die Invalidenversicherung in den nächsten Jahren sparen. Nach dem erbitterten Widerstand der Behindertenverbände lockert Bundesrat Didier Burkhalter die Sparbremse.

Freikaufen

Laut österreichischem Behinderteneinstellungsgesetz sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter einen Behinderten einzustellen. Sie können sich jedoch von dieser Verpflichtung mit einer Ausgleichstaxe freikaufen. Diese Ausgleichstaxe beträgt bei einer Firmengröße bis zu 100 Mitarbeitern 226 Euro, bis zu 399 Mitarbeitern 316 Euro und ab 400 Mitarbeitern 336 Euro. Wie viel Geld die Betriebe mit der Ausgleichstaxe im Vorjahr insgesamt gezahlt haben, diese Zahl liegt im Sozialministerium vorerst noch nicht vor (IM: kommt mir irgendwie bekannt vor)

Nun zeigen die jüngsten Zahlen, dass wenige der in Frage kommende Betrieb ihrer Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderung nicht oder nicht ausreichend nach kommen. Laut Sozialministerium in Österreich hätten im Vorjahr 17.109 Firmen zumindest eine Person mit Behinderung einstellen müssen. Tatsächlich haben aber nur 3.869 Betriebe oder 22,6 Prozent diese Pflicht zur Gänze erfüllt. Die restlichen 77,4 Prozent haben entweder zu wenige oder gar keine Behinderten beschäftigt.

Wobei sich die Quote von 22,6 % hat sich die letzten Jahre stabilisiert. Es werden einfach nicht mehr. Also nicht einmal ein Gesetz kann die Unternehmer dazu überzeugen, behinderte Menschen einzustellen. Zu einladend wahrscheinlich die Möglichkeit sich letztendlich frei kaufen zu können. Diese Zahlen betreffen grossteils private Arbeitgeber. Wie sieht es nun beim Bund des Nachbarlandes aus. 2009 hat man die vorgeschriebene Quote noch eingehalten. Neue Zahlen sind noch nicht verfügbar.

Schweizer Chefs wollen vermehrt Arbeiter im Ausland suchen

Über 50 grosse Schweizer Unternehmen wollen dieses Jahr neue Stellen schaffen. Laut einer Befragung genügt ihnen aber der heimische Arbeitsmarkt nicht mehr. Mit der 6. IV-Revision sollen rund 17'000 IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies gelingen könne, müsse sowohl die Wirtschaft als auch die Verwaltung einen Effort leisten, sagte Burkhalter. «Alle müssen sich bewegen.» Der Innenminister selbst will mit gutem Beispiel vorangehen: Im Departement des Innern sollen in drei bis fünf Jahren mindestens 50 Personen mit einer Behinderung arbeiten (Betonung auf sollen!). Heute sind es 39 von insgesamt 2445 Mitarbeitenden. Ergänzend will Burkhalter bis Ende 2011 50 Praktikums- und Lehrstellen für Behinderte schaffen.

Besonders frech die UBS. Nach Sanierung mit Steurgeldern droht man nun Teile der Bank ins Ausland auszulagern. Da erübrigt sich dann die Frage wegen der Einstellung von behinderten Menschen aus der Schweiz. Da war doch mal etwas mit der Swiss Airlline. Jetzt fliegt sie wieder in den schwarzen Zahlen. Leider nicht mehr als heimische Airline, aber mit gutdotierter Starthilfe aus der Schweiz. Wer hat es erfunden ?  

Auszug aus einem Leserbrief zum Headthema(Name der Redaktion bekannt) :
Dieser Tage habe ich ja erfahren, dass die 6. IV-Revision auch etwas kosten wird: Man will nämlich die IV-Stellen ausbauen, um die wieder einzugliedernden Rentner „aufzutrainieren“ (zu Deutsch: für den Arbeitsmarkt fit machen). Wie viel genau das kosten wird, weiss ich (noch) nicht. Aber ich habe mir ein bisschen die Augen gerieben. Ich hatte immer geglaubt, die IV müsse sparen.




Montag, 14. Februar 2011

Jobprogramm - Stiftung MyHandicap


Bild by eurorscg.ch - zurich - arbeiten myhandicap-com

(bitte anklicken zum Vergrössern)

Sozialdienst der Armee hat mit 2,1 Mio. Franken unterstützt

Im letzten Jahr hat der Sozialdienst der Armee (SDA) insgesamt 2,1 Millionen Franken an Angehörige der Armee in Rekrutenschulen und Wiederholungskursen sowie an Militärpatienten und Hinterbliebene ausbezahlt. Dies sind 230'000 Franken mehr als im Vorjahr, wie dem Jahresbericht 2010 des SDA zu entnehmen ist.

Die Ausgaben des Sozialdienstes der Armee sind 2010 wieder gestiegen, nicht aber die Gesamtzahl der Ratsuchenden. Der Gesamtbetrag der Unterstützungsgelder lag mit 2,1 Mio. Franken um 230'000 Franken über demjenigen des Vorjahres.

Die vier hauptamtlichen Sozialberater des SDA haben im letzten Jahr nebst vielen Auskünften insgesamt 2394 Dossiers (Vorjahr 2419) bearbeitet. Dabei wurden sie von 26 Milizsozialberatern unterstützt. In 969 Fällen (Vorjahr 972) wurde eine materielle Hilfe gewährt. In den anderen 1425 Fällen (Vorjahr 1447) hat allein die Beratung und Betreuung weitergeholfen. Gut 1,5 Mio. Franken wurden zur finanziellen Unterstützung an Absolventen von Rekrutenschulen und Wiederholungskursen ausbezahlt. Die Unterstützungsmittel stammen aus Zuwendungen von Stiftungen (Zinsgelder aus Stiftungskapitalien). Im letzten Jahr gingen rund 5800 Anrufe (Vorjahr 6700) auf die Telefonnummer des Sozialdienstes der Armee (0800 855 844) ein.

Der SDA hilft:

•Angehörigen der Armee, Angehörigen des Rotkreuzdienstes und Angehörigen des Zivilschutzes, die aufgrund ihrer besoldeten Dienstpflicht (zum Beispiel Rekrutenschule, Wiederholungskurs) in ihren persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnissen auf Schwierigkeiten stossen;

•Personen, die Friedensförderungsdienst und Assistenzdienst im Ausland leisten und aufgrund dieser Dienstleistung in Not geraten;

•Militärpatienten, die infolge Unfalls oder Krankheit im Militär in Schwierigkeiten geraten (als Ergänzung zur Militärversicherung);

•Hinterbliebenen von Militärpatienten.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Einfach so !!!!!!!!!!!!!

Ein kleiner Blumengruss an unsere LeserInnen!



Der Valentinstag (am 14. Februar) gilt in einigen Ländern als Tag der Liebenden. Der Name des Tages wird heute zumeist auf die Legende des Bischofs Valentin von Terni zurückgeführt. Der religiöse, in der kirchlichen Liturgie wurzelnde Ursprung des Feiertages besteht darin, dass am 14. Februar in manchen Kirchen die Ankunft Jesu als himmlischer Bräutigam zur Himmlischen Hochzeit gefeiert wurde.

Danke für Ihre Treue - die Redaktion IM


Sonntag, 13. Februar 2011

Minderheit entschied über Mehrheit

Die Waffeninitiative ging bachab. Tradition bleibt vor Innovation. Zwar verzeichnete die Intitiative «Schutz vor Waffengewalt» einen Wahlbeteiligung von rund 48 %. 52 % (relativ) fanden also nicht den Weg zur Urne.  Nach Adam Riese kann man somit nicht von einem Volksmehr sprechen, geht es doch um 2 %. Lediglich von einem Mehr jener, welche den Weg zur Urne gefunden haben. Befürwortet wurde die Initiative einzig in den vier Westschweizer Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt und Jura sowie in den städtisch geprägten deutschschweizer Kantonen Basel-Stadt und Zürich.

Die genaue Anzahl von Schusswaffen im Privatbesitz ist nicht bekannt. Das eidg. Justizdepartement schätzt dass rund 2 Millionen Schusswaffen im Umlauf sind. Wobei hier die Armeewaffen mit eingerechnet sind. Von den 2 Millionen Waffen sind fast die Hälfte (900‘000) ehemalige Armeewaffen, die von entlassenen Wehrmännern übernommen wurden. In den kantonalen Waffenregistern sind zusätzlich etwa 600‘000 Waffen registriert. Das Justizdepartement geht von rund 240‘000 nicht registrierten Feuerwaffen aus. (Quelle: EJPD)

Geld und geschmacklose Plakate

Es ging bei dieser Abstimmung nicht um links oder rechts, BundesräteInnen, Politiker oder Traditionisten – es ging "lediglich" um Menschen und Familien in diesem Land. Das wurde leider in diesem Grabenkampf an der Urne aus dem Fokus verloren. Somit gibt es für mich keinen Sieger, auch wenn man schon Stimmen hört, die diesen Sieg für sich verbuchen möchten. Meines Erachtens eher nur Verlierer. Die Gegner haben es geschafft, die Debatte auf einen Konflikt für oder gegen Schweizer Traditionen zu lenken. Darum ging es letztlich, nicht um die Waffe selbst. Die traditionelle, konservative Schweiz, welche für die Nein-Kampagne verantwortlich war, ist derzeit dank höherem Geldeinsatz mehrheitsfähig. Es war somit ein systematisches Problem.

Wenn die eigene, neu gewählte Bundesrätin an vorderster Front gegen die Initiative kämpft, wird es für die Initianten schwierig. Sie hat damit argumentiert, die Initiative löse kein Problem. Möge uns Gott helfen, dass ihre Meinung so richtig war und nicht weitere unschuldige dafür büssen müssen. Zumindest schwenkte sie am Wahlabend um.Obwohl das Volk Nein sagt zur Waffenschutz-Initiative, plant Justizministerin Sommaruga eine Revision des Waffengesetzes.

"Peter der Große" ist tot.

Während Gottschalk in "Wetten dass" endlich seinen Rücktritt bekannt gibt, verstarb in Wien der letzte grosse Entertainer Peter Alexander (84). Seine Eltern wollten ihm zwar als Arzt sehen, aber er kämpfte für seinen Beruf als Schauspieler und wurde später Filmdarsteller und Entertainer. Ein Entertainer, noch weit weg vom heutigen Quotendruck und Kommerz.

Ich durfte ihn persönlich als Statist in einem seiner Paraderollen als Oberkellner im "Weissen Rössl am Wolfgangsee" kennen und schätzen lernen. Abends hat er ungezwungen und ohne Starallüren mit uns Statisten im Cafe beisammen gesessen. 1952 lernte er seine Hilde kennen, die er bald heiratete und die ihm Zeit seines Lebens als persönliche Managerin 24 Stunden täglich begleitete. Mit ihm verliert die Unterhaltung einen der talentiertesten Künstler die je gelebt haben. Das Schicksal hatte es gegen Ende seines Lebens nicht immer ganz gut mit ihm gemeint. In den vergangenen Jahren verlor er seine Ehefrau Hilde (2003) und seine Tochter Susanne (2009). Was bleibt ist ein Sohn. Peter Alexander wirkte seit den 1950er Jahren in rund 50 Filmkomödien und 40 eigenen TV-Shows mit und nahm an die 150 Platten auf. Er war ein "Gigant des Showbusiness", wie ihn TV-Entertainer Rudi Carell einmal nannte. Er war der Entertainer unserer Silbergeneration..

Zu seiner aktiven Zeit war die Fernsehwelt noch in Ordnung. Was dann kam, konnte ihn nicht mehr reizen. Er lebte zuletzt sehr zurückgezogen und wollte auch nicht mehr auf die grosse Bühne zurück, die für ihn sein Leben lang die Welt bedeutete. Sein Tod bewegt viele zutiefst. Vielleicht bleibt uns ein einziger Trost: Jetzt ist der große Künstler wieder vereint mit jenen zwei Menschen, die er im Leben so sehr liebte.

Samstag, 12. Februar 2011

Die Woche 7/2011 oder was sonst keinen Platz fand


WM-Aus für Schweizer TV?
Europäische Gerichtshof steht vor einem Grundsatzentscheid zu den Fernsehrechten – die Branche fürchtet ein zweites Bosman-Urteil. Schuld daran ist eine britische Wirtin. Keine Fussball-WM mehr im Schweizer Fernsehen, sondern nur auf RTL oder Pro 7? Keine Champions League, keine Olympischen Spiele mehr mit Schweizer Kommentar? Diese Szenarien drohen bald wahr zu werden – und schuld daran ist eine Wirtin aus Portmouth in England.(Tagesanzeiger.ch)


Schweizer PC-Markt ist zurück
Der Schweizer PC-Markt hat sich vom Einbruch 2009 erholt. Die Gewinner: Acer und Apple. HP
verliert Marktanteile, dominiert aber weiterhin. Paradox: Virtualisierung führt
zu Steigerung der Serverumsätze. (inside-channels.ch)


Nein zum Kahlschlag
SRG braucht Schranken im Internet. Freier Journalismus braucht freiheitliche Rahmenbedingungen. Wer in einer demokratischen Öffentlichkeit am Kampf um das bessere Argument teilnimmt, muss darum die Unterstützung der konsumierenden Bürger gemäss den Gesetzen des freien Markts suchen. Jene, die staatliche Hilfe suchen, machen sich abhängig. Insofern ist es ein medienpolitischer Skandal, wenn der Staat seine Bürger dazu zwingt, für bestimmte publizistische Leistungen wie jene der SRG zu bezahlen.(NZZ.ch Online)


TEST Dell Inspiron Duo - Flip-Tablet PC mit Intel Atom Prozessor
Gerade nach der CES 2011 in Las Vegas hält der Tablet-Hype weiter an und kommende Messen wie der Mobile World Congress oder die CeBIT stehen ganz im Sinne des flachen Notebookersatzes. Viele Hersteller setzen auf ARM-Prozessoren oder Nvidias Tegra 2 Technologie. Dell will sich neben seinen Streak-Smartphones mit einem passenden Convertible-Tablet im Netbookformat beteiligen. Das Inspiron Duo ist auf dem deutschen Markt schon erhältlich, kommt mit Intel Atom N550 CPU und einem vertikal kippbaren 10-Zoll Display. Wir sind gespannt, ob er als Alternative zu Apple iPad, Samsung Galaxy Tab und WeTab in Frage kommt. (Notebookjournal.de)


«Stadt hätte Häuser an der Weststrasse kaufen müssen»
Zürich hat es verpasst, an der Weststrasse günstigen Wohnraum zu schaffen. Jetzt profitieren von der neuen Verkehrsführung an der Weststrasse die Hausbesitzer massiv. Was geschieht mit dem Profit? (Tagesanzeiger.ch)


Frauen in Chefpositionen "Plötzlich war ich Luft"
Unterschätzt, in Frage gestellt, müde belächelt: Für viele Frauen geht der Kampf um Anerkennung in einer Führungsposition erst richtig los. Schwächen dürfen sie sich keine erlauben. Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Hoppenstedt hat sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen zwischen 1995 und 2010 auf knapp 20 Prozent verdoppelt. Aber wie ist es, wenn man es nach oben geschafft hat? (SZ.de)


Der Express-Brüher mit Kapsel-Klemmer – Neue Nespresso ohne Chip
Sie heisst «Pixie» und wird von Nespresso als die «kleinste und intelligenteste Kaffeemaschine aller Zeiten» angepriesen. Donnerstag Abend hatte sie in Zürich ihren ersten Auftritt. Im Vorfeld machten Gerüchte die Runde, Nespresso werde bei der neuen Maschine einen Schutz vor Konkurrenzkapseln einbauen. Sogar von einem intelligenten Chip-System war die Rede. (Blick.ch)

Freitag, 11. Februar 2011

Canon EOS 600D

Die Frühjahrs-Vorstellung : Canons Spiegelreflex EOS 600D

Abgeschwächte Zuwanderung von EU-27/EFTA-Angehörigen

Ende Dezember 2010 lebten insgesamt 1'720’393 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Die meisten in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer stammen aus den EU-27/EFTA-Staaten (1'101'760). Der Bestand bei den EU-27/EFTA-Staatsangehörigen stieg 2010 erneut weniger stark an als im Vorjahr.

Bei den EU-27/EFTA-Staatsangehörigen stieg der Bestand Ende Dezember 2010 um 3.3 Prozent an. Das ist eine geringere Zunahme als im Jahr 2009, als die Zunahme 3.9 Prozent betrug. Dies zeigt, dass sich die Bestandeszunahme bei diesen Personen der jeweiligen wirtschaftlichen Situation in unserem Land angleicht.

Der Bestand der Personen aus den übrigen Ländern betrug Ende Dezember 2010 618'633 Personen und hat gegenüber dem Vorjahr um 0.7 Prozent zugenommen. Diese Entwicklung entspricht der Zuwanderungspolitik des Bundesrates und dem Zulassungssystem im neuen Ausländergesetz, wonach aus Nicht-EU-Staaten nur noch besonders qualifizierte Erwerbstätige rekrutiert werden können.

2010 sind insgesamt 134'171 ausländische Personen in die Schweiz eingewandert (2009: 132'444). Die Zahl der Auswanderungen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+ 10'285). Insgesamt 65'523 Ausländerinnen und Ausländer sind 2010 aus der Schweiz ausgewandert. Rund 70 Prozent dieser Auswanderungen betrafen Personen aus den EU-27/EFTA-Staaten (46'385).

Am stärksten angestiegen ist der Bestand bei den Staatsangehörigen aus Kosovo (+ 32'433), Deutschland (+ 13'756), Portugal (+ 7'898), Frankreich (+ 4'535) und Eritrea (+ 2'280). Die Bestandeszunahme der kosovarischen Staatsangehörigen ist primär darauf zurückzuführen, dass Kosovo seit dem 17. Februar 2008 ein unabhängiger Staat ist und sich in der Folge viele in der Schweiz ansässige Kosovaren neu unter der kosovarischen Staatsbürgerschaft eintragen liessen (ehemals serbische Staatsangehörige).

Die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Serbien (-35'560), Bosnien-Herzegowina (-1'217), Kroatien (-1'170), Sri Lanka (-985) und Türkei (-397) ist hingegen rückläufig. Dies entspricht dem Trend der letzten Jahre.

Weitere Informationen über den neuesten Stand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz können der beiliegenden Ausländerstatistik entnommen werden.

Bundesamt für Migration
Internet: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

Donnerstag, 10. Februar 2011

Senioren pfeifen auf den Staat und greifen zur Eigeninitiative

Ein Nebenprodukt einer eventuellen Streichung der künftigen Wehrpflicht wird sein, dass den Sozialdiensten und Anbietern künftig die Zivildiener fehlen werden. Finanziell natürlich bei dem derzeitigen Sparmassnahmen der Regierungen ein mittlere Katastrophe. Künftig bedarf es daher neuer, innovativer Modelle im Bereich der Altenpflege.

In Zusammenhang mit der Diskussion um ein mögliches Ende der Wehrpflicht und der damit verbunden Abschaffung des Zivildienstes hat sich österreichische Caritas-Präsident Franz Küberl für einen Ausbau des ehrenamtlichen Engagements ausgesprochen. Vor allem ältere Menschen sollen vermehrt in den Sozialdienst integriert werden. Die "Generation 60plus" verfüge über große Solidaritäts- und zugleich Zeit- und Energie-Ressourcen. Aus diesem Bereich rekurrierte man in der Vergangenheit aufgrund der Bereitschaft zum sozialen Engagement einen grossen Teil ehrenamtliche Mitarbeiter. Es wäre diesen Menschen nicht die Möglichkeit zu bieten, sich einzubringen. Erste Kritik kommt vom Seniorenbund. Seniorenbund. Er würde zwar die Freiwilligenarbeit unterstützen, glaubt aber nicht an eine Lösung des Problems durch den Einsatz von Senioren.

Seniorengenossenschaften

Einen anderen Weg geht man in Deutschland. Hier pfeifen die SeniorInnen sprichwörtlich auf den Staat und ergreifen die Eigeninitiative. Immer mehr ältere Menschen in Deutschland helfen sich selbst, verlassen sich nicht auf den Staat. Wie es geht, machen erste Senioren-Genossenschaften in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vor. Die Idee: Wer noch kann und rüstig ist, unterstützt den, der nicht mehr so gut auf den Beinen ist. Im schwäbischen Riedlingen haben sich inzwischen rund 600 vor allem ältere Bürger organisiert, um sich gegenseitig zu unterstützen. Sie kochen füreinander, fahren das Essen aus, helfen bei Besorgungen und im Haushalt. Ja und für die Hilfe gibt es sogar noch Bares. Der Stundenlohn (etwa sieben Euro) wird ausgezahlt oder kann bei der Genossenschaft als Guthaben angespart werden – für den Fall, dass man selber einmal Hilfe braucht. Die einflussreiche, CDU-nahe Seniorenunion soll Patenschaften für Seniorengenossenschaften übernehmen! Dieses Modell der Eigenverantwortlichkeit sollte der Staat entschieden stärker als bisher fördern – und zwar ideell wie materiell. Ein willkommener Nebeneffekt wäre, dass die Pflegeversicherung entlastet würde."

Die Zukunft der AHV

Obwohl die AHV 2009 einen Überschuss von 3.9 Mrd. Franken erwirtschaftet hat, stellt sich vor dem Hintergrund der demografischen Verschiebungen die Frage, wie die AHV zukünftig finanziert werden soll. Im folgenden Text werden die Funktionsweise und die wichtigsten Einflussfaktoren in der Finanzierung der AHV erläutert. In einem zweiten Schritt wird auf die aktuelle und zukünftige Situation und die damit verbundenen Konfliktpotentiale der AHV eingegangen. Schliesslich werden verschiedene Lösungsansätze zur langfristigen Finanzierung der AHV aufgezeigt.

Aktuelle Lage

Grundsätzlich sind die Renten kurzfristig gesichert. Die AHV verbuchte 2008 ein Defizit von 2 Milliarden Franken, 2009 wurde ein Rekordüberschuss von 3.9 Milliarden Franken verzeichnet. Insgesamt verfügt die AHV derzeit über ein Vermögen von 42 Milliarden Franken. Dies reicht aus, um mehr als die gesamten jährlichen Ausgaben zu finanzieren. Dennoch ist die langfristige Finanzierung der AHV vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen unklar. Eine Studie des Bundes geht in einem mittleren Szenario davon aus, dass die AHV bereits ab 2011 konstante Verluste aufweisen wird und sich das jährliche Defizit bis 2025 auf 7 Milliarden Franken erhöhen könnte. (mehr dazu unter VIMENTIS)

Wie also sollen künftig die Alten über die Runden kommen. Grosse Problem kommen vor allem auf die Pflegebedürftigen zu. Hier wird die AHV bei Weitem nicht ausreichen. Es wird an künftigen Pflegesystemen gefeilt. Tragbare Lösungen sind aber derzeit nicht im Angebot. Auch in diesem Bereich steuern wir auf einen Zweiklassengesellschaft hin, wollen wir die Minimalrentner nicht unter den Brücken einquartieren. Genossenschaften wären ein möglicher Ansatz. Funktionierende Wohngemeinschaften gibt es ja schon einige. Die gross angekündigten Alterswohnungen in Uzwil der Fa. Bühler Immobilien sind zwar werbewirksam, aber das Konzept ist nicht fertig durchdacht und die Mieten zu teuer. Dazu kommen nach Bedarf noch entsprechende Nebenkosten und Leistungern. Seniorenwohnungen müssen nicht trist sein, wie hier in dem Artikel aufgezeigt wird. Sie müssen aber leistbar sein. Ein sozialer, bewusster Staat muss sich in diesem Bereich noch stärker einbringen, damit auch die Ärmeren im Lande eine Chance auf einen schönen Lebensabend haben. Wir dürfen die Alten nicht aussteuern, so wie man es jetzt bei der ALV praktiziert. Kosten werden so nur verschoben. Es bleiben aber Kosten.

Mittwoch, 9. Februar 2011

JA zum Schutz vor Waffengewalt am 13. Februar

Damit Ihr Zuhause nicht zum Tatort wird

In jedem dritten Schweizer Haushalt gibt es heute mindestens eine Schusswaffe. Die grosse Mehrheit davon sind Militärwaffen. Jährlich kommen in der Schweiz rund 300 Menschen durch Schusswaffen ums Leben. Das sind 300 zu viel.

Schon die Drohung mit der Waffe im Schrank kann Familien das Leben zur Hölle machen – ganz zu schweigen von den Fällen, in denen die Waffe tatsächlich eingesetzt wird. Zahlreiche Studien belegen: Je mehr Schusswaffen im Umlauf sind, desto öfter kommt es im Affekt zu Morden und Suiziden. Weniger Waffen bedeuten mehr Sicherheit, tödliche Kurzschlusshandlungen können verhindert werden.

Kein Aprilscherz – Die Härte der ALV neu kommt bald zum Tragen

Soziale Sicherheit gefährdet

Manchen wäre es wohler, die neue ALV ab 1.April wäre so ein Aprilscherz. Vor allem die 16'000 Arbeitslose, welche dann auf einen Schlag ausgesteuert werden und ihren Anspruch auf Taggelder verlieren. Das Schweizer Volk hatte die Revision der Arbeitslosenversicherung in einer Referendumsabstimmung mit 53,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Ab 1.April 2011 gilt das neue Regime in der Arbeitslosenversicherung. Rund 5000 müssen wahrscheinlich den Weg ans Sozialamt antreten. Geld bekommen sie aber nur, wenn sie ihr Vermögen bis auf 4000 Franken (?!) aufgebraucht haben.

Das Konzept zur Sanierung der ALV beinhaltet neben Leistungskürzungen, ebenso höhere Lohnbeiträge. In Zeiten wie diesen ein Teufelskreis. Zählt man nun diejenigen dazu, welche aufgrund der IV-Revision wieder in Arbeit gebracht werden sollen, so ergibt sich ein enormer Zuwachs bei den Stellensuchenden. Dabei spielt der Bund eine gewichtige Rolle, wie wir im Jänner des Jahres berichtet haben. Die Gewerkschaft Unia hat vor dem Bundesamt für Statistik BFS in Neuenburg gegen die Entlassung von 35 Reinigungskräften protestiert. Die bisher mit der Reinigung beauftragte Sub-Sub-Unternehmung Honegger AG hat der gesamten Reinigungs-Equipe gekündigt, nachdem der Auftrag an ein noch billigeres Unternehmen vergeben wurde. Die Gewerkschaft Unia fordert von allen Beteiligten – insbesondere von den auftraggebenden Bundesstellen – dass sie ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.

Grundlohn statt Sozialhilfe

Niemand muss arbeiten, aber wer will, der kann: Daniel Häni fordert eine neue Wirtschaftsordnung mit einem Grundeinkommen für alle. 1500 Franken pro Monat könnte jeder Schweizer bereits heute vom Staat erhalten – ohne Mehrkosten (sh. Beobachter.ch) Wäre das eventuell die Lösung für die Zukunft. Zu bedenken wäre, dass die derzeitige wirtschaftliche Lage zu instabil und für die Zukunft zuwenig gesichert ist.

Vermögen

Laut Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), wird erfahrungsgemäss rund ein Drittel der der Ausgesteuerten direkt zu Sozialhilfebezügern. Doch was geschieht mit den anderen zwei Dritteln? Laut Walter Schmid brauchen viele ihr privates Vermögen auf, bevor sie beim Sozialamt anklopfen. Denn laut SKOS-Richtlinien darf ein Vermögen von höchstens 4000 Franken besitzen, wer als Einzelperson Sozialhilfe bezieht. An dieser Stelle darf man sich vielleicht bei der SVP für ihre Schock-Kampagnen bedanken. Denn es geht nicht nur um Einzelschicksale, sondern um Familien mit ihren Kindern, denn man so den Weg in eine gesicherte Zukunft verbaut. Sie werden Schwierigkeiten haben, in dem sozialen Umfeld jene Ausbildung zu erhalten, welche die Wirtschaft immer lauter fordert. Wer soll dann künftig noch Beiträge einbezahlen ?

Für die Entlastung der ALV soll ein Leistungsabbau im Umfang von 620 Millionen Franken sorgen. So wird etwa die Bezugsdauer von Taggeldern stärker von der vorangehenden Beitragsdauer abhängig gemacht. Dem stehen die höheren Kosten der Kantone entgegen, die man heute noch nicht beziffern kann. Besonders betroffen sind junge Menschen ohne Arbeit, Langzeitarbeitslose sowie Regionen mit einer krisenanfälligen Exportindustrie.

Im Jänner waren insgesamt 210'916 Personen stellensuchend. Das sind 793 weniger als im Dezember und 10,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Dem gegenüber stehen lediglich 17'921 offen gemeldete Stellen bei den RAVs gegenüber. Dazu braucht es keinen Pisastudie um die momentane Situation einzuschätzen. Denn einen weitere Gruppe scheint in der ganzen Zahlenstatistik noch gar nicht auf – nämlich die Zahl der Working-Poors, die nochmals auf rund 200.000 geschätzt wird. Da bleibt einem nur, sich bei allen Beteiligten zu bedanken und die Faust im Sack zu machen. Oder wie es im neuem UBS-Bewertungsjargon heisst: «Hervorragende Leistung» . Abschliessend noch eine Übersichtgrafik des Arbeitsmarktes nach In- und Ausländer im Jänner 2011 (Pdf)

Dienstag, 8. Februar 2011

"Du bist mein Held"

Am Samstag wurden in Berlin die goldenen Kameras verliehen. Eine sonst langweilige, sich in die Länge ziehende Veranstaltung. Doch die diesjährige Verleihung hielt noch einen kleinen Höhepunkt parat. Eine Ehrenkamera wurde an die Sportmoderatorin Monica Lierhaus verliehen. Beinahe vier Monate lag Deutschlands beliebteste Sportmoderatorin nach einer Gehirnoperation im Koma. Sie erwachte in einem Leben, in dem sie jeden Gedanken neu denken und jeden Handgriff neu lernen muss. Jetzt ist Monica Lierhaus, 40, zurück in der Öffentlichkeit. Ihr erster öffentlicher Auftritt.

Schicksalstag 8.Jänner 2009

Ein Tag, der ihr Leben entscheidend verändern wird. Sie wurde von den Ärzten über das Risiko des Eingriffes am Gehirn ausreichend aufgeklärt. Sie wählte trotzdem diesen Schritt und nahm damit auch alles Risken einer solchen OP in Kauf. Es sollte ein Aneurysma im Gehirn verschlossen werden. Dazu gibt es keinen Alternativen. Umso mehr die stark erweiterte Arterie irgendwann platzen hätte können und grossen Schaden verursachen. Leider verlief die OP nicht planmässig. Die Ärzte gelang es zwar die Hirnblutung zu stoppen. Aber sie mussten die Patientin anschliessend für 4 Monate ins künstliche Koma verlegen. Um die Sache abzukürzen – nach der Verleihung bat sie ihren Lebenspartner zu ihr auf die Bühne und stellte ihm die Frage aller Fragen: " Willst du mich heiraten?" Und er sagte ja. Dies ist ein Einzelschicksal, welches durch die Bekanntheit der Patientin in den Fokus der Medien geriet und uns als Zuseher zu ein paar verstohlenen Tränen brachte.

Einzelschicksal/e

Ich werde jedoch nie müde werden, bei solchen Geschichten auf die tausend anderen Schicksale im Lande hinzuweisen, wo ähnliches passiert und die Angehörigen nicht auf die grosse Unterstützung wie in diesem Fall zählen dürfen. Auch Einzelschicksale mit geliebten Menschen, die plötzlich aus dem gewohnten Alltag gerissen werden und von den Angehörigen, hauptsächlich des Ehepartners wieder ins Leben zurück begleitete werden. Die sich aufopfern bei der Pflege und bis an die Belastungsgrenze und manchmal auch darüber gehen. Nebenbei noch gegen die Bürokratie kämpfen müssen um dies oder jenes Hilfsmittel bewilligt zu bekommen. Gespart wird leider überall. Zuerst im Gesundheitswesen. Denn eigentlich will ja niemand krank und gebrechlich sein.

Man könnte in Anlehnung an manche Diskussionsrunde im Fernsehen einfach sagen wenn Betroffene von ihrem Schicksal erzählen - Einzelschicksal. Verallgemeinert in Zahlen, denn Zahlen sind besser zu verkraften, als ein Mensch der tatsächlich davon betroffen ist. Dieses Einzelschicksal jedoch saß dort stellvertretend für die anderen Millionen(!!!!) von Einzelschicksalen, die keine Chance mehr in unserem Land bekommen. So bekommt das Wort Einzelschicksale doch gleich einen ganz anderen Charakter. Nämlich den Plural, die Masse.

Jeder einzelne Mensch ist es heute wert, dass man sich um ihn bemüht und kümmert. Jedem, der heute die Geisel der Menschheit, den Krebs besiegt, hat eine Auszeichnung verdient. Bedenken wir doch, wie schnell wir heute ein Teil dieser statistischen Gesamtzahlen werden können. Ich möchte es niemand wünschen. Leider  hat es vor Jahren auch meinen Frau erwischt. Sie hat gekämpft und das Schiksal tapfer ertragen. Sie ist für mich mein Held. Nur sollten wir einmal in uns gehen und darüber nachdenken. Was bin ich wert, was ist mein Partner wert. Was hat er alles für uns geleistet. Was habe ich für mich und was für die Gesellschaft geleistet.

Es sind alle auf ihre Art Helden – jedem Einzelnen gebührt eine goldene Kamera. Nur würde diese dann ihren exklusiven Charakter verlieren. Brauchen wir solche Auszeichnungen überhaupt? Einerseits wehren wir uns gegen das Klonen von Lebewesen, andererseits sehen wir zu selbst gemachten Helden auf. Fallen auf Scharlatane und Blender rein. Warum müssen wir uns immer wieder messen, im Wettkampf beweisen ? Messen im Alltag, im Sport, in der Wirtschaft. Das Leben hält für uns den vorbestimmten Platz bereit. Akzeptieren wir das doch so. Dann werden wir auch einen andere Optik bekommen und sehen, dass jeder auf seine Art ein Held ist und für seinen Platz im Leben bestimmt ist. Und wenn sie uns dann einen Teil unseres Lebensweges begleiten, finde ich das toll.

Zum Thema:  "Die grössten Schweizer Talente" 10 jährigeTochter singt  für todkranken Vater