Missbrauch erkennen und sanktionieren
Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeit und Rechtsdienst ( Onlinemedien Nachlese Archiv)
In Ihrem Referat, gehalten anlässlich der Tagung der HSA Luzern vom 29. März 2007 zu Missbrauch in der Sozialhilfe, gewähren uns Frau Dr. iur. Elisabeth Braun und Yvonne Adler einen Einblick hinter die Kulissen, welche die Problematik des Themas in der Praxis aufzeigt. (IM)
1. Einleitung
Die Sozialhilfe sanktioniert Fehlverhalten von Klientinnen und Klienten nicht nur mit Kürzungen von Sozialhilfeleistungen. Ist strafrechtlich relevantes Verhalten im Spiel, so werden entsprechende Fälle zur Anzeige gebracht. Im Vordergrund steht bei strafrechtlich relevantem Verhalten der Unterstützungs-betrug, in seltenen Fällen ist dies verbunden mit Urkundenfälschung (Fälschung von Rechnungen, Lohnausweisen etc.). Die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Unterstützungsbetrug sind hoch. Daher gelangen nur wenige Fälle überhaupt zur Anzeige. Die Zahl der Strafanzeigen, die die Sozialhilfe der Stadt Basel in den letzten Jahren zur Anzeige gebracht hat, steigt zwar ständig, dennoch ist diese Zahl (2006: 63 Anzeigen) im Vergleich zu den gesamten Unterstützungsfällen in diesem Jahr (2006: 8624) nach wie vor klein.
Die Zusammenarbeit zwischen der Fallführung und dem Rechtsdienst soll garantieren, dass die zur angezeigten Fälle gut dokumentiert sind und aussichtslose Verfahren möglichst vermieden werden.
Die folgenden Ausführungen versuchen, möglichst praxisnah aufzeigen, wie in Verdachtsfällen vorgegangen werden kann.
2. Wann wird in der Fallführung Verdacht auf Unterstützungsbetrug geschöpft und wie wird der Verdacht erhärtet ?
Verdachtsmomente können aus sehr unterschiedlichen Gründen entstehen, beispielsweise:
Klient/Klientin erscheint mehrmals in Folge nicht zur Vorsprache
Termine sind ohne ersichtlichen Grund immer nur zu Randzeiten möglich
Jemand lebt auf Dauer in einer Wohnung, die mehrere hundert Franken über dem Grenzwert liegt
Klient/Klientin erwirbt während der Unterstützung ein Auto und bezahlt den Unterhalt für das Auto
Klient/Klientin unternimmt häufig Flugreisen ins Ausland (keine Billigflieger)
Der Ehegatte/die Ehegattin ist ständig verhindert, an die Vorsprachen zu kommen
Eingeschriebene Post wird nicht abgeholt
Unklarheiten bei der Durchsicht von Kontoauszügen (z.B. von welchem Konto wird der Mietzins bezahlt?)
Unklarheit wer im gleichen Haushalt lebt
Klient/Klientin reagiert nicht, wenn keine Auszahlung mehr erfolgt
Informationen von dritter Seite
Die Fallführenden versuchen, aufgrund der Verdachtsmomente Beweise zu sammeln, die den Verdacht erhärten. Wird vermutet, dass jemand arbeitet, so wird bei der Ausgleichskasse ein Auszug aus dem individuellen Konto verlangt. Wenn die Klientin/der Klient nicht schwarz arbeitet, ist daraus sowohl die Höhe des Einkommens. Mehr via SKOS Medienarchiv.