Wer darf, wer kann festlegen, ob die Erhaltung eines Menschenlebens mit 100'000 oder eine Million Franken beschränkt wird. Für ein solidarische Gesundheitssystem wie es in der Schweiz besteht schreit man bald mal nach der Politik. Nicht weil man den Ärzten nicht traut oder ihnen heimlich nachsagt, sie würden zuviel operieren. Die Politik ist jene Instanz, die letztlich die Gelder verteilt. Somit hat sie ein entscheidendes Stimmrecht. Dabei wird sie durch einen kürzlichen Entscheid des Bundesgericht dahingehend unterstützt, dass die obligatorische Grundversicherung nicht jede medizinische Therapie übernehmen muss. Trotz stetig steigender Krankenkassenprämien stehen keine unbegrenzten Mittel zur Therapierung von Krankheiten zur Verfügung.
Swissinfo zitierte diesen Entscheid der Bundesrichter an einem Beispiel : Es hatte darüber zu urteilen, ob eine Krankenkasse zur Zahlung des Medikaments Myozyme bei der Krankheit Morbus Pompe (siehe Kasten rechts) verpflichtet werden kann. Die jährlichen Kosten pro Person betragen rund eine halbe Million Franken. Die jährlichen Kosten pro Person betragen rund eine halbe Million Franken. Das Gericht fand gleich mehrere Begründungen für die Ablehnung der Arznei, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt ist. So sei für Myozyme kein hoher therapeutischer Nutzen ausgewiesen.(Swissinfo)
Ergo ergibt sich daraus in der Praxis eine Reglementierung der verwendeten Mittel.
Wir können nicht alles bezahlen, was möglich ist. Auf den Punkt gebracht : die vorhandenen Mittel möglichst seien gerecht zu verteilen damit die Kosten nicht total aus dem Ruder laufen zu lassen. Das BG spricht von einer Verhältnismässigkeit. Je höher der therapeutische Nutzen ist, desto höher dürfen dann auch die Kosten sein.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass zum Beispiel die Verpflanzung eines Spenderherzens bei der Anzahl der jährlich zur Verfügung stehenden 25 - 30 Herzen nicht unbedingt für einen 60-jährigen vorgesehen ist. Hier ist es einerseits verständlich, wenn man sich eher an einem Familienvater in mittleren Lebensjahren orientiert. Dies ist vielleicht anfangs ein Schock für den Betroffenen, aber in dem Konsens wie oben erwähnt, verständlich. Ob es menschlich vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Heute hat fast jeder zweite Senior ein künstliches Hüftgelenk oder einen anderwertigen Gelenkersatz. Hier möchten die Ärzte sich die Entscheidung nicht aus der Hand nehmen lassen.
"Aber wenn es um spezielle Behandlungen geht, die mehrere hunderttausend Franken pro Jahr kosten und nur deswegen abgelehnt werden können, dann sollten wir nicht selber entscheiden müssen, denn der Patient, die Patientin ist im Moment der Behandlung der wichtigste Mensch für uns. Für diese Person möchten wir alles tun, was wir können. In solchen Fällen können wir nicht gleichzeitig Richter und Partei sein."
Ob sich für ein solches Vorgehen künftig Regeln finden werden, möchte ich persönlich heute noch eher bezweifeln. Wer sagt: "Da ja, dort nein". Hier kommt einen moralische Instanz zum tragen, die sich nicht einfach in Höchstgrenzen fassen lässt. Die ersten Schritte seien politisch gesehen schon lange passiert. So sei beim Bundesamt für Gesundheit eine Initiative im Gang, eine Institution zu gründen, welche die Kosteneffektivität medizinischer Massnahmen prüft und diese finanziert oder nicht. Man versucht auf eine ethisch vertretbare Art und Weise, mit diesen Fragen umzugehen, weil sonst bei jenen Menschen gespart wird, die sich am wenigsten zu wehren wissen. Nebenbei sind ja in den Gesamtkosten ja nicht nur Gesundung und Heilung enthalten, sondern auch Ausbildung, Weiterbildung und Forschung. Nicht zu vergessen der Arbeitseinsatz bzw. Kosten der Beschäftigten.
Die Politik schiebt die Beantwortung dieser Frage schon lange vor sich her. Wie heisse Kohlen werden sie vom Vorgänger an den/die Nachfolger übergeben. Definitive Lösungen fehlen bis heute.
Menschlich gesehen ist es jedes Leben wert, gerettet zu werden. Fragen bleiben damit genug unbeantwortet. Der Wähler kann zwar die Politik bestimmen/wählen, aber würde er selbst solche hohe ethische Verantwortung ebenso übernehmen ?
Die Frage ist heute, 5 Jahre später, nachwie vor hochaktuell. Mit dem Sparwillen im Gesundheitswesen finden sich plötzlich viele Medikamente nicht mehr im sogenannten Katalog. Langjährige Medikamente, welche nicht einmal mehr als Generika erhältlich sind, finden sich darunter. Hilfsmittel nicht mehr übernommen. Und wie 2006 geht es wieder darum, wie viel medizinische Hilfe und Medikamentationen für einzelne Patienten aufgewendet werden dürfen. Gesunde Politiker neigen dabei eher dazu, Grenzen zu setzen, weil ja sonst angeblich das Solidarprinzip ausgehebelt wird. Diskriminierung?
Rationierung von Gesundheitsleistungen
Bisher haben die Krankenkassen auch bei seltenen Krankheiten die medikamentösen Therapien für Erwachsene bezahlt. Nach einem kritischen Bundesgerichtsentscheid ist das nicht mehr der Fall: Die Versicherer schränken ihre Leistungen ein. (mehr)
Neu wird die Einsparung noch durch ein Urteil des Bundesgerichtes gestützt. Das Bundesgericht hat am 23. November 2010 ein Urteil zur Medikamentenvergütung gefällt, das auf viele Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten unmittelbare Auswirkungen hat. Im konkreten Fall ist einer 70-jährigen Patientin, welche an der seltenen Krankheit Morbus Pompe erkrankt ist, das Arzneimittel Myozyme aus Kostengründen verweigert worden. Gemäss info santésuisse interpretieren die Krankenversicherer den Bundesgerichtsentscheid dahin gehend, dass "eine Weiterführung der Kostenübernahme bei Morbus Pompe (Spätverlauf) nicht mehr möglich ist.
Anfrage an den Bundesrat
Bundesgerichtsurteil als Startschuss zur medizinischen Rationierung?

