Alle zugesprochenen Familienzulagen werden ab 1. Januar 2011 in einem zentralen Register erfasst. Primäres Ziel des Familienzulagenregisters ist die Verhinderung von Doppelbezügen. Für Veränderungen, welche den Zulagenanspruch beeinflussen, steht für die Bezügerinnen und Bezüger sowie für alle Arbeitgebenden auf unserer Internetseite im Online-Schalter ein Mutationsformular bereit.
Das Familienzulagenregister ist für die Öffentlichkeit eingeschränkt zugänglich. Es kann eingesehen werden, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet. Voraussetzung ist, dass die Versichertennummer und das Geburtsdatum des Kindes bekannt sind. Der Zugang ist über die Internetadresse http://www.infoafam.zas.admin.ch/ möglich.
