Nationalrat für Freibrief zu unfairen AGB`s
Sie werden leider viel zu wenig gelesen. Im Garantiefall oder bei Streitigkeiten wird aber zuerst Bezug darauf genommen. Die AGB der Firmen. Die Konsumenten haben sich vom Nationalrat eine Stärkung ihrer Rechte beim Einkauf erwartet und wurden jetzt wieder einmal enttäuscht. Der Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb geht in einen nächste Runde, berichtete der Beobachter in der letzten Ausgabe.
Was sind das für Politiker, welche dabei zuschauen, wie Konsumenten weiterhin von Firmen über den sprichwörtliche Ladentisch gezogen werden. Der Nationalrat lehnt detailliertere Regeln gegen unfaire Auswüchse des übliche Kleingedruckte – sprich AGB – ab. Nicht nur im Garantiefall, sondern auch beim Durchsetzen seiner Rechte muss der Kunde Geld also in die Hand nehmen. Sei es, dass er auf seine Kosten die Ware zur Reparatur einschicken muss, oder “irreführenden“ AGB-Klauseln vor Gericht beklagen muss. Den Widerstand gegen einen griffigeren Konsumentenschutz könne sie sich nur «mit massivem Lobbying des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse erklären», sagt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Sind die Konsumenten mit den AGB nicht einverstanden können sie ja verhandeln oder woanders einkaufen. Nur wo. Die kundenunfreundliche Auslegung zieht sich wie ein roter Faden durch alle AGBs. Wollen sie ihr Risiko etwas minimieren, dann empfiehlt sich der Abschluss einer Garantieverlängerung. Sie zahlen also zweimal für etwas, was sie ohnehin schon einmal bezahlt haben. Ohne diese Garantieverlängerung spielen die Herstellerfirmen und die Verkäufer mit den Kunden Ping-Pong. Dabei ist immer der andere der eigentliche Zuständige für die Garantie, die Reparatur, den Austausch usw..
Meiner persönlichen Erfahrung nach, ist es mit dem Onlinehandel bis auf wenige Ausnahmen noch schlimmer, als beim Grossmarkt um die Ecke. Da ist am Tag einfach das Telefon nur für zwei Stunden besetzt. Mails werden Wochen nicht beantwortet usw.. Garantie scheint ein Fremdwort. Zitat eines Mitarbeiters: “Sie müssen die Fa. XY.. anrufen. Die sind verpflichtet das Gerät auszutauschen, schliesslich haben sie es hergestellt. Wir verkaufen nur. Deshalb sind wir ja billiger Ausserdem sehen die uns nicht als Fachhändler an !“. (sh. IM). Es juckt in den Fingern. Die Neuanschaffung eines Gerätes darf doch nicht zur Lotterie verkommen. Umsomehr ich als Kunde nicht weiss, wie der Anbieter im Mix ab Fabrik engros einkauft. A- oder B-Ware, gemischt oder Grauimport. Mit Garantieverzicht und was es da alles noch so gibt. Das können sie alles in Konsumentenforen nachlesen. Was soll es bei einem TV-Gerät um Fr 500.-, welches ich in der Happy Hour gekauft habe, dass nicht funktioniert. Der Rechtsstreit würde den Wert des Gerätes bei weitem übersteigen. Das wissen die Firmen. Deshalb werken sie alle wie im Schralaffenland wo Milch und Honig fliesst. Und die paar, die sich wirklich bemühen werden mit in einen Topf geschmissen. Nur dank Mundpropaganda wird sich die Spreu vom Weizen trennen und Qualität und Kundenservice durchsetzen. Forenlesen im Vorfeld kann vor mancher Enttäuschung und Reinfällen bewahren. Somit wird aus meiner Sicht der Onlinehandel bald seinen Plafond erreicht haben. Aber auch die Grossmärkte werden langfristig ins Schleudern geraten. Auch wenn einige dieselbe Mutter haben (sh. COOP). Irgendwann erwachen die Politiker und sehen in den Kunden wieder ihre Wähler und nicht umgekehrt.
Deshalb ist für mich die Headline des Beobachters “Kleingedrucktes darf unfair sein“ eines Rechtstaat mit verantwortungsvollen Politkern nicht würdig. Die Gerichte könnten endlich enorm entlastet werden.
Quelle: Teilabrisse Beobachter