Donnerstag, 20. Januar 2011

Neu: Biometrischer Ausweis für Ausländer

Laut Rundschreiben des BFM ( Bundesamt für Migration) erhalten ab dem 24.Januar 2011 Personen, die einem Staat ausserhalb der EU oder EFTA angehören, einen neuen Ausländerausweis mit biometrischen Daten.

Der biometrische Ausländerausweis wurde gemäss den Anforderungen der Europäischen Union entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Die Schweiz verpflichtet, im Frühjahr 2011 Schengen-konforme biometrische Ausländerausweise für Drittstaatsangehörige zu produzieren. Deshalb erhalten Personen von Staaten, die nicht der Europäischen Union oder der Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, jetzt einen neuen Ausländerausweis mit biometrischen Daten. Wie beim Schweizer Pass werden im Chip des Ausländerausweises ein Foto sowie zwei Fingerabdrücke und die Unterschrift gespeichert, teilt die Staatskanzlei mit.(Bild anklicken zum Vergrössern)

Ein Symbol auf der Kartenvorderseite oben links zeigt an, dass sich in dieser Karte ein Chip mit biometrischen Daten befindet. Der Chip ist nicht sichtbar. Auf dem Chip sind zwei digitale Fingerabdrücke sowie das Gesichtsbild gespeichert. Die Daten werden während fünf Jahren aufbewahrt. Dies dient ausschliesslich dem Zweck, eine Neuausstellung des biometrischen Ausländerausweises ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand zu ermöglichen. Der biometrische Ausländerausweis erfüllt strenge internationale Normen. Die Daten sind durch ein gesichertes Zugriffsverfahren und elektronische Schlüssel geschützt. Die Fingerabdrücke sind besonders gesichert. Eine Ortung oder elektronische Überwachung ist mit dem Chip nicht möglich.

Scanformular mit dem Foto der gesuchsstellenden Person entfallen. Wird eine Biometrieerfassung notwendig, versendet das Ausländeramt künftig einen Terminvorschlag an die betreffende Person, schreibt die Staatskanzlei weiter. Die biometrischen Daten werden im Passbüro des Kantons erfasst. Die Kosten betragen 20 Franken, zusätzlich zu den bisherigen Bewilligungsgebühren.

Die bestehenden Ausländerausweise ohne biometrische Daten behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Der biometrische Ausländerausweis wird erst dann ausgestellt, wenn der alte Ausweis wegen Ablaufs der Gültigkeit oder aufgrund von Datenänderungen erneuert werden muss. Der Antrag für den biometrischen Ausländerausweis und das Ausstellungsverfahren erfolgen gemäss den Vorgaben des Wohnkantons. (mehr)

Bundesamt für Migration (BFM)