Donnerstag, 30. September 2010

Out-time


Bis die Tage

Dienstag, 28. September 2010

Departementsverteilung nach der Mengenlehre

Jeder kann alles, was kümmert mich der andere. Andersrum – man nehme einen grossen Topf und gebe verschiedene Früchte hinein. Die Früchte, die jeder Bundesrat mit seiner Wahl geerntet hat. Die Summe aller Früchte muss aber laut Mengenlehre eine Potenzmenge ergeben. Eine einzelne Teilungsmenge ist nicht vorgesehen. Als wichtige Frucht ist noch der Beamtenapparat jedes Departements, der bloss seine Führung wechselt als Schnittmenge beizufügen. Fertig ist der Bundesrat.

Als nichtpolitischer Mensch könnte man meinen, egal wer welchem Departement vorsteht. Wichtig ist der Mitarbeiterstab und die Partei im Hintergrund. Also könnte man frech gesagt, jeden Bundesrat wo man möchte einsetzen. Denn was für einen Eindruck ergibt das, wenn ein Nichtjurist das Justizministerium bekommt, die andere noch schnell vor der nächsten Wahl zu den Finanzen wechselt, weil sich das in der Biografie besser macht. Noch vor Tagen hat man die Bundespräsidentin gelobt wie sie die Schweiz im Ausland präsentiert. Dabei entstehen Begehrlichkeiten, Wünsche, die plötzlich und überraschend in Erfüllung gehen. Nicht das Wirtschaftsdepartement, nein das UVEK sollte es sein.

Seit 1960 hat sich das Rad nicht wieder so gedreht wie dieser Tage. Der Nachteil von Früchten ist aber, je reifer sie werden, bekommen sie da und dort Druckstellen. Nicht jede Frucht verträgt es schadlos, so knapp an einen andere anzuliegen. Das schadet aber bei der Präsentation. Sprich das Volk fühlt sich nicht so gut bedient , wie es sich eigentlich erhofft hatte. Trotz aller Beteuerungen der "Kollegialität" sieht das Ganze eher nach einem Egowettkampf aus. Man hört schon erste Stimmen, die die Mehrheit von Frauen als nicht so ideal erachten. Die Departementsverteilung ging offensichtlich nicht reibungslos über die Bühne: Der Bundesrat musste darüber abstimmen, wie die Bundeskanzlei mitteilte. Dem Entscheid sei eine intensive Diskussion vorangegangen, er sei jedoch «auf kollegiale Weise» getroffen worden. Die Regierungsmitglieder würden ihn nicht weiter kommentieren.

Letzendlich stimmt die Menge. 7 Bundesräte braucht das Land. 7 Bundesräte hat es bekommen. Lediglich die Teilungsmengen haben sich verändert. Was zurückbleibt sind gemischte Gefühle und die Hoffnung, dass von den imaginären Früchten nicht einen vorzeitig verfault – sprich zurücktritt. Die Früchte dienen nur zum Rechnen. Der Bundesrat neu ist real. Die Realität wird noch sehr viel zu reden geben. War das jetzt ein Sieg der Mittelparteien, die mit Frau Leuthard offenbar einen Senkrechtstarter gesetzt haben. Sie ist ja auch die einzige, welche auf dem ersten öffentlichen Bild ein weisses Kostüm, wie eine jungfräuliche Braut, die vor den Traualtar tritt, trägt. Was sie uns wohl damit sagen möchte. Herr Brunner wird uns dazu schon seine Meinung mitteilen. Mathematik ist ja sein Spezialgebiet.

Montag, 27. September 2010

Warum, warum nur 35,5 %

Man möge sich vorstellen, bei der Bundesratsersatzwahl hätten mehr als die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates gefehlt. Die Bundesratswahl wäre wohl anders ausgegangen. Bei den Abstimmungen der Volksmeinung läuft es allerdings anders. Da bleiben fast zwei Drittel der Abgabe ihrer Stimme fern.

Das Schweizer Stimmvolk hat am Sonntag mit einem Ja-Anteil von 53,4 Prozent das Sanierungskonzept für die Arbeitslosenversicherung gutgeheissen. Allerdings und das finde ich nicht sehr demokratisch nur von 35,5 % der möglichen Stimmberechtigten. Hier wäre ein Minimum von 60 % der Wählerstimmen notwendig, wenn künftig die teuren Abstimmungen nur im Ansatz einen Zweck erfüllen sollen. So jedenfalls kann man nicht von einem Stimmvolk sprechen. Dann wird die Abstimmung eben verworfen.

Minderheiten entscheiden über Mehrheiten

Je nach Lager wird jetzt kommentiert. Enttäuschte Gesichter machten am Abstimmungssonntag die Vertreter der linken Parteien und der Gewerkschaften. Die Presse bringt in allen möglichen Facetten Berichte zu Hintergründe und Auswirkungen. Für die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die kantonalen Sozialdirektoren bedeutet das Ja zur ALV- Revision eine Niederlage. Trotz der millionenschweren Kostenverlagerung werde das Milliardendefizit bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) bestehen bleiben, warnt SKOS- Präsident Walter Schmid.

Neue Ziele

Alles Jammern nützt jetzt nwenig. Längst haben die Verantwortlichern verstanden,  wer zu den treuen Wählern und Parteisoldaten zählt. Diejenigen, welche es eigentlich betroffen hätte, waren es wieder mal nicht. Sie fanden nicht den Weg an die Urnen. Primäres Ziel muss es aus meiner Sicht sein, künftig wieder mehr Leute an die Urne zu bringen. Diesmal lag die Beteiligung sogar unter dem Normalwert 40 % +/-.

Das Schweizer Stimmvolk* hat mit einem Ja-Anteil von 53,4 Prozent das Sanierungskonzept für die Arbeitslosenversicherung gutgeheissen. 958'333 der Stimmenden folgten dem Bundesrat, den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsverbänden, die das Sanierungskonzept befürworteten. 836'683 Stimmende teilten dagegen die Ansicht der linken Parteien und der Gewerkschaften, dass die Sanierung des Sozialwerks zu stark zu Lasten der Arbeitslosen geht.( Tagesanzeiger.ch )

Die Wichtigkeit der Abstimmungsergebnisse entscheiden über das Wohlergehen eines ganzen Volkes. Solidarität und das Gemeinsame müssen wieder ganz vorne stehen. Für die Zukunft heisst es, einfach wieder mehr Mitbürger zu gewinnen, die ihr Stimmrecht ausüben. So wie es derzeit läuft, gibt es zu viele Verlierer. Ein wichtiger Grund für den Röstigraben dürfte die höhere Arbeitslosigkeit in der Westschweiz und im Tessin sein. Da bleibt einem nur die Faust im Sack.

Egal ob Bundesrat, Parteien , Interessensvertretungen, Gewerkschaften – sie haben es in der Hand die Wähler zu überzeugen, was nach dem heutigen Stand und mit Blick nach Vorne tragbar und vor allem leistbar ist. Wichtig auch die Rolle der Medien, die nicht immer neutrale Berichterstattung und Dossiers bringen.

* Kaum sind die Wahlen vorbei, lesen wir schon wieder solche Schlagzeilen. Nicht das ganze Stimmvolk hat entschieden, sondern nur 35,5 % gingen an die Urnen. Das ist eingewaltiger Unterschied und bestätigt nur das oben geschriebene zu den Medien. In Relation gebracht sieht es so gesehen also anders aus. Wem aber interessiert das wirklich. Von sozialer Gerechtigkeit kann man hier nicht sprechen.

Samstag, 25. September 2010

Irreführung

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) geht gegen minderwertige Lebensmittel vor. Er hat gegen die Zulassung von Schinken und Reibkäse im Rahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips Beschwerde eingereicht.

Es nimmt mich doch Wunder, wenn ich solche Schlagzeilen lese. Da zogen in der Vergangenheit ganze Karawanen von Schweizern ins nahe EU-Ausland und kauften dort im Wert eines Denner-Jahresumsatzes Lebensmittel und Waren ein. Darunter die angeblich beanstandeten Schinken und anderen Lebensmitteln. Und es sind tausende und mehr die sich ihr schmales Haushaltsbudget solcherart einteilen müssen. Ihnen unterstellt der SBV jetzt mangelnde Lebensmittelkenntnisse und Blödheit. Lassen sie doch den Top-Schweizer Schinken links liegen und reisen um den wässrigen ins Ausland.

Jetzt kam ALDI und LIDL näher in die Schweiz. Derselbe Bauernverband der freitags Beschwerde einreicht, war sich nicht zu dumm mit empfohlenen Verkaufsverboten an dieselbigen zu reagieren. Inzwischen haben die Leute verstanden wie sie als Konsumenten missbraucht werden und man sieht wieder immer mehr Schweizer Kennzeichen auf den Parkplätzen in den Nachbarländern. Dies weil die Leute sehr bald gemerkt haben, dass ALDI Süd die tieferen Preise hat, als er sie in der Schweiz anbieten kann, weil er eben mit Lieferstopps seitens der Bauernschaft behindert wird. Glück auch der Frankenkurs.

Unseren hoch geförderten Bauern ist das sicher nicht recht. Jetzt kommt der Bumerang via Cassis de Dijon zurück. Was bleibt also übrig. Man zieht haltlose Beschwerden aus dem Hut und macht die Waren schlecht. Dabei erinnere ich mich noch, wenn es einmal Schinken bei unseren schmalen Budget gab, dann musste man die einzelnen Scheiben mit Küchenrolle abtupfen und das Wasser aus der Schale ablassen (5.- 6.- FR, noch dazu hauchdünn geschnitten?)

Mit der Zulassung solcher Lebensmittel werde der Konsument getäuscht, sagte Martin Rufer, beim SBV zuständig für Produktion, Märkte und Ökologie. Das Lebensmittelgesetz werde damit unterlaufen und wertlos. Wie der Schelm denkt, so handelt er. Die Antwort wird schlussendlich der Konsument an der Schweizer Kasse geben. Vergessen das die Migros schon früher mit ALDI-Produkten die Schweiz beliefert hat. Da war noch kein einziger Ziegel der Discounter im Lande verbaut.

Mag ja sein, dass die Öffnung der Grenzen die Bauern etwas wachrüttelte. Aber bitte nicht so. Ich würde wegen Wasserschinken keinen Meter fahren. Es wird überall gespart. Nicht alle können mit Traktoren auffahren und demonstrieren. Manches Haushaltsbudget musste abspecken. Alleine nur wegen der Milch rentiert es sich im grenznahen EU-Raum einzukaufen. Zum Leidwesen der fleissigen Bergbauern. Andererseits müssen die computergesteuerten Zucht- und Melkanlagen der Flachlandbetriebe auch bezahlt werden.

Der SBV sollte seine Mitglieder nicht anstiften seine Konsumenten zu verarschen. Das rächt sich im Umsatz und hoffentlich bald auch in deren Förderkässili. Die Mitbewerber schlecht zu machen, zeugt von mangelnder Kinderstube und hat sich nur selten rentiert. Auch nicht mit solchen Aussagen "Die Qualität von Lebensmitteln dürfe nicht durch die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips nach unten geschraubt werden." Das kennen wir ja schon längst vom heimischen Pressschinken.

PS: Dieser Beitrag ist werbefrei. Auch möchte ich mich für meinen Person verbürgen, dass ich weder blöd bin und durchaus in der Lage, einen guten Schinken von einem aus Einzelteilen zusammengepresssten unterscheiden kann, den wir jahrelang zu überteuerten Preisen bei Migros, Coop u.a. kaufen durften.  

Freitag, 24. September 2010

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) an. Die Aufwertung beträgt demnach 1,75%. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'140 auf 1'160 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'280 auf 2'320 Franken. Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 18'720 auf 19'050 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 28'080 auf 28'575 Franken für Ehepaare und von 9'780 auf 9'945 Franken für Waisen erhöht. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 460 auf 475 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 892 auf 904 Franken.

Kosten der höheren Renten

Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 765 Millionen Franken, davon 650 Millionen bei der AHV und 115 Millionen bei der IV. Davon gehen 170 Millionen zu Lasten des Bundes, der sich zu 19,55% an den Ausgaben der AHV und zu 37,7% an jenen der IV beteiligt. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV verursacht zusätzliche Kosten von 1 Million Franken zu Lasten des Bundes und 4 Millionen für die Kantone.

Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 23'940 auf 24'360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20'520 auf 20'880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6'682 Franken (heute 6'566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33'408 Franken (heute 32'832) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

Weitere wichtige Anpassungen auf den 1. Januar 2011

•Für die Berechnung der Beiträge von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen benötigen die Ausgleichskassen die Angaben der kantonalen Steuerbehörden. Dieser Datenaustausch kann in Zukunft über die Datenaustauschplattform des Bundes Sedex erfolgen.
•Die Beiträge der Nichterwerbstätigen werden auf dem Vermögen und dem Renteneinkommen berechnet. Neu werden dabei auch die Renten der AHV berücksichtigt, die IV-Renten hingegen weiterhin nicht.
•Wer Ergänzungsleistungen erhält und nicht erwerbstätig ist, bezahlt in Zukunft generell nur noch den Mindestbeitrag.
•In der Verordnung hat der Bundesrat definiert, was bei Kindern als Ausbildung gelten kann. Das ist von Bedeutung für den Anspruch auf Waisen- und Kinderrenten für Kinder zwischen dem 18. und 25. bzw. auf die Ausbildungszulagen für Kinder zwischen dem 16. und 25. Altersjahr.

Eidgenössisches Departement des Innern

Über den Wolken

Mit einem Gleitschirmflug hat die britische Großmutter Joan Harding ihren 90. Geburtstag gefeiert. Nach ihrer Landung zeigte sich die beherzte Seniorin begeistert von dem Wagnis.

Donnerstag, 23. September 2010

Strommarkt: UVEK erhebt Beschwerde beim Bundesgericht Bern

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Strom-Grossverbraucher frei zwischen günstiger Grundversorgung und dem freien Strommarkt wählen können, wirft Fragen auf. Er stellt die Hauptziele der Stromversorgungsgesetzgebung - Wettbewerb im Strommarkt und die Versorgungssicherheit der Schweiz - grundsätzlich in Frage. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 deshalb ans Bundesgericht weiter.Das Bundesverwaltungsgericht stiess in den letzten Monaten zwei Entscheide der Elektrizitätskommission ElCom zur Tarifgestaltung im Strombereich um:

1.In einem von der Gommerkraftwerke AG angestrengten Verfahren entschied das Bundesverwaltungsgericht am 8. Juli 2010, dass die Kraftwerke die Kosten für Systemdienstleistungen (Energiereserven für den sicheren Betrieb der Stromnetze) nicht mitfinanzieren müssen wie es eine Übergangsbestimmung in der Stromversorgungsverordnung verlangt. Der Bundesrat hatte diese im Dezember 2008 zur Senkung der Strompreise erlassen. Gemäss Bundesverwaltungsgericht ist diese Bestimmung jedoch verfassungs- und gesetzeswidrig. Das UVEK verzichtet auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid, zumal es sich dabei um eine bis 2013 befristete Übergangsregelung handelt.

2.Das zweite Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 betrifft ein Verfahren zwischen Stahl Gerlafingen AG und AEK Energie AG. Mittels Verfügung hatte die ElCom entschieden, dass sich die Stahl Gerlafingen bereits im freien Markt befinde und deshalb nicht in die Grundversorgung zurückwechseln könne. Wird das Urteil rechtskräftig, könnte Stahl Gerlafingen wie alle Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100‘000 Kilowattstunden von den zurzeit günstigeren Tarifen der Grundversorgung profitieren. Diese Tarife müssen sich an den Gestehungskosten der Elektrizitätsunternehmen orientieren.

Das UVEK hat entschieden, gegen dieses zweite Urteil Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Das Urteil ist nach Auffassung des UVEK teilweise interpretationsbedürftig; die damit verbundenen Unklarheiten müssen geklärt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob bei der Umsetzung des Urteils nicht Sinn und Hauptzielsetzungen der Stromversorgungsgesetzgebung, nämlich Wettbewerb und Versorgungssicherheit, verletzt werden. Wenn Endverbraucher wie Stahl Gerlafingen, die schon vor Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes vom Markt Gebrauch machten, wieder in die Grundversorgung wechseln können, wo die Tarife zurzeit günstiger sind, kann kein Wettbewerb entstehen. Ausserdem müssten die Stromversorgungsunternehmen jederzeit bereit sein, einen Grossverbraucher zu Grundversorgungsbedingungen beliefern zu müssen und die dazu nötige, ungeplante Energiemenge auf dem Strommarkt zu möglicherweise höheren Preisen zu beschaffen. Diese Mehrkosten würden auf alle Endverbraucher in der Grundversorgung verteilt, so dass letztlich Privat- und Gewerbekunden die günstigen Strompreise der Grossverbraucher mitfinanzieren würden. Nach Ansicht des UVEK stellt das Urteil sowohl einen Eingriff in die Rechte der Kleinverbraucher als auch in die Wirtschaftsfreiheit und Betriebsplanung der Stromversorgungsunternehmen dar und gefährdet so letztlich die Versorgungssicherheit. Die Beantwortung dieser Fragen durch das Bundesgericht liegt demnach sowohl im Interesse aller schweizerischen Stromkonsumentinnen und -konsumenten als auch der Stromunternehmen und Behörden.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationInternet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de

Mittwoch, 22. September 2010

Abstimmungsbüchlein des Bundesrates

Arbeitslosenversicherungsgesetz. 4. Revision

In Kürze

Die Revision geht vom Gedanken aus, dass die ALV sich in der letzten Rezession bewährt hat, und es keinen Anlass gibt, die Grundleistungen zu verändern. Hingegen sollen dort Einsparungen angestrebt werden, wo sich aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben unerwünschte Ergebnisse zeitigen. In diesem Sinne verfolgt die Teilrevision drei Hauptziele:

•den Rechnungsausgleich,
•die Entschuldung,
•die Stärkung des Versicherungsprinzips durch das Beseitigen von Fehlanreizen und die Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen.

Diese Ziele sollen gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 22. November 2006 durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mehreinnahmen und Einsparungen erreicht werden. Die Umsetzung soll im Wesentlichen folgende Massnahmen umfassen:

•Die Finanzierung der Versicherung wird auf eine höhere durchschnittliche Arbeitslosenzahl ausgerichtet.
•Für den Ausgleich der laufenden Rechnung wird der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig sind Sparmassnahmen in mindestens derselben finanziellen Grössenordnung vorgesehen.
•Die Kostensenkung wird vor allem mittels Stärkung des Versicherungsprinzips durch das Beseitigen von Fehlanreizen und durch Steigerung der Effizienz Wiedereingliederungsmassnahmen erreicht.
•Für die Entschuldung wird zeitlich befristet eine zusätzliche Beitragserhöhung von 0,1 Prozentpunkten und ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auf dem bisher nicht versicherten Einkommensteil zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes (heute 126 000–315 000 Fr.) eingeführt.

Weitere Informationen : Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament (Dossier)

Dienstag, 21. September 2010

Montag, 20. September 2010

Herr Präsident, Sie haben das Wort (ALV Abstimmung)

Am 26. September 2010 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die ALV-Revision ab. Ein breites Komitee sagt Nein zum Sozialabbau und erläutert seine Argumente. Arbeitslosigkeit betrifft uns alle.

Sonntag, 19. September 2010

Krankes Handeln bis zum Himmelstor

Unter der Voraussetzung, dass der King of Pop Michael Jackson überhaupt nach seinem dubiosen Tod  Zutritt zum Himmel erhielt, ist die Geschichte über seine Grabstätte eine eher absurde Idee von geldgeilen Verwaltern. Mir sowieso unverständlich, was diese Anbetung eines undurchsichtigen Idols überhaupt soll. Es gibt andere Problem auf unserer Erde, die gelöst werden müssen. Vorbilder eines Schlages Jackson zählen da sicher nicht dazu.

Ein Star zum Anfassen war Michael Jackson Zeit seines Lebens nie. Er war einerseits eine Geldmaschine bis er kurz vor seinem Tod in eine  finanzielle Schieflage geriet und  deshalb wieder ein grosses Comeback anleiern wollte. Von den vielen Millionen war nicht mehr viel verfügbar. Banken reichten sich Türschnalle. Mit wem oder was er diese Unsummen durchbrachte wird wohl ewig ein Geheimnis bleiben.

Abschreckend und makaber was jetzt im kalifornischen Glendale abläuft. Zumindest für seine Fans. Genauso exzent­risch wie einst der King of Pop gebärden sich nun aber auch die Verwalter seiner letzten Ruhestätte.

Für die Abgabe der Gestecke berappt man zusätzlich eine «Zustellgebühr» von 3 Dollar (100m). Dafür werden die Blumen von Mitarbeitern immerhin ins Innere des Mausoleums befördert. Das Mausoleum ihres Idols dürfen die Fans allerdings nicht mehr betreten. Alles andere ausser Blumen landet im Abfall.

Weniger exentrisch wäre das Ganze, wenn man zB die "Zustellgebühr" halbieren würde und diese für Kinder in der dritten Welt spenden würde. Er, der Kinder doch so geliebt hat. So wird er sprichwörtlich als Person und Star indirekt bis zuletzt ausgepresst. Und dafür müssten auch die lieben Verwandten inklusive Verwalter in die Hölle abfahren. Gratis, franko frei Haus.
For ever.

Samstag, 18. September 2010

Erster Eindruck IE 9

Internet Explorer 9 Beta greift zur Browser-Krone


Micrsoft hat die Beta vom Internet Explorer 9 zum Download freigegeben. Wir liefern den Download und verraten, wieso es sich lohnt, den neuen Internet Explorer auszuprobieren. Zu finden auf PC-Welt-Spezial.


Mit Internet Explorer 9 Beta gewährt Microsoft nun auch einen ersten Blick auf die neue Oberfläche des Browsers. Gleich nach der Installation fällt auf: Anders als bei allen bisher erhältlichen Browsern steht die aufgerufene Website im Mittelpunkt. Die Oberfläche fällt dagegen sehr dezent und spartanisch aus. Websites können an die Win-7-Taskbar gepinnt werden. Außerdem sorgt Hardware-Beschleunigung jederzeit für ein flotteres Surfen.

Was die Geschwindigkeit betrifft, die ist merklich gestiegen. Was nervt und bis zur Endfassung behoben sein sollte ist die wiederholte Ablehnung von gewissen Webseiten. Ein Muster lässt dabei nicht erkennen.

Erstes Fazit: Schon die Betaversion lässt Googles Chrome blass aussehen. Wer den Explorer gewohnt ist, mit dem Chrome Bedienerschwierigkeit hat, wird gerne auf das Beta zugreifen. Microsoft ist vom ersten Eindruck her, auf dem richtigen Weg.

Selbstbestimmtes Sterben

Organisierte Suizidhilfe soll ausdrücklich geregelt werden

Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Eine deutliche Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen hat sich in der Vernehmlassung für eine ausdrückliche Regelung der organisierten Suizidhilfe auf Bundesebene ausgesprochen. Der Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die vorgeschlagene Festlegung von Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und bis Ende 2010 eine Botschaft auszuarbeiten. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Eidg. Departement des Innern Vorschläge zur verstärkten Förderung der Suizidprävention und der Palliativmedizin vorlegen.

Die bereits bestehenden staatlichen und standesrechtlichen Kontrollmechanismen sind zu wenig griffig. Nach Überzeugung des Bundesrates drängen sich daher neue Leitplanken und Schranken auf. Der Bundesrat stellte deshalb letzten Herbst in einer Vernehmlassung zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts zur Diskussion: die Festlegung von strengen Sorgfaltspflichten für Mitarbeitende von Suizidhilfeorganisationen bzw. ein Verbot der organisierten Suizidhilfe. 22 Kantone, 8 Parteien und 54 Organisationen bejahten einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Lediglich 4 Kantone, 5 Parteien und 16 Organisationen waren der Ansicht, dass das geltende Recht genügt, um allfällige Missbräuche zu verhindern.

Kein Konsens

Obschon eine deutliche Mehrheit einen Handlungsbedarf auf Bundesebene bejaht, besteht kein Konsens darüber, wie die organisierte Suizidhilfe geregelt werden soll. 35 Vernehmlassungsteilnehmende befürworteten die Festlegung von strengen Sorgfaltspflichten (Variante 1), 20 sprachen sich für ein Verbot der organisierten Suizidhilfe (Variante 2) aus und 22 forderten ein Spezialgesetz. Die Variante 1 wurde als zu komplex und unklar kritisiert. Als unzulässig und diskriminierend wurde zudem die Bestimmung bezeichnet, wonach die organisierte Suizidhilfe todkranken Patienten vorbehalten bleiben soll. Vorbehalte wurden ferner gegenüber der Bestimmung angebracht, wonach drei Ärzte in die Suizidhilfe einbezogen werden sollen, nämlich zur Bescheinigung der Urteilsfähigkeit und der tödlichen Krankheit sowie zur Verschreibung des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital (NAP). Die Variante 2 wurde namentlich als unzulässige Beschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung verworfen.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende bevorzugen die Ausarbeitung eines Spezialgesetzes, um die Tätigkeit der Suizidhilfeorganisationen zu regeln. Sie schlugen etwa vor, die Suizidhilfeorganisationen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen oder sprachen sich für eine medizinische Aufsicht bzw. eine behördliche Kontrolle aus. Etliche Teilnehmende ermunterten in ihren Stellungnahmen zudem den Bundesrat, die Suizidprävention und die Palliativmedizin verstärkt zu fördern.

Festlegung von Sorgfaltspflichten

Drei Viertel der Vernehmlassungsteilnehmenden haben den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bejaht. Der Bundesrat hält an seiner Absicht fest, die organisierte Suizidhilfe im Strafrecht ausdrücklich zu regeln. Er will auf der Grundlage der Variante 1 einen Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Das EJPD wird dabei externe Experten beiziehen und die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik berücksichtigen. Das EDI wird zudem dem Bundesrat Vorschläge zur verstärkten Förderung der Suizidprävention und der Palliativmedizin unterbreiten.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Freitag, 17. September 2010

Der Beobachter ehrt Courage

Zivilcourage scheint mehr und mehr wieder in Mode zu kommen. Ein Jahr ist es her, seit in Deutschland ein 50-jähriger Opfer der Gewalt von jugendlichen Tätern wurde und dabei die Hilfe mit dem Tod bezahlen musste. An der Prix-Courage-Gala in Zürich standen die Mutigen im Mittelpunkt. Die mutigen Nominierten für den Prix Courage des Beobachters 2010 waren für einmal die Stars des Abends.

Der mit 10'000 Franken dotierte Publikumspreis ging mit deutlichem Vorsprung an die beiden ehemaligen Angestellten des Zürcher Sozialdepartements Margrit Zopfi und Esther Wyler. 2007 hatten sie Missstände in der Zürcher Sozialhilfe publik gemacht und so schweizweit eine Debatte über mangelhafte Kontrollen ausgelöst. «Wenn man auf der guten Seite steht und sieht, dass auch dort nicht alles richtig läuft, braucht es viel Mut, um die Wahrheit auszusprechen», sagte Beobachter-Chefredaktor Andres Büchi in seiner Laudatio. Nur eine saubere, klare und faire Sozialhilfepolitik bewahre die Bezüger vor dem Stigma, arbeitsfaule Profiteure zu sein, so Büchi weiter. Margrit Zopfi versagte die Stimme bei ihren Dankesworten – wohl ein Hinweis, unter welchem Druck die beiden in den letzten Jahren gestanden haben.

"Wir hatten unsere Kritik wiederholt bei Vorgesetzen vorgebracht. Ohne Erfolg. Es mangelte in der Führungsetage schlicht am Willen, Fehler einzugestehen und daraus zu lernen. Kritische Stimmen wurden abgeblockt, Missbrauchsfälle unter den Teppich gekehrt. Auch deswegen hatten Sozialarbeiter kaum ein Interesse, Hinweisen selber nachzugehen."

IM: Man sieht das es für Insider schon relativ schwer ist, sich Gehör zu verschaffen. Wie ergeht es erst Menschen am Rande der Gesellschaft, die sich ungerecht behandelt fühlen.
Die beiden haben zumindest mitgeholfen, die Diskussion um Sozialhilfebetrug wieder aus dem Grauschatten des Missbrauches und Vorverurteilung auf eine sachliche Ebene zu bringen. Die Sozialwerke haben in unserer Gesellschaft eine wichtige Funktion der Stabilisierung. Wir müssen sorgsam damit umgehen.

Für diejenigen, welche darin einen Selbstbedienungstankstelle sehen, sei ins Stammbuch geschrieben – ohne uns. Vor allem unter dem Aspekt , dass es sehr wohl bald mal den ein oder anderen heutigen Kritiker erwischen kann. Die Praxis zeigt dann, wie schnell da jemand seine Prinzipien über Bord schmeisst und zu vorderst nach dem Staat ruft. Der Staat sind wir. Der Staat gibt die Regeln vor. Wir sollten diese akzeptieren. Alles andere wäre Nestbeschmutzerei und gehört gesäubert.

Die Auszeichnung zeigt der beiden Damen hat gezeigt, wie wichtig uns diese Maxime ist.Nur wenn wir künftig mehr Zivilcourage zeigen, werden die Einzelnen auch ihre Chance haben. Es geht nur gemeinsam.

Beobachter : Prix-Courage 2010 Berichte rund um die Gala

Donnerstag, 16. September 2010

Wo bleibt die Vernunft ?

Für einmal kann ich mich der Arbeitnehmervertretung nicht anschliessen, wenn es im Vorfeld der Abstimmung um das leidige Thema Sonntagsverkauf geht. Die Unia ist empört, dass der Kanton diese Verstösse gegen das eidgenössische Arbeitsrecht dulde, wie es in der Mitteilung heisst. "Diese Läden gehörten am Sonntag umgehend geschlossen!" .

Neuestes Ziel der UNIA ist ein Coop Pronto in der St.Galler Innenstadt, der am Sonntag offen haben darf. Daneben gibt es noch diverse Tankstellenshops. Meines Erachtens ist die primäre Daseinsberechtigung einer Gewerkschaft Missbräuche gegenüber Arbeitnehmern aufzuzeigen und nicht Arbeitplätze zu verhindern. Bei ersterem bin ich voll auf der Seite der UNIA. Bei den Sonntags- oder Abendverkäufen habe ich meine Probleme.

Fast 30 Jahre war ich im Fremdenverkehr tätig. Hier hat sich eigentlich nie die Frage gestellt ob es abends länger ging oder ob an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden musste. Das wusste jeder, der sich auf eine Karriere im Hotel- und Gastgewerbe einliess. Von den Stunden mal gar nicht zu sprechen. Dann begannen sich der Wind zu drehen. Berechtigterweise verlangte einen gelernte Person egal welcher Abteilung ihren angemessenen Lohn. Die Hoteliers waren nicht bereit diesen Lohnforderungen nachzukommen. Heute haben wir im Hotelbereich einen hohen Ausländeranteil, der für die Idendität des Gastgeberlandes nicht immer sehr förderlich ist, ohne irgendjemanden auf die Zehen zu treten. Heute fahren die Deutschen in die österreichischen Alpen und werden dort von Ostdeutschen bedient. Ein Erlebnis, dass man als Gast nicht unbedingt so erwartet. Auch die Arbeitsämter nicht.

Der Kern der ganzen Diskussion liegt doch ganz woanders. Anscheinend liegt ein Bedarf an längeren Öffnungszeiten und am Sonntagsverkauf vor. Es muss sich für einen Betreiber rentieren. Andererseits braucht es dazu Verkaufspersonal. Und da ist der Punkt. Hier darf eben der- oder diejenige, welche ohnehin die ganze Woche im Einsatz steht, auch nicht noch sonntags bedienen. Das liesse sich mit entsprechenden Kontrollgeräten überwachen. Zwar nicht wie bei einem dem LKW-Chauffeur, aber doch relativ manipulationssicher.

Selbst habe ich vier Kinder grossgezogen und war um jeden Nebenjob froh, mir ein paar Franken dazu zu verdienen. Kinder kosten nun mal Geld und dürfen nicht ein Privileg der Besserverdienenden sein. Warum kann es bei der ganzen Streiterei nicht anders verlaufen. Ich kenne genug Frauen, die Sonntags ein paar Stunden einen Tapetenwechsel wollen. Wenn dabei noch ein paar Franken abfallen, gut. Lasst doch die Leute selbst entscheiden wann und wo sie arbeiten wollen.

Wir können nicht auf der einen Seite über die überschuldeten Sozialwerke jammern und im gleichen Atemzug Arbeitsplätze verbieten. Als mündige Bürger dürfen wir abstimmen gehen (leider zuwenige) . Wir dürfen aber nicht entscheiden, wann und wie wir arbeiten. möchten. Das verdiente Geld fliesst wieder in die Wirtschaft und schafft neue Arbeitsplätze.

Es braucht also weniger Verbote, sondern angepasste Gesetze. Das heisst, der Arbeitgeber muss garantieren, dass nur Aushilfskräfte die Überzeiten abdecken. Denn wie geschrieben, ein Bedarf muss da sein, sonst würde niemand sonntags offen halten. Ich für meinen Teil möchte selbst entscheiden. Und für diejenigen welche sich nicht wehren können, kann sich die UNIA dann gerne einsetzen. Schliesslich haben wir 170.000 Arbeitslose und rund 200.000 Working-Poors in der Schweiz. In der Pipeline warten 16.000 IV-Rentner zum Wiedereingliedern. Das finde ich mehr als genug.

So wie es derzeit läuft, wird Le Shop und all die anderen Versender aus dem Internet noch mehr Kunden gewinnen. Gepaart mit neuartigen Scannerkassen wird dann Verkaufspersonal bald überflüssig. Die AL-Zahlen steigen. Verlierer ist der Arbeitnehmer.

PD

Mittwoch, 15. September 2010

Konsumenteninformation verbessern, aber vorerst nicht durch ein einheitliches Lebensmittellabel

Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) hat im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abgeklärt, ob zusätzlich zu den heute vorgeschriebenen Angaben auf der Lebensmitteletikette ein international existierendes Label auch in der Schweiz als Orientierungshilfe für die gesunde Lebensmittelwahl eingeführt werden könnte – auf freiwilliger Basis. Die Abklärungen der SGE zeigen, dass es gute Ansätze für ergänzende Kennzeichnungen gibt, aber kein Modell, das eins zu eins übernommen werden könnte. Die Einführung eines Labels lehnen die konsultierten Wirtschaftsakteure grossmehrheitlich ab. Das BAG will die Konsumenteninformation trotzdem verbessern und beauftragt die SGE mit weiteren Abklärungen.

Wie kann den Konsumentinnen und Konsumenten die gesunde Lebensmittel-Wahl erleichtert werden? Braucht es mehr als die Angabe der Zutaten und Nährwerte? Das Projekt „Ein Label für die Schweiz" hat aufgezeigt, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten detaillierte Informationen (mittels den GDA) zusammen mit einer leicht verständlichen Orientierungshilfe, einem Healthy Choice Label, bevorzugen. Die Einführung eines einheitlichen Labels war gemäss den Vorgaben durch das Nationale Programm Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB 2008-2012) in der Schweiz auf freiwilliger Basis vorgesehen. Die Abklärungen bei Lebensmittelproduzenten, -Handel und Gastronomie haben jedoch gezeigt, dass dazu die Bereitschaft fehlt. Der Erfolg für eine verbesserte Kennzeichnung würde voraussetzen, dass alle Beteiligten auf sämtlichen Produkten ein einheitliches System anwenden.

In der letzten Projektphase hat die SGE die Akzeptanz eines Healthy Choice-Labels bei Vertretern von Wirtschaft, Konsumentenschutz und Präventionsorganisationen abgeklärt. Gemäss dieser Konsultation steht die Mehrheit der Teilnehmenden einem solchen Label zurzeit negativ bzw. eher negativ gegenüber, wobei die Begründungen für die ablehnende Haltung vielfältig sind. Die parallel dazu durchgeführte Befragung von Konsumentinnen und Konsumenten zur Verständlichkeit und Nützlichkeit von verschiedenen Kennzeichnungen (Ampel-Kennzeichnung, Richtwert-Kennzeichnung und Labels), machte deutlich, dass diese zusätzlichen Angaben sie bei der gesunden Wahl unterstützen können; dass sie aber auch alle an gewisse Grenzen stossen. Auffallend ist der Unterschied zwischen der von Konsumenten erwarteten Nützlichkeit einer Kennzeichnung und deren tatsächlichen Nützlichkeit. Ein als nützlich eingestuftes System stellte sich bei den konkreten Tests, bei denen Lebensmittel beurteilt werden musste, in der Tat nicht immer als hilfreich heraus. Die Kombination von erweiterten Nährwertangaben (z.B. GDA) mit einem Label (z.B. Healthy Choice) hat sich als eine Art „Fünfer und Weggli-Lösung" herauskristallisiert. Sie liefert Interessierten beim Kauf viele Informationen, kann zu einer gesunden Wahl beitragen und Eiligen eine rasche und richtige Entscheidung ermöglichen. Die Details zu den Befragungen sind auf der SGE-Website verfügbar.

Auch wenn in der Schweiz vorerst kein einheitliches Lebensmittel-Label eingeführt werden kann, plant das BAG eine Verbesserung der Konsumenteninformation. In einem nächsten Schritt soll in der Schweiz, zeitgleich, wie in der EU, die Nährwertkennzeichnung obligatorisch werden. Die Angabe des Nährwerts, wie sie schon heute auf vielen Produkten zu finden ist, wird aber nicht ausreichen. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wünschen sich weitere Entscheidungshilfen für die gesunde Wahl von Lebensmitteln. Gemeinsam mit wichtigen Akteuren wie Konsumentenorganisationen und der Lebensmittelwirtschaft soll die SGE Massnahmen testen und Vorschläge erarbeiten, welche die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zukünftig bei der gesunden Lebensmittelwahl unterstützen.

Bundesamt für Gesundheit

Plattform Zukunft ärztliche Bildung gestartet

Wie soll die ärztliche Bildung weiterentwickelt und ihre Qualität gesichert werden? Sechzehn Organisationen der ärztlichen Bildung haben sich am 14. September 2010 auf Einladung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) getroffen, um gemeinsam die Plattform „Zukunft ärztliche Bildung“ zu lancieren. Erster Themenschwerpunkt ist die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung.

Bereits seit einiger Zeit bestehen bei der ärztlichen Bildung verschiedene Probleme (z.B. Abstimmung zwischen Aus- und Weiterbildung, Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung), die wegen der aufge­teilten Zuständigkeiten auf verschiedene Organisationen nur gemeinsam angegangen werden können. Der Dialog zur Nationalen Gesundheitspolitik (NGP), in dem sich die kantonalen Gesundheitsdirektoren und die Bundesbehörden regelmässig austauschen, hat deshalb das BAG mit dem Aufbau und Betrieb einer Plattform „Zukunft ärztliche Bildung" beauftragt. In deren Rahmen soll zusammen mit den Partnerorganisationen u.a. die Umsetzung des Medizinalberufegesetzes (MedBG) diskutiert und konkrete Lösungsvorschläge in den verschiedenen Problemfeldern erarbeitet werden.

Die Frage der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung wird zuerst angegangen. Befürchtet wird von einigen Akteuren ein Abbau von Assistenzarztstellen als Folge der Einführung von Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2012. Einigkeit besteht in der Plattform darüber, dass die Einführung von DRG bei den Spitälern zu einem Druck zur Effizienz der Leistungserbringung führen wird. Ob dadurch und durch die veränderten Rahmenbedingungen - insbesondere die neue Spitalfinanzierung - Weiterbildungsstellen tatsächlich gefährdet sind, bleibt abzuklären.

Ein erstes konkretes Resultat hat die Plattform bereits gebracht: Sollte sich während der Einführungsphase der DRG bis 2016 tatsächlich ein deutlicher Abbau von Assistenzarztstellen oder Weiterbildungsleistungen abzeichnen, welcher durch das neue Finanzierungssystem bedingt ist, werden die GDK und die kantonalen Behörden Gegenmassnahmen ergreifen.

In den kommenden Monaten werden nach dem Willen der Plattform weitere Themen der ärztlichen Bildung aufgenommen und bearbeitet werden.

Siebzehn Behörden und Organisationen sind in der Plattform vertreten: 
  1. •Bundesamt für Gesundheit (BAG)
  2. •Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK)
  3. •Medizinalberufekommission (MEBEKO)
  4. •Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF)
  5. •Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat (SWTR)
  6. •Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
  7. •Schweizerische Universitätskonferenz (SUK)
  8. •Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS)
  9. •Schweizerische Medizinische Interfakultätskommission (SMIFK)
  10. •Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), vertreten durch das Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF)
  11. •Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO)
  12. •Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW)
  13. •Die Spitäler der Schweiz (H+)
  14. •Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdaSanté)
  15. •Die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse)
  16. •Verein der leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS)
  17. •Verband Schweizer Medizinstudierender (SwiMSA)

Bundesamt für Gesundheit
Internet: http://www.bag.admin.ch/

Sonntag, 12. September 2010

Hanvon B10 - iPad-Konkurrent im Test (Kurzvideo)

In den nächsten Wochen kommen rund 30 iPad-Konkurrenten in den Handel. Matthias Matting hat das Hanvon B10 Touchpad ausprobiert und mit dem Apple-Original verglichen.


Focus Online

Samstag, 11. September 2010

Komplementärmedizin – ELGK braucht Zeit für vertiefte Bearbeitung

Die Eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission (ELGK) hat an ihrer letzten Sitzung begonnen, die Anträge der Fachgesellschaften der Anthroposophischen Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionellen Chinesischen Medizin zu beraten. Die Debatte hat gezeigt, dass eine vertiefte Grundsatzdiskussion geführt werden muss. Im Zentrum steht die Frage, ob die komplementärmedizinischen Methoden in die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzunehmen sind. Diese Diskussion soll anlässlich der nächsten Kommissionssitzung weitergeführt werden. Eine Expertengruppe aus der Mitte der Kommission ist mit der Vorbereitung der Gespräche beauftragt worden.

Eidgenössisches Departement des Innern

Freitag, 10. September 2010

Verschenkte Zentimeter

Manche Garagen sind eher dem Auto angepasst. Ein Glück, wenn da ein Wohnzimmer anschliesst. Etwas vielbrüchig, aber es klappt wie das Video beweisst..


rechts unten zu Vergrössern

137 neue Lernende im VBS

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bietet erneut weit über hundert Lernenden die Möglichkeit, eine Lehre zu absolvieren. Mit einem abwechslungsreichen Einführungstag wurde gestern den Jugendlichen ein Einblick in die vielseitigen Aufgaben des Departements vermittelt.

Gesamthaft haben 122 Lernende und 15 BMS-Praktikantinnen und -Praktikanten im August ihre Lehre in 24 Lehrberufen an 40 Standorten in allen Landesteilen der Schweiz begonnen. Mit den Neueintretenden bildet das VBS derzeit 450 Jugendliche und damit rund 45 Prozent aller Lernenden in der Bundesverwaltung aus. Spitzenreiter sind nach wie vor die Automobil-Berufe mit 25% der Ausbildungsplätze, gefolgt von den Kaufleuten (24%) und den Polymechanik-Lernenden (15%).

Die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze im VBS konnte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden. Dazu beigetragen haben neben dem Ausbau bestehender Berufsrichtungen auch die Aufnahme neuer Ausbildungsrichtungen wie Mediamatiker/in, Geomatiker/in oder Physiklaborant/in. Ein Erfolgsmodell ist zudem die Kochlehre in der Armee: 2007 in einem Pilotprojekt mit zwei Lernenden gestartet, beginnen 2010 bereits neun neue Lernende in ebenso vielen Verpflegungszentren des VBS ihre Lehre.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Donnerstag, 9. September 2010

Fussballsensation - Neues Modell - Neuer Trainer

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im August 2010

Arbeitslosigkeit im August 2010


Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO waren Ende August 2010 142’879 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 549 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote verharrte bei 3,6% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um  7’952 Personen (-5,3%).

Jugendarbeitslosigkeit im August 2010
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 2’277 Personen (+10,1%) auf 24’776. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 4’522 Personen
(-15,4%).

Stellensuchende im August 2010
Insgesamt wurden 204’989 Stellensuchende registriert, 615 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 3’579 Personen (-1,7%).

Gemeldete offene Stellen im August 2010
Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich um 568 auf 17’994 Stellen.

Abgerechnete Kurzarbeit im Juni 2010
Im Juni 2010 waren 16’688 Personen von Kurzarbeit betroffen, 3’953 Personen weniger
(-19,2%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 229 Einheiten (-11,3%) auf 1’789. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 84’741 (-9,1%) auf 849’662 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Juni 2009) waren 3’152’900 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 58’749 Personen in 3’371 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im Juni 2010
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Juni 2010 ausgeschöpft hatten, auf 2’385 Personen.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Internet: http://www.seco.admin.ch

Mittwoch, 8. September 2010

Zerstört mir nicht meinen Träume

Wer die bösen Geister rief muss mit ihnen leben. Stimmt das eigentlich so? Ich finde es einfach unter aller Sau, wie man heute die Bevölkerung verarscht. Tagtäglich finden wir ja Tonnen von Werbpost in unseren Briefkästen. Dagegen wäre ja soweit nichts einzuwenden. Der Preisvergleich Vorort hilft manchen Franken sparen. Man sieht wo es Aktionen hät. 

In unserem E-Mailbriefkasten finden wir auch Werbungen und jede Menge Preisausschreiben. Mit Speck fängt man Mäuse. Mit Gewinnversprechen Kunden und mögliche Kundendaten. Soweit legitim, wenn man dabei den Kunden selbst entscheiden lässt, welche Schlüsse er aus der Werbeflut zieht oder wieweit er die grosse Welt der Preise an sich heran lässt. Gewinnen tut man selten bis gar nicht. Aber hoffen darf man. 

Zerstörte Traumwelt

Und das ist das eigentlich fiese an dem Spiel. Nicht der Kunde entscheidet, nein man wird von Telefonmarketingfirmen und ihren Wahlcomputern zu den unmöglichsten Tageszeiten nachbearbeitet. Man kann sich weigern, nicht abheben. Man kann abheben und sich die lauen Versprechungen anhören. Dieser Tage habe ich zuwenig auf das Display geachtet und abgehoben. Bevor ich noch den Gruss erwidern konnte, prasselte ein Wortschwall auf mich ein, bis ich die erste Atempause des Anrufenden unterbrechen konnte. Er hat mir überschwänglich gratuliert, dass ich beim Preisausschreiben  einer Versicherung ins Finale gekommen bin. Das lief  ja schon im Februar?! So nebenbei versuchte er mir ein paar Daten rauszulocken. Gut, der Hauptpreis wäre ein Relaxwochenende gewesen. Gesundheitlich für uns sicher ein Hammer, den wir uns so nicht leisten hätten können.  Nachdem ich mich endlich verständlich machen konnte, dass es für mich nicht mehr rentiere zu wechseln, kühlte seine freundliche Stimme merklich ab und ich sah unser Wellnesswochenende den Bach abgehen. Schnell kam er zum Ende. Vom der Hauptverlosung kein Ton mehr. 

Sternchen im Telefonbuch nutzen wenig. Das wird einfach von den Firmen übersehen oder sie zahlen die kleinen Strafen. Man kann sich beschweren. Unterdrückte Nummern verweigern beim Annehmen. Besser für die Nerven man greift zur Selbsthilfe. ZB. nach dem Abheben einen schrillen Alarmton in den Äther senden. Nicht sehr freundlich für das Ohr des Anrufenden. Man kann sich einen Storie einfallen lassen. Nein ich bin nicht der Herr Sowieso. Der sei für längere Zeit in Australien, Ob er zurückkommt, weiss man noch nicht. Hängt von der Aufenthaltsgenehmigung ab. So oder ähnlich verhindert man künftige Anrufe des Absenders oder schränkt sie ein.

Hoffnungen werden zerstört, missbraucht

Wenn ich Lotto spiele, kann ich gewinnen, muss aber nicht.  Das ist mir von vornherein klar. Wenn ich an einem Preisausschreiben teilnehme, dann hoffe ich, freue mich und sende Stossgebete das es endlich klappt. Stand doch explizit unabhängig einer Kaufverpflichtung oder anderer Verpflichtungen. Es werden Träume geweckt, die man sich so nicht leisten könnte. Und dann erkenne ich plötzlich, dass ich nur missbraucht werde. Vergewaltigt - meiner Träume und Hoffnungen beraubt. Meine Adresse war es  - nicht der Preis. Nicht ich als Person. Viele sind enttäuscht. Menschen die sonst mit beiden Beinen im Leben stehen, fallen immer wieder drauf rein. Hoffen wird man ja schliesslich noch dürfen. Das war doch schon in der Kindheit so, wenn es mit dem Weihnachtsgeschenk nicht klappte.

Für mich persönlich stellt sich  die Frage, kann man solchen Firmen überhaupt langfristig vertrauen. Was sind deren Produkte wert. Wie lange halten sie. Wir müssen uns scheinbar davon lösen, dass es noch mit rechten Dingen zu geht im Alltag. Wir leben in einer Egogesellschaft. Das schnelle Geschäft lockt. Alles andere zählt nicht mehr. Stammkunde – das Wort ist aus dem allgemeinen Wortschatz verschwunden. Denn den das Kaufverhalten solcher Kundschaft kennen wir. Da ist nichts mehr zu holen. Sie zertrampeln mir meinen Träume. Meine Hoffnungen. Die Tante Luise gewinnt andauernd irgend etwas. Autos, Fernseher, Haushaltsgeräte, Urlaube. Wahnsinn. Warum ist man mir nicht einen kleinen Preis vergönnt. Anstatt dessen, werde ich benutzt. Wenn der Kauf vorbei ist, möchte man am liebsten mit dem Kunden nichts mehr zu tun haben. Wie lange das wohl noch gut geht.  So habe ich etwa 20 Plastikkarten, aber noch immer keinen Hauptpreis. Nicht einmal den Trostpreis. So geht es vielen. 

PS:  Danke Herrn Schloter von der Swisscom. Das nenne ich einen rasche Lösung.    (3 Std.) 

Dienstag, 7. September 2010

Diagnose VISANA

Quelle by www.rippenspreizer.com

Dies ist leider traurige Realität. Die Visana anerkennt aus der Grundversicherung nicht den Sauerstoff für den mobilen Ausgang, da dieser in Dosen (O-Pur 8 lt. medizinischer Sauerstoff )abgefüllt ist. Eine der grössten Partner der Gesundheitsindustrie erklärte mir am Telefon, das seit 01.09.2009 Sauerstoff als Medikament anerkannt ist und im Katalog gelistet ist. Der Visana-Sachbearbeiter Herr B.  kannte dies nicht. Was wir nicht kennen, zahlen wir nicht !  

Freitag, 3. September 2010

Blog voübergehend unterbrochen

Spitalsaufenthalt (sh. Spalte rechts)

Keine Bildungshemnisse

So gelingt gefährdeten Jugendlichen der Einstieg in die Berufswelt

Bis 2015 wollen Bund und Kantone den Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener ohne nachobligatorische Ausbildung von bisher 10% auf 5% reduzieren. Eine Massnahme zur Integration gefährdeter Jugendlicher in die Berufswelt ist das Case Management Berufsbildung. Innert weniger Jahre wurde es in 25 Kantonen eingerichtet. Eine Medienkonferenz in Luzern zog eine Bilanz und zeigte besondere Erfolge der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit.

3% bis 5% aller Jugendlichen sind gefährdet,

nach der obligatorischen Schule den Anschluss an die Berufsbildung dauerhaft nicht zu schaffen. Besonders schwer haben es Schülerinnen und Schüler, bei denen mehrere Probleme zusammenkommen (z.B. schulische und soziale Defizite, Sucht, Gewalt, Migrationshintergrund). Um diese Gruppe gezielt beim Übertritt in die Berufswelt zu begleiten, wurde an der nationalen Lehrstellenkonferenz 2006 das Case Management Berufsbildung lanciert. Es erfasst betroffene Jugendliche bereits ab dem 7. Schuljahr und stellt sicher, dass alle Akteure (Schule, Behörden, Elternhaus) bis zum erfolgreichen Berufsbildungsabschluss koordiniert zusammenarbeiten.

An der Medienkonferenz in Luzern zog Ursula Renold, Direktorin des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie BBT, eine positive Bilanz zum Case Management Berufsbildung: Innert weniger Jahre ist es in 25 Kantonen operativ eingeführt worden. Erste Auswertungen zeigen: Die meisten Jugendlichen, die von Case Managern begleitet werden, schaffen den Übertritt in eine Ausbildung oder eine Anschlusslösung. „Wir wollen die Abschlussquote auf Sekundarstufe II von bisher 90% auf 95% steigern und damit Arbeitslosigkeit und Sozialkosten senken“, erläuterte Renold.

Umfassende Massnahmen

an der so genannten Nahtstelle I zwischen Volksschule und Berufsbildung hat der Kanton Luzern eingeführt, wie dessen Bildungsdirektor Anton Schwingruber anhand des Projekts „Startklar“ aufzeigte. Sämtliche Neuntklässler ohne Anschlusslösung werden zentral erfasst und von Fachleuten nach gemeinsam vereinbarten Leitsätzen unterstützt. Oberstes Ziel von „Startklar“ ist der direkte Einstieg in eine Berufslehre, der in einem Viertel der Fälle gelingt. Fehlen dazu die Voraussetzungen, werden die Jugendlichen im Rahmen eines Brückenangebotes gezielt und individuell auf den Einstieg in einem Jahr vorbereitet.

Erfolgsfaktoren für die Integration gefährdeter Jugendlicher in die Berufsbildung sind die frühzeitige Identifizierung und die Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen, darunter auch Privaten wie die Stiftung Speranza. Deren Gründer, Nationalrat und Unternehmer Otto Ineichen, betonte an der Medienkonferenz: „Vernetzung und unkomplizierte Zusammenarbeit sind nötig, damit möglichst alle Jugendlichen den Einstieg in den Arbeitsmarkt finden. Für die Schweizer Wirtschaft ist dies zentral.“ Im Kanton Luzern funtioniere diese Zusammenarbeit auf der Basis einer Leistungsvereinbarung optimal.

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

Donnerstag, 2. September 2010

IV Florianiprinzip

Tausende Rentner sollen wieder arbeiten gehen. Das sei eine Illusion, sagen die Städte und Gemeinden und fürchten hohe Mehrkosten. Der Ständerat zeigt sich davon unbeeindruckt und zieht die Schraube bei der IV an. Man möchte 16‘500 von heutigen IV-Rentnern im Arbeitsmarkt wiedereingliedern.Politiker fidnet man darunter allerdings nicht.

Solcherart sollen 500 Millionen mit der 6. Revision der Invaliden-Versicherung eingespart werden. Das hat der Ständerat in dieser Woche beschlossen. Das Problem ist, dass die IV Bundessache ist, während für die Sozialhilfe die Gemeinden und Kantone zuständig sind. SVP Ständerat Germann glaubt nicht, dass Tausende IV-Rentner einen Job in der Privatwirtschaft finden können: «Es gibt viele Berührungsängste von Seiten der Arbeitgeber.»

Frei nach dem Florianiprinzip werden die Probleme elegant auf die örtliche Sozialhilfe abschoben. Doch jetzt regt sich auch bei den Städten und Gemeinden Widerstand. Auch wenn man prinzipiell für die Sanierungsmassnahmen bei der IV ist, fürchtet man, dass letztlich Dörfer und Städte unter der Reform leiden und auf den Kosten sitzen bleiben.

Keine Nachfrage nach schwachen Arbeitskräften

«Es gibt schlicht keine Nachfrage nach Arbeitskräften, die nicht voll leistungsfähig sind».
Immer lauter werden die Schreie der Wirtschaft nach fachlich bestens ausgebildeten Personal laut. 170.000 Arbeitslose wissen schon heute ein Lied davon zu singen. So würden die Kosten einfach auf eine andere Ebene verlagert. Statt des Bundes sind es die Budget der Gemeinden, welche explodieren. Für ein paar wenige IV-Bezüger würde der grösserer Druck zwar eine Aktivierung zur Folge haben, aber 16.500 sind schlichtweg einen Illusion.

Deshalb der Ruf von Städten und Gemeinden nach Einbeziehung und Mitspracherecht bei der Revidierung der Sozialwerke. Ob der Nationalrat mehr Einsehen für die Probleme der Städte hat, wird sich in der Herbstsession zeigen. Dann behandelt er die IV-Revision. Die Tage wo die Kommunen nur zahlten ohne mitreden zu dürfen, diese Zeiten sollen vorbei sein. Man kann so nicht mehr akzeptieren wie die Ideen der Bundespolitiker zum Zahlen an die Gemeinden deligiert werden, nur damit der Bund Schönwetter macht.

Auch wenn die Medien zwischendurch, wie jüngst vom Missbrauch eines Chefarztes bei der IV schreiben um so die Stimmung im Volk anzuheizen, sind der überwiegende Teil der IV-Rentner kranke Menschen. Mit Krankheiten die man keinem Menschen wünschen würde. Auch nicht den Politikern, die solche Ideen im Hinterzimmer ausdeneken.

Zum Thema :

Mittwoch, 1. September 2010

Schlagzeilen Printausgabe IM


Klickt auf die Titelseite des IM von gestern

Landwirtschaftliche Einkommen sinken 2009

Dies zeigen die definitiven Ergebnisse der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART. 2009 beträgt das landwirtschaftliche Einkommen je Betrieb 60 300 Franken gegenüber 64 100 Franken im Vorjahr (- 6,0 %). Der durchschnittliche Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft sinkt im Vergleich zu 2008 um 1,3 % (von 41 700 Franken auf 41 200 Franken).Die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ist 2009 weniger gut als 2008. Sowohl das landwirtschaftliche Einkommen je Betrieb als auch der Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft gehen zurück.

Die Betriebe erwirtschaften im Jahr 2009 eine mittlere Rohleistung von 255 700 Franken. Sinkende und steigende Rohleistungspositionen führen gesamthaft zu einer leichten Zunahme gegenüber dem Vorjahr (+ 0,5 %). Die Milchproduzenten sind 2009 mit einem tieferen Milchpreis konfrontiert, was dazu führt, dass die Rohleistung Milch um 14 % zurückgeht. Die sinkenden Preise sind unter anderem auf eine kleinere Nachfrage als 2008 und auf die Umlagerung von Marktstützungsmittel zu den Direktzahlungen zurückzuführen. Die Umlagerung ist auch der Hauptgrund, weshalb die Direktzahlungen gegenüber dem Vorjahr zunehmen. Höhere Ansätze vor allem bei einigen tierbezogenen Direktzahlungen können die Beitragskürzungen bei anderen Direktzahlungen mehr als ausgleichen, was zu einer um 12 % höheren Gesamtsumme pro Betrieb führt. Zudem nehmen die beitragsberechtigten Flächen gemäss Öko-Qualitätsverordnung zu. Der Futterbau profitiert 2009 von guten Witterungsverhältnissen. Dies gilt auch für den Obst- und Weinbau. Zudem sind deren Marktpreise etwas besser als 2008. Auch paralandwirtschaftliche Aktivitäten nehmen gegenüber dem Vorjahr zu.

Die Fremdkosten steigen im Vergleich zum Vorjahr (+ 2,7 %). Sie betragen 195 400 Franken pro Betrieb. Auch auf der Kostenseite stehen sich steigende und sinkende Positionen gegenüber. So steigen die Düngerkosten wegen den hohen Düngerpreisen stark an und bei den Strukturkosten steigen die Gebäudekosten, die Ausgaben für Strom und die Personalkosten. Im Gegensatz dazu sinken dank tieferen Preisen die Treibstoffkosten. Die Aufhebung der Milchkontingentierung im Mai 2009 führt zu tieferen Milchkontingentskosten (Miete und Abschreibungen). Die Kosten für Schuldzinsen sind 2009 tiefer als im Vorjahr, weil das Zinsniveau zurückgeht.

AGROSCOPE
Internet: http://www.agroscope.admin.ch/index.html