Der Referenzzinssatz ist nochmals um 0.25% auf 2.75% gesunken, gültig ab 2. Dezember 2010. Dieser Zinssatz ist massgebend für die Berechnung der Mietzinse. So tief war er noch nie. Somit haben fast alle Mieterinnen und Mieter eine Senkung zugut. Der MV empfiehlt, anhand der eigenen Vertragsbedingungen zu überprüfen, ob ein Senkungsbegehren gestellt werden kann. ( Mietzinsberechnung )
by Mieterverband Schweiz
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