Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen verboten. Eine vom BAFU am 22. Oktober 2010 veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass diese Bestimmungen von den Unterhaltsdiensten der Gemeinden immer besser beachtet werden. Dagegen ist das Herbizidverbot jedem zweiten Privatgartenbesitzer immer noch unbekannt.
Seit 2001 besteht in der Schweiz zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen (siehe Kasten 1), weil die Substanzen dort leicht aus- und abgewaschen werden und in die Gewässer gelangen. Ausgenommen ist nur die Behandlung von Problempflanzen entlang der Kantons- und National strassen.
Eine Umfrage bei privaten Gartenbesitzerinnen und -besitzern, die von der Stiftung sanu im Auftrag des Bundesamts für Umwelt BAFU durchgeführt worden ist, hat ergeben, dass rund 50 Prozent noch nie vom Herbizidverbot gehört haben. Von den anderen 50 Prozent bezeugte jede fünfte Person, Herbizide trotz Kenntnis des Verbotes weiter zu verwenden. Dieses Ergebnis ist bedenklich, selbst wenn Privatgartenbesitzerinnen und -besitzer in der Regel nur kleine Mengen an Spritzmitteln ausbringen. Die Studie schätzt die in der Schweiz insgesamt jährlich für den privaten Gebrauch verkauften Herbizide auf rund 100 Tonnen Wirkstoffe. Es ist anzunehmen, dass nur ein kleiner Teil davon illegal eingesetzt wird, trotzdem muss alles unternommen werden, um die Menge möglichst zu reduzieren.
Das BAFU hat wiederholt zu einem Verzicht auf die Verwendung von Herbiziden im privaten Bereich aufgerufen. Seit der Ausdehnung des Herbizidverbots auf den privaten Bereich (2001), hat es unter Einbezug der Kantone und der Gemeinden die Informationsaktion "Auf Gedeih und Verderb" (2005) durchgeführt. Die Umfrage ergebnisse zeigen aber, dass die Information der Gemeinden und der Konsumentinnen und Konsumenten wiederholt und verbessert werden muss. Das BAFU wird daher die Gemeinden erneut dazu aufrufen, ihre Einwohnerinnen und Einwohner auf das Herbizidverbot und mögliche Alternativen aufmerksam zu machen. ( mehr )