Die Eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission (ELGK) hat an ihrer letzten Sitzung begonnen, die Anträge der Fachgesellschaften der Anthroposophischen Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionellen Chinesischen Medizin zu beraten. Die Debatte hat gezeigt, dass eine vertiefte Grundsatzdiskussion geführt werden muss. Im Zentrum steht die Frage, ob die komplementärmedizinischen Methoden in die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufzunehmen sind. Diese Diskussion soll anlässlich der nächsten Kommissionssitzung weitergeführt werden. Eine Expertengruppe aus der Mitte der Kommission ist mit der Vorbereitung der Gespräche beauftragt worden.
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