Sozialhilfe-Missbrauch der anderen Art
Um ihre Sozialhilfe zu entlasten, missbrauchen Gemeinden im Thurgau systematisch die Arbeitslosenversicherung berichtet der Beobachter in seiner Ausgabe 13/10. Das Steueramt kassiert mit.
Ein Langzeitarbeitsloser im Thurgau bezieht Sozialhilfe. Das Sozialamt Frauenfeld schickt ihn für ein Jahr in ein Beschäftigungsprogramm des Vereins Fiwo in Bischofszell. Ein Arbeitsvertrag regelt die Details: Statt Lohn bezieht Baumann weiterhin rund 2000 Franken Sozialhilfe. Trotzdem legt das Sozialamt nach eigenem Dafürhalten mit FR 4.200 brutto einen fiktiven Lohn Das erfundene Salär wird nie ausbezahlt, doch der Arbeitgeber zahlt brav Beiträge für diese Lohnhöhe an die Sozialversicherung ein.
Eine Hand wäscht die andere
So wird der Lohn des Langzeitarbeitslosen künstlich so hoch angesetzt, damit er das Existenzminimum überschreite und Baumann nach dem Arbeitseinsatz bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) an- und von der Sozialhilfe abgemeldet werden könne. Ein Trick auf Kosten der ALV. Sollte er wieder arbeitslos werden, kann er nach 1 Jahr wieder beim RAV vorstellig werden und sich zum Bezug von ALV melden. Vorteil für die Gemeidne – sie spart sich dann künftig die Sozialhilfeausgaben für den Mann. Nebenbei profitiert auch noch der Verein Fiwo, kassiert sie doch von der Gemeinde monatlich eine Entschädigung für jeden Langzeitarbeitslosen, den sie wieder für die ALV fit schult.
Der höhere Lohn jedoch hätte bei der Steuerklärung beim Steueramt auffliegen müssen. Um so mehr der Arbeitslose dabei noch auf die Praxis hinweist. Doch diese stören sich nicht daran. Im Gegenteil: Man drückt nicht nur beide Augen zu und deckt damit die Mauschelei, sondern verlangt erst noch Steuern für den erfundenen Lohn. Dieser systematische Missbrauch stellt die schlagzeilenträchtigen Einzelfälle von Sozialmissbrauch in den Schatten.
Der Verein Fiwo argumentiert, es sei alles rechtens. Sozialdienst Frauenfeld erklärt: «Die Sozialversicherungen wurden weder betrogen noch missbraucht, da die Sozialabgaben auf den Lohn tatsächlich erfolgten.» Weil die Beiträge gezahlt worden seien, müsse die Arbeitslosenversicherung ihrer Versicherungspflicht nachkommen. Das Steueramt stimmt in den Chor ein
Staatssekretariat für Wirtschaft untersucht erst jetzt
Hier sieht man die ganze Angelegenheit doch etwas anders. Dieser frei erfundene Lohn sei bei der Arbeitslosenversicherung nicht versichert. Es lässt sich mit höheren ALV-Beiträgen nicht einfach einen angeblich besseren Lohn versichern. Und auch das Steueramt dürfe nicht, gestützt auf falsche Angaben, Steuern veranlagen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zeigt sich «sehr überrascht» über die Praxis im Kanton Thurgau. Konfrontiert mit den Recherchen des Beobachters, will es jetzt eine Untersuchung aufnehmen. (mehr dazu im Beobachter)
