Es gilt das gesprochene Wort
Pro Senectute ist eine Organisation für alle älteren Menschen, also auch für die sogenannte Mittelschicht, und hat entsprechend breite Angebote entwickelt.
Kerngeschäft von Pro Senectute ist die Sozialberatung, eine unentbehrliche Dienstleistung, die allen unentgeltlich offen steht. Denn Fragen rund um den möglichst selbständigen Verbleib zu Hause betreffen alle älteren Personen und ihre Angehörigen, ob in guten oder weniger guten materiellen Verhältnissen. Die Angebote von Pro Senectute, die mit Beiträgen aus dem AHV-Fonds unterstützt werden, sollen möglichst allen zu Gute kommen, nicht nur denen, die das nötige Wissen und Können haben, diese Angebote zu nutzen.
Es scheint mir richtig, dass Pro Senectute den Fokus nach wie vor auch auf besonders bedürftige, besonders verletzliche, „vulnerable“ Gruppen von älteren Menschen legt. Mit verletzlichen Gruppen meine ich neben Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen auch isolierte, einsame oder in ihrer Mobilität eingeschränkte ältere Menschen. Es ist unsere Aufgabe, aktiv dafür zu sorgen, dass gerade bedürftige Gruppen - Menschen also, die die Unterstützung besonders nötig haben, die besonders auf Hilfe angewiesen sind - die Angebote auch tatsächlich nutzen und nutzen können.
Der neue Leistungsvertrag für 2010 – 2013 zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Pro Senectute betont diese Aufgabe und verlangt deshalb auch die spezielle Berücksichtigung von benachteiligten Zielgruppen. Es geht darum, sich aktiv um Menschen zu bemühen, die den Zugang zu den Angeboten von Pro Senectute nicht ohne Weiteres finden. Dies ist unter anderem wichtig für Migranten und Migrantinnen, die in der Schweiz gearbeitet haben und nun hier auch älter geworden sind. Für diese gilt es z.B. zusätzliche Informationskanäle zu nutzen, um auf das Pro Senecute -Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Oder gewisse Dienstleistungen sind in Inhalt und Form an den kulturellen Hintergrund anzupassen.
Verschiedene Pro Senectute-Organisationen leisten diesbezüglich schon viel Wertvolles. Auch ein erstes Gesamtkonzept zu den vulnerablen Zielgruppen ist ja bereits erarbeitet worden. Ich begrüsse es zudem, wenn Pro Senectute sich aktiv an der Diskussion im Rahmen der Armutskonferenz vom 9. November dieses Jahres beteiligen wird.
Zuerst die 11. AHV-Revision:
In der soeben beendeten Sommersession hat der Ständerat im Rahmen der Differenzbereinigung die 11. AHV-Revision weiter beraten. Er hat dabei erfreulicherweise dem Kompromissvorschlag zugestimmt, wonach Frühpensionierungen nicht nach dem Giesskannenprinzip, sondern gezielt abgefedert werden sollen. Damit ist eine weitere Etappe geschafft und es zeichnet sich eine Lösung ab zu den Differenzen mit dem Nationalrat. Die Kommission des Nationalrates wird schon diese Woche die verbliebenen Differenzen beraten und der Nationalrat wird darüber in der Herbstsession befinden. Ich bin zuversichtlich, dass diese Vorlage nun doch bald unter Dach und Fach gebracht werden kann.
Diese Revision stellt einen wichtigen Meilenstein dar auf dem Weg zur nächsten, der 12. AHV-Revision. Mit dieser Revision soll dann das finanzielle Gleichgewicht der AHV langfristig gesichert werden. Dabei muss insbesondere der steigenden Lebenserwartung und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass den AHV-Bezügern immer weniger Personen im Erwerbsalter gegenüber stehen.
Dann die 6. IV-Revision:
Das Ja von Volk und Ständen am 27. September 2009 zur IV-Zusatzfinanzierung und zur Trennung von AHV- und IV-Fonds ist einerseits ein zentraler Baustein für die nachhaltige Sanierung der IV, die mit der 6. IV-Revision erreicht werden soll. Gleichzeitig wird damit aber auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der AHV geleistet, indem die Finanzierung der AHV von derjenigen der IV abgekoppelt wird. Die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, der Revision 6a, hat der Bundesrat am 24. Februar 2010 verabschiedet. Der Ständerat hat der Vorlage am 15. Juni 2010 zugestimmt und ist dabei weitgehend den Anträgen des Bundesrates gefolgt
Der Bundesrat wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, der Revision 6b eröffnen. Damit entspricht er einem Auftrag des Parlamentes, welches bis Ende dieses Jahres eine Vorlage zu einer ausgabenseitigen Sanierung der IV erwartet.
Wenn ich hier kurz auf die AHV und IV zu sprechen gekommen bin, dann nicht zuletzt deshalb, weil beiden Versicherungen die Solidarität zugrunde liegt. Solidarisch sein heisst füreinander einstehen, miteinander fest verbunden sein.
Bei der AHV ist insbesondere die Generationensolidarität gefragt. Aber damit verbunden sein muss auch die Generationengerechtigkeit: Im Zeitverlauf soll keine Generation auf Kosten einer anderen besonders begünstigt oder zu Gunsten einer anderen besonders benachteiligt werden. Gerade auch deshalb sind periodische Revisionen unserer Sozialversicherungswerke nötig.
Nachtrag IM v. 23.06.2010 - "IV-Revision 6b"
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung eröffnet. Mit dieser "IV-Revision 6b" erfüllt er den Auftrag des Parlaments, die IV insbesondere mit Einsparungen zu sanieren. Das Massnahmenpaket stellt sicher, dass die IV ab Ende der befristeten Mehrwertsteuererhöhung, also ab 2018, finanziell auf eigenen Beinen steht. Sie ermöglicht es der IV darüber hinaus ihre Schulden bei der AHV bis voraussichtlich 2028 zu tilgen. Die Vernehmlassung dauert bis 15. Oktober 2010. Die IV-Revision 6b soll 2015 in Kraft treten.
Bundesamt für Sozialversicherungen
