Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) unter anderem mit verschiedenen aktuellen Entwicklungen, von welchen das Obligatorium für die Arbeitskräfteerhebung SAKE, die Forderungen nach einem Online-Pranger für Autoraser oder die Kontroverse um Online-Dienste wie Google Street View am meisten Aufsehen erregten.
Einen besonderen Schwerpunkt legte der EDÖB im Berichtsjahr, das den Zeitraum vom 1. April 2009 bis 31. März 2010 umfasst, auf die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen. Im Zusammenhang mit Schengen nahm der EDÖB mehrere Kontrollen vor und die Zusammenarbeit mit den Kantonen auf. Weiter brachte der EDÖB Vorbehalte an zum Vorentwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, beurteilte die für eHealth Schweiz empfohlene Architektur und erläuterte in einem Vortrag an der ETH Zürich die Sicht des Datenschutzes auf den Einsatz von RFID-Chips.
Arbeitsplatz
Wie jedes Jahr beschäftigten den EDÖB auch Themen rund um den Datenschutz am Arbeitsplatz, so etwa die Frage nach dem korrekten Einsatz von Fingerabdrücken zur Anwesenheitskontrolle oder das Problem von Spionagesoftware. Der bereits letztes Jahr erwähnte Fall der Pensionskasse, die die persönlichen Ausweise ihrer Versicherten nicht datenschutzkonform verschickt, fand ebenso eine Fortsetzung vor höherer Instanz wie der Fall des Sportzentrums KSS, das die Empfehlungen des EDÖB bezüglich biometrischer Zugangskontrolle abgelehnt hatte und nun vom Bundesverwaltungsgericht zur Ordnung gerufen wurde. Der Bericht resümiert auch die Arbeit des EDÖB im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlich¬keits¬prinzip während des vergangenen Jahres.
Veröffentlichung der Täternamen
Im Nachgang zu tragischen Verkehrsunfällen, verursacht durch verantwortungsloses Fahren, wurde vermehrt die Forderung nach Veröffentlichung der Täternamen laut. Der EDÖB bezweifelt jedoch die präventive Wirkung eines solchen Internetprangers und befürchtet, es könnte sich daraus eher eine Rangliste entwickeln. Viel effektiver wären strengere Strafmassnahmen wie bspw. der Entzug des Führerausweises auf lange Zeit.
Kreditauskunfteien
Der EDÖB liess die Frage, wie lange Kreditauskunfteien betreibungsrechtliche Daten bearbeiten und weitergeben dürfen, in einem Gutachten klären. Es hält fest, dass die gesetzlichen Schranken des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) für die Verhältnismässigkeit der Bearbeitungsdauer relevant sind, obwohl das Gesetz gegenüber den Auskunfteien nicht direkt Pflichten festlegt. Der EDÖB informierte das Bundesamt für Justiz und die Auskunfteien über die Ergebnisse und unterstrich nicht zum ersten Mal, wie bedeutsam Betreibungsdaten und deren Weitergabe durch Auskunfteien an Dritte im heutigen Wirtschaftsleben sind.
Computerprogramme,
die eine zeitlich lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz erlauben, verletzen die Privatsphäre. Der Arbeitgeber darf wohl die Arbeitsleistung seiner Angestellten kontrollieren, aber keine rund-um-die-Uhr-Überwachung durchführen. Er muss den Gebrauch der zur Verfügung gestellten Informatikmittel (PC, Email, Internet etc.) in einem Nutzungsreglement festhalten und transparent machen, wie die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert und allfällige Verstösse sanktioniert werden.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter