Mittwoch, 16. Juni 2010

Richterliche Kritik zu immer mehr IV-Rekursen

Die Invalidenversicherung ist hoch verschuldet. Sie gewährt deshalb 40 Prozent weniger neue Renten – was die Gerichte beschäftigt. Für die ist klar: Der politische Druck führt zu einer verschärften IV-Praxis mit hastigen Entscheiden.


«Wir versuchen, Recht und Gesetz objektiv anzuwenden und weder versicherer- noch versichertenfreundlich zu urteilen», sagt Gerichtspräsident Rutishauser. Auch oder gerade deshalb, weil diese Leute eben keine Scheininvaliden seien, sondern ernste Probleme hätten. «Und weil es einen Arbeitsmarkt für sie einfach nicht gibt.».  Markus Wehrli vom Tagblatt schrieb zu dieser angetönten Problematik einen interessanten Artikel dazu. Kenner der Szene haben schon im Vorfeld vor solch einer Entwicklung gewarnt. Kommt die IV zum Entscheid, dass die Verrichtung einer Arbeit zumutbar ist, schickt sie den Antragsteller im schlimmsten Fall ohne weitere Massnahmen auf den Arbeitsmarkt zurück. Dies selbstverständlich unabhängig davon, ob dieser Arbeitsmarkt Menschen mit Beeinträchtigungen sucht. Dieser springende Punkt im Alltag war schon vor den Sparmassnahmen bekannt. Die wirtschaftliche Entwicklung trug eben nicht unbedingt bei, das sich die Lage für Betroffene verbessert. Die Schere geht immer mehr auf und die Leute verhungern zwischen zwei Stühlen.

«Die berühmten Scheininvaliden gibt es nicht – jedenfalls nicht in Fällen, die wir zu beurteilen haben», sagt Martin Rutishauser, Präsident des Versicherungsgerichts St. Gallen. Das Gericht behandelt IV-Beschwerden – Beschwerden von Personen, die gesundheitlich handicapiert sind, nicht oder nur teilweise arbeiten können und sich gegen eine Verfügung der Invalidenversicherung wehren. Über mangelnde Arbeit kann sich das Gericht nicht beklagen.

Aber nicht nur IV-Fällen werden vom Gericht entschieden, sondern auch erfahren der AHV, der Kranken- und Unfall- und der Arbeitslosenversicherung. Dabei kam es seit 2003 in der IV zu einer Steigerung von 20 % auf einen heutigen Anteil von 60 %. Die Zahl der Antragssteller zu einer richterlichen Entscheidung in Sache IV-Fällen hat sich mehr als verdoppelt. Hier spiegelt sich die Einsparungsmassnahmen zur Defizitabdeckung von 40 %nicht zugesprochener Renten. Vielfach geht es um die nackte Existenz der Betroffenen. In der Enge sind diese Menschen, weil sie aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung keine Arbeit finden. Und weil ihnen zweitens eine Rentenleistung von der Invalidenversicherung strittig gemacht wird.

«Psychische» unter Druck

Speziell bei «psychischen» Fälle, das heisst die gerichtlichen Beschwerden von Menschen, die an einer psychischen Krankheit, an einer Schmerzstörung, an einem Schleudertrauma oder ähnlichem leiden. Diese Zunahme ist kaum zufällig. Sie stehen im Fokus der ersten Einpsarwelle und sind die ersten welche die neue Praxis zu spüren bekommen. Rund ein Drittel der im vergangenen Jahr erledigten 478 Beschwerden wurden teilweise oder ganz gutgeheissen und erforderten in der Regel eine nochmalige Abklärung. Die IV handelt bei der Abklärungen tendenziell vorschnell und zu klärt zu wenig gründlich ab, sagt Gerichtspräsident Rutishauser.

Was bleibt ist ein schaler Beigeschmack. Werden hier Menschen doch bewusst an den Rand der Gesellschaft gerückt und sich selbst überlassen. Wie bei den Sozialinspektoren werden hier eher Kosten produziert, denn eingespart. Bedenklich. Brunout der Bürokratie und Politik.