6. IV-Revision: nächster Schritt zur nachhaltigen Sanierung der Invalidenversicherung
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung eröffnet. Damit wird der dritte und letzte Schritt des Sanierungsplans für die IV eingeleitet. Mit dem ersten Massnahmenpaket kann das ab Ende der Zusatzfinanzierung zu erwartende Defizit halbiert werden.
Das zweite Massnahmenpaket, das der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 vorlegen muss, soll die andere Hälfte des Defizits eliminieren, so dass die IV nach Auslaufen der befristeten Zusatzfinanzierung finanziell auf eigenen Beinen steht. Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket dauert bis Mitte Oktober 2009. Es soll 2012 in Kraft treten.
Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV
Der Finanzierungsmechanismus der IV soll neu so ausgestaltet werden, dass im Gegensatz zu heute jeder Franken, den die IV einspart, auch ganz ihr zugute kommt. Heute ist der Beitrag des Bundes an die IV in Relation zu deren Ausgaben definiert: es sind immer 38 Prozent davon. Das bedeutet, dass der IV nur 62 Franken gutgeschrieben werden, wenn sie 100 Franken spart. Die restlichen 38 Franken entlasten die Bundeskasse. Neu soll der Bundesbeitrag so festgelegt werden, dass er nicht mehr automatisch den Ausgaben der IV folgt, sondern dem Gang der Wirtschaft. Dies hat auch den Vorteil, dass sich der Geschäftsverlauf der IV direkt und transparent auf ihre Rechnung auswirkt. Durchschnittliche jährliche Entlastung ab 2018: 270 Mio. Franken.
IM: Lesen sie in Ruhe das Faktenblatt und bilden sie sich ihre eigene Meinung. Kommentieren möchten wir das nicht mehr. Zeugt es doch doch von Ignoranz gegenüber kranken, schwachen Mitbürgern die zu Gunsten der Parteipolitik geopfert werden. Der invalide Mensch ist nur mehr Mittel zum Zweck. Sparmöglichkeiten geben es deren Viele. Nur haben die alle nichts mit den IV-Renten kranker Menschen zu tun.
6. IV-Revision : Faktenblatt (PDF) Sanierungsplan