Donnerstag, 15. April 2010

Abzocker belohnen – das Volk bestrafen?

NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung

Unseriöse Finanzierung:
Die Arbeitslosenversicherung ist in der Krise der Garant für soziale Sicherheit und als Stabilisator wirkungsvoller als jedes Konjunkturprogramm. Dieses Kernstück des Sozialstaats ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch zu wichtig, als dass es über Jahre unterfinanziert sein kann. Bis Ende 2011 weist die Arbeitslosenversicherung voraussichtlich rund neun Milliarden Franken Schulden auf. Die vom Parlament vorgeschlagene Sanierung dauert – optimistisch geschätzt – mindestens 16 Jahre. Das heisst, es kommen mindestens noch zwei weitere Rezessionen auf die unterfinanzierte Sozialversicherung zu, bevor die Sanierung mit diesem Finanzierungsmodell abgeschlossen wäre. Das ist unseriös und öffnet Tür und Tor für einen noch weitergehenden Leistungsabbau in den nächsten Jahren. Ursache für das heutige Defizit ist keineswegs die Leistungshöhe der Arbeitslosenversicherung, sondern eine übertriebene Senkung der Beitragssätze (basierend auf unrealistisch tiefen Annahmen für die Anzahl Arbeitslose).

Ungerechte Überwälzung:
Werden jetzt die Leistungen gekürzt, trifft diese Sparmassnahme genau jene Personen, die unverschuldet durch die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Arbeit verloren haben. Während die Bankmanager in den Teppichetagen am Zürcher Paradeplatz bereits wieder mehrere Milliarden Boni kassieren, sollen Arbeitslose weniger Taggeld erhalten, sowie früher ausgesteuert und in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Der vorliegende Revisionsentwurf zerstört die Balance zwischen Flexibilität am Arbeitsmarkt und sozialer Absicherung.

Fatales Signal zum Arbeitsstart:
Gut ausgebildete junge Berufsleute müssten neu jede Arbeit annehmen, ohne Rücksicht auf ihre Ausbildung. Die Zumutbarkeitskriterien sollen massiv verschärft, die Taggelder für unter 25-Jährige gekürzt und die Wartezeiten erhöht werden. Das ist schikanös, demotivierend und beeinträchtigt die Perspektiven der Jungen auf dem Arbeitsmarkt. Es ist aber auch ökonomisch unsinnig, wenn aus kurzfristigen Überlegungen wertvolles Knowhow nicht genutzt wird bzw. genutzt werden kann.

Bund verzichtet auf Mittel gegen die Krise:
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit die Zahl der Taggelder auf 520 zu erhöhen. Diese Änderung wäre völlig fehl am Platz. Gerade die aktuelle, regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Krise zeigt, dass dieses Instrument für die betroffenen Kantone wichtig ist. Die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt, Tessin sowie der Berner Jura vermögen derzeit auf diese Weise die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern. Wider jegliche ökonomische Vernunft soll dieses Instrument jetzt ersatzlos gestrichen werden. Bund schiebt die Probleme an Kantone und Städte ab: Der Bund spart mit seinen Kürzungen 600 Millionen Franken jährlich ein. Nur verschiebt er diese Kosten grösstenteils einfach an die Kantone, Städte und Gemeinden. Diese müssen mit Sozialleistungen einspringen, wenn die Zahl der Taggelder oder deren Höhe gekürzt wird.

Mehr Sicherheit statt Abbau:
Die aktuelle Situation zeigt, dass im Falle einer Rezession entgegen der bürgerlichen Abbauideologie längere Bezugsdauern für Taggelder unumgänglich sind. Werden diese nicht gewährt, muss stattdessen einfach die Sozialhilfe einspringen. Und vor allem wird die Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt erschwert. Was die SP verlangt, ist daher eine längere statt eine kürzere Bezugsdauer. Eine starke Arbeitslosenversicherung ist mit einem leicht erhöhten Lohnbeitrag sowie einer analog zur AHV ausgedehnten Beitragspflicht problemlos zu finanzieren. Zudem lässt sich das Defizit so deutlich schneller abzubauen.

Weiterbilden statt aussteuern:
Rund ein Drittel der Arbeitslosen verfügen über keinen anerkannten Bildungsabschluss. Dennoch kommt trotz vorhandener Mittel nur eine lächerlich kleine Zahl in den Genuss von Ausbildungszuschüssen. Die SP verlangt, dass der Bundesrat diese Verwendung von Ausbildungszuschüssen bei Arbeitslosen nach deren Möglichkeiten und Kapazitäten fördert. Und grundsätzlich muss die Zeit von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit viel stärker und gezielter als bisher für eine verbesserte Qualifizierung und Weiterbildung der betroffenen Personen genutzt werden. Nicht mit gekürzten Leistungen sondern mit Aus- und Weiterbildungen lässt sich verhindern, dass schlecht oder ungenügend qualifizierte Arbeitnehmende immer wieder ihre Arbeit verlieren werden. (Quelle: SP Schweiz)