Autor: Andreas Rieger Blog / CO-Präsident Unia
In der aktuellen Auseinandersetzung um die BVG-Revision kümmert die Befürworter nur eine Frage: „Was muss getan werden, damit die 2. Säule weiterhin stabil bleibt und sich für die beteiligten Versicherungsgesellschaften noch rechnet?“ Die Frage, „Was muss getan werden, dass die Renten für die Betroffenen genügen und nicht neue Altersarmut und Altersprekarität entsteht?“ wird gar nicht erst gestellt.
Die 2. Säule soll gemäss unserer Verfassung zusammen mit der AHV garantieren, dass alle im Alter „die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise“ fortsetzen können. Dies wurde in der Vergangenheit konkretisiert mit der Annahme, dass die Renten mindestens 60% des Lohnes der letzten Erwerbsjahre betragen sollte. Bei höheren und mittleren Einkommen mag das vielleicht genügen. Aber wer z.B. 5′000.- im Monat (12x) verdient hat, wird mit 3′000.- Franken Renten seine gewohnte Lebenshaltung sicher nicht aufrechterhalten können, dafür braucht es mindestens 70%.
Was bewirkt nun die vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes für die Rentenhöhe und sodann für den Verfassungsauftrag? Natürlich werden die Renten um 5% kleiner und die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung wird für einige Gruppen prekärer. Die Befürworter, welche doch mit Millionenaufwendungen für ein Ja zu werben nicht müde werden und viele Experten mobilisieren, umgehen diese Frage wie der Teufel das Weihwasser. Dies nicht nur in der Abstimmungskampagne, in welcher eine Rentensenkung natürlich nicht populär ist. Auch in all den Grundlagenpapieren und Berechnungen, welche derzeit ins Feld geführt werden, wird nicht einmal der Versuch gemacht, das Problem der sinkenden Renten zu verwedeln.
Dafür gibt es zwei Gründe: Der Mindestumwandlungssatz schien nur jene zu treffen, welche allein zum BVG-Minimalstandard versichert sind. D.h. VerkäuferInnen, Chauffeure, Angestellte im Gewerbe etc. Diese unteren Schichten der Lohnabhängigen kaum eine Lobby, ausser den Gewerkschaften. Die „Mittelschichten“ sind dagegen meist in Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen versichert, oder über die 3. Säule. Diese Schichten sehen sich jetzt aber – zu Recht – auch bedroht durch die Verschlechterung im BVG, was sich in der Opposition an der Basis der gewerblich geprägten SVP und CVP ausdrückt. Die Befürworter haben sich hier verrechnet.
Der zweite Grund liegt darin, dass die Versicherer geradezu daran interessiert sind, dass das Verfassungsziel gar nicht mehr erreicht wird: Sie müssen nämlich damit rechnen, dass das Geschäft mit der 2. Säule früher oder später vermehrt stärker kontrolliert wird (insbes. der Überschuss-Anteil und die verrechenbaren Verwaltungskosten). Die dritte Säule und das reine Alterssparen sind demgegenüber weit interessanter. Darauf hin zielt denn auch die Strategie der Versicherer.
Die AXA Winterthur ist in dieser Sache völlig hemmungslos und wirbt direkt mit der entstehenden Versicherungslücke: „Die Renten aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge decken in der Regel nur ca. 40-60% des bisherigen Einkommens ab. Schliessen Sie diese Lücke mit privater Vorsorge.“
Hier liegt des Pudels Kern: Decken die Sozialversicherungen der ersten und zweiten Säule das Verfassungsziel nicht mehr ab, dann soll nach Meinung der Privatversicherer nicht der Verfassung Nachhaltung verschafft, sondern aus der Lücke ein Geschäft gemacht werden.
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