Freitag, 5. Februar 2010

Soziale Sicherheit in der Schweiz (Broschüre neu)


Die vorliegende Broschüre richtet sich an alle Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, die aufgrund
ihres Wohnsitzes oder einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit unterstellt sind und sich in die Materie einlesen möchten. Sie gibt lediglich einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Einzelfälle regelt das Gesetz.


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Unterstellung unter das schweizerische System der sozialen Sicherheit (Auszug)

Allgemein

Welche Personen werden vom schweizerischenSystem der sozialenSicherheit erfasst?

Grundsätzlich jede Person, die in der Schweiz arbeitet oder wohnhaft ist.

In der Schweiz erwerbstätige Personen unterstehen dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit.
Nichterwerbstätige in der Schweiz wohnhafte Personen unterstehen ebenfalls dem schweizerischen System
der sozialen Sicherheit. Ausnahmen sind insbesondere in den von der Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit festgehalten.
Jede Person ist grundsätzlich individuell versichert.
Die dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit unterstehenden Personen leisten Beitragszahlungen
und haben Anspruch auf Leistungen. Einige Personen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch
auf Rückerstattung ihrer Beitragszahlungen.
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Bilaterare Abkommen

Was ist ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit?

Eine Regelung zur sozialen Sicherheit zwischen zwei Staaten.

In einem Abkommen über soziale Sicherheit werden die Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen aus einem der Vertragsländer in Bezug auf die soziale Sicherheit
im anderen Staat definiert. Grundsatz ist die Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Schweiz und des anderen Vertragsstaates. Die Schweiz hat bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit mit verschiedenen Staaten abgeschlossen, die nachfolgend als Vertragsstaaten bezeichnet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der AHV/IV-Institutionen: http://www.ahv-iv.info/