Dienstag, 2. Februar 2010

Rechtsstaatlichkeit

Thinkabout schrieb auf seinem Blog : Es sind wirklich komische Zeiten. Immer wieder werden neue Schlachtfelder zwischen Deutschland und der Schweiz eröffnet. Aber nun geht es längst nicht mehr um ein nachbarschaftlich gestörtes Verhältnis, es geht auch nicht um den Kleinstaat Schweiz und in ihm um den vermeintlichen Profiteur auf Kosten anderer dank rechtsverdrehenden verschrobenen komischen Ansichten zur Behandlung von Steuersündern.

Das sind alles nur Scheingefechte. Nein. Es geht darum, dass es hüben wie drüben keine Politiker mehr gibt, welche die Rechtsstaatlichkeit als demokratisches Prinzip über das eigene Kalkül stellen. Es wird Recht gebogen und in einer Weise plötzlich moralisiert, welche dem einzelnen Bürger vorerst gar nicht aufzeigt, welche Art Paradigmenwechsel sich da gerade im gesamten Staats- und Demokratieverständnis vollzieht. (mehr)

Mir geht es nicht um die Rechtsstaatlichkeit in konkreten Fall der CD mit Daten von angeblichen Steuerflüchtlingen zu kaufen um damit hinterzogene Steuern in die deutschen Kassen zu spülen. Dazu habe ich heute schon hunderte Kommentare gelesen. Drum spare ich mir hier einen weiteren Kommentar. Mir geht es darum, wie weit darf man heute in der Strafverfolgung gehen, um einen vermeintlichen Gesetzesbruch mit einem Verstoss gegen eben denselben zu verurteilen. Wenn ehemalige Bundesräte unbescholtene Bürger als Schmarotzer und Betrüger benennen dürfen, ohne dass sie dafür den Beweis antreten müssen oder wegen übler Nachrede verklagt werden dürfen. Oder wenn Sozialdetektive durch die Quartiere streichen und nachbarschaftliche Vermutungen über die ein oder andere Person für bare Münze nehmen, weil diese jemanden eines auswischen möchte. Oder der anonyme Anzeiger, wo uns die Strafverfolgungsbehörden weis machen möchte, sie müssen auch in solchen Fällen tätig werden.

Da gab des generalisierte Rundschrieben einer Ostschweizer Gemeinde an alle Sozialhilfebezieher, die aufgrund von Gerüchten im Ort an alle Bezieher Briefe versandten, sie könnten sich innerhalb der nächsten 14 Tage freiwillig melden, um einer Strafverfolgung wegen Schwarzarbeit zu entgehen. Wurden sie auch schon Opfer solcher anonymen Tippgeber. Was haben die CD`s und der Auszug aus den Fällen des Alltags von Sozialhilfebeziehern gemeinsam werden sie fragen. Meines Erachtens sehr viel. Es geht um Rechtstaatlichkeit. Um dieselbe Unschuldsvermutung ohne Verurteilung , die das Gesetz jedem nicht Verurteilten zusteht. Sind solche auf diese Art beschafften Denunziantenbeweisen nicht gekauften Beweisen gleichzusetzen. Nicht das da jemand das grosse Geld machen möchte, oder sich an seinem Arbeitgeber rächen möchte, weil er an der Gierorgie nicht so eingebunden wurde, wie er sich es erhofft hatte. Sondern das es Menschen gibt, die mit Vermutungen als Einsatz jemand anderen einen Schaden zufügen möchten, um damit einen Befriedigung zu erfahren.

Sicher geht es demjenigen, welcher die CD verkaufen möchte eher um Geld, als um die Befriedigung, auch denen da oben mal eines auszuwischen. Denn wäre es so, gäbe er sie einfach so raus. So scheint es aber, er weis etwas und möchte sich daran bereichern. Viele andere vermuten aber nur etwas, haben es aber trotzdem in der Hand eine Strafverfolgung auszulösen, ohne je selbst aus der Anonymität treten zu müssen oder dafür Verantwortung zu übernehmen.

Warum echauffieren wir uns also, wenn es so läuft, wie es derzeit den Anschein hat. In die fein gesponnen Systeme der oberen 10.000 fehlt uns ohnehin die Einsicht. Recht sollte aber für alle Menschen gleich sein, sagt man. Unabhängig davon können wir uns aber für Fairplay im Alltag und Rechtsstaatlichkeit fernab aller Wenn und Aber einsetzen.

Zum Thema : Steuergerechtigkeit  Stöhlker AG Blog