Karlsruhe kippt Hartz-IV-Sätze
Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die Regelsätze bis Ende des Jahres neu berechnen – und zwar nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene.
Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die Regelsätze bis Ende des Jahres neu berechnen – und zwar nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene.
Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember eine Neuregelung schaffen. So lange bleibt die bisherige gültig. Bisher erhielten Erwachsene 359 Euro monatlich,
Kinder von Hartz-IV-Beziehern je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent davon. mehr
Kinder von Hartz-IV-Beziehern je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent davon. mehr
