Gerade die letzten Tage haben gezeigt, dass man der Schweiz auf mehrere Arten verbunden sein kann. Dazu muss man nicht unbedingt die Schweizer Staatsbürgerschaft oder Bürgerrecht haben, wie viele von uns. Es reicht schon die wiederholte Bejahung zur Schweiz vor der Presse, um zB zur Schweizerin des Jahres gekürt zu werden. Eine besonders vife, steuerschonende Art, sein "Schweizersein" auszuleben.
Mit einigen Millionen im Handgepäck in der Schweiz Wohnsitz nehmen. Sich eine Gemeinde aussuchen, mit der man am besten um einen möglichsten niedrigen Pauschalsteuersatz verhandeln kann. Wird gerne von ehemaligen Bühnenstars, Formel-1 Fahrern im Unruhestand oder ehemaligen Tennisassen genommen. Es reicht aber auch schon, Besitzer der weltgrössten Möbelhauskette zu sein. Sie verleihen mit ihrer Wohnsitznahme der Schweiz ein weltmännisches Flair nach aussen. Hier lässt sich leben, hier lasse ich mich nieder.
Auch für diejenigen, welche gerne der Schweiz verbunden wären und aber über noch keinen roten Pass verfügen, kann geholfen werden. Dazu muss man nicht einmal in die Schweiz reisen, oder hier Wohnsitz nehmen. So wie bei der seltsam raschen Einbürgerung von Eduardo Frei, chilenischer Präsidentschaftskandidat, der seit kurzem stolzer Schweizer ist. Wenn auch die genauen Umstände unklar sind, reicht eine ganz besonderen Bedingung: Wenn der Antragsteller «mit der Schweiz eng verbunden ist». Das kann auch durch Geburt sein. Zwar stammt er in dritter Generation von einem aus dem Toggenburg eingewanderten Schweizer ab. Sein Vater Eduardo Frei, wurde erst im hohen Alter eingebürgert. Und Frei junior hatte sein Schweizer Bürgerrecht als Jugendlicher nie reklamiert, er blieb immer nur Chilene. Nach Schweizer Gesetz hat er damit seine Staatsbürgerschaft verwirkt. Im Ausland geborene Kinder von Schweizern können nur bis zu ihrem 22. Lebensjahr die Staatsbürgerschaft eintragen lassen. (sh. Einbürgerung)
Nichts ist unmöglich. Als Präsident des chilenischen Senats (2006), einer der beiden dortigen Parlamentskammern, erhielt er Besuch von einer Schweizer Delegation mit der Familienchronik als Geschenk im Gepäck. Optisch schief, jetzt hat er den roten Pass, will Präsident aller Chilenen werden und ist umgekehrt stolz, Schweizer zu sein.
Im dritten Fall ging lief es nicht so einfach. Kein Schweizer Pass wegen geistiger Behinderung: Der zwölfjährige Alan (Name geändert) wird nicht eingebürgert. Der zuständige Einbürgerungsrat begründet dies damit, dass Alan weder die Tragweite noch die Auswirkung einer Einbürgerung kenne. Auch könne er sich diesbezüglich keine Meinung bilden und diese entsprechend auch nicht ausdrücken. (egalite-handicap)
Ja und dann gibt es noch den Fall der geborenen Schweizerin mit Bürgerrecht, welche immer fleissig ihre Pflichten erfüllte, arbeite und sich mit 60 den Luxus einer Erkrankung u.a. Krebs leistete. Sie war auch Zeit ihres Lebens der Schweiz verbunden. Nur die Schweiz dankte es ihr nicht. Sie fand es trotz mehrfacher schwerer Erkrankungen für nicht angebracht, ihr eine IV-Rente zuzusprechen. So verschwand sie schlichtweg als Schweizerin aus dem System.
Tausende wären der Schweiz gerne verbunden. Würden mit vollem Einsatz arbeiten und Steuern zahlen. Aber viel von ihnen schaffen nicht einmal die erste Hürde Gemeindeversammlung. So ist es halt im Leben.
Zum Thema: Schweizer Macher drücken ein Auge zu (Tagesanzeiger.ch)
