Seit dem Jahr 2000 gibt es neben den Gesetzen zur Gleichstellung von Männern und Frauen auch EU-Antidiskriminierungs-Rechtsvorschriften, die einen Mindestgrad an Gleichstellung und den Schutz für jeden, der in Europa lebt und arbeitet, sicherstellen. Diese Gesetze sollen eine Gleichstellung sicherstellen unabhängig von
- Rasse oder ethnischer Herkunft
- Religion und Weltanschauung
- Behinderung
- Sexueller Ausrichtung
- Alter
Diese Gesetze zielen auf eine Gleichbehandlung in vielen Bereichen des Alltags, vom Arbeitsplatz über Bildung und Gesundheitsfürsorge bis hin zum Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Bürger über ihre Rechte und Pflichten unter europäischer Gleichstellungsgesetzgebung zu informieren, ist für die Europäische Kommission von größter Bedeutung. Ähnliches gilt auch für die Schweiz.
Anbei ein kleiner Zeichetrickfilm zum Thema.
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Quelle: Europa
