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Was ist, wenn du das soziale Netz brauchst, aber niemand hilft dir hinein?
Gerti R. ist 81. Ja, das ist eine schwere Last für die Pensionsversicherung, aber eine Freude für alle, die Gerti R. lieben, und so eine schwere Last für die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) wiederum auch nicht, denn Gerti R. bezieht eine ziemlich bescheidene Pension.-
Sie selber lebt, ’tschuldigung, auch noch gern. 81 ist sie, und man sieht es ihr, wie man so sagt, ganz und gar nicht an, obwohl sie alles andere als kerngesund ist. Krankes Herz, Sehschwäche, lädierte Wirbelsäule, künstliches Hüftgelenk. Im Vorjahr kam auch noch eine Brustkrebsoperation hinzu. Trotzdem. Das Leben ist schön. Bücher, Musik, Freundschaften. Sie geht auf Krücken, sie jammert nicht, im Gegenteil, sie lacht viel, man ist gern in ihrer Gesellschaft. Gerti R. bewohnt ein kleines Einfamilienhaus mit Garten in einer Gegend, die mittlerweile als teuer gilt.
Als sie seinerzeit herzog mit ihrem Mann, waren die Grundstücke noch erschwinglich. Sie lebt allein, schon lang, ihr Mann ist mit 60 gestorben, ihre einzige Tochter hat es ins ferne Ausland verschlagen (sie kann sich Besuche bei der Mutter nur ganz selten leisten), wie das Schicksal halt so spielt. Seit einiger Zeit braucht Gerti R. Hilfe, sie kann nicht mehr selber einkaufen, sie kann nicht mehr selber putzen, sie kann das Gras nicht mehr mähen, ihre verhornten Zehennägel müssen, nur so als Beispiel für die vielen kleinen Widrigkeiten, mit denen sie zu kämpfen hat, von einer Fußpflegerin gefräst und gekürzt werden. (Äh, will das jemand so genau wissen? Nein, nicht unbedingt, aber auch wenn Zehennägel für die anderen kein Thema sind – wenn man 81 ist und nicht allein damit zurechtkommt, werden sie eines, jedenfalls für einen selber.
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So banal können Probleme sein und doch so belastend. Schon einmal versucht, mit zu langen Zehennägeln und auf schwieligen Fußballen zu gehen?) Hilfe kostet, hier ein Handgriff und dort einer, für den sie sich erkenntlich zeigen muss, damit die Hilfe nicht ausbleibt, das geht ins Geld. Vor einiger Zeit entschloss sich Gerti R. daher nach langem Zögern (man will ja schließlich nicht unverschämt sein), um Pflegegeld anzusuchen. Mit einem kleinen Zuschuss wäre ihr sehr geholfen, hat sie sich gedacht, und vielleicht könnte sie dann sogar ab und zu mit dem Ortstaxi in den Supermarkt fahren und sich ihre Lebensmittel selber aussuchen, statt auf das angewiesen zu sein, was ihr andere mitbringen. Nicht, dass sich die anderen über ihre Wünsche hinwegsetzen, aber wie soll man sagen, was man will, wenn man mittlerweile gar nicht mehr weiß, was es alles gibt? (Ja, das Ortstaxi verrechnet einen verbilligten Tarif, aber auch verbilligte Tarife wollen bezahlt sein.)
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Ins Haus kam als Gutachterin eine junge, freundliche Ärztin. Die freundliche Ärztin sah das Haus, sah sich im sonnigen Garten um und sagte: „Schön haben Sie’s hier. Mein Mann und ich hätten auch gern einen Garten, aber das können wir uns nicht leisten.“ Gerti R., die im Alter der jungen Ärztin auch noch keinen Garten besessen und lange sparen hatte müssen, um ihr kleines Haus abzubezahlen, sagte nichts. Die freundliche junge Ärztin sah sich ihre Befunde an und war voll Mitgefühl. So ein schwaches Herz, so eine kaputte Wirbelsäule, das zweite Hüftgelenk eigentlich auch schon operationsreif und der Brustkrebs, wirklich bedauernswert. Aber dann sagte sie: „Ich mache Sie lieber gleich darauf aufmerksam, dass ich Ihr Ansuchen ablehnen werde.“ Sie könne es nämlich, fügte sie hinzu, nicht guten Gewissens befürworten. Eine Gewissensfrage also. Darf man guten Gewissens einer hilfsbedürftigen alten Frau Pflegegeld bewilligen? Darf man guten Gewissens zusehen, wie eine alte Frau in einem Haus mit Garten sitzt, statt ihre irdischen Besitztümer zu verscherbeln und um den Erlös in ein Heim zu ziehen, wo sie, wenn es blöd läuft, die Gesellschaft im Endeffekt mehr kostet als 150 Euro im Monat? Ach so, vielleicht läuft es ja auch nicht blöd, und sie stirbt bald, aus Kummer vielleicht, das wäre dann eine Ersparnis.Um die Geschichte kurz zu machen: Gerti R. resignierte nicht, als ihr bald darauf ein ablehnender Bescheid zugestellt wurde. Es fanden sich nämlich Menschen in ihrem Umfeld, die redeten ihr zu, sich zu wehren. Zum Glück war darunter auch ein junger Anwalt, der ihr die für den Einspruch nötigen Amtswege abnahm. Eine mobile Freundin chauffierte sie dann zu einem anderen Gutachter, den das Gericht bestellt hatte, er ordinierte im tiefsten Niederösterreich, fern von allen öffentlichen Verkehrsmitteln, so richtig passend für gehbehinderte alte Leute.
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Am Ende sprach eine einsichtige Richterin, hurra, Gerti R. einen Pflegezuschuss zu. Na bitte, könnte man jetzt sagen, so fürsorglich ist unser Staat, er lässt die Alten und Schwachen nicht verkommen. Allerdings: Was ist mit den Alten, denen niemand zuredet? Denen kein befreundeter Anwalt hilft? Die niemand an entlegene Orte chauffieren kann? Ja, wir haben – noch – ein soziales Netz, das sich im Großen und Ganzen sehen lassen kann. Und dennoch: Wie viele fallen durch seine Maschen? Im Grunde sind diejenigen, die es brauchen, der Willkür oder dem guten Willen mehr oder weniger qualifizierter Amtspersonen ausgeliefert und umso schlechter dran, je schwächer, unbeholfener und bedürftiger sie sind. Keine beruhigende Erkenntnis.
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