Inzwischen ist es ja amtlich. Die aufgedeckte Missbrauchsquote im Rahmen der 5.Revision liegt bei rund 2 %. Die Wiler-Nachrichten (S.35) brachten am 30.07. ein Interview mit dem Leiter der Sozialversicherungsanstalt, Linus Dermont, des Kantons St.Gallen, der uns auch Einblicke in die Kontrolltätigkeit seines Fachteams und Behörde gibt. Hier erfahren wir, wie mit einem leitenden Spezialisten, einer Checkliste und einem interdisziplinären Fachteam das Missbrauchsrisiko im Sinne der fünften IV-Revision wesentlich gesenkt wurde.Neben der rascheren Wiedereingliederung, die zB. in St.Gallen konsequent durchgeführt wird, ist auch die Missbrauchsbekämpfung mit Nachdruck verfolgt worden. Laut einer Checkliste werden zur genaueren Begutachtung vorliegende Fälle im interdisziplinäres Team erstellt, das IV-Leistungen kritisch zu beurteilen hat. Inzwischen wurden bereits 5000 Neurenten und Revisionen näher untersucht. Insgesamt wurden 60 Fälle mit erhöhtem Missbrauchsrisiko festgestellt. Die Spezialisten haben 30 Fälle ausgeschieden, bei denen mit grösster Wahrscheinlichkeit von einem Missbrauch ausgegangen werden muss. Soweit liest sich der Artikel für einen Nichtbetroffenen schlüssig. Geht es doch um öffentliche Gelder um dokumentiert welcher Aufwand getätigt wird. (IM: Mit diesen Vorgehen wird das Klima gegen IV-Bezieher weiter “gepflegt“ ).
Renten um 37 Prozent gesunken
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Dass die Massstäbe strenger geworden sind, lässt sich auch statistisch belegen. In den Jahren 2004 bis 2008 sank die Zahl der zugesprochenen Renten um 37 Prozent. Der SVA-Direktor verspricht sich von den genaueren Prüfungen der Gesuche auch eine präventive Wirkung. «Wenn es sich herumspricht, dass Anträge genau abgeklärt werden, ist auch die Gefahr wesentlich geringer, dass «geschummelt» wird», versichert er.
Nur bleibt ein etwas schaler Geschmack. Der Stärkere (SVA) hat aufgerüstet, die finanziellen Schwächere wurde um die mögliche Rente gebracht. Wo bleibt da der Solidarprinzip der Versicherung ? Auch bei der SVA arbeiten Menschen, denen auch mal Fehler passieren. Zuviel haben wir auch in den Medien darüber nachlesen müssen, wie da und dort eine notwendige IV-Rente verweigert wurde. Dazu haben wir hier schon verschiedentlich berichtet. Ärztliche Gutachten von anerkannten Spezialisten wurden nicht akzeptiert oder angezweifelt. Dazu berichtete auch der Kassensturz und der Beobachter . Sicher würde sich an dieser Stelle auch einen Statistik zu diesen Fälle gut machen. Vor allem, wenn all diese vor dem Versicherungsgericht oder höheren Gerichtsinstanzen weiter durchgezogen würden. Doch hier scheiden sich die Geister. Hier fehlt dem kleinen Mann schlichtweg das "öffentliche Geld", mit dem die SVA im Gegenzug all ihre Aktionen durchführen kann. Es kommt auch nicht gut, sich über den einen oder anderen Vorgang zu beschweren. Schnell hat man einen Stempel aufgedruckt. Der grosse Teil der SVA-Angestellten macht einen sehr guten Job. Das möchte ich hier explizit festhalten. Umgekehrt gibt es aber auch solche, die in ihrem Job oder ihrem Ego offenbar überfordert sind. Sie werden durch das System geschützt. Sind sie es doch, die für die Quoten verantwortlich sind. Denn irgendwie/wo müssen die Renten reduziert werden. Wir kennen das ja aus dem Gesundheitswesen bei sogenannten blutigen Entlassungen.
Der Vorgabe bzw. Auflage der Wiedereingliederung in den Arbeitprozess kann man grossteils verstehen. Nur wie verträgt sich das mit steigenden Arbeitslosenzahlen. Hier sei doch ein kleiner Einwurf erlaubt. Einerseits heisst es so schön “Wiedereingliederung vor Rente“. Andererseits haben die RAV-Verantwortlichen schon bei der Berechnung der Arbeitslosenentschädigung Probleme (bis zu 3 Monate), sodass die Leute zur Sozialhilfe verschoben werden. Lange vor der Vermittlung. Sind wir uns doch ehrlich. Welcher Arbeitgeber wird sich in diesen Zeiten dazu überreden lassen, einen Mitarbeiter einzustellen, der in seiner Leistung aufgrund einer Behinderung eingeschränkt ist. Dazu kommt noch die hohe Jugendarbeitslosigkeit.Zuviel ausbezahlte Beträge werden bei einem überwiegenden Teil der Bezieher nur schwer zum Rückholen (Inkasso) sein. Man hat zwar die Anfangsrenten reduzieren können, ob man die Kosten für ältere Fälle auch wirklich wieder eintreiben konnte, darüber schweigt die Statistik.
IV-Bezieher sind keinen Almosenempfänger
Über all das kann man sicher stundenlange diskutieren. Mir geht es aber um jene abgewiesene Fälle, egal aus welchen Gründen ( ausser bei nachweislich betrugsmässigen Ansätze) denen das Geld fehlt, ihre Rechte einzuklagen. Verfahrenshilfe gibt es ja nur bei einer hohen Wahrscheinlichkeit den Prozess zu gewinnen (??!). Darüber kann im Vorfeld sicher keine haltbare Vorhersage gestellt werden. “Ohne Geld keinen Musi!“ sagt der Volksmund. Hier scheiden sich die Weg der Fairness. Den für Betroffene geht es ebenso um viel Geld, ja sogar um ihre künftige Existenz und Fortkommen. Aber auch um das Vertrauen in den Staat, in die Bürokratie. Einfach um Fairness im Alltag.
Auf die 5. wird die 6.Revision folgen. Mit welchen Folgen werden wir dann rechnen müssen ? Werden dann endlich auch mal Gesetzesstellen für Bezieher korrigiert, für die es heute keine offizielle Erklärung gibt. ZB. wenn einem Ergänzungsleistungsbezieher zwar die Wohnkosten ersetzt werden, die Nebenkostenabrechnung aber keine Berücksichtigung findet. Sie fehlt dann im ohnehin knappen Budget. Soll doch froh sein, wenn wir die Miete zahlen ! Werden mit der neuen Revision weiterhin die Menschen als Almosenempfänger abgetan? Als ob es so lustig wäre, wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist. Was wäre wenn ... ? Wie sieht es mit der Behindertenquote im öffentlichen Dienst aus, wie bei den SVA oder im BAG? Oder heisst IV zu beziehen nur zu betrügen, zu schummeln und anderer Leute ihr Geld abzujagen (haben ja vorher auch selbst Beiträge bezahlt)? Wie sieht man sich selbst in solch einer unvorhersehbaren Situation! Mit mehr Fairness würde das Thema um einiges entschärft.



















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