Montag, 29. Juni 2009

Blogunterbruch

Wenn einer eine schwere Krankheit hat, dann kann er was erzählen! Meine Herzprobleme wären so einen unendliche Geschichte, die manchen Blogartikel füllen würde. Wie ihr ja den aktuellen Medien entnehmen könnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten seinem kranken Organ Gutes oder Unpassendes zu tun. Für mich nehme ich in Anspruch, einfach ein paar Tage Erholung zu suchen, um wieder etwas Kraft zu tanken. Wer mich kennt, weis, dass dies für mich keine einfache Entscheidung war, den Blog für ein paar Tage alleine zu lassen. Zuviel gäbe es zu berichten von Ungerechtigkeit, Missachtung der Menschen und ihrer Bedürfnisse und Ansprüche - einfach aus dem sozialen Alltag .
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Ich nehme mein heutiges Wiegenfest als Anlass, mir eine Outzeit zu gönnen. Dabei bin ich überzeugt, nach meiner Rückkehr , wieder alle meine treuen Leser vorzufinden, soweit sie sich nicht schon im wohlverdienten Urlaub befinden. Und jenen die zur Zeit etwas am kränkeln sind , hört auf euren Körper und gebt ihm die Chance zu Regeneration. Es gibt Dinge im Leben , die kann man nie wieder nachholen. Dazu zählt seinen Körper über Gebühr zu strapazieren. In diesem Sinne eine schöne Zeit. Für Ungeduldige - einfach wieder mal im Archiv blättern !

Peter

Samstag, 27. Juni 2009

Stabilisierungsmassnahmen z.Stützung der Konjuktur

Möchten Sie sich ein Gesamtbild über die Stabilisierungsmassnahmen zur Stützung der Konjunktur verschaffen? Wollen Sie die Umsetzung der bereits in Kraft getretenen Massnahmen verfolgen? Benötigen Sie ausführliche Angaben zu einzelnen Projekten? Das SECO stellt Ihnen neu die dreisprachige Informationsplattform http://www.stabilisierungsmassnahmen.ch/ zur Verfügung.
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Wirtschaftslage

Im Vergleich zum März haben sich die weltweiten Wirtschaftsaussichten für das Jahr 2009
nochmals verschlechtert. Die Expertengruppe des Bundes prognostiziert für 2009 einen Rückgang der Wirtschaftsleistungen von -2,7%. Auch 2010 dürfte die Wirtschaft trotz langsam einsetzender Erholung noch leicht um -0,4% schrumpfen. Für beide Jahre ist mit einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen: Für 2009 wird eine Quote von 3,8% (ca. 150‘000 Arbeitslose) prognostiziert und für 2010 5,5% (ca. 215‘000 Arbeitslose). Konjunkturprognosen

Übersicht Stabilisierungsmassnahmen Letzte Änderung: 26.06.2009

Warum ein Vorgehen in Stufen?

Die Unsicherheit über Verlauf und Dauer der Krise ist ungewöhnlich hoch. Es handelt sich nicht um einen Konjunkturabschwung nach einer wirtschaftlichen Boomphase, sondern um eine weltwirtschaftliche Krise, die durch das Platzen einer aussergewöhnlichen Kredit- und Immobilienblase ausgelöst wurde. Dies überlagert den Konjunkturabschwung und führt zu strukturellen Anpassungen im Finanzsektor. Wie rasch und wie tief dieser Anpassungsprozess verlaufen wird, ist nicht abschätzbar.

Anders als in anderen OECD-Ländern blieb in der Schweiz die wirtschaftliche Situation eines Grossteils der Wirtschaft bis weit in den Sommer 2008 sehr gut. Mit der zunehmenden weltwirtschaftlichen Abschwächung begannen gegen Ende 2008 die Exporte deutlich nachzugeben und auch die Aussichten für die Ausrüstungsinvestitionen wurden zunehmend schlechter.

Der stufenweise und gezielte Einsatz der konjunkturpolitischen Instrumente ist entsprechend dieser Dynamik erfolgt:
- Massnahmen zur Stärkung des Finanzsystems
- Expansive Geldpolitik u.a. mit dem Ziel, den Aufwertungsdruck zu mildern
- Zusätzliche finanzpolitische Massnahmen zur Stärkung von Investitionen und Konsum, d.h. die - Stabilisierungsmassnahmen Phase 1 und 2

Staatssekretariat für Wirtschaft

Freitag, 26. Juni 2009

Die neue Pflegefinanzierung tritt auf den 1. Juli 2010 in Kraft

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die Ausführungsbestimmungen dazu beschlossen.
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In der Sommersession 2008 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung, welches die Krankenversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL) betrifft. Diese Gesetzesänderungen sowie die notwendigen Ausführungsverordnungen des Bundes treten auf den 1. Juli 2010 in Kraft. Damit verbleibt den Kantonen ein weiteres Jahr, um die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen und die neue Pflegefinanzierung fristgerecht einzuführen. Die relativ rasche Inkraftsetzung ist notwendig, um eine drohende Kostenzunahme zu Lasten der Krankenversicherung zu verhindern.
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Die neue Pflegefinanzierung regelt die Aufteilung der Pflegekosten und deren Übernahme durch die Krankenversicherung, durch die Versicherten und die Kantone. Die Neuregelung soll für die Krankenversicherung kostenneutral sein und für sie zu keiner finanziellen Mehrbelastung führen.

Die Ausführungsverordnungen des Bundes betreffen in erster Linie die Krankenversicherung. In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden die Modalitäten der Finanzierung der Pflegeleistungen geregelt, die ambulant oder in einem Pflegeheim erbracht werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet künftig einen fixen, nach Zeit-aufwand abgestuften Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen. In der KVV wird die Kompetenz zur Festsetzung dieser Beiträge an das EDI delegiert. In der Verordnung des EDI, der KLV, werden die Beiträge festgesetzt. Ebenso werden in dieser Verordnung die Leistungen der Akut- und Übergangspflege geregelt, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt während maximal 14 Tagen übernommen werden.

Die Pflegefinanzierung betrifft auch die AHV und die EL. Aus diesem Grund wurde auch eine Anpassung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversi¬cherung bezüglich der Heimdefinition vorgenommen. Die Änderung der KVV zur Umsetzung der Pflegefinanzierung wurde zum Anlass genommen, auch noch weitere Punkte zu revidieren. Diese betreffen insbesondere die Verlängerung der Dauer der kantonalen Pilotprojekte für die Kostenübernahme für Leistungen im Ausland sowie die Organisationen der Physiotherapie. Diese Änderungen treten bereits auf den 1. August 2009 in Kraft.

Eidgenössisches Departement des Innern /BAG
Internet: http://www.edi.admin.ch/

Donnerstag, 25. Juni 2009

Soziale Sicherheit CHSS 3/2009

Schwerpunkte der Publikation Mai/Juni:

Jugend und Gewalt :
Jugendliches Gewaltverhalten gibt grundsätzlich Anlass zur Sorge
, Wirksame Prävention in den Themenfeldern Familie, Schule, Sozialraum und MedienAuf dem Weg zu einer wirksamen Gewaltprävention, Umfassender Ansatz für ein komplexes Phänomenrävention ist bester Opferschutz - mehr wäre möglich, Anstieg der Jugenddelinquenz - Mythos oder Realität?

Kompetenzorientierte Familienarbeit:
Familien stärken, Gewaltintervention und Prävention an Schulen am Beispiel der Stadt Zürich

Invalidenversicherung

Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung - eine Standortbestimmung, Evaluation der Beiträge an Organisationen in der privaten Behindertenhilfe, Übergänge zwischen den Leistungssystemen der sozialen Sicherheit

Familienfragen
Zeitgutschriften für die Begleitung, Betreuung und/oder Pflege älterer Menschen Parlament
Parlamentarische Vorstösse
Gesetzgebung
Daten und Fakten
Agenda (Tagungen, Seminare, Lehrgänge)
Sozialversicherungsstatistik

Als PDF zum Download:
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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Montag, 22. Juni 2009

Personenfreizügigkeit: Internetplattform www.entsendung.ch mit Lohnrechner

Um die Arbeitnehmenden zu schützen, hat die Schweiz mit der Personenfreizügigkeit flankierende Massnahmen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen eingeführt. Firmen aus dem Ausland müssen sich an die in der Schweiz üblichen Arbeitsbedingungen halten. Das SECO stellt neu die Internetplattform www.entsendung.ch zur Verfügung, die gezielt über alle Aspekte der Entsendung und Flankierenden Massnahmen informiert. Die Plattform bietet zum Beispiel einen Lohnrechner an, mit dem Mindestlöhne einfach ermittelt werden können. http://www.entsendung.ch/ ist eine dreisprachige Informationsplattform (d, f, i). Unternehmen aus dem In- und Ausland können sich hier über die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz sowie in den einzelnen Kantonen informieren.

http://www.entsendung.ch/ bietet Arbeitgebern, welche Aufträge in der Schweiz erledigen, eine Hilfestellung zu ihren häufigsten Fragen. So erfahren ausländische Unternehmen, ob sie eine Bewilligung brauchen, um in der Schweiz tätig zu werden oder ob sie sich nur anmelden müssen. Weiter informiert sie die Website, wie das Meldeverfahren richtig abgewickelt wird oder welche allgemeinverbindlichen Mindestlöhne in den entsprechenden Branchen und Kantonen gelten.
In vielen Bereichen, in denen Entsendebetriebe tätig sind, gelten allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (AVE-GAV). Damit sich Interessierte in dieser komplexen Materie besser zurecht finden, gibt es auf dieser Internetplattform ein Instrument, das das Finden des richtigen GAV erleichtert. Dabei wird für jeden GAV eine Zusammenfassung geliefert (GAV-Summary). Wer den Vertrag in der ausführlichen Form konsultieren will, findet auch diesen mit nur wenigen Klicken.

Damit Arbeitgebende und Arbeitnehmende rasch und einfach erfahren, welcher Mindestlohn in ihrem Fall gilt, bietet die Website einen Lohnrechner an. Die Plattform ist interaktiv und benutzerfreundlich. Sie erlaubt gezielte Abfragen und führt den Benutzer rasch zu den für ihn relevanten Informationen. Falls der Besucher der Webseite keine passende Antwort auf eine Frage findet, helfen weiterführende Adressen weiter.

Staatssekretariat für Wirtschaft
Internet: http://www.seco.admin.ch/

Zusätzliche Verweise:
Internetplattform www.entsendung.ch
SECO-Bilddatenbank

Kassen verschwenden Gelder

Die Jagd scheint eröffnet. Zwar erscheinen mir die Bemühungen der Krankenkassen um gesunde, junge Menschen nur auf den ersten Blick zielführend. Sie würden zwar jeden ärztlichen Test bravourös bestehen. Doch ihre Freizeithobbies zählen zu jenen Hobbies mit erhöhtem Unfallrisiko. Basejumping, Mountainbiking quer durch die Bergwelt und all die Hochrisikosportarten mit jahrelanger REHA können für die Jäger ins Geld gehen. Dazu noch die gesunden Töffahrer, die Geschwindikeitsbegrenzungen mit Lottozahlen verwechseln.

Doch statt griffigere Massnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen effektiv Kosten einzusparen, verschwenden die Krankenkassen weiterhin Millionen für Makler. Ihr Ziel: Mit Provisionen schnappen sie andern Kassen gesunde Versicherte weg. Ein Unsinn, der viel kostet und nichts bringt. Ebenso die generösen Mitarbeiterleistungen beginnend bei der Prämienbefreiung oder Reduzierung der Beiträge, Fitnesscenter am Arbeitsplatz usw., umsomehr die ja auch aus dem Prämientopf bedient werden. Dazu kommen die horrenden Kaderkosten. Schicksalhaft die Ablehnung einer Einheitskasse, deren Auswirkungen wir jetzt finanziell mit tragen müssen. Die Krankenkassenprämien steigen und steigen. Von wegen der Markt spielt.

Für jeden Abschluss zahlen sie dem Makler eine Provision. Die Kassen wollen gesunde Versicherte, sogenannt gute Risiken. Dafür belohnen sie die Makler. Wie viel Geld die Krankenkassen für Provisionen bezahlen, zeigen vertrauliche Reglemente mehrerer Krankenkassen, die «Kassensturz» vorliegen. «Kassensturz» legt dem Gesundheitsökonomen Willy Oggier die Provisionsreglemente vor. Für den Experten ist klar: Die Kassen betreiben mit den Provisionen Risikoselektion.

Dieser Risikoausgleich hat jedoch ein grosses Manko. Der Gesundheitszustand wird praktisch nicht berücksichtigt, weil Alter und Geschlecht wenig damit zu tun hätten. Es lohnt sich deshalb für die Kassen gesunde Versicherte zu suchen. Was viele nicht wissen: Ältere Versicherte sind besonders lukrativ – wenn sie gesund sind.

Zum Thema : Einheitskrankenkasse - IM Nachlese

Näheres können sie dem Beitrag des Kassensturzs /SF vom 26.05. entnehmen.

Samstag, 20. Juni 2009

Im Tessin regt sich Widerstand

Unsere Weekendartikel befasst sich ja wieder einmal mit der Servicewüste im Telekommunikationsbereich. Unter den Augen der BAKOM werden die Kunden in der Schweiz vorgeführt, abkassiert und über den Tisch gezogen. Aber nicht nur bei der Cablecom. Das zieht sich wie ein roter Faden durch alle Anbieter der Schweiz. Während Microsoft mit hohen dreistelligen Millionenbeträgen in der EU abgestraft wird, passiert bei unseren Providern nichts. Aber langsam beginnt sich Widerstand zu regen. Zumindest im Tessin.

Im Süden ist man dabei einen Verein gegen die Machenschaften der Cablecom auf die Beine zu stellen um gemeinsam gegen den TV Monopolisten vorzugehen. Eigentlich ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, dass die Bürger zur Selbsthilfe greifen müssen?
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Bitte anklicken (Quelle: Zürichsee Zeitung)

Freitag, 19. Juni 2009

Servicechaos auf der letzten Meile

Verlorene Lebenszeit oder ein gestohlener Tag

Ja,was ist schon ein Tag werden sie sagen. Nun ja, für mich einfach wertvolle 24 Stunden, die ich nach meinen Möglichkeiten versuche, möglichst schön zu verbringen. Denn leider ist es so, dass jeder der Letzte sein kann. Umsomehr ärgert es mich, welche Hürden und Hindernisse sich in der Schweiz auf tun, wenn jemand von einem Provider zum anderen wechseln möchte. Bei mir persönlich muss ich sagen, hat es ja Anfang des Jahres halbwegs geklappt. Die beiden letzten Tage brauchte ich, um einen Kollegen einen Freundschaftsdienst zu erweisen, wo ich im Vorfeld annahm, dass wäre in kurzer Zeit erledigt. Doch die Praxis strafte mich Lügen, wie schon lange nicht mehr.
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Es wird nicht besser, eher das Gegenteil
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Was ich dabei so an Inkompetenz, Ignoranz, Unwissenheit, Desinteresse in der heimischen Servicewüste der IT- Anbieter erleben musste, spottet jeder Beschreibung. Nebenbei durchläuft man einen wechselhafte Gefühlswelt. Es gibt nach meiner heutigen Erkenntnis nicht den "perfekten Provider oder Telefonanbieter" in der Schweiz. Jeder hat seinen Schwächen und Vorteile. Das beginnt schon beim Einstieg. Anfangs sind es ja nur Nummern, die sie der Tonbandansage folgend drücken müssen, um sich zum Ziel ihres Begehrens vorzuarbeiten. Bis sie schlussendlich bei einem menschlichen Wesen landen, welches dann seinen Namen ins Telefon schmettert, ohne dass sie diesen genau verstanden haben.

Übrigens, haben sie schon mal bei der Swisscom 0800 800 800 angerufen. Hier werden sie mit einem kurzen Stöhnen begrüsst, als ob sie eben mal ein Tet a tet gestört hätten.

Dieser Nummern-Tip-Vorgang scheint für den unbedarften Leser aufs erste bekannt und nicht näher erwähnenswert. Dabei liegt hier der springende Punkt in der Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde. An dieser Stelle entscheidet sich, wie das weitere Gespräch verläuft und wie ihre Begehren erledigt wird. Swisscom war für mich diesmal die Enttäuschung schlechthin. Beim Mitarbeiterroulette fiel der Zufall auf die Wahl zweier Damen, die meines Erachtens im Dienstleistungsgewerbe nichts verloren haben. Da spreche ich dann lieber schon mit einem Computer. Fragwürdiges Verhalten bei der heutigen Arbeitslosigkeit. Der Mitarbeiter ist das wichtigste Bindeglied zwischen Anbieter und Kunde. Lektion 1 in jedem Mitarbeiterkurs. Schlussendlich bekam ich dann doch noch einen aufgestellten jungen Mann ans Telefon, der mir kompetente Auskunft zu meinen Fragen geben konnte.

Auf die Cablecom, die die ganze Suche ausgelöst hat, brauche ich ja hier nicht näher eingehen. (Sh. oben "Cablecom" Blog druchsuchen. Vor allem wer nicht nur Internet und Kabelfernsehen, sondern auch Digital- Telfon und Fernsehen dort gebucht hatte, kann sicher Geschichten erzählen. Ich erspare es ihnen. Jedenfalls braucht mein Kollege ab 30.Juni einen neuen Telefonanschluss mit Internetzugang.Angebotswirrwarr bei Swisscom. Als Swisscomkunde kenne ich ja im Grossen und Ganzen die Angebote des Monopolisten. Jedoch nicht das Kleingedruckte. Denn hier liegt eigentlich die künftige Kostenfalle begraben. Als Vorgabe steht also ein aktives PrepaidHandy von Sunrise (vorhanden) zur Verfügung. Gesucht wird ein neuer Telefonanschluss mit Internet. Nachdem die gekündigte Hauptanschlussnummer (Festnetz) nicht mehr verwendbar ist, weil der Kunde selbst gekündigt hat, bekommt er lt. Offerte einen neue Tel.Nummer ( Kosten 43.- Franken, angeblich geht das nur so !). Sehe es eher als eine Strafgebühr für Rückkehrer! 5000-er Abo um FR 49.- und Grundgebühr für Festnetz von 25.50 . Im Paket dabei ein einfaches Modem. Ein Wlan-Modem würde zusätzlich FR 98.- kosten. Zusammengerechnet trotz 2 Monaten Welcomebonus nicht akzeptabel, umsomehr noch die Kosten für den Elektriker dazu kommen, die sich auf FR 100 – 150.- belaufen. Für mich schlichtweg einen grosse Enttäuschung, umsomehr wir erst selbst vor Monaten den Provider zu Swisscom gewechselt habe. Nur zwischendurch hat sich bei denen einiges zum Nachteil für künftige Kunden verändert. Für fast FR 80.- und 5000 Kbps ein überrissenes Angebot für heutige Tage und Alternativen.
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Der Überraschungskanidat – Sunrise
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Von Cablecom kommt er. Swisscom demonstriert sein Machogehabe als Besitzer der letzten Meile, welche bei der Geschichte später noch eine grössere Rolle spielen sollte, mit inakzeptablem Preisgefüge und Verwirrungen. Orange und Sunrise liegen im Angebot nahe beisammen. Was haben wir schon über Sunrise geschimpft, so wie andere über Cablecom oder wieder andere über Swisscom. Zwischenerkenntnis des Marathons. Die richtige Frau, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit – im Klartext, wenn der Mitarbeiter nicht will, geht gar nicht viel. Nach 2 Stunden Hoffnung keimte Hoffnung auf. Eine Dame bei Sunrise mit bekanntem Namen hörte anfangs geduldig meinem Anliegen zu. Ja welches Schweinderl nehmen wir denn ? Auch bei Sunrise nicht so einfach. Zu viele Sternchen mit Zahlen neben den Angeboten lassen Irrrungen erahnen. Doch die Frau brachte es auf den Punkt. Click & Call 5000 + nennt sich das Angebot. Darauf hätten wir uns soweit schnell geeinigt. Es gab nur ein lästiges Problem. Um den Kollegen vor hohen Kosten zu bewahren, musste dieser oder ich, die Nummer des letzten Mieters eruieren. Doch woher nehmen nach vier Jahren. Anruf bei der Hausverwaltung. Auch hier schien sich mein Glück gewendet zu haben. Zumindest versuchte die Dame freundlich und kompetent, die Nummer aus den Unterlagen zu spicken. Ohne dass ich deren Kunde war. Doch leider vergebens. Zurück an den Start.

Bis vor ein paar Wochen war ich noch im Besitz alter Ausgaben von Twixtel. Sie fielen jedoch der derzeit lfd. Entrümpelung zum Opfer. Verdammt, gerade jetzt hätten sie mich retten können. Aber auch dieser Zug schien abgefahren zu sein. Höchstwahrscheinlich war das ein Swisscomanschluss. Schweizer stehen zu ihren Vertragspartnern. Zumindest früher. Anruf bei Swisscom. Geschichte kurz vorgetragen und schon stürzte ein Wortschwall an mein Ohr, dass ich richtig Angst um meine Lauscher bekam. " Was glauben sie denn. Das unterliege dem Datenschutz?!! " Das geht nicht. Meinem Einwurf Telefonnummern könnte man ja heute überall raussuchen, ignorierte sie. Wer behält denn 4 Jahre sein Telefonbuch. Aber sie, die Swisscom hat doch sicher noch die Nummer irgendwo gespeichert. Nicht mehr und nicht weniger war mein Begehr. Eine Telefonnummer, keinen Kontonummer. Ihr unfreundliches Temprament schien kurz vor einer Explosion zu stehen. Gegen soviel Starrsinn ist nicht anzukommen. Also aufgelegt und tschüss.**
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Wie kommen wir an nun die alte Telefonnummer?
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Gemeindeamt / Meldeamt. Nein, da kommt sicher auch so etwas wie Datenschutz und so. Der Abend senkte sich nieder und meinen Gehirnzellen suchten nach einer Lösung. Denn hier, nach vier Jahren würde auch der teure Elektriker nichts nützen war der letzte Stand des Anmedleverfahrens. Ja, schlimmsten Fall gibt es sogar keinen Anschluss, sagte mir die Sunrisedame. Dann mein Einfall. Man könnte ja die Nachbarn fragen. Vielleicht hat einer zufällig die Nummer. Anruf beim Kollegen und Auftrag erteilt im Haus zu recherchieren. Nach einer Stunde hatte ich seinen Rückruf mit der gewünschten Telefonnummer. Inzwischen war die Nacht vorüber. Die Frau von Sunrise wollte mich am Vormittag zurückrufen. Um 11 Uhr klappte es. Jetzt endlich, mit der Nummer, war auch ihr Computer bereit, die Anmeldung zu akzeptieren. Und alles wegen dieser letzten Meile, wegen dieser Nummer. Die Swisscom weiss nicht, wohin ab Verteiler welcher Draht führt ( ein Fiasko und Armutszeugnis). Das heisst mühsam messen, welche Wohnung angeschlossen wird. Das im 21. Jahrhundert. Für den örtlichen Elektriker ein guter Nebenverdienst.

Finale
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Jede Geschichte hat ein Ende. Diese jedoch zwei. Bisher hatte ich bei der Swisscom Glück und war mit lauter freundlichen Leuten in Kontakt. Inklusive Servicetechniker, der mir bei meinen Anfangsproblemen zur Seite stand. Auch bei Cablecom gibt es solche und solche. Bei Sunrise hatte ich das Glück mit der Frau, die einen berühmten Namen trägt. Sicher ärgern wir uns da und dort, bei Unterbrüchen und dummen Antworten. Letzendlich scheint es aber so, als sei es ein Roulettespiel, wem man ans Telefon bekommt. Der eine engagiert sich. Der andere ist froh, wenn der Tag vorüber geht. Ob sie dabei an ihre Firma denken oder einfach so sind, wie sie sind entzieht sich meiner Kenntnis.Andererseits bedenklich, wie sich die Swisscom auf ihrer letzten Meile aufführt und diese verteidigt. Der Dumme ist der Kunde, der dann je nach Laune sehr viel Geld liegen lassen muss. Hier sollte man mal ansetzen und Listen erstellen. Zusammenfassend aus diesen Hilfsdiensten für Kollgen machte ich eben auch andere Erfahrungen. Dienstleistung beinhaltete " Dienste leisten ". Das macht man eben nicht mal so nebenbei oder aus Verlegenheit.

Jetzt warten wir auf den Vertrag und dann auf das Modem. Dann werden wir sehen, was ich meinen Freund vermittelt habe. Ob es vor allem gut rauskommt ? Für mich weis ich einfach, das solche Gefälligkeitsdienste nicht mehr so optimal für meinen Krankheit sind. Andererseits hilft uns der Kollege bei Alltagsentsorgungen und Besorgungen. Eine Hand wäscht die andere. Nachbarschaftshilfe sozusagen. Manchmal wird man halt länger eingespannt, als geplant. Trotz aller Beraterfirmen und Organisationsabläufen. Der Mitabeiter sollte die Vistenkarte des Unternehmens sein. Auch wenn sie goldene Löffel verkaufen. Oder ? Nein, das war Henry Ford und seine Werbestrategie ?

Zum Thema :
ADSL Standardangebote (Comparis)
Telecom-Forum und Message Board/Forum
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**Nachtrag Freitag: Swisscom ist immer für Überraschungen gut. Am Vortag noch sehr überheblich, die Auskunft wegen der letzten Telefonnummer schnippisch verweigert und heute lag plötzlich ein Antragsformular zur Unterschrift im Briefkasten. Inklusive der gesuchten Nummer, die gestern noch dem Datenschutz unterlag. Grundsätzlich war es nur eine Anfrage wegen eines Gesamtpaketes für Internet und Telefon. Sachen gibt es. Vortag einfach abklemmen und dann doch auf Kundenfang? Kundenanfrage abblocken und dann selbst zuschlagen! Da sind uns aber kompetentere und kundenfreundlichere Abläufe bei der Swisscom bekannt.

Donnerstag, 18. Juni 2009

Wir bieten Alternativen - Ihr VCS

OSTSCHWEIZ. Wer auf dem Rheinparkgelände in St. Margrethen parkiert, bezahlt nichts dafür. Nach der Neueröffnung müssen die Kunden ab November aber Parkgebühren zahlen. Der VCS verlangte NEU die Parkplatzbewirtschaftung des Einkaufszentrums (Tagblatt Online).11

Vor Tagen hatten wir dazu einen Artikel verfasst. Und, oh Wunder. Der sonst eher als Hardliner bekannte Verkehrsclub der Schweiz bietet künftig mögliche Alternativen an. Dank einem anonymen Tippgeber (Franz Satire) kamen wir in den Besitz erster Plakatentwürfe. Von direkter Umweltbelastung kann dabei nicht gesprochen werden. Nach unseren Recherchen ist die Pfeife des 1. Trägers mit einer Simulationsrauchausstattung aus dem Modellbahnbau ausgerüstet. Für die Lederhosen der Träger wurden ausgemusterte LKW-Plachen aufgearbeitet. Der Unterhalt der beiden Träger soll sich bei nur einem Zehntel der Kosten eines Kleinwagens im Monat einpendeln. Langfristig sollen beim Ausbau des neunen Servicedienstes die Arbeitslsoenquote in den Ballungsgebieten um fast 1 % gesenkt werden.1
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IM-Nachlese ( Bild by Träger 2. Ich war jung und brauchte das Geld)

Datenschutz bei Krankenversicherern

Die Untersuchung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass der Datenschutz bei den Krankenversicherern, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz durchführen, weitgehend gewährleistet ist. In einigen sensiblen Bereichen besteht allerdings Verbesserungspotential. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe haben der EDÖB und das BAG als Aufsichtsbehörden im Dezember 2007 allen Krankenversicherern einen ausführlichen Fragebogen betreffend die datenschutzrechtliche Organisation und die Handhabung des Datenschutzes zugestellt.

Die Krankenversicherer haben grossmehrheitlich fristgerecht und vollständig die Fragebogen beantwortet. Die Auswertung der Umfrage liegt nun in einem Bericht vor. Die Untersuchung hat gezeigt, dass teilweise datenschutzrechtliche Mängel bei den Krankenversicherern bestehen. Der Bericht stellt eine gute Grundlage für die Optimierung des Datenschutzes bei den Krankenversicherern dar.
Die Resultate der Untersuchung zeigen, dass in den Bereichen Wirtschaftlichkeitskontrolle, vertrauensärztlicher Dienst, Case Management und Outsourcing Handlungsbedarf besteht. Zudem fehlen bei einigen Krankenversicherern ein Datenschutzkonzept und ein Bearbeitungsreglement. Hingegen verfügen die meisten Krankenversicherer über Datenschutzverantwortliche, welche überwiegend eine ausreichende Ausbildung haben. Einige Krankenversicherer haben allerdings bis heute keinen Datenschutzverantwortlichen eingesetzt und ihre Datenbanken entgegen den gesetzlichen Vorschriften auch nicht beim EDÖB registriert. Die Aufsichtsbehörden nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass eine klare Mehrheit der Krankenversicherer sich zu regelmässigen Datenschutzaudits bereit erklärt hat. Das zeigt die Sensibilisierung der Krankenversicherer für die Datenschutzproblematik und ist vor allem im Blick auf die Einführung eines elektronischen Patientendossiers eine wichtige vertrauensbildende Massnahme. BAG und EDÖB erwarten, dass diese Absichtserklärungen von den Versicherungen zügig umgesetzt und sie entsprechend informiert werden.

Weitere Informationen:
Weitere Ausführungen zu den Resultaten der Untersuchung sind im Bericht enthalten. Über die weiteren Schritte des EDÖB und des BAG informiert der zusammenfassende Bericht. Beide sind auf den Internetseiten des EDÖB und des BAG aufgeschaltet.

Mittwoch, 17. Juni 2009

Teure Marken – billige No-Names: Alles das Gleiche?

Es gibt ja dazu schon das ein oder andere Taschenbuch. Trotzdem wird immer gerne wieder einer der beiden Discounter ALDI oder LIDL als No-Name-Produktehändler abgestempelt. Auch in schwierigen finanziellen Zeiten sind leider noch viele der Meinung nur Markenware sei das Wahre.

Was zeichnet scheinbar einen Markenname oder sogenanntes Markenprodukt aus ?

Auch Grund von Börsennotierungen, Werbeaktivitäten für Sportmillionäre und Markenpflege wird ein normales Produkt zum Markenprodukt. Der Name zählt. Tausende lassen sich darauf ein und kaufen um 30 – 40 % dann die jeweiligen Markenprodukte teurer ein. Die Leute scheuen es, beim Poasten im Discounter vom Nachbarn gesehen zu werden.

Doch Verbraucherschützer warnen: Egal, was Sie kaufen, die Produkte sind oft absolut identisch.

Das liegt daran, dass Maschinen ausgelastet werden müssen oder Überproduktionen an den Mann gebracht werden müssen. Billiger würde in den Augen der Marketingexperten der Marke schaden. So versieht man sie einfach mit Phantasienamen. Der Inhalt ist gleich.

Schon lange bevor ALDI in die Schweiz kam, hat er mit gewissen Produkten die Migros beliefert.
Ein täglicher Gewissenskampf am Supermarkt-Regal erübrigt sich also. Abgesehen davon, erweisen sie ihren Kindern keinen Bärendienst, wenn sie der Martkenhysterie nachgeben. Leider beginnt ja dieses sinnlose Streben schon im Kindergartenalter. Ja man könnte schon fast sagen von der Wiege bis zur Bahre.

Der Kunde ist der eigentliche Sponsor – nicht die Marke

Sie leisten mit dem Kauf von Markenprodukten mehr als einen Solidaritätsbeitrag an die Gesellschaft. Weiters ermöglichen sie damit nicht nur die Millionensaläre der Topmanager, und Spitzensportler, sondern sind der eigentlich Onkel aus Amerika als Sponsor "ihrer Marke". Es ist ihr Geld ! Oder haben sie sich schon mal überlegt, wer eigentlich ihr privates Hobby sponsert. Leider sind es ja nicht nur Lebensmittel sondern auch technische Haushaltsartikel, die nicht mehr das halten, was der Name verspricht. Alleine im IT-Bereich muss ich das leider tagtäglich erleben. Dazu braucht es nur einen Streifzug durch die Foren, um zu erkennen wie es um die Qualität und Verarbeitung steht.

Die Autokrise zeigt, dass es auch anders geht. Ganze Generationen haben mit einem Drittel der Technik von heute den täglichen Strassenverkehr gemeistert. Denn dort wo man sich wirklich innovativ zeigen könnte, beim Verbrauch und dem Antrieb, sind wir noch meilenwert vom Möglichen entfernt. Und wenn es ans Eingemachte geht, wird ihre jahrzehntelange Treue zu einer Marke mit dem Kündigungsschreiben bedankt.

Zumindest hätte man fürs erste schon schweizweit bei den Markenprodukten mit der Mehrwertsteuererhöhung zur Entlastung der IV beginnen können. Denn für ihre Produkte können die Firmen ja verlangen was sie wollen – es wird gekauft. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen, anstatt wieder ein Jahr zu zuwarten und exklusive die Hotelerie weiter zu bevorteilen. Wo lag also das Problem. Oder es merkt ja sowieso keiner !

Zum Thema :
RTL Online.de – Diese Marken stecken hinter den No-Nameprodukten

Dienstag, 16. Juni 2009

Bundesgericht gibt grünes Licht für Einsatz von Privatdetektiven

Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Krankenkassen und andere Sozialversicherer dürfen mögliche Simulanten durch Privatdetektive überwachen lassen. Laut Bundesgericht besteht dafür eine ausreichende gesetzliche Grundlage lautet eine neue Entscheidung.

Damit bewahrheitet sich der Spruch: "Die Kleinen schnappt man, die Grossen lässt man laufen!". Natürlich sind wir nicht so blauäugig zu glauben, dass da und dort keinen Recherchen notwendig sind und es keinen Missbrauch gibt. Nur bedenklich, wenn man wie jüngst im Beobachter nachlesen konnte, immer öfter Versicherungen «verdächtigen» Kunden Detektive auf den Hals hetzen. Viele der Schnüffler arbeiten dilettantisch. Dadurch bringen ihre Berichte Betroffene in Beweisnot.

Schon meine Grossmutter sagte, glaube nicht alles was du siehst. In Wahrheit ist es sicher anders. Umgekehrt, wenn man von einer 6m hohen Hebebühne fällt, dann passiert das sicher nicht ohne körperlichen Folgeschäden. Nach einem Spitalaufenthalt blieb die Erwerbstätigkeit des Mannes nach seinen eigenen Angaben eingeschränkt. Die Schweizerische Mobiliar als Unfallversicherung zahlte ihm in der Folge die Behandlungskosten und Taggelder aus. Ohne Arzt ?

Und plötzlich passierte es, dass diese 2004, gestützt auf einen Bericht eines Privatdetektives, die Leistungen einstellt. Was war passiert. Hat jemand aus dem Umfeld eine anonyme Anzeige erstattet? Hat ein Kassensturz gezeigt, dass man die hohen Direktorengehälter nicht mehr zahlen kann, wenn man weiter so leichtfertig versicherte Leistungen weiterbezahlt? Wir wissen es nicht. Letztendlich wurde nach Ansicht der Versicherung dem Kunden mitgeteilt er hat seine Beschwerden nur simuliert. Entweder hat hier der Reporter geschlampt oder es waren keine 6m.

Das Berner Verwaltungsgericht segnete das Vorgehen der Versicherung im vergangenen August ab. Die I. Sozialrechtliche Abteilung des Bundesgericht in Luzern hat die Beschwerde des Mannes in ihrer Sitzung nun ebenfalls abgewiesen. Nach Ansicht der Richtermehrheit besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür, dass die Sozialversicherer die Observation möglicher Simulanten durch Privatdetektive in Auftrag geben, wie dies bei der IV schon zulässig ist. Die Berichte der privaten Ermittler seien als Beweismittel verwertbar. (Abriss Bluewin Online.ch)

Was lernen wir daraus. Wir streiten mit halb Europa wegen dem Bankgeheimnis. Heimische Leistungsbezieher müssen laut Sozialversicherungsrecht jedoch einen lückenlosen Kontoauszug beibringen. Begründet mit der Vorschrift im Gesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, wonach die Versicherer die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vorzunehmen hätten. Dazu gehöre die Beweisbeschaffung. Umgekehrt sagen die Datenschützer aber nein zu diesem Vorgehen.

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es ergo nicht dasselbe.
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Wenn Pensionskassengelder wegen der Casino-Anlegermentalität den Bach abgehen und die Rücklagen schwächen, passiert nichts von "Amtes wegen". Dafür fühlt sich niemand verantwortlich. Geschweige dem wird ein Privatdetektiv aufgeboten. Die Zuständigen bleiben rückblickend grossteils ungeschoren. Wo schaut es hier mit dem Beschaffen von Beweisen von Amtes wegen aus? Man bedient sich der Kollektivstrafe und kürzt einfach Pensionen. Vielleicht bringe ich ja etwas durcheinander. Aber irgendwie vermisse ich hiebei die Gesetzesgrundlage, den Gleichheitsgrundsatz.

Umsomehr sich bei der IV in einem ersten Zwischenbericht zu den Sozialinspektoren herausgestellt, dass nur 1 % der Bezieher betrügt. Von wegen Sozialschmarotzern und Betrügern im zweistelligen Bereich. Man rechnet die Betrugssumme auf etwa 50 Millionen hoch. Zur Sanierung der IV gerade nicht die Übersumme, um diese auszugleichen. Oder ist es vielleicht so, der Kopf denkt und der Mensch lenkt. Und manchmal kracht es dann eben.

Tagesanzeiger Online.ch : Wie Reiche Steuer hinterziehen

Montag, 15. Juni 2009

Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Tatsachen und Trends

Obwohl der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist, ist in der Schweiz die Lohngleichheit von Frau und Mann noch lange nicht erreicht. Eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam herausgegebene Broschüre informiert in kompakter Form über die aktuelle Situation, zeigt Fortschritte und noch vorhandene Lohndiskriminierungen auf.

Eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Broschüre mit dem Titel ,Auf dem Weg zur Lohngleichheit!" gibt einen kurzen, prägnanten Überblick über geschlechtsspezifische Lohndiskriminierungen in der Schweiz. Sie basiert auf einer Studie anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebungen 1998 bis 2006.(Bildquelle: EBG)

Die gute Nachricht vorweg

Im Tieflohnbereich hat sich die Situation insgesamt verbessert. Markant weniger Frauen wie Männer müssen heute mit tiefen Löhnen unter 3000 Franken netto auskommen. Parallel dazu sind auch die diskriminierenden Lohnunterschiede geschrumpft.Obwohl aber der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist: Die Lohndiskriminierung bleibt Tatsache. Besonders auffällig ist die Lohnschere. 2006 verdienten Frauen in der Privatwirtschaft im Schnitt 24% oder 1747 Franken weniger als Männer. 60% davon sind erklärbar durch Faktoren wie persönliche Qualifikation oder solche, die arbeitsplatz- bzw. unternehmensspezifisch sind. 40% aber sind nicht erklärbar und damit diskriminierend. Frauen verdienen aufgrund des Geschlechts im Schnitt rund 700 Franken weniger Lohn. Verheiratete Frauen verdienen 31% weniger als ihre männlichen verheirateten Kollegen, unter anderem, weil die Jobs für Wiedereinsteigerinnen bzw. Teilzeitbeschäftigte weniger gut bezahlt werden.

Die sogenannte ,gläserne Decke" besteht nach wie vor

Auch Frauen in Top-Positionen sind von Lohndiskriminierungen betroffen, am ausgeprägtesten im Dienstleistungsbereich. Sie müssen nicht nur die höchste Lohndifferenz (31%) hinnehmen, sondern auch den grössten Anteil an nicht erklärbaren, das heisst diskriminierenden Faktoren. Mögliche Gründe dafür können beispielsweise unterschiedliche nicht offen deklarierte Beförderungsanforderungen für Frauen und Männer sein. Der Trend zu mehr erfolgsabhängigen Lohnbestandteilen trägt seinerseits zur Vergrösserung der Lohnungleichheit im oberen Lohnbereich bei. Männer erhielten 2006 im Schnitt 732 Franken mehr in Form von Sonderzahlungen als Frauen.

Ja ist denn schon Weihnachten ?

Zumindest ist bei diesem digital Telegramm aus Bild.de auch ein Handy inkludiert. Wer allerdings die Sponsoren sind, verschweigt man in der Telegrammmeldung.

Neue Hochschule lockt Studenten mit Geschenken

Die neu gegründete Hochschule Rhein-Waal in Kleve will jedem neuen Student, der sich im kommenden Wintersemester einschreibt, ein Handy, ein Laptop und ein Fahrrad schenken. „Hier in der Region wird geradelt und für die Kommunikation in der Hochschule braucht man ein Handy und einen Laptop", erklärt Gründungspräsidentin Marie-Louise Klotz. „Studenten sind Kunden, die man umwerben muss“.

IM: Wenn ich gross bin, möchte ich auch dort studieren !

Sonntag, 14. Juni 2009

21.Juni "Tag des Sonnensschutzes"

Am 21. Juni 2009 findet in der Schweiz erstmals der Tag des Sonnenschutzes statt. Die Krebsliga unterstützt das Bestreben des Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverbands (SKW) an diesem Tag das Thema Sonnenschutz intensiv zu thematisieren. Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.tag-des-sonnenschutzes.ch/ (Zeitung)
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Spenden Sie für die Krebsliga Schweiz

Wir vom IM empfehlen Ihnen als selbst Betroffene, die Seiten der Krebsliga Schweiz zu besuchen. Unterstützen Sie diese im Kampf gegen Krebs. Bitte wählen Sie unten die Art Ihrer Spende und den Betrag, den Sie ausgeben möchten.
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Näheres auf den Webseiten der

Freitag, 12. Juni 2009

Ja ist denn morgen schon Ostern ?

Die Spatzen trällerten es ja schon von den Dächern. Jetzt hat er es offiziell verkünden lassen. Er tritt per Oktober von der politischen Bühne des Bundeshauses zurück. Ob mit dem 67-jährigen Pascal Couchepin der letzte starke Mann aus der Regierung zurücktritt, wird die Zukunft weisen. Zumindest hinterlässt er die ein oder andere Baustelle, an der sich seine Nachfolger und Kollegen künftig messen werden müssen.

Sicher hätten wir mit dem original Beckenbauerspruch den heutigen Beitrag betiteln können. Aufgrund der unausgebrüteten Eier passt aber Ostern besser. Erst dieser Tage legte er noch mit der Verschiebung der Mehrwertssteuererhöhung zur Sanierung der IV noch schnell ein Kuckucksei.
Den im Gegenteil zur österlichen Auferstehung, wird es nicht so schnell zu einer Erholung der heimischen, wie auch der Weltwirtschaft kommen. Dazu haben wir ja gestern unseren Kommentar verfasst. Im Gegenteil. Die Mehrwertssteuererhöhung darf man nicht solange rausschieben, nur weil zwei Verbände diese Meinung vertreten. Das Gesundheitswesen wird weiter kränkeln, wenn es nicht gar ins Koma verfällt. Die Vorlage im letzten Moment zurückzuziehen ist politisch, wie verfassungsmässig äusserst bedenklich.

Als unabhängiger Blog ersparen wir uns irgendwie geartete politische Nachrufe. Zu gross sind die Entbehrungen der Betroffenen, die jetzt die Suppe auslöffeln müssen. Das überlassen wir lieber den Medien und Parteifreunden.

Wir sehen in dem Rücktritt lediglich einen Chance zu einer auffrischenden Bluttransfusion im Bundesrat. Insbesondere an die Seite von Frau Leuthard einen innovativen neuen Mann oder Frau, damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt. Medial und parteipolitisch ist ja die Schlacht um den vakanten Bundesratposten schon voll entbrannt. Ob darunter allerdings ein Ronaldo der Politik zu finden sein wird, der alle verschobenen und aufgehobenen Probleme des Departements lösen wird, eigenständig und ohne Einflüsterer aus den Wirtschaftsverbänden, steht in den Sternen.

Gerne würden wir etwas Positives zum Rücktritt von Herrn P. Couchepin verfassen. Trotz intensivster Recherchen fanden wir jedoch keinen Geniestreich des Bundesrates. Ausser, dass er in seiner Zeit als Bundespräsident die Schweiz würdig vertreten hat. Damit ist aber den Kranken und Behinderten in der Schweiz wenig geholfen.

Wende in letzter Minute


Weitere Korrektur der IV-Vorlage


Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe doch auf morgen. Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat wollen den befristeten Mehrwertsteuerzuschlag für die Invalidenversicherung nun doch um ein Jahr auf Anfang 2011 verschieben. Am Termin des Urnengangs vom 27.September 09 ändert sich nach dem derzeitigen Stand nichts. Volksabstimmung jetzt – Inkraftsetzung später.

Einmalige

Das eine Vorlage nach Ansetzung des Abstimmungstermins wieder zurückgezogen wird, wie dies der Bundesrat für die IV-Sanierung erwägt, hat es in vergleichbarer Situation noch nie gegeben. Die Abstimmung welche auf den 17. Mai angesetzt hatte, wurde schon verschoben. Der Bundesrat wollte bei der Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung nochmals über die Bücher gehen. Auch eine Kompensation der Mittel für die IV aus der Bundeskasse erwies sich als Problem. Jetzt neuerlicher Wechsel der bundesrätlichen Meinung. Er unterstützt die von Parlamentskommissionen geforderte Verschiebung des Mehrwertsteuerzuschlags. Das Parlament dürfte dem Plan zustimmen.

Wirtschaftsverbände

Als Goddie durfte sich die Wirtschaft in Form ihrer Verbände hinter die Abstimmungsvorlage vom 27. September stellen. Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband reagierten zufrieden. Die beiden Verbände hatten stets erklärt, sie befürworteten die Vorlage für die IV-Sanierung inhaltlich. Economiesuisse lehnte aber eine Steuererhöhung mitten in der Rezession ab, und der Gewerbeverband drängte darauf, den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Ergo – ohne die beiden läuft anscheinend nichts. Allen Widrigkeiten zum Trotz.

Der Verein Behinderten- und Gesundheitsorganisationen Schweiz «pro IV» hat schon früher bedauert, dass der Bundesrat die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung verschiebt. Der Entscheid trägt nichts zur Lösung der anstehenden Probleme bei, sondern lässt sie weiter wachsen. Es wird sich zeigen, wie verantwortlich dieses Vorgehen ausgerechnet für die Sozialversicherung während der Wirtschaftskrise letztendlich auswirkt, oder sie nicht komplett finanziell abstürzt. Die Leidensgeschichte der IV-Vorlage nimmt somit in letzter Minute eine weitere neue Wende.

Können wir uns heute weiterhin auf die IV verlassen

Eine Behinderung ist nicht leicht wegzustecken. Es braucht eine oft schmerzliche Anpassung der Betroffenen und ihrer Familien an die neue Situation. Eine Behinderung ist meistens auch mit erheblichen Kosten verbunden. Wir alle sollen auf die Leistungen der IV zählen können, wenn wir diese brauchen. Mit einer überschuldeten IV besteht die Gefahr, dass die IV keine Leistungen erbringen kann, wenn sie gebraucht wird.

Jedoch aus heutiger Sicht wählten die verantwortlichen Politiker und Verbände einen riskanten Weg, wobei noch niemand weiss, wie lange die Wirtschaftskrise wirklich dauern wird und es ab 2010/11 wirklich wieder bergauf geht. Dann schmerzt doppelt .

Menschen mit einer Behinderung sind auf die IV dringend angewiesen

Die IV unterstützt Betroffene dabei, mit ihrer Behinderung zu leben. Sie hilft ihnen bei der Arbeitssuche, sie finanziert Ausbildungen, Umschulungen und Hilfsmittel. In schweren Fällen bezahlt sie Renten. Sie sichert damit den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht oder nur teilweise selber für sich aufkommen können. Geben wir auch ihnen einen Chance, am vielzitierten Aufschwung teil zu haben.

Zum Thema:

Bundesrat stimmt der Verschiebung zu

Donnerstag, 11. Juni 2009

"VCS – zero points!"

Wie lange darf dieser VCS unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes noch Arbeitsplätze gefährden oder gar vernichten. Zum Beispiel jüngst mit der Durchsetzung auf dem Rheinparkgelände in St. Margrethen/SG, wo nach der Neueröffnung die Parkplatzbewirtschaftung des Einkaufszentrums eingeführt werden muss. Das heisst im Klartext, Kunden müssen ab November Parkgebühren zahlen.

Nun zählt ja der Einkaufstempel der Migros Ostschweiz ja nicht gerade zu den Luxustempeln, sondern deckt den täglichen Bedarf der Bevölkerung im Einzugsgebiet. Das heisst Grundnahrungsmittel, geförderte Milch und Butter, heimische Metzgereierzeugnisse usw. Nichts also, was einem zu einer unüberlegten Einkaufsfahrt verleiten würde, bei der zuviel Abgase in die Luft abgehen. Abgesehen davon, dass sowieso die Autobahn nebenbei vorbeiführt. Und bei der wird ja der "Verband" sicher keine Schliessung oder zeitliche Beschränkung beeinspruchen.

Offenbar denkt beim VCS niemand darüber nach, woher der Strom kommt, welcher ihre Bürogeräte betreibt. Wer die Baustoffe transportiert, damit sie ein Dach über den Kopf haben und es ihnen nicht auf ihr Haupt regnet. Ausserdem finde ich das ganze Verhalten des VCS äusserst familien- und behindertenfeindlich, schlichtweg unsozial. Schon einmal etwas von Familieneinkauf gehört? Von Grundbedürfnissen? Schon mal an die Behinderten gedacht, denen man die Manipulation bei Aus- und Einfahrt einfach zumutet. Den sozial Schwachen mit immer schmäleren Geldbörsen in den Sack greift.

Sicher mag der ein oder andere sagen, wegen 50 Rappen pro Stunde so ein Aufstand. Nicht der einzelne Einkauf macht es, sondern die Summe übers Jahr gesehen. Nichts mehr mit einem gemütlichen Cafe nach dem Einkauf. Stress pur um in der Zeit zu bleiben. Und irgendwie steht da noch geschrieben, vor dem Gesetz sind alle gleich. Warum werden die Parkplätze der Golfplätze nicht bewirtschaftet ?

Aldi und Lidl sagen danke für jeden Kunden

Bei den Mitbewebern Aldi und Lidl lacht man sich ins Fäustchen. Bedankt sich für die neue Kundschaft. Dort sieht es anders aus: Beide bauen nur noch Filialen, die eine bestimmte Grösse nicht überschreiten. So kann der VCS keine Parkplatzbewirtschaftung verlangen. Wohin wohl die Kunden abwandern? Das ist doch in Zeiten wie diesen ein Verhältnisblödsinn und hat mit Umweltschutz wenig zu tun. Da zählen andere Faktoren. Abgesehen davon, welche Natur? Wo dürfen wir uns im Lande noch frei bewegen. Die Bauern verbieten das Spazieren in der Nähe ihrer Felder, Wälder sind grossteils nicht betretbar wegen der Ruhe für das Wild oder privat, Seengrundstücke sind ebenso grossteils in Privatbesitz usw.

Mir mag es einfach nicht in den Kopf, dass ein solcher Wald- und Wiesenverband diktieren darf, wie ich meinen Markt, mein Geschäft, mein Gewerbe betreiben darf oder muss. Dieser Verband ist nicht mehr zeitgemäss. Er gefährdet Arbeitsplätze. Vertreibt die Einheimischen ins nahe Ausland. Verzögert die Beschäftigung in der Bauwirtschaft, weil die Leute zwischendurch stempeln gehen müssen, während über die Einsprachen jahrelang begutachtet wird. Umweltschutz mag ja notwendig sein. Aber bitte nicht mit solchen Aktionen. Eine erste Folge der baldigen Parkplatzbewirtschaftung ist die Schliessung der Migrol-Werkstatt beim Einkaufszentrum Ende April dieses Jahres. Das Barrieren-System hält die Kundschaft davon ab, über den Rheinpark zur Migrol-Anlage zu fahren schreibt das Tagblatt in seiner gestrigen Ausgabe.

Aufgabe nicht erfüllt
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Warum bietet der VCS bei all der scheinbaren Liebe zur Natur, die auch wir selbst durchaus lieben , keinen Gratislieferdienst und bringt mir meinen Einkauf nach Hause, schleppt ihn über die Stiegen in den 4. Stock ? Denn es bewegen sich ja nicht nur Personen und Fahrzeuge , sondern auch Waren – sogenannte Grundnahrungsmittel, die der Mensch nun einmal braucht. Was wird uns bald noch alles verboten oder einer Gebühr unterstellt. Wir leben ja in einer Hochkonjuktur. Die Wirtschaft boomt. Ebenso wie der private Konsum und die Einkommen. Besuchen sie die Einkaufszentren, solange es noch geht ! 200.000 Arbeitslose und 170.000 Working-Poors brauchen keine Autos mehr oder dürfen sogar keine besitzen (Sozialhilfe). Da muss doch Genugtuung aufkommen - oder ?

Mittwoch, 10. Juni 2009

Pointiert auf den Punkt gebracht

Auf den ersten Blick - ja was macht den der Tom bei dieser Superfirma ? Doch auf den zweiten Blick kann man sofort erkennen, surfen sie gar nicht, aber dafür nur um die Hälfte des Swisscom-Abos. (Zum Vergössern klicken )




Lust auf mehr - bitte sehr !

Kinderbetreuungsverordnung in Vernehmlassung

Das Wohl der ausserfamiliär betreuten Kinder gewährleisten; Bundesrat schickt Kinderbetreuungsverordnung in die Vernehmlassung

Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Er hat die totalrevidierte Pflegekinderverordnung, die in Kinderbetreuungsverordnung umbenannt wird, bis am 15. September 2009 in die Vernehmlassung geschickt.

Wer sein Kind ausserhalb des engsten Familienkreises betreuen lassen will oder muss, soll sich darauf verlassen können, dass diese Betreuung verbindlich festgelegten Qualitätsanforderungen genügt. Die neue Kinderbetreuungsverordnung will deshalb mit klaren Vorgaben an die zuständigen Behörden, Betreuungspersonen, Einrichtungen und Platzierungsorganisationen das Wohl und den Schutz des Kindes gewährleisten. Sie berücksichtigt zudem die gesellschaftliche Entwicklung und die Vielfalt der heutigen Betreuungsformen. Angesichts des ausgesprochenen Bedürfnisses nach familienergänzender Betreuung soll neu auch die Tagesbetreuung von Kindern durch Tagesmütter, Krippen oder Kindertagesstätten einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.

Schaffung einer zentralen kantonalen Fachbehörde
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Die Kinderbetreuungsverordnung sieht die Schaffung einer zentralen kantonalen Fachbehörde vor, die für die Bewilligung und die Beaufsichtigung von Tages- und Pflegeeltern sowie von Einrichtungen und Platzierungsorganisationen zuständig ist. Die Aufsicht über das individuelle Betreuungsverhältnis erfolgt hingegen durch die Kindesschutzbehörde oder die Eltern, die den Entscheid über die Platzierung getroffen und den Betreuungsplatz ausgewählt haben. Diese Zweiteilung ermöglicht es, Fachwissen und Erfahrung bei einer Behörde zu konzentrieren. Dadurch trägt sie zur weiteren Professionalisierung bei und erleichtert die Zusammenarbeit der Kantone, was angesichts der zahlreichen kantonsübergreifenden Platzierungen bedeutsam ist. Um eine qualitativ hochstehende Betreuung zu gewährleisten, verpflichtet die Kinderbetreuungsverordnung die Kantone insbesondere zur Weiterbildung und Beratung von Betreuungspersonen. Sie müssen zudem eine Fachstelle einrichten, an die sich Betreuungspersonen bei Fragen und Problemen wenden können. Die neue Verordnung berücksichtigt ferner die Mobilität der Gesellschaft, die zunehmend grenzüberschreitende Platzierungen zur Folge hat. Sie regelt die internationalen Verhältnisse in einem eigenen Kapitel.
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Separate Adoptionsverordnung
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Die Kinderbetreuungsverordnung will ein verständliches Arbeitsinstrument für die meistens nicht juristisch ausgebildeten Akteure im Pflegekinderwesen sein. Sie ist deshalb umfangreicher als die alte Pflegekinderverordnung. Sie bleibt aber eine Rahmenverordnung, die durch die kantonalen Gesetze ergänzt wird. Der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit dient auch der Vorschlag, die in der Pflegekinderverordnung enthaltenen Bestimmungen zur Aufnahme von Adoptivkindern mit der Verordnung über die Adoptionsvermittlung und der Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen bei internationalen Adoptionen in einer separaten Verordnung über die Adoption zusammenzufassen.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch/

Zusätzliche Verweise:
Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD

Dienstag, 9. Juni 2009

Warum nicht einfach mal die Zeche prellen?

Ist die Schweiz wirklich nur mehr ein Land der Banken(kracher), Uhren und Schoki. Wo bleiben die Denker und Macher? Politiker von Schrott und Korn? Denn der Weisheit letzter Sch(l)uss scheint es derzeit zu sein, bei den Schwächsten im Glied (sprich Sozialwerken) zuerst zu sparen.

Als Betroffener erlebe ich das tagtäglich im Gesundheitswesen. Jetzt scheint man wieder zu Nordmanns Zeiten zurückzukehren und die Arbeitslosen zu strafen. Diesmal kann man sie nicht mehr so einfach in drei Drittel teilen, sondern es sind die Opfer des Jugendwahns, verfehlter Sozialpolitik und vor allem mehr als die Hälfte der zu erwartenden 200.000 sind Opfer einer verfehlten Wirtschaftspolitik und vergangener Casinomentalität. Böse Zungen könnten natürlich auf die sonntägige EU-Wahl und die Niederlage der Sozialen Parteien hinweisen. Umgekehrt funktioniert Demokratie nur dann, wenn jeder der eine Stimme abgeben kann, dies auch tut. Aber wie bei den diversen Referenden in der Schweiz, blieb die Wahlbeteiligung knapp über 40 %.

Hat die Arbeiterklasse so aufs erste gesehen entnervt aufgegeben, gegen die Herrschenden zu voten und blieben der Wahl fern? Leider stärkt das Nichtwählen genau jene Kreise (Trittbrettfahrer), die mehr auf der Seite der Wirtschaft, denn auf der Seite des kleinen Mannes stehen.

Das heisst, die angehäuften 5 Milliarden Schulden der heimischen AL, entsprechen so nicht der *Realität. Es ist hier ebenso wie bei der geplanten Krankenkassen-Prämienerhöhung, wo aliquot alleine 7% für den Verzicht der Erhöhung in den letzten Jahren nachbezahlt werden müssen. Bei der Arbeitslosenkasse ergibt sich ein ähnliches Bild. Man hat sich von den Zahlen der Wirtschaft täuschen lassen und offenbar nicht getraut in guten Zeiten einen Polster für schlechte Zeiten anzuhäufen und die Beiträge anzupassen oder zu halten.

Seit der Einführung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung in der Schweiz am 1. Januar 1984, sind die Arbeitslosenkassen ihre Ansprechpartner in allen finanziellen Belangen bezüglich Arbeitslosigkeit kann man im Web nachlesen. Erst da begann man offenbar darüber nachzudenken, dass es auch in der Schweiz zu AL kommen könnte. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gehört im sozialen Sicherungssystem der Schweiz zu den Sozialversicherungen. Verantwortlich für die Arbeitslosenversicherung sind das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die entsprechenden kantonalen Behörden. Die kantonalen Behörden treten unter verschiedenen Namen wie "Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit", "Amt für Wirtschaft und Arbeit" oder "Kantonales Arbeitsamt" auf. In den Nachbarländern reichen die Wurzeln der heutigen ALV bis 1911 zurück (Reichsversicherungsordnung sh. Wikipedia))

Kritiker der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weisen darauf hin, dass es sich bei ihr wie auch bei den anderen Sozialversicherungen um keine Versicherung im engeren Sinn handele. Im Gegensatz zu einem freiwilligen Versicherungsvertrag zwinge der Gesetzgeber jeden abhängig Beschäftigten zur Einzahlung und gewähre Leistungen nur nach Kassenlage und politischer Entscheidung. Wirkt sich heute u.a. in der Beschränkung der Bezugsdauer aus.

Die finanzielle Schieflage der ALV hierzulande liegt auch in der fehlenden Äquivalenz von Beiträgen zu Leistungen. Dazu kommt, dass beispielsweise die ALV *durch versicherungsfremde Leistungen wie Umschulungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen belastet wird, während die eigentliche Aufgabe dieser Versicherung nur die Zahlung eines Einkommensersatzes im Falle der Arbeitslosigkeit sein sollte. Gleichzeitig führe der stetige Rückgang der sozialversicherungspflichtig (also abhängig) Beschäftigten zu einer Verschärfung der finanziellen Misere. Manche Fortbildungskurse stehen im Kreuzfeuer der Kritik. Es fehlt auch die Realität zum Arbeitsmarkt.

Das heisst im Klartext, seitens der Wirtschaft wurde ein Teil der Ausbildungskosten an die KIGAs delegiert. So gesehen nimmt es einen nicht wunder, wenn auch das Defizit scheinbar explodiert.

Der Bundesrat schlägt einerseits vor, den Beitragssatz von heute 2 Prozent auf 2,3 Prozent zu erhöhen. 0,1 Prozent sollen nur befristet gelten. Freundlicherweise will der Bundesrat auf Einkommen zwischen 125'000 und 315'000 Franken - ebenfalls befristet - ein Solidaritätsprozent erheben. Warum hat man 2002 die Beiträge überhaupt wieder reduziert ?

Einsparungen durch Leistungsabbau

Andererseits will der Ständerat durch Leistungsabbau einsparen. Die Taggeld-Bezugsdauer mehr an die Beitragszeit koppeln: Wer nur 12 Monate einbezahlt hat, soll neu nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander in die ALV einbezahlt, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten.

Ob man allerdings mit diesen eher kosmetischen Korrekturen auch das anstehende Generationenproblem in der Arbeitswelt, bei der Pensionierung und dem Generationenvertrag langfristig lösen wird, bezweifle ich. Tatsache ist – die Zeche zahlt der kleine Mann. Ob sich da nicht der ein oder andere mal überlegt die Zeche zu prellen?

Zum Thema:
Zechprellerei– NZZ Online
Arbeitsmarktpolitik vor der Abstimmung – Infomagazin
Härtere Zeiten für Arbeitslose – Tagesanzeiger Online

Montag, 8. Juni 2009

Junge Erwachsene in der Sozialhilfe

Ausbildung, Übergang ins Erwerbsleben und frühe Familiengründung als grösste Probleme der jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe

Gut die Hälfte der jungen Erwachsenen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verfügt über keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss und steht nicht in einer Ausbildung. Knapp ein Sechstel der unterstützten jungen Erwachsenen hat bereits Kinder, für die sie sorgen müssen. Das Sozialhilferisiko junger Erwachsener variiert zwischen den Kantonen und ist massgeblich auf unterschiedliche regionale Strukturen zurückzuführen.

Ohne Bildung eher längere Lücken in der Existenzsicherung

Aus den Verlaufsanalysen mit Daten der Sozialhilfestatistik für den Zeitraum 2004-2006 geht hervor, dass sich junge Erwachsene häufiger und schneller von der Sozialhilfe ablösen als ältere Personen. Fast die Hälfte aller neuen Fälle des Jahres 2004 hat sich innerhalb eines Jahres abgelöst. Unterschiedliche Tendenzen sind aber sichtbar: Personen ohne nachobligatorische Bildung und solche aus ökonomisch benachteiligten Familien („vererbte" Armut) werden häufig dauerhaft (mind. 3 Jahre) unterstützt. Dasselbe gilt für junge Erwachsene mit eigenen Kindern, denn familiäre Versorgungspflichten tragen generell zur Verfestigung des Sozialhilfebezugs bei. Hingegen schaffen die in Ausbildung stehenden jungen Erwachsenen den Ausstieg aus der Sozialhilfe relativ rasch.

Dies sind Ergebnisse einer vertieften Analyse der Problemlage junger Erwachsener in der Sozialhilfe. (Ganze Mitteilung als pdf-Datei verfügbar)

Bundesamt für Statistik
Internet: http://www.statistik.admin.ch/

Samstag, 6. Juni 2009

Medizinindustrie missbraucht Gesundheitswesen

Es gäbe keine grösseren möglichen Einsparpotentiale im Krankenhausalltag hört man nah und fern. Dabei liegen sie so nah. Nur traut sich keiner, sich gegen die Medizinindustrie aufzulehnen. Wir wissen zwar heute wie viel kg Schokolade der Schweizer jährlich vertilgt, kennen den Prokopfverbrauch von Bier und Milch. Doch geht es um die Daten und Statistiken aus dem Krankenhausumfeld , speziell der Unikliniken geht, bauen sich meterhohe Mauern auf. Mit Pauschalabrechnungen fehlt auch den Versicherern selbst der Durchblick.

Je nach Patient, Kanton und Krankenhaus kann zum Beispiel eine Nacht zur Beobachtung schon mal zwischen 2000-7000 Franken kosten. Dies ist nur ein kleines Beispiel möglicher Bandbreite. Viel verschwiegener geht es bei der Forschung und Medikamentenerprobung zu. Schweizer Spitäler sind immer mehr die Versuchslabors der medizinischen Industrie. Beim Test neuer Therapien forschen die Ärzte direkt am Patienten. Und der bezahlt mit seinen Prämien erst noch kräftig mit.

Gewiss, Forschung ist notwendig. Eine der Stossrichtungen des Krankenversicherungsgesetz zielt ja in die Richtung, die Bevölkerung an den Fortschritten der Medizin teilhaben zu lassen. Wenn da nicht die vielen Abrechnungstricks der Spitäler wären, der auch unter Fachleuten Verwunderung auslöst. Otto Normalpatient würde ja denken, wenn schon, dann kommt doch die Medizinindustrie, der ja schlussendlich die Forschung dient, für die Kosten auf. In den Behandlungspauschalen aber, die die Kliniken den Krankenkassen verrechnen, werden dafür marktübliche Preise eingesetzt. Im Klartext: Die Versicherten zahlen zu hohe Pauschalen.

Seitens der Industrie wird der Eifer mit den horrenden Entwicklungskosten, die ein neues Produkt verlangt. Ihre Höhe scheint allerdings mehr dem Marketing als der Wahrheit verpflichtet zu sein. Auch bei der technischen Entwicklung von Medizinalgeräten gibt es mehrere Nutzniesser. Die Kosten zahlen auch hier letztendlich die Krankenkassen bzw. der Patient mit seinen Prämien. Also jener Gruppe der Bevölkerung, welcher man weiss machen möchte, die Prämien müssten steigen. Wenn es in diesem Bereich auch keine Milliarden sind, so schätzt man doch den jährlichen Beitrag um die 200 Millionen indirekter "Förderung" für die Medizinindustrie.

Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen :
Die Ärzte forschen – die Patienten zahlen (Beobachter.ch)

Freitag, 5. Juni 2009

Hartz-IV Oberservierungen eingestellt

Erst dieser Tage haben wir von den mangelhaften, fragwürdigen Ergebnissen von sogenannten Versicherungsdetektiven in der Schweiz berichtet, die für unschuldig Betroffene oft zu Existenzproblemen führten.

Die Problematik steigender Betrügereien im Alltagsleben ist nicht mehr wegzudiskutieren. Leider gibt es aber solche in allen Bereichen der Gesellschaft. Bald müsste dann jeder Jeden observieren lassen. Sogar die hohe Politik bleibt davon nicht verschont, wie jüngst beim Spesenskandal im Parlament, der Grossbritannien seit Wochen erschüttert.

Vorsätzlichen Betrug muss jedenfalls ein Riegel vorgeschoben werden. Ohne Disskussion. Das heisst für die Schweiz, es liegt im Interesse aller Bezieher von Sozial- und Versicherungsleistungen endlich aus dem Schussfeld der öffentlichen Medienkampagnen und Vorverurteilung zu kommen. Nur Betroffene, die zu Recht für ihre gesundheitliche Einschränkung eine Leistung beziehen, kennen die Situation im Alltag, wenn von Revisionen und Gesundheitskosten die Rede ist und sie als grosser Teil des Defizites angesehen werden. Wenn man dann von den tapsigen Beschattungsaktionen mancher Detektei liest, frägt man sich, warum die Ausbildung der Polizei denn dann solange dauern muss.

Gerade der Datenschutz wird dabei mehrmals missbraucht. Oder finden sie es für richtig, wenn bei einer IV-Revision der Leistungsbezieher komplette Kontoauszüge beibringen muss, um seinen finanziellen Alltag nachzuweisen. Andererseits wehren sich die Banken gegen die Offenlegung der Konten ihrer ausländischen Kunden gegenüber deren Herkunftsland. Dies ist völlig lebensfremd und macht weh, nur wenn sie als Kranker all ihre Ausgaben auf Franken und Rappen belegen müssen, während die Reichen Millionen verschieben. Abgesehen davon ist es wenig glaubwürdig, wenn man damit meint Schwarzarbeitern oder Leistungsbetrügern auf die Schliche zu kommen. Denn die werden sicher ihre "Nebeneinkünfte" nicht über das Privatkonto laufen lassen.

Doch bevor wir hier zuviel ins Detail gehen, einen positive Nachricht aus dem grossen Nachbarkanton. Laut Bild.de wird die umstrittene Hartz-IV Observierung eingestellt. Die Dienstanweisung bei Betrugsverdacht werde gestrichen, teilten das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) jetzt mit. Mit heimlichen Beobachtungen ohne Wissen der Betroffenen würden sich die Jobcenter Kompetenzen anmaßen, „die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besitzen“, sagte der Forumssprecher der Erwerbslosen Martin Behrsing in einem Bildinterview. Er begrüsse die Entscheidung und kündigte an, auf den geplanten Gang vor Gericht zu verzichten. Jetzt müsse noch das Aushorchen von Kindern und Nachbarn aus der Dienstanweisung gestrichen werden.

Sicher soll mit der Rücknahme der Dienstanweisung nicht dem Betrug Tür und Tor geöffnet werden. Es heisst für die Behörden einfach, das bestehende Problem anders anzugehen. Vorab den Dialog zu suchen. Nicht Opfer auf Verdacht oder Hörensagen zu Tätern machen. Man wird sich irgendwo auf einen für beide Seiten zielführendere Lösung einigen müssen. Dabei dürfen die Strafen dann auch höher ausfallen. Zusätzlich müssen auch jene mit empfindlichen Bussen rechnen, die Schwarzarbeit überhaupt erst ermöglichen.

Es stimmt einem insofern bedenklich, dass die schamlose Bereicherungsmentalität zahlreicher Mitbürger zur Sorge führt, dass diese Krise ungehindert weiter wuchert wie ein Krebsgeschwür und lebenswichtige Organe und Institutionen des Staates, der Gesellschaft und der Demokratie ergreifen kann. Und wie wir leider wissen, ist die Heilung von Krebs heute noch nicht zu 100% möglich. Google

Knöchel-Arm Index

Eine einfache Blutdruckmessung weist frühzeitig Gefässschäden nach

Herz-Kreislaufkrankheiten sind die Todesursache Nummer eins in der Schweiz. Dabei liessen sie sich frühzeitig mit einer einfachen Blutdruckmessung an Arm und Knöchel vorhersehen. Zu einem Zeitpunkt, an dem aktive Bewegungsprogramme die Gefässe noch retten könnten. Doch kaum ein Hausarzt führt solche Messungen durch.

Pulsbeitrag dazu vom SF vom 25.05.09

Donnerstag, 4. Juni 2009

Taugliche Informationskampagne zur 5.IV-Revision des BSV ?

Invalidenversicherung: Informationskampagne zur Gewinnung von Arbeitgebern lanciert
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Mit Plakaten, Inseraten und im Internet ist eine schweizweite Informationskampagne der Invalidenversicherung gestartet. Sie richtet sich gezielt an Arbeitgeber und ihre Personalverantwortlichen und soll den Wandel der Invalidenversicherung (IV) zur Eingliederungsversicherung unterstützen und vorantreiben. Oberstes Ziel ist, die Instrumente der 5. IV-Revision breiter bekannt zu machen.

Die neuen Instrumente der bieten Arbeitgebern Unterstützung bei der Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Menschen, deren Leistungsfähigkeit bedroht ist, werden früher erfasst und unterstützt. Die Versicherten und ihre Arbeitgeber können bereits nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit die Unterstützung der IV-Stellen in Anspruch nehmen. Neben Beratung bietet die IV auch finanzielle Unterstützung, damit Arbeitnehmende mit Leistungsbeeinträchtigungen weiter beschäftigt oder beruflich integriert werden und so eine Chance erhalten, sich im ersten Arbeitsmarkt zu bewähren. Zu dieser Unterstützung durch die IV zählen Anpassung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln, die Finanzierung von Ausbildungskursen zur Umplatzierung im Unternehmen sowie weitere finanzielle Beiträge. Die IV-Stellen beraten die Arbeitgeber bei Bedarf auch bei der Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.
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"Eine Stelle - zwei Gewinner" : Nur wer eine Chance erhält, kann sie auch nutzen
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Die nun lancierte Kampagne der Invalidenversicherung will die Arbeitgeber sensibilisieren und sie mit der grossen Verantwortung vertraut machen, die ihnen bei der Integration von Menschen mit Gesundheitsproblemen zukommt. Die Verantwortlichen der IV sind überzeugt, dass es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten möglich ist, zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schaffen. Eine Arbeitsstelle anstelle einer Rente ist für alle Beteiligten ein Gewinn: Für die Versicherten, weil ein Arbeitsplatz ihre Lebensqualität erhält. Für den Arbeitgeber, der seine Fachleute im Unternehmen behalten oder neue dazu gewinnen kann, ohne dass seine Lohnnebenkosten steigen. Darüber hinaus entlastet jede erfolgreiche Eingliederung den angespannten Finanzhaushalt der IV.
Kommuniziert wird in einer ersten Phase über Plakate und Inserate, elektronische Werbetafeln («eBoards») in Bahnhöfen, Web-Banner sowie über einen eigenen Internetauftritt. Die Kampagnensite www.jobs-iv.ch wird zudem auf das Internetportal www.compasso.ch hinweisen. Dieses neue Portal zur beruflichen Eingliederung von Arbeitnehmenden mit einer Beeinträchtigung wird vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, von Behinderten- und Gesundheitsorganisationen, von Kranken- und Unfallversicherern sowie der IV gemeinsam betreut.
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Die Kampagne «Eine Stelle - zwei Gewinner»
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ist auf vier Jahre angelegt und dauert von 2009 bis 2012. Die erste Welle wird von Anfang Juni
bis Mitte Juli dauern, die nächste Welle startet ab Mitte Oktober 2009.
Die grafische Umsetzung der Kernbotschaft symbolisiert sowohl die Abkürzung «IV» als auch das Motto der Kampagne «eine Stelle - zwei Gewinner»: Der eine Finger steht dabei für die Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt, die beiden anderen für die zwei Gewinner, den Versicherten/die Versicherte sowie den Arbeitgeber. Die Kampagne wurde von der Agentur Saatchi & Saatchi Simko, Zürich, realisiert. Die Gesamtkosten für die Kampagne belaufen sich auf 6,7 Millionen Franken, verteilt auf vier Jahre.

Die Kampagnen der IV

Eine allgemeine Sensibilisierungs- und Informationskampagne wurde anfangs 2008 lanciert. Sie informiert über die Neuerungen der 5. IV-Revision und deren Stossrichtung. Sie richtet sich hauptsächlich mit TV-Spots an die breite Öffentlichkeit und ist auf vier Jahre angelegt.
Die nun lancierte Informationskampagne «Eine Stelle - zwei Gewinner» richtet sich an die Arbeitgeber und hat zum Ziel, den Wandel der IV von der bisherigen rentenorientierten Versicherung zu einer Eingliederungsversicherung zu unterstützen. Dateianhänge:
Umsetzungsbeispiele «Eine Stelle - zwei Gewinner» (pdf, 91kb)
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Bundesamt für Sozialversicherungen
Internet: http://www.bsv.admin.ch/
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PS IM: In Tagen der Wirtschaftskrise, zunehmender Konkurse und steigender Arbeitslosigkeit sicher ein zeitgemässer Ansatz, wie wir finden .

Mittwoch, 3. Juni 2009

Mangelhafte, fragwürdige Kontrollergebnisse von “Versicherungsdetektiven“

Wenn sie eines Tages plötzlich von auffällig verkleideten Zeitgenossen oder gar Männern mit Melonen und Aktenkoffer beschattet werden, so müssen sie sich nicht unbedingt in England oder Spanien wähnen. Dort schickt man neuerdings nicht zahlungswilligen Schuldnern derart gekleidete Mahner hinterher. Nebeneffekt - der oder diejenige soll öffentlich als schlechter Schuldner bzw. Zahler blossgestellt werden, ein zusätzliches Druckmittel mancher Inkassobüros.
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Was hat das Ganze mit der Schweiz zu tun ? Nun nicht direkt mit Schulden oder unbezahlten Rechnungen. Immer öfter hetzen Versicherungen «verdächtigen» Kunden Detektive auf den Hals. Viele der Schnüffler arbeiten dilettantisch. Sie könnten sich also auch so verkleiden, wenn sie ihre Zielpersonen im Alltag bei ihren Besorgungen observieren. Zumindest berichtet der Beobachter in seiner jüngsten Ausgabe von schlampigen Schnüfflern, die ihren Job nicht selten schlecht, sondern leider zu oft zum Nachteil der Zielperson ausüben. Manche Tageszeitung hat sich ja auf die kleine Anzahl von Versicherungs- und Sozialhilfebetrügern eingeschossen und berichtet sporadisch darüber. Auch die kuriosesten Fälle rund um die IV kann man ebenort nachlesen.

Andererseits zeigen die bisherigen Ergebnisse diverser eingesetzter Inspektoren, dass es da und dort wirklich zu frechen Betrügereien rund um die IV kommt. Auch Versicherungen sind zur Bezahlung von Taggeldern und Leistungen verpflichtet. Nun bin ich ja ein Mensch, der eher dazu tendiert, dass z.Bsp. Videoüberwachungen sinnvoll sind. Aus dem einfachen Grund, weil sie Tatsachen zeigen. Leider Gottes muss heute kontrolliert werden. Dazu muss man nicht blauäugig sein. Der Fahndungserfolg gibt der Überwachung recht.

Es ist das gute und legitime Recht der Versicherer angebliche Leistungsbetrügereien zu überprüfen. Nur müssen dafür Fachleute eingesetzt werden und nicht Detektive aus dem Schnellkochtopf. Zu gross sind die Nachteile, die einem Betroffenen entstehen, wenn er wegen eines schlampigen oder unvollständigen Bericht seine Leistungen verliert. Leider geraten dabei immer wieder Personen ins Visier von Detektiven, die sich eigentlich nichts vorwerfen lassen müssen. Doch handgestrickte, dilettantische Überwachungsberichte bringen Betroffene in Beweisnot. Mehrere dem Beobachter vorliegende Fälle zeigen, das Privatermittler zum Teil mit fragwürdigen Methoden Beweismaterial zusammenschneiden.

Hier stellt sich für mich die Frage. Wo beginnt Sinn und Unsinn solcher Überwachungen. Diese dürfen nur im öffentlichen Raum stattfinden. Die Wohnung ist tabu. Nachbarbefragungen sind mehr als fragwürdig. Vor allem bei einem aktuellen Nachbarschaftsstreit. Die Beweisnot liegt bei der überwachten Person. Sollten sie von solch einer Überwachung Wind bekommen, steht ihnen Akteneinsicht zu.

Es gibt aber auch eine menschliche Komponente wie das Beispiel aus einem Überwachungsprotokoll in einem Einkaufsmarkt zeigte. Der Detektiv führte auf, dass die IV-Bezieherin gross eingekauft hätte und sich mit schweren Taschen aus dem Markt entfernt hatte. Dank einem Rechtsbeistand konnte die Betreffende nachweisen, dass ihr Einkauf weniger als 5 kg gewogen hat. Wer hätte umgekehrt sonst einkaufen sollen. Oder muss man ab 5 kg ein zweites Mal gehen ?

Für all jene, die auf Leistungen angewiesen sind, ist es zu begrüssen wenn mal überwacht und ausgeforscht wird. Nur sollte jeder Mangel nachweisbar und unumstösslich beweisbar sein. Denn nur damit fragwürdige Detektivbüros ihr Erfolgshonar kassieren können, darf keinen Versicherter über die Klinge springen müssen. Hier ist Fairplay und Hausverstand von Nöten. Um beim Beispiel zu bleiben. Essen und Trinken muss der Mensch. Wenn er sich aber keinen Spitexdienst leisten kann und der Einkauf einmal ein paar Kilo mehr wiegt, dann hat der Betroffene die Schmerzen. Dass er sich nach dem Einkauf mit Schmerzmittel ablegen muss, entzieht sich dem Auge des Betrachters. Wenn ein zu 100% eingeschränkter IV-Bezieher allerdings sein Haus grosszügig aus- oder umbaut, fehlt auch mir jedes Verständnis. Überwachungen dürfen nicht zum Druckmittel verkommen um Leistungszahlungen einzuschränken oder gar einzustellen.

Meines Erachtens müsste der Überwachte sogar nach Abschluss der Observation von der Aktion mit Ergebnis und Zeitraum verständigt werden, dass sie überprüft wurden. Sind ja schliesslich die Beiträge der Versicherten, welche hier grosszügig eingesetzt wurden.

Teilquelle : Beobachter .ch