Samstag, 31. Januar 2009

Todesursache Organmangel

Swisstransplant bittet die Bevölkerung um Hilfe zur kritischen Situation beim Organspenden. Nicht sehr durchdacht dazu die Schlagzeile bei 20min.ch mit : "Spendenfaule Schweizer".

Nein, es sind eher die Ängste in der Bevölkerung. Ein Mensch gilt als tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms endgültig ausgefallen sind. Dieses Todeskriterium ist im Transplantationsgesetz verankert. Der Tod einer Person muss vor einer Organentnahme von zwei unabhängigen Ärztinnen oder Ärzten in einem Zeitabstand von mindestens sechs Stunden (in speziellen Fällen von 4 oder 48 Stunden) diagnostiziert werden. Dazu führen sie eine Reihe von Tests durch, die den Tod zweifelsfrei nachweisen. (via Medienmitteilung Bundesverwaltung BAG)

Der Mangel an Organspenden in der Schweiz ist nach wie vor gravierend. Im vergangenen Jahr starben 62 Menschen, die auf ein Organ warteten. Die Organspenderzahlen in der Schweiz waren auch 2008 tief. Der daraus resultierende Organmangel führte zu einer Warteliste von 1544 Patienten, die ein Organ benötigten. 62 Personen verstarben, ohne dass das rettende Organ für sie gefunden werden konnte.

Als Betroffener der auf eine Herz warten würde, sehe ich bei der jährlichen Anzahl von +/- 25 Spenderherzen, hauptsächlich aus dem Tessin, mit diesen nackten Zahlen konfrontiert.

Würde man nur 20 % der Mittel und Energie, welche man bei der Durchsetzung des Rauchverbotes einsetzt, in die Aufklärung der Bevölkerung umlenken, wäre das Geld sinnvoller angelegt. Oder wenn man sieht, dass das Budget für Werbung rund um die Organspenden die Securitaskosten eines Spitzenfussballspiele ausmachen, beginnt man über Sinn und Unsinn zum Nachdenken.

Sich schon im Vorfeld darüber informieren, kann also die Verwandten in der schweren Stunden des Verlustes eines geliebten Menschen enorm entlasten und es dem ärztlichen Personal erleichtern, sie dazu anzusprechen. Einen Spenderausweis können sie sich via Swisstransplant in Eigenregie runterladen und ausdrucken.

http://infomagazin-nachlese.blogspot.com/search?q=Spender

Diese Zahlen gab Swisstransplant, die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, bekannt. «Denn jedes gespendete Organ kann Leben retten», schreibt die Stiftung. Geplant sind entsprechende Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit und gezielte Schulungen für Ärzte in Spitälern.

IM-Medienachlese

"Das schweizerische Steuersystem" - neue Ausgabe der Broschüre

Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat eine neue Auflage der Broschüre ,Das schweizerische Steuersystem" veröffentlicht. Diese durch zahlreiche Illustrationen und Karikaturen aufgelockerte Broschüre gibt in leicht verständlicher Sprache einen Überblick über das schweizerische Steuersystem sowie die von Bund, Kantonen und Gemeinden erhobenen Steuern (Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2009). Dieses Jahr erscheint die Broschüre in einem neuen Kleid mit Karikaturen, die vom bekannten Pressekarikaturisten Barrigue neu gestaltet wurden.

Zusätzlich umfasst sie einen statistischen Teil, welcher die unterschiedlichen kantonalen Steuerbelastungen für natürliche und juristische Personen aufzeigt sowie eine Liste der Adressen der kantonalen Steuerverwaltungen.Obwohl diese Publikation vor allem als Unterrichtsmittel für Mittel- und Handelsschulen bestimmt ist, ist sie auch für einzelne Steuerpflichtige interessant.

Verfasst hat die Broschüre das Team Dokumentation und Steuerinformation der ESTV; Herausgeberin der gedruckten Version ist die Kommission für Information der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden, die sich aus Kaderleuten der ESTV sowie Vorstehern kantonaler Steuerverwaltungen zusammensetzt.

Die neuste Version der Broschüre ist im Internet verfügbar auf der ESTV-Website:
www.estv.admin.ch/d/dokumentation/publikationen/ch_steuersystem.htm

Das Heft kann in deutscher, französischer und italienischer Sprache kostenlos beim Team Dokumentation und Steuerinformation bezogen werden

•via Internet: www.estv.admin.ch/d/dienstleistungen/bestellung_publikationen.htm
•per E-Mail: ist@estv.admin.ch
•per Fax: 031 / 324 92 50
•per Post: Eigerstrasse 65, 3003 Bern.

Eidg. Steuerverwaltung
Internet: http://www.estv.admin.ch/
IM-Mediennachlese

Freitag, 30. Januar 2009

Wenn man im Glashaus sitzt,



sollte man nicht mit Steinen werfen. Das trifft sicher auf die umtriebige Auns zu.

Pirmin Schwander, Chef der Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns) und SVP-Nationalrat, ist der Meinung, Aussenministerin Micheline Calmy-Rey verstosse im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit gegen das Gesetz.

Schwander beruft sich dabei auf das Stimm- und Wahlrecht im Strafgesetzbuch. Demnach macht sich strafbar, wer Stimmberechtigte unter Androhung von Nachteilen nötigt, «ihr Stimmrecht in einem gewissen Sinn auszuüben».

Vordergründig geht es ihm natürlich um Aufmerksamkeit und Medienpräsenz, womit wir ja hiermit seinem Ansinnen wie gewünscht nachkommen. Nun, mag er ja vielleicht aus seiner Sicht- und Betrachtungsweise recht haben, wird es doch eher ein rabenschwarzer Tag werden, wenn er denn dann wirklich damit mal durch kommt und die Immunität von C. R. überwunden hat.

Kollege und Ex-Bundesrat Christoph Blocher, damals noch SVP-Nationalrat, hat den «gigantischen Missbrauch» bei der Invalidenversicherung IV gegeisselte und einen Grossteil der psychisch Kranken als «Scheininvalide» bezeichnete. Damit beherrschte er das Thema IV-Betrug in der politischen Öffentlichkeit. Privat wurden zahlreiche Menschen vorverurteilt und persönlich beleidigt. Offenbar misst man mit zweierlei Mass.

So werden sie sicher sehr ernst genommen Herr P.S. .

IM-Medienachlese

Personenfreizügigkeit am Beispiel des Inselspital


Personenfreizügigkeitsabkommen: Wirtschaftliche Bedeutung am Beispiel des Inselspitals, Universitätsspital Bern - MM Dr. Urs Birchler, Direktionspräsident, Inselspital

1. Ohne Mitarbeitende, deren Herkunft ein ausländischer Staat ist, könnte das Inselspital – alle grossen Spitäler in der Schweiz – weder quantitativ noch qualitativ auf dem heutigen Niveau weitergeführt werden.
1.1 Quantitativ wäre die Leistungskapazität in den Kern- und Supportprozessen nicht mehr gegeben.
1.2. Qualitativ entstünde in den Kernprozessen bei Schlüsselfunktionen ein spürbarer Mangel. In der Schweiz kann im Operationsbereich, in den intensivmedizinischen Bereichen und in der Bildgebung (Diagnose) weitaus nicht genügend qualifiziertes Personal rekrutiert werden. Es lassen sich zu wenig Personen mit einem Schweizer Pass in diesen anspruchsvollen Spitalberufen ausbilden.
2. Für die Supportfunktionen rekrutieren wir aus den klassischen Zuwanderungsländern Spanien, Portugal und Italien. Das war vor den bilateralen Verträgen so und das wird auch in Zukunft der Fall sein.
3. Für die grossen Spitäler, besonders für die Universitätsspitäler, ist entscheidend, dass eine Kultur der offenen Grenzen besteht nicht nur vom Ausland in die Schweiz (Rekrutierung), sondern auch von der Schweiz ins Ausland. Für unsere Nachwuchsleute in der Medizin und Forschung ist es entscheidend, dass sie im Ausland für die Weiterbildung willkommen sind und gute Chancen haben, herausfordernde Weiterbildungsstellen zu erhalten.

Zahlen des Inselspitals, Universitätsspitals Bern

I. Ärzte und weitere Akademiker: 1274 Personen
- 64% Schweizerinnen und Schweizer
- 36% mit einem ausländischen Pass, wovon
- 26% aus Deutschland
(Total Mitarbeitende aus 38 Staaten)

II. Alle Mitarbeitenden (ohne Studenten/Lernende): 7393 Personen
- 78% Schweizerinnen und Schweizer: 5751 Personen
- 22% mit ausländischem Pass: 1642 Personen
wovon:
- 10% aus Deutschland: 753 Personen
- 2% aus Spanien: 142 Personen
- 1,6% aus Portugal 121 Personen
- 1,4% aus Italien 107 Personen
(Mitarbeitende aus insgesamt 77 Staaten)

Bern, 07. Januar 2009 Abstimmung IM-Medienachlese

IV-Probleme lösen statt vertagen

Der Verein Behinderten- und Gesundheitsorganisationen Schweiz «pro IV» hat mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung verschiebt. Der Entscheid trägt nichts zur Lösung der anstehenden Probleme bei, sondern lässt sie weiter wachsen.

Als die Stimmbürgerinnen und -bürger im Juni 2007 über die 5. IV-Revision abstimmten, wurden ihnen zusätzliche Mittel für die Sanierung der verschuldeten IV versprochen. Am 13. Juni 2008 verabschiedete das Parlament denn auch eine entsprechende Zusatzfinanzierung für die IV; diese sieht unter anderem die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) vor. Mit diesem Bündel von sorgfältig geprüften Massnahmen soll verhindert werden, dass die Schulden der IV von gegenwärtig rund 12 Milliarden Franken noch zunehmen. Nur so bleibt die IV langfristig leistungsfähig und sicher. Daran ändert auch die aktuelle Wirtschaftslage nichts. Im Gegenteil: Es wäre unverantwortlich, die Sozialversicherung ausgerechnet während der sich ankündigenden Wirtschaftskrise finanziell abstürzen zu lassen.

Der Verein Behinderten- und Gesundheitsorganisationen Schweiz «pro IV» lehnt die Verschiebung der IV-Zusatzfinanzierung entschieden ab. Er ist überzeugt, dass die Verschiebung die IV aushöhlen wird, indem sie den Schuldenberg der IV weiter ansteigen lässt und sie keine Probleme löst. Die IV ist ab 2010 dringend auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, um der Schweizer Bevölkerung weiterhin einen Schutz bei Eintritt einer Invalidität bieten zu können. Der Verein Behinderten und Gesundheitsorganisationen Schweiz «pro IV» betont mit Nachdruck die Dringlichkeit die Abstimmung am 27. September 2009 durchzuführen, damit ab 2010 die IV-Sanierung gesichert werden kann.

Eine weitere Verschiebung wäre ein Rückschlag für alle Beteiligten. Die IV Versicherten haben genug von einer weiteren IV-Verschuldung, die 12 Milliarden Schulden dürfen auf keinen Fall weiter ansteigen. Jetzt ist es an der Zeit, das Versprechen des Parlaments einzulösen und mit befristeten Einnahmenerhöhungen zur Sanierung der IV beizutragen.
Weitere Informationen zum Verein Behinderten- und Gesundheitsorganisationen Schweiz «pro IV» und zur IV-Zusatzfinanzierung finden Sie unter
http://www.proiv.ch/.
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Zum Thema :
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IM-Mediennachlese Abstimmung

Donnerstag, 29. Januar 2009

Bedenkliche Rationierung im Gesundheitswesen


Infomagazin reloaded vom 28.01.2008

Wie das Inselspital Bern in einer Medienmitteilung aufgrund einer Studie aufzeigt, werden hochbetagte Herzpatienten in der Schweiz diskriminiert. Über 80-jährige Patienten mit Herzinfarkt erhalten in den Schweizer Spitälern weniger oft Aspirin oder Betablocker als jüngere. Und sie erhalten seltener Herzkatheter-Eingriffe.

Versteckte Rationierung

Die medizinische Behandlung hochbetagter Herzpatienten weiche somit von den gültigen Empfehlungen ab, lautet das Fazit der mehrjährigen Untersuchung mit fast 12000 Patienten-Dossiers von 55 Spitälern aus der ganzen Schweiz. Es stelle sich damit die Frage, ob eine versteckte Rationierung stattfinde.

Eine Forschergruppe um Geriatrie-Oberarzt Andreas Schönenberger vom Inselspital Bern untersuchte die Qualität der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten in verschiedenen Altersgruppen und wertete dazu 11'932 anonymisierte Herzpatienten-Dossiers aus 55 Schweizer Spitälern aus. Die Patienten waren zwischen März 2001 und Juni 2006 wegen akuten Herzproblemen behandelt worden.

Weniger Medikamente und Eingriffe

Die Forscher verglichen Diagnose und Therapie in den verschiedenen Altersgruppen. Sie berücksichtigten, dass bei älteren Patienten häufiger objektive medizinische Gründe gegen Herzeingriffe bestehen. Der Befund ist dennoch überraschend:
- Über 80-jährige Patienten erhielten weniger oft Aspirin oder Betablocker, obschon diese Medikamente empfohlen wären.
- Ältere Patienten erhielten weniger oft einen Herzkatheter-Eingriff, auch wenn dieser Eingriff empfohlen wäre.
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Die Unterschiede zwischen den Altersgruppen sind eindrücklich. Bei jüngeren Patienten mit akutem Herzinfarkt wurde in etwa 90 Prozent der Fälle der emp-fohlene Herzkatheter-Eingriff durchgeführt, bei den über 80-jährigen Patienten dagegen nur bei 33 Prozent (siehe Grafik weiter unten). Fazit: Ältere Herzinfarkt-Patienten werden oft abweichend von den gültigen Empfehlungen behandelt. Es stellt sich damit die Frage, ob eine versteckte Rationierung stattfindet.

Herzinfarkt-Register AMIS Plus

Die Untersuchung war möglich, weil in der Schweiz ein international einmaliges Herzinfarkt-Register (AMIS Plus) besteht. Dieses Register erfasst seit 1997 anonymisierte Diagnosen, Therapien und Verlaufsdaten von Herzinfarkt-Patienten in seither insgesamt 75 Schweizer Spitälern. Die Studie basiert somit auf umfassenden Daten, die aussagekräftige Forschungsergebnisse ermöglichen.


IM-Mediennachlese reloaded

Sind wir Normalsterblichen alle Weicheier ?

Wenn ich so die Medienentwicklung in letzter Zeit betrachte, beginnt sich bei mir eine langsam schleichende Phobie breit zu machen. Nicht gegen die Medien generell, sondern gegen die Auswüchse in den selbigen. Der Auflage wegen. Jeder, mit Verlaub gesagt, Pfurz eines sogenannten Prominenten findet in einem Artikel mit Bildchen seinen Platz. Nun gut wird der eine oder andere sagen, dass gab und gibt es doch schon immer. Am ehesten in der sogenannten Boulevardpresse.

Mir ist ja leider im Alltag schon einiges untergekommen. Dass ergibt sich zwangsweise aus meiner fast 30-jähriger Tätigkeit im Hotel- und Gastgewerbe. Da lernt man die wahren Charaktere so manchen VIP abseits der Bild- und Printpressepräsenz kennen. Wie sie sich hinter den Kulissen abfällig über Fans und Besucher ausliessen, während sie die feinsten Gerichte verspeisen und Champagner schlürfen.

Wenn sie von schweren Krankheiten getroffen werden, dann erkennt mancher erst – oh, dass sind ja auch nur Menschen wie Du und Ich. Auch einen der verbreitesten Volkskrankheiten, nämlich Krebs macht nicht halt vor dem elitären Teil unserer Möchtegernwohlstandsgesellschaft.

Krebs wird plötzlich von den Medien als Krankheit beschrieben, die scheinbar nur explizit diese Menschen trifft und "Leid" über sie bringt. Nicht die Eltern, die Tante oder den Onkel oder sogar den eigenen Lebenspartner zählen mit ihren Lebensgeschichten. Ja der mag schon auch an Krebs erkrankt sein, mit Herzproblemen kämpfen, oder von Alzheimer geplagt werden. Es ist aber nicht dasselbe, wenn es jemand aus dem einfachen Volk trifft. Wegen dem kleinen Mann von der Strasse würde sicher keine Pressekonferenz einberufen werden und sich Scharen von Reportern vor dem Krankenhaus häuslich einrichten, um an ihre hoch bezahlten Trophäen zu kommen.

Wie aber verhält es sich mit der eigentlichen Krankheit. Man muss sich als Mensch schämen, wenn die Adoptivtochter der bekannten Serienfigur Columbo darauf drängt die Vormundschaft des Vaters zu übernehmen, weil er in einer schwachen Minute vielleicht sein Vermögen versetzen könnte und damit das Erbe schmälert, anstatt ihm zu helfen, diesen Teil seines Lebensweges zu beschreiten.

Ich zB. bewundere meinen Frau, wie sie mit ihrem Krebs umgeht. Nie ein Wort des Zweifels kam von ihren Lippen. Sie hat ihn nach der Diagnose angenommen, sowie es das Schicksal es für sie offenbar vorgesehen hat. Als ob wir mit meiner Herzkrankheit nicht schon genug um den Hals hätten. Die letzten Jahre hat sie ohne wenn und aber noch ihre Mutter gepflegt bis zu ihrem Tod gepflegt. Sie mit dem Rollstuhl spazieren geführt. Ist sie deshalb, so wie all die anderen "normalen" Bürger ein Weichei. Ginge es nach der Presse, wäre dem so. Schrieb die doch zu dem Hollywoodschauspieler Patrick Swayzes von Lebensmut und bewundernswerten Kampfeswillen. Vor einem Jahr gab er bekannt, an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt zu sein. Doch nie gab es auch das geringste Anzeichen, dass der «Dirty Dancing»-Star aufzugeben gedenkt.

«Ich bin lebendig und ich plane, das auch weiter zu bleiben», sagte er jüngst dem amerikanischen «People»-Magazin. Ich wünsche, bei Gott sicher niemand dieser heimtückischen Krankheit anheim zu fallen. Nur frage ich mich, sind wir, der Rest der Gesellschaft, alle Weicheier, die nicht mit schweren Krankheiten in der Öffentlichkeit stehen.

Wir als Fans, Förderer, Kinobesucher, die diese Menschen erst zu ihrem Star-Status verholfen haben, was ja einige von denen scheinbar schnell vergessen haben. Ehrlich gesagt, brauchen wir solche Artikel, um uns daran aufzubauen. Sind wir nicht alleine fähig, das Schicksal so zu nehmen, wie wir es erleben. Dabei machen wir sowieso immer Zweiter. Weil wir gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen, uns die teueren Privatkliniken zu leisten. Ich für meinen Teil kriege jedesmal die Krise, wenn ich lese dass der oder jener schwer erkrankt ist, oder mit einem anderen Leiden kämpft. Ohne Kummer und Sorgen. Wem interessiert das wirklich. Werden nur deshalb Zeitungen und Magazine gekauft ? Nein es nicht der Neid der mich diese Zeilen schreiben lässt, sondern der Frust den ich mir damit von der Seele schreibe. Denn ändern kann ich es sowieso nicht. Aber meine Achtung wächst jeden Tag vor jenen Menschen, die in der Anonymität des Alltags tapfer ihre Krankheiten ertragen. Auch wenn nie davon je ein Wort in der Presse stehen wird. Normalsterbliche leiden offenbar anders. Stiller und nicht in dem Zwang bis zur letzten Minute Medienpräsenz zu fordern.

Zum Thema : Familienfehde Peter Falk

IM-Mediennachlese

VOX-Analyse am Beispiel der AHV-Initiative

Nach eidgenössischen Volksabstimmungen werden in der Schweiz seit 1977 sogenannte VOX-Analysen durchgeführt mit dem Ziel, das Stimmverhalten der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen in ihren Sachentscheidungen besser zu verstehen. VOX-Analysen geben u.a. Auskunft darüber.

- wer wie gestimmt hat
- welches der Informationsstand war, auf dem die Entscheidungen getroffen wurden,
- welche individuell relevanten Gründe für die Stimmabgabe maßgebend waren
- welche Botschaften der Kampagnen verstanden und befolgt wurden.

Zu diesem Zweck wird eine repräsentative Stichprobe von ca. 1000 stimmberechtigten Personen nach Werthaltungen, politischen Meinungen und Verhaltensweisen, Partei- und Vereinszugehörigkeit, dem Kenntnisgrad der Vorlagen, den verschiedenen Aspekten des Sachentscheids, der Meinungsbildung und der Einschätzung der Wichtigkeit jeder Vorlage befragt. (mehr bei Wiki)

Die AHV-Initiative

Von den gesellschaftlichen Merkmalen übten vor allem zwei Faktoren einen starken Einfluss auf den Stimmentscheid aus: Das Alter und die Sprachzugehörigkeit. Wie so oft bei sozialpolitischen Vorlagen, klaffte auch bei der AHV-Initiative der „Röstigraben“ weit auseinander. Während in den Westschweizer Kantonen der Ja-Stimmenanteil über 50 Prozent oder nur wenig darunter lag, verwarfen die Deutschschweizer Kantone das Begehren deutlich. Erheblichen Einfluss auf das Stimmergebnis hatte jedoch auch das Alter. Der Ja-Anteil nahm mit steigendem Alter kontinuierlich zu und erreichte seine Spitze bei den 50-59 jährigen (57%). Danach sinkt er jedoch und beträgt bei den über 70-jährigen nur noch 27 Prozent. Mit anderen Worten, wer kurz vor der Pensionierung steht, stimmte der Initiative deutlich stärker zu als diejenigen, für welche eine Frühpensionierung noch kein Thema bzw. keines mehr ist. Von den politischen Merkmalen waren die ideologische Selbsteinstufung auf der Links-Rechts-Achse sowie die Einstellung zur Frage nach mehr Staat bzw. mehr Markt wichtig. Die ablehnende Mehrheit nannte als Grund für ihren Stimmentscheid meist ökonomische Argumente, sei es, dass die zusätzliche Belastung für die AHV oder die Volkswirtschaft zu gross sei, oder sei es, dass die demographische Entwicklung einen Ausbau der AHV-Leistungen nicht zulasse. Dillema für StimmbürgerInnen

Der Argumententest machte deutlich, dass sich viele StimmbürgerInnen in einem Dilemma befanden. Mit den Anliegen der Initiative zeigte sich eine Mehrheit der Stimmenden im Grundsatz einverstanden. So pflichteten beispielsweise 67 Prozent dem Argument bei, wonach die Flexibilisierung des Rentenalters überfällig sei. Dieses Argument hat jedoch vergleichsweise wenige davon überzeugt, ein Ja zum Begehren einzulegen. Denn für viele war die finanzielle Sicherheit der AHV wichtiger: Wer diese durch die Initiativforderungen gefährdet sah, gewichtete diesen Aspekt stark und legte in der Folge ein Nein in die Urne.Der aktuelle Kontext der Finanzkrise und der drohenden Wirtschaftsrezession hinterliess ebenfalls Spuren im Antwortverhalten zu den Argumenten. So waren viele Nein-Stimmende und darunter vor allem solche mit tiefem Einkommen mit dem Argument einverstanden, dass – wenn die Banken Staatshilfe erhalten – auch der AHV Geld zustehe. Weil die Bankenhilfe aber zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits so gut wie beschlossen war, liessen sich vermutlich viele vom Gegenargument leiten, wonach bei einer drohenden Wirtschaftsrezession die AHV nicht noch zusätzlich belastet werden dürfe. Die Finanzprobleme drängten ausserdem auch den sonst häufig entscheidrelevanten Aspekt des Missbrauchs der Sozialwerke in den Hintergrund.

IM: Darum bei der Personenfreizügigkeit lieber 2x hinschauen. Lernen Sie daraus. Speziell wenn man die letzten Tage die Presse las und mitbekam, wie manche die Zukunft einer florierenden, starken Schweiz verwässern wollen und nach bewährten Rezept Verunsicherung unter die Bevölkerung zu streuen. Es geht um das künftige Erbe unserer Kinder.

IM-Mediennachlese

Mittwoch, 28. Januar 2009

Liebe bis zum Ende der Tage

Eine 80-jährige Frau wurde wegen Ladendiebstahls verhaftet. Als sie dem Richter vorgeführt wurde fragte der : " Was haben Sie gestohlen ?" . "Eine Dose Pfirsiche" war die Antwort. Auf die Frage warum sie die Dose gestohlen habe, sagte sie, sie sei eben hungrig gewesen. Darauf fragte der Richter wie viel Pfirsiche in der Dose gewesen waren. Sie antwortete: "Sechs!". Nun, meinte der Richter zu ihr: " Dann gebe Ihnen 6 Tage Gefängnis".

Bevor er den Urteilsspruch verkünden konnte, meldete sich der Ehemann zu Wort mit der Frage, ob er auch etwas fragen dürfe. Der Richter: "Worum geht es?" Der Ehemann: " Sie hat auch einen grosse Dose Erbsen geklaut !".
(Bildautor unbekannt)
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Einen schönen Abend
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Keine Steuersubvention mehr für Grössenwahn

Weil die reiche Frau Schaeffler sich bei der Conti-Übernahme verrechnet hat, ruft sie den Staat um Hilfe.

Wie die BILD heute berichtete geht es um Milliarden für ihr Firmenimperium (70 000 Mitarbeiter, 9 Mrd. Euro Umsatz, Kugellager, Motorenteile). Seit Tagen laufen Geheimverhandlungen mit den Regierungen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Die Milliadärin (5 Mrd. Privatvermögen) würde so um die 1,5 Milliarden Euro Kreditbürgschaften brauchen und wäre auf einen eine direkte Staatsbeteiligung aus. Für die Tage ist ein Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) geplant. Schaeffler braucht das Geld, um den Kauf des Autozulieferers Continental zu finanzieren. Offenbar hat sie sich beim Kauf des Unternehmens übernohmen. Für die umstrittene Übernahme (Deckname: „Paul kauft Emma“) muss sie mehr als 10 Milliarden Euro zahlen. Conti ist durch den Kursverfall der Finanzkrise aber nur noch 2,5 Mrd. Euro wert.

Nichts kann einem ja dieser Tage noch erschüttern. Aber warum sollte es immer nur die Reichen treffen, die sich gerne via Steuergelder ihre Fehlspekulationen versüssen lassen.

Um endlich eine Gleichstellung aller Bürger zu erreichen, ist jetzt ein Geheimformular im Umlauf , mit welchem sie auch als Normalbürger die eine oder andere Scharte mit Steuergeldern ausgleichen lässt. Wäre doch schön, wenn es so etwas auch bald in der Schweiz geben würde.

(Bild(antrag) zum Vergrössern anklicken, Quelle: Bild)

Zum Thema : Diese Milliardärin will an unser Steuergeld
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Diskussion um Merz's Spitalkosten - wer bezahlt jetzt ?

Seit dem Herzkollaps des Sparefrohs der Nation …..
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Halt darf man mit solch einer Bezeichnungen überhaupt über den Bundespräsidenten schreiben? Ich riskiere es einfach. Also nochmals. Wie bekannt ist, wurde der aktuelle Schweizer Bundespräsident Hans-Rudolf Merz rasch nach seinen Herzrythmusstörungen, die kurzeitig zu einem Herzstillstand führten, ins heimische Spital Herisau gebracht und von dort weiter ins Kantonspital St.Gallen. Mag es daran liegen, dass man vor Jahren den Ausbau der Kardiologie per Volksabstimmung ablehnte. Jedenfalls flog man Herrn Merz via Hubschrauber von St.Gallen nach Bern ins dortige Inselspital. Noch in den Abendstunden wurde er vom Star der medizinischen Disziplin Herzchirurgie, Dr. Thierry Carrel operiert. Fünf Bypässe waren notwendig, um gegen weitere Zwischenfälle vorzubeugen. So über den Daumen gepeilt innerhalb von 24 Std. war alles erledigt, was in so einem Fall offenbar notwendig ist. Optimale Rettungskette sozusagen.

So schrieben wir am 23.09.2008 unter dem Titel " Was uns verbindet Herr Bundesrat " einen Beitrag zu diesem Vorfall. Dabei stellten wir gleichzeitig die Frage in den Raum, wie das den bei einem Bundesrat so mit der Kostenbeteiligung aussieht. Hatte ich doch schon eine ähnliche OP hinter mir. Allerdings in Zürich mit Wochen Wartezeit und via privaten Autotransport. Dieser Tage erfuhren wir verspätet via Medien einen Antwort. Der Herisauer Bundesrat ist nur allgemein versichert. Jetzt wird darüber gerätselt, wie viel von den Spitalkosten Herr Merz selber zahlen muss. Denn auch für ihn gilt, wer nur allgemein krankenversichert ist, kann nur bedingt das Spital, insbesondere ausserkantonal, wählen, wo er gerne behandelt würde. Mann/Frau wird also in der Regel ins nächstgelegene Spital mit entsprechenden medizinischen Einrichtungen eingeliefert. Entscheidet sich ein Patient für ein anderes Spital, muss er die Mehrkosten aus dem eigenen Sack bezahlen.

Herr Merz wurde nach seiner optimalen Stabilisierung in SG am selben Tag von dort ins Berner Inselspital geflogen – eine Klinik, die nicht auf der Ausserrhoder Spitalliste steht. Dieser Entscheid sorgt jetzt für Diskussionen. Eine Kostengutsprache seitens der KK wird nur bewilligt, wenn der Patient die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Hat Herr Merz einen solche? Sonst würden nur diejenigen Kosten vergütet, welche bei einem Aufenthalt in einem Spital seines Wahlrechts entstehen würden

Abschlägiger Bescheid

Der Herisauer Bundesrat ist nur allgemein versichert. Am Sonntag meldete nun die «Zentralschweiz am Sonntag», dass sich Merz um eine Kostengutsprache für eine ausserkantonale Behandlung bemüht habe – und vom Ausserrhoder Kantonsarzt einen abschlägigen Bescheid erhielt.

Wenn der Bundesrat keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, muss er die Differenz zwischen Bern und Zürich selber bezahlen. Wie hoch dieser Betrag ist, lasse sich kaum errechnen. Diese Spitäler rechnen nach vollkommen verschiedenen Modellen ab, ein Vergleich ist praktisch unmöglich. Es dürfte es sich um einen Betrag im tiefen fünfstelligen Bereich handeln (nur die Differenz ??)

Genügend Fälle?

Für die öffentlichen St. Galler Spitäler gilt heute ein Vertrag mit dem Kanton Zürich. «Ein guter Vertrag», betont Departementschefin Hanselmann*. Der Postulatsbericht werde sich auf drei Varianten konzentrieren: die Zusammenarbeit mit Zürich weiterführen, Verträge mit anderen Anbietern abschliessen oder eben eine eigene Lösung aufbauen.

Die St.Galler Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, wollte sich jedenfalls nicht festlegen, wie es mit einem Herzchirugiestandort in SG weitergeht. «Wir wollen einen differenzierten und fundierten Bericht vorlegen», sagt Hanselmann. «Die Herzchirurgie ist eine teure Angelegenheit – personell wie von den nötigen Geräten her». (Abrisse : Tagblatt.ch)

* IM: Insbesondere wenn man sich die Herzspenderbereitschaft betrachtet. An dieser Stelle frägt man sich, was ist eigentlich ein Menschenleben wert ? Ob der Vertrag mit bis zu 6 Monaten für Wartezeit St.Galler/innen wirklich gut ist und in der Vergangenheit für einige die Wartezeit schon zu lange wurde, liegt sicher im Auge des Betrachters. Vor allem auch ob man selbst davon betroffen ist. Wir bleiben dran.

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Dienstag, 27. Januar 2009

Behinderte bei Einbürgerung diskriminiert

Neue Fürsorgezuständigkeit der Gemeinde kein zulässiger Grund

Behinderung kann sehr rasch mal zu einer Fürsorgeabhängigkeit führen. Dabei kann es schon bei der Niederlassungsbewilligung "C" zu Problemen kommen, egal ob der Partner Schweizer/in ist. Denn einmal behindert, ist es nicht mehr einfach, wieder in ein aktives Berufsleben, oder manchmal gar Alltagsleben zurückzukehren. Insbesondere wie das BG feststellte: «wegen eines nicht selbstverschuldeten und nicht aufgebbaren Merkmals in spezifischer Art betroffen und gegenüber "gesunden" Bewerbern in besonderer Weise benachteiligt».

Im ausführlich begründeten Entscheid der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung bleibt offen, wie es sich mit Einbürgerungskandidaten verhält, die aus anderen Gründen von der Fürsorge abhängig sind. Sind Behinderte wegen der oben geschilderten Gründe betroffen, sind sie in einer ungünstigen Situation, weil ihnen die Einbürgerung für immer vorenthalten wird. Die damit verbundene Diskriminierung wäre nur zulässig, wenn sie «ein gewichtiges und legitimes öffentliches Interesse verfolgt, als geeignet und erforderlich betrachtet werden kann und sich gesamthaft als verhältnismässig erweist».

Das Bundesgericht räumt ein, dass die betroffene Gemeinde Mettmenstetten ein legitimes Interesse an gesunden Finanzen hat und sich aus diesem Grund gegen die Übernahme von jährlichen Sozialhilfekosten in Höhe von rund 100 000 Franken zu wehren versucht. Die Einbürgerung von der Frage abhängig zu machen, aus welcher Kasse die Unterstützung geleistet wird, erscheint dem höchsten Gericht unter dem Aspekt der Menschenwürde als stossend.

Sicher wird dieser Entscheid künftig noch einiges zu Reden geben. Insbesondere was die Abgrenzung zur Behinderung und zu sonstigen Fürsorgeabhängigen betrifft.

Urteil 1D_19/2007 vom 16. 12. 08 – BGE-Publikation

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Boniabsurdium par excellence

Man muss differenzieren, sagt ein Herr J.Stöhlker1

Die Konzernspitze um Präsident Kurer und CEO Marcel Rohner geht leer aus. Zu Recht! Andererseits: Die meisten Schweizer Mitarbeiter der UBS trifft am Debakel der Bank in den USA keine Schuld. Im Gegenteil, sie haben sehr hart gearbeitet. Daher verdienen sie tatsächlich einen Bonus. So gesprochen vom bekannten PR-Berater Klaus J.Stöhlker im BLICK-Interview von gestern. Dies mit dem Segen der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (Finma), wie deren Sprecher Alain Bichsel bestätigt (Blick.ch)

Nun damit habe nicht nur ich, sondern auch viele Mitbürger im Lande ihre Probleme. Ihnen fehlt einfach das Verständnis des Herrn Stöhlkers. Es mag ja stimmen, dass schlussendlich die obere Etage ohne Boni auskommen muss. Vor allem wenn es denn dann wirklich so sein sollte. Andere wieder sagen, wenn nicht, dann verliert die UBS ihre Topmitarbeiter und ist am Schluss noch schlimmer dran. Mit Newcomern bringt man die Bank nimmer auf stabile, wirtschaftliche Beine. Umgekehrt kann man sich natürlich die Frage stellen, schön, da kündigen die guten Mitarbeiter und gehen zu einer anderen Bank. Nur zu welcher Bank, die nicht von dem Skandal betroffen ist. Und mit dem Einkommen bei Mac Donalds lässt sich die Leasingrate fürs Auto sicher nicht begleichen.

Gut, ich bin nur ein einfacher Bürger. Ohne Eliteuniversität. Positiv einzig die mehr als 40 jährige Berufs- und Lebenserfahrung. Hatten wir nicht schon mal vor Jahren einen ähnlichen Fall mit den Piloten der Swissair, die es dann auch billiger gegeben haben. Andererseits verstehe ich ja die Einwände des Herrn Stöhlkers von wegen hart gearbeitet und nicht schuldig am Debakel. Vorschlag zur Güte Herr PR-Berater. Boni ja, aber in Migros und Coopgutscheinen. Eine Hand wäscht die andere. Da und dort werden Arbeitplätze erhalten, bevor der Lidl kommt. Eine klassische Win-win-Situation. Zumindest fairer als der künftigen Bankerelite Bares in die Hand zu drücken.

Das könnte man eher gegenüber den zahlreichen Arbeitslosen, Sozailhilfebeziehern, IV-Rentnern und Ausgesteuerten kommunizieren. Da finden sich auch welche, die 30 bis Jahre hart gearbeitet haben, nie stempeln waren, heute schwerkrank sind und weder einen IV-Rente noch einen vorgezogene AHV-Rente bekommen. Nicht die Raben vom SVP-Plakat. Sondern einen gestandene Generation von Schweizer und Schweizerinnnen, die heute mit dem Existenzminimum und darunter auskommen müssen. Auskommen deshalb, weil ihr ganzes Erspartes dem vergeblichen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zum Opfer fiel. Die durch die Bankenkrise bedingte letzten Chance auf einen Arbeitsplatz mit 50/60 plus verlustig wurden, bevor sie sich überhaupt bewerben konnten. Einfach, weil man sie schlichtweg gestrichen hat. Auch sie trifft grossteils keine Schuld – behaupte ich einfach mal so.

Klingt hart, ich weiss. Ohne Mitgefühl. Sind ja auch übertrieben sensibel die älteren Leute. Alles verloren, reingesteckt und jetzt im selber gestrickten Pullover dick vermummt in der kalten Wohnung sitzen und auf den Briefträger warten. Sie die Aufbaugeneration, die nach dem Krieg geholfen hat, das Land aufzubauen und ihm zu dem weltweit ausgzeichneten Ruf verholfen hat. Darunter sicher auch der ein oder andere Ex-Banker. Nur die, die waren noch konservativ, Vorsichtig. Nicht so gierig. Die verstehen sicher ihre Überlegungen Herr Stöhlker. So unter uns. Waren sie auch betroffen von den Verlusten?

Nun ja, es nutzt ja nichts. Es wird kommen wie es kommen muss. Von wegen Segen. Den könnten wir auch brauchen. Aber wir haben halt keine Lobby und kompetenten Berater. Irgendwie dumm gelaufen. Zumindest dabei finden wir sicher eine Übereinstimmung – oder? Herr Zumwinkel wollte laut seinen Worten eigentlich auch nur Steuern sparen. Dumm, dass er erwischt wurde. Gut gab es nur eine bedingte Strafe. Ob da bei uns mancher Sozialinspektor und IV-Kontrolleur auch so tolerant wäre ?

IM-Mediennachlese

Montag, 26. Januar 2009

Nachtschichten

Es gibt gewisse Dinge im Leben, die möchte man nicht mal seinem grösstem Feind wünschen. Dazu zählt derzeit ein Chaoteninternetanschluss beim Monopolisten ohne Gesicht – der Cablecom. Irgendwie mangelt es offenbar an interner Firmenkommunikation. Während die Linke in grosszügigen Werbeinseraten doppelt so schnelles Internet verspricht, dazu ein Spar-Modem "Made in China" versendet, welches scheinbar noch für ZusatzTV-Programmangebote und zur Abrundung als Telefonmodem dienen soll. Nach dem Stand der heutigen Technik eigentlich kein grosse Sache. Wäre da nicht das tagsüber offenbar hoffnunglos überlastete Kabelnetz, welches scheinbar den grossspurigen Versprechungen entspricht. Und doch, vorher hatten wir ein 5000-er Abo. Das lief fast ohne Probleme.

Die letzten Tage mussten wir ja mit der Faust in der Tasche beobachten, wie zu mittäglichen Zeiten die Downloadraten in den Keller gehen und sich erst nach Mitternacht wieder erfangen um annähernd die zugesagte Leistung zu erbringen. Dabei bin ich ja froh, heute nur Slowspeed-Internet von CC zu beziehen. Denn wenn ich die AGB`s studiere, dann lese ich, was ich mir eigentlich zu Gunsten meines Lebens Gutes getan habe. Man verweisst dort in einem Passus darauf, dass das hochgelobte Telefonangebot nicht für Notverbindungen geeignete sei. Das heisst im Klartext Notruf, oder Überwachungstelefone für Behinderte und Gebrechliche sind laut eigenen AGB`s nicht zu empfehlen. (biite auf Grafik klicken)

Wobei man natürlich philosophieren kann, ein Schelm der dabei Böses denkt. Kann ja mal passieren. Bei der Swisscom, die man gerne für Vergleiche zitiert, bekam ich bis heute immer eine rettende Verbindung zum Notarzt. Bei CC denkt man offenbar, der Kunde kann sich ja zusätzlich ein Handyabo lösen und somit einen monatlichen Beitrag leisten, der trotz der dauernden Krisen und Ausfälle, unter dem Strich derzeit noch einen Gewinn abwirft, den man aber scheinbar an die Muttergesellschaft überweist, als im Lande zu investieren. Hat ja genug gekostete der Laden.

Frech verweisst man dann nach zig Standardbriefen und Mails auf den Ombudsmann bei der BAKOM. Nur bei der Auswertung der dortigen Bearbeitungs-Statistik macht der Kunde unter dem Strich meistens Zweiter, wie man ebenort nachlesen kann. Das wäre ja ungefähr so, dass ich mir zu einem Neuwagen von vornherein ein Zweitauto kaufen müsste, um sicher alle Tage in die Arbeit zu kommen. Unter Strich ein trauriges Kapitel schweizerischer Telekommunikation mit behördlichem Segen.

Dem ganzen setzt man dann noch die Krone auf. Abgesehen von unverständlichen Downgradegebühren von FR 100.- hat man still und leise die Kündigungszeit für Langzeitkunden auf 3 Monate erhöht. Mit dem Überschneidungen für einen neuen Anbieter unnötige Umsteigekosten für minimale Existenzeinkommen.

Schade, dass wir im selben Atemzug einerseits von Web 2.0 schwärmen. Andererseits auf den Dialog der Generationen schwören und diese Firma bringt es nicht auf die Reihe, behinderten Mitbürgern den Kontakt zur Aussenwelt halbwegs verlässlich bereitzustellen. Hier wären mal die stetig wachsenden Seniorenvereinigungen und Behindertenorganisationen gefordert, dem Treiben ein Ende zu setzen. Auch die Grossverteiler im Homeshopping a la Migros und Coop sollten mehr Hand zur Hilfe anbieten, damit die Onlinebestellungen mit Hauslieferdienst auch die Menschen erreichen, die aus gesundheitlichen Gründen auf diesen Service angewiesen sind. Nicht, dass man nicht einmal tagsüber die Einkaufsplattformen für Bestellungen erreicht. Senioren brauchen sowieso weniger Schlaf. Die können dann des nachtens surfen.

Vollmundige Versprechungen und ein paar Paradekunden direkt neben den Schaltzentralen. Weit mehr, darf man sich aus heutiger Sicht nicht von CC erwarten. Das schien offenbar auch der CEO verstanden zu haben und hat sich rechtzeitig aus dem Staub gemacht. Wir werden seinen Spuren folgen. Wie inzwischen ja auch einige prominente Blogger aus der Szene, zB. Yoda.
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IM-Medienachlese

Neu: Mit dem Schrittmacher in die Röhre

Es ist eine revolutionäre Entwicklung. Ein Herzschrittmacher, mit dem auch Magnetresonanztomografie -Untersuchungen (MRT bzw. MR) durchgeführt werden können. In Linz /O.Ö. wurde 2007 erstmals in Österreich einem Patienten im Rahmen einer Studie ein solches Gerät – eines der ersten fünf weltweit – eingesetzt. St. Pölten /N.Ö. hat im November 2008 – unmittelbar nach der Genehmigung durch den TÜV – den weltweit ersten zugelassenen derartigen Herzschrittmacher implantiert.

Die Magnetresonanztomographie ( MRT ), auch Kernspintomographie genannt, ist ein bildgebendes Verfahren, mit dem sich Weichteile besonders gut darstellen lassen. Träger von Herzschrittmachern – meist zur Unterstützung bei langsamen Herzschlag eingesetzt.
"Die MRT ist mittlerweile unsere stärkste bildgebende diagnostische Waffe", sagt ein der MedUni Wien: "Oft ist sie bereits die beste und aussagekräftigste Methode. Zum Teil hat sie das Röntgen, den Ultraschall und die Computertomografie abgelöst."

Träger von Herzschrittmachern können heute ohne Gefahr Mobiltelefone benützen. Aus Vorsichtsgründen sollten sie aber das eingeschaltete Telefon nicht direkt über dem Herzschrittmacher, sondern auf der entgegengesetzten Seite halten. Bei elektronischen Diebstahlssicherungen in Geschäften und Metalldetektoren auf Flughäfen sollte man nicht stehen bleiben sondern einfach durchgehen.

Die MR arbeitet anstatt mit Röntgenstrahlen mit Magnetfeldern und Radiowellen. Die starken elektrischen und magnetischen Felder können die Funktion herkömmlicher Herzschrittmacher auf mehrfache Weise beeinflussen. Dazu zählt zB. dass sich die Elektrospitze erhitzen kann oder der Herzschrittmacher durch Fehlimpulse zu rasen beginnt. Deshalb waren MR Untersucheungen wegen der möglichen Gesundheitsrisken für den Patienten nicht möglich. Da die Brust ein Weichteilorgan ist, eignet sich die Magnetresonanztomographie auch zur Erkennung von Brustkrebs ( Mammakarzinom ). Symbolfoto

Neue Herschrittmacher

Doch diese Einschränkungen sollten mit dem neu entwickelten Geräten gebannt werden. Umsomeher die Schrittmacher keinen magnetischne Teile mehr enthalten. Bei dem neuen Herzschrittmachern seien diese Gefahren ausgeschlossen. Sie enthalten fast keine magnetische Teile mehr, die Einwirkung der elektromagnetischen Felder wird gedämpft. Für die Impulsabgabe während der Untersuchung gibt es einen Sicherheitsmodus. In der ersten Umsetzungsphase sind für MR-Untersuchungen speziellle Vorlagen zu beachten. (Teilquelle: Kurier.at)

IM-Mediennachlese

Sonntag, 25. Januar 2009

77 jährige Ingrid van Bergen wird Dschungelkönigin

Über Sinn oder Unsinn des jährlichen Dschungelcamps von RTL im australischen Busch kann man sicher geteilter Meinung sein. Trifft sich doch dort alle Jahre eine bunte Schar von B, C, D-Prominenz aus dem grossen Nachbarkanton, die versucht wieder Anschluss an die aktuelle Szene zu finden. Je nach Verhandlungsgeschick mit mehr oder weniger Gage bedacht. In der heurigen Besetzung mit dem "Mausi " aus Wien (Lugners Mörtel Ex) und Julia Siegel, der Moderatorin Gundis und der schrägen Transsexuellen Lorella London mit frisch eingesetztem Kunstimplantaten war der Zickenkrieg vorprogrammiert. Die Damen blieben sich wie erwartet nichts schuldig. Auch die Auswahl der Männer war ziemlich bunt zusammengewürfelt. Die Quote dankte es RTL.

Gestern hat das Publikum im Finale via Telefonvoting die 1931 in Danzig geboren Ingrid van Bergen zu ihrer heurigen Dschungel-Königin gewählt. Aus drei Ehen hat Ingrid van Bergen zwei Töchter. Nach dem Totschlag im Affekt an ihrem Lebensgefährten im Jahr 1977, war sie fünf Jahre im Gefängnis, ihre Töchter waren damals 11 und 18 Jahre alt. Nach der Haft widmete sie sich langsam neuen beruflichen Aufgaben und spielte in zahlreichen TV-Serien mit.

Ihre jüngere Tochter Carolin starb mit 26 Jahren an Krebs. Ingrid van Bergen zog nach Mallorca . Nach sieben Jahren kehrte sie nach Deutschland zurück. In diesem Jahr wird sie 78 Jahre alt. Hier gehtes weniger um die Prominenz der neuen "Königin", als um die Aktivität der Generationen 60 + . Man kann nur den Hut vor der körperlichen Leistung und Fitness dieser Frau ziehen. 14 Tage unter freien Himmel bei Wind und Wetter zu verbringen (campieren) und sich dabei den nicht immer ekelfreien Prüfungen zu stellen, finde ich eine extra Leistung. Sicher war sie von der ein oder anderen Extremprüfung befreit. Aber alleine die psychische Belastung des freiwilligen Aufenthaltes bleibt. So erreichte sie nach ihrem sicher nicht immer einfachen Lebensweg, nochmals einen nicht alltäglichen Höhepunkt.

Alles Nähere finden sie auf den Seiten von RTL

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Samstag, 24. Januar 2009

Freier Personenverkehr Schweiz - EU/EFTA

Im Sommer 1999 haben die Europäische Union und die Schweiz sieben bilaterale Abkommen unterzeichnet – darunter auch das Abkommen über den freien Personenverkehr. Das Abkommen ist seit 1. Juni 2002 in Kraft. Es wurde infolge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 durch ein Protokoll ergänzt, welches die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit mit den zehn neuen EU-Staaten regelt. Dieses Protokoll wurde am 1. April 2006 in Kraft gesetzt.

Durch das Freizügigkeitsabkommen und dessen Protokoll werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht. Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme.

Neuer Ausländerausweis in Kreditkartenformat

Am 12. Dezember 2008 wird das Schengener Assoziierungsabkommen in Kraft gesetzt. Die Schweiz ist als neu assoziierter Staat verpflichtet, für Personen, die nicht Staatsangehörige eines Schengenstaates sind, Ausländerausweise in Kreditkartenformat gemäss den Vorgaben der Europäischen Union auszustellen. Diese Ausweise für so genannte Drittstaatenangehörige müssen sich von Ausweisen für ausländische Personen aus den Schengenstaaten und von Ausweisen für Personen aus dem Asylbereich unterscheiden. Drittstaatenangehörigen, die Mitglieder einer Familie von Schengen-Staatsangehörigen sind, wird der neue Ausländerausweis nicht ausgestellt.

Den neuen Ausländerausweis erhalten Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, so genannte Drittstaatenangehörige. Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie Grenzgänger erhalten den neuen Ausländerausweis nicht. Ihnen werden die Ausländerausweise in der bisherigen Form ausgestellt. Auch die Ausweise von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen bleiben gleich.

Der neue Ausländerausweis gibt wie der bisherige Auskunft über den ausländerrechtlichen Status in der Schweiz. Er wird für folgende Bewilligungsarten ausgestellt:

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Neu ist, dass mit dem neuen Ausländerausweis und dem heimatlichen Reisepass ohne Visum in sämtliche Schengenstaaten eingereist werden kann. Bestehende Ausländerausweise von Drittstaatenangehörigen, die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch gültig sind, berechtigen ebenfalls zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum.

Der neue Ausländerausweis kann grundsätzlich wie bisher im Rahmen der Bewilligungsverlängerung oder mit dem Gesuch um einen ersten Aufenthalt beantragt werden. Dabei sind aber zwei wichtige Neuerungen zu beachten: Eine persönliche Vorsprache bei der im Wohnkanton zuständigen Stelle mit Vorlage des heimatlichen Reisepasses ist zwingend. Ausserdem kann das kantonale Migrationsamt zwar die Bewilligung erteilen, aber den neuen Ausländerausweis nicht mehr selbst ausstellen. Der neue Ausländerausweis wird zentral von einer Firma hergestellt. Die Zustellung der so erstellten Ausweise erfolgt entweder direkt per Post oder durch die kantonalen Migrationsbehörden.

Die bestehenden Ausländerausweise von Drittstaatenangehörigen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein neuer Ausländerausweis wird erst dann ausgestellt, wenn der bestehende Ausweis wegen des Ablaufs der Gültigkeit erneuert werden muss. Den noch bestehenden gültigen alten Ausländerausweis muss man nicht gegen den neuen Ausländerausweis austauschen.

Leben und Arbeiten in der EU

Infolge der Bilateralen Abkommen Schweiz-EU haben Schweizer Staatsangehörige in den Ländern der Europäischen Union im Prinzip die gleichen Rechte auf Einreise, Aufenthalt und Ausübung einer Erwerbstätigkeit wie EU-Staatsangehörige (=Freizügigkeit im Personenverkehr). Ausnahmen machen nur noch Bulgarien, Rumänien, Slowenien und Ungarn.Auch die EFTA-Staaten Norwegen und Island (nicht jedoch Liechtenstein) haben sich dieser Regelung angeschlossen. In unserem EU-Dossier finden Sie die allgemeinen Bestimmungen, welche für Studierende, Grenzgänger/innen, Erwerbstätige, Selbständige und Pensionierte gelten:

Leben und Arbeiten in der EU Grösse: 558 kb Typ: PDF

Mehr Info : Bundesamt für Migration (BFM)
Die Zusammenstellung dieses Beitrags ist zufällig. Die komplette Information finden sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration. 1

IM-Medienachlese - wir wünschen ein erholsames Wochenende

Videobotschaft des Bundespräsidenten

In seiner Videobotschaft zur Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Personenfreizügigkeit
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ruft Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Fortsetzung des bilateralen Weges und der Partnerschaft mit der EU als wichtigster Wirtschaftspartnerin der Schweiz auf. Jeder dritte Arbeitsplatz und damit der eigene Wohlstand hingen von dieser Beziehung ab. (Zum Abspielen bitte auf BIld klicken !)

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten seien stabile Verhältnisse wichtig und die Abkommen zur Personenfreizügigkeit garantierten diese Stabilität. Ein Nein käme der Aufkündigung des bilateralen Weges gleich. Der bilaterale Weg stärke jedoch den Standort Schweiz und sichere Arbeitsplätze. Angst vor der Zunahme von Kriminalität oder Sozialmissbrauch seien nicht gerechtfertigt, wie die Vergangenheit gezeigt habe. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Personenfreizügigkeit (Text; ausführliche Version)
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Das Video dient der Information unserer Leser.
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IM-Medienachlese

Freitag, 23. Januar 2009

Geheime Helfer

Eine neue Sat.1-Doku

Normalerweise sind ja die diversen Sendungen in den öffentlich rechtlichen und im Privatfernsehen mit Vorsicht zu geniessen. Von meiner Sicht aus, weil sie oft dazu neigen, die Realität, den harten Alltag der Menschen verzerrt darzustellen. Die neue Sat1.-Doku "Geheime Helfer" geht dabei einen etwas anderen, neuen Weg. Sie zeigt nämlich einen weiteres Problem der organisierten Hilfe. Kommt das Geld, welche ich spende wirklich dort im vollen Umfang an, wo es gebraucht wird und wofür es eigentlich gedacht war.

Geheime Helfer: Sie sind acht erfolgreiche Unternehmer und Manager zwischen 30 und 50 Jahren in verantwortungsvollen Jobs, in denen sie mehr als überdurchschnittlich gut verdienen. Sie stehen im Zenit ihrer Karriere – und erhalten in der neuen Sat.1-Doku "Geheime Helfer" die Möglichkeit, sieben Tage abzutauchen, "undercover" in einem sozialen Milieu zu leben, das sie nur vom Hörensagen kennen. Sie sind so wohlhabend, dass sie sich über Geld keine Sorgen mehr machen müssen. Jetzt wollen sie Gutes tun und Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen.

Freiwilligenarbeit

Eric Eckholdt, Executive Director der Credit Suisse Americas Foundation, erachtet es als eine seiner Hauptaufgaben, die Mitarbeitenden der Bank durch wohltätige Projekte zu Partnern zu machen. Freiwilligenarbeit leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Teamgeists, der Kultur und der Werte des Unternehmens. Jedoch das eigentliche Kapital der Freiwilligenarbeit sind die zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitbürger, die sich in diversen Projekten für Sozialschwache, Armutsbetroffene, Langzeitsarbeitslosen usw. einbringen und einsetzen.

Arme sollen sich Zubrot durch Rattenjagd verdienen berichtete der Spiegel.de vor kurzem. Empörung über einen geplanten Antrag im Berliner Bezirksparlament: Der Fraktionsvize der deutschen FDP will, dass arme Menschen ihr Einkommen mit dem Töten von Ratten aufbessern. Dies ist meines Erachtens die andere Seite der Medaille. Unterste Schublade. Entstanden in den Köpfen von Wohlstandsmenschen, die noch keinen Tag ihres Lebens Not leiden mussten. Unverständlich deshalb der letzte Wahlerfolg mit solchen Ideen.

Und doch, beim genauen Hinsehen kann man sich z.B. bei der Vertreterin eine Zeitarbeitsfirma in der ersten Folge nicht ganz des PR-Faktors entziehen. Zeitarbeitsfirmen haben ja insgesamt keinen guten Ruf. Einige Meldungen im Forum lassen einem dann doch etwas ins Grübeln kommen. Aber insgesamt gesehen, erhält die Sendung von Seite der Betroffenen doch überwiegend positive Kritik. Persönlich sehe ich in der Sendung den richtigen Ansatz.

Wer selbst einen Blick in die Serie rein werfen möchte. Samstag 19 Uhr auf Sat1. Bisherige Sendung verpasst – hier bitte klicken )

IM-Mediennachlese

Entspannter Umgang mit Behinderung im Arbeitsalltag

Engagement

"Behinderung bedeutet in erster Linie einen Verlust an individueller Freiheit, unserem höchsten Gut", erklärt Peter F. Weibel, Mitglied des Verwaltungsrats der Credit Suisse, in seiner Eröffnungsrede. Umgekehrt bedeute das Abhängigkeit von anderen Menschen. Dies sei für viele Betroffene das Schlimmste: Alles müsse geplant werden, es gebe keinen Platz für Spontaneität. Peter Weibel kennt die Probleme von querschnittgelähmten Menschen aus seinem engsten persönlichen Umfeld. Er betont, dass jeweils nicht nur die Person mit Behinderung betroffen ist, sondern immer auch die Angehörigen.

Das Disability Interest Forum der Credit Suisse organisierte im Auditorium Uetlihof in Zürich den Disability Awareness Day. Unter dem Titel "sich den Herausforderungen des Alltags stellen" erhielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gelegenheit, in spannenden Referaten mehr über die Bedürfnisse ihrer Arbeitskollegen und Kunden mit Behinderung zu erfahren.

Barrieren abbauen

Der Alltag von Betroffenen sei anstrengend und kompliziert. "Wenn Sie als Behinderter die vielen Hindernisse und Unannehmlichkeiten überwunden haben und endlich Ihren Arbeitsplatz oder den Kundenschalter erreichen, sind Sie erschöpft und angespannt." Nun stelle sich die Frage, ob neue Barrieren entstehen oder ob Barrieren abgebaut werden können. Peter Weibel unterscheidet zwischen technischen und menschlichen Aspekten: Technische Lösungen sind, mit den nötigen Investitionen, verhältnismässig einfach umzusetzen. Hier erziele die Credit Suisse grosse Fortschritte. Auf der menschlichen Seite geht es darum, wie wir Menschen mit einer Behinderung persönlich begegnen und wie wir uns in der konkreten Situation verhalten.

"Das beginnt damit, dass wir uns in die Person einfühlen und uns bewusst wird, was dieser Mensch für ein Bedürfnis hat", weiss Peter Weibel. Es seien oft kleine Dinge, die für die Betroffenen schwer zu ertragen sind: Wenn man sich mit einem Rollstuhlfahrer unterhält, so solle man doch kurz in die Knie gehen, um auf Augenhöhe kommunizieren zu können. "Menschen mit Behinderung wollen ernst genommen werden. Auch mit ihrer Einschränkung haben sie das Recht, dass wir sie nicht wie Kinder behandeln", mahnt Weibel. Oft würden Mitarbeitende ihren Kollegen mit Behinderung aus dem Weg gehen, um nicht mit ihrer Behinderung konfrontiert zu werden. Berührungsängste abzubauen sei denn auch ein wichtiger Aspekt, den die Credit Suisse als Unternehmen bei der Ausbildung der Mitarbeitenden beachten müsse. "Versuchen Sie, dem Kunden oder Mitarbeiter mit Handicap ein Erfolgserlebnis zu vermitteln. Helfen Sie diesen Menschen, etwas zustande zu bringen, das ohne die Unterstützung Dritter nicht möglich gewesen wäre." Das sei eine sehr wichtige Erfahrung für die Betroffenen, ist Peter Weibel überzeugt. Das gegenseitige Verständnis fördern.

Das Credit Suisse Disability Interest Forum ist ein Netzwerk, das den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen Mitarbeitenden mit und ohne Behinderung fördert. Damit soll ein Bewusstsein für Fragen rund um Behinderungen und eine Umgebung, in der Mitarbeitende ihr volles Potenzial ausschöpfen können, geschaffen werden. Das Forum organisiert Informationsanlässe zum Thema Barrierefreiheit und unterstützt die Mitarbeiterausbildung der Credit Suisse.

Mehr dazu finden Sie zum Nachlesen im E-Magazin Online der Credit Suisse.

IM-Mediennachlese

Donnerstag, 22. Januar 2009

Hat das Pflegepersonal Angst vor der Spritze ?

Nur jeder 4 gegen Grippeschutz geimpft

Bedenklich findet es der Zürcher Stadtarzt Albert Wettstein, wenn sich nur jeder vierte des Pflegepersonals gegen Grippe impfen lässt. «Pflegepersonal, das sich nicht impft, gefährdet die Gesundheit der Patienten.» In Zürich grassiert die Grippe. Doch das Pflegepersonal ist nicht ausreichend geimpft. Es kommt vermehrt zu Todesfällen. Ich selbst nehme alle Jahre als Risikopatient an der Vorsorgeimpfung teil. Um mich zu Hause, aber vor allem für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt zu schützen. Spitäler können auch krank machen. (sh. unten) Auf den Intensivstationen zum Beispiel leidet fast jeder vierte Patient an einer Infektion, die er sich erst im Spital zugezogen hat. Das Pflegepersonal ist den Erregern an ihrem Arbeitsplatz in erhöhtem Mass ausgesetzt. Gegen die Grippeviren sind jedoch die wenigsten geschützt. Rückblickend konnte erst 1998 eine tödliche Grippeepidemie die Impfquote des Personals sprunghaft erhöhen. Dann fiel die Bereitschaft wieder.

In Heimen und Spitälern fehlt das Personal

So nebenbei fehlen jetzt in Heimen und Spitälern die Mitarbeiter. Es muss der Tagesplan verändert werden und ein Aufnahmestopp verfügt werden. Nur frage ich mich als Patient, wer schützt die Patienten und Bewohner vor der geringen Bereitschaft des Personals sich impfen zu lassen. Wo sind da die notorischen Gesundheits- und Verbotsapostel, die mich und meine Gesundheit schützen. Gerade bei medizinisch ausgebildetem Personal sollte man der Meinung sein, die wissen um was es geht. Im Gegensatz zu den ausgegrenzten Rauchern, die angeblich so viele Passivraucher auf der Rechung haben, wird somit fahrlässig mit dem Leben der Patienten Roulette gespielt.

Alleine wenn man bedenkt, dass Ende letzter Woche um die 20 Personen durch die Folgen einer Grippe verstarben. Gerade ältere Personen sind davon vermehrt betroffen. Als Herzpatient würde ich mich auch nicht sehr wohl in diesem Umfeld fühlen.

Kosten bis zu 300 Mio. Franken

Swiss-Noso schätzt die jährlichen Kosten der im Spital erworbenen Infektionen auf 150 bis 300 Millionen Franken. Die Zahl der direkt mit spitalerworbenen Krankheiten zusammenhängenden Todesfälle dürfte sich zwischen 1000 und 2000 bewegen, wie Hugo Sax von Swiss-Noso auf Anfrage sagte. (sh. News.ch)

Mit 23,5 Prozent am höchsten war der Anteil infizierter Patienten in den Intensivstationen, gefolgt von Chirurgie (8,3%), Medizin (5,6%), Gynäkologie (3,3%) und Geburtshilfe (2,2%). An der Spitze der häufigsten Infektionsarten stehen chirurgische Wundinfektionen (28,7%), Pneumonien (19,7%) und Harnwegsinfektionen, wie die 2004 erhobenen Daten ausweisen. Für mich mehr als bedenklich.

Grosse Skepsis gegen die Impfung

Das Spital- und Pflegepersonal zeigt sich immun gegen die Informationskampagne. «Die Quote lässt sich nicht beeinflussen, die Skepsis unter dem Gesundheitspersonal ist zu gross, wir können niemanden zu dieser Massnahme zwingen.»

Zum Thema : Tagesanzeiger.ch, News.ch

IM-Mediennachlese

Mittwoch, 21. Januar 2009

Harz IV - Gnadenlos

Analphabeten mangels Bewerbungen (?) zwangsdelogiert

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Hartz IV Gesetz in der BRD, stellt die vorerst letzte Stufe der Umsetzung des so genannten Hartz Konzepts dar. Das Gesetzespaket, entstehend aus den Gesetzen Hartz I bis IV, ist benannt nach dem Leiter der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", Dr. Peter Hartz und trat in vier Stufen zwischen Januar 2003 und Januar 2005 in Kraft. Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist die Reform des Arbeitsmarktes, die nach Meinung der Kommission mit Hilfe der 13 so genannten Innovationsmodule von statten gehen sollte.

Was ist der Sinn des Gesetzes

Ziel ist insbesondere die Wiedereingliederung von (Langzeit)Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Chancen. Um die Chancen zu erhöhen, werden die Betroffenen verschiedenen Kursen zugeführt. Über Sinn und Zweck kann man sich bei einzelnen Kursen streiten. Insbesondere in Hinblick auf die Wiedereingliederungschancen.

Nach einem Bericht des Politmagazins “Report Mainz” hat die Greifswalder Arbeitsverwaltung einen ALG II Bezieher in die Obdachlosigkeit getrieben. Dem Analphabeten wurden so lange die Leistungen gekürzt, bis dessen Mietschulden zur Zwangsräumung seiner Wohnung geführt haben, woraufhin er in das städtische Obdachlosenheim ziehen musste. Dies war aus dem Vorgehen vorauszuzusehen.

Mangelnde Mitarbeit

Als Grund für die Sanktionen gab die ARGE an, dass der Mann “zu keiner Kooperation bereit” war. So habe er keine Bewerbungen geschrieben. Das der “Kunde” des Schreibens nicht mächtig ist, spielte für die Sanktionsentscheidung offenbar keine Rolle.

Ein abstraktes Gesetz wird so absurdum geführt. Anstatt den Mann einen Kurs für Schreiben und Lesen anzubieten, wird er solange sanktioniert bis er im Obdachlosenheim landet. Zitat seiner schwerkranken Mutter : " Rausgeworfen wie einen räudigen Hund !" Seine Wohnungseinrichtung wird zwangsversteigert oder entsorgt. Ein Leben somit bürokratisch vernichtet. Sicher mag der Mann nicht immer so kooperativ gewesen sein, wie man von ihm erwarten durfte. Aber soweit hätte man aus menschlichen Gründen der Fairness nicht gehen dürfen. Der Fall zeigt, dass trotz Kenntnis der persönlichen Umstände ein Gesetz durchgedrückt wurde.

Nach Einschätzung der Rechtsanwältin des betroffenen Mannes hingegen, waren zwei Drittel der bisherigen Sanktionen widerrechtlich, welche seitens der ARGE gegenüber diversen Klienten verfügt wurden. Hier zeigt sich wieder einmal, dass zwar im nachhinein Recht gesprochen wurde. Für die verursachten Schäden an Menschen und Sachen ist aber niemand zuständig. Ausserdem wurde im dem Fall die Fürsorgepflicht verletzt.

Menschenrechte sollten auch im vereinten Europa gelten!

Video zum Nachschauen des Themas bei Report Mainz auf ZDF Mediathek (ca 7 min.). Es gibt ebenort auch einen längere Version.
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Hilfe ich bin nicht prominent – ruft mich nicht an.

Mein Gott, ich bin nicht dabei im erlauchten Kreis. Mit diesem Makel muss ich und tausende Schweizer wohl künftig lernen müssen zu leben. Vor allem wenn es um die Erreichbarkeit via Telefon geht. Der Blick lässt theatralisch die Wogen hochpeitschen. Skandal. Man kann über den Vermittlungsdienst Connect 1811 Handys in der Schweiz klingeln lassen. Auch von Promis. Wobei sich die Frage stellt, wieviele Promis haben wir eigentlich im Lande, dass dies überhaupt zum aktuellen Tages-Thema werden konnten.

Die Nummer muss man dafür nicht kennen. Es reicht, der bürgerlichen Namen und den Wohnort zu kennen. Damit kann man eine Verbindung zu fast jedem Handy verlangen, eine Nachricht auf sprechen und hoffen, dass der Anruf bemerkt wurde. Nur ein kleiner Kreis von etwa 1000 Prominenten wird vor der Vermittlungsaktivität des Dienstes geschützt.

Stellt sich für mich natürlich die Frage, wer ist denn wirklich prominent im Lande. Die liebe Jordi ist es mal nicht. Auch der Viktor nicht. Der Franzi aus dem Nachbarquartier auch nicht. Ja und der und die natürlich auch nicht. Wie peinlich. Sicher einerseits hat man Ruhe. Aber umgekehrt muss es einen schon wurmen wenn man nicht in den elitären Kreis der Geschützten gehört.

Zum Trost. Wir werden auch mehrmals täglich von wildfremden Leuten angerufen. Von jenen, die uns gerne was verkaufen wollen, die uns zur Veranlagung unseres Vermögens mit zweistelligen Zinssatz verführen wollen und wer weiss was noch für Leuten, Firmen usw. Seit Monaten quält uns ein Basler Umfrageinstitut zu den unmöglichsten Zeiten. Briefe und Mails helfen da wenig. Genau sowenig wie der Stern im Telefonbuch, der einem davor schützen sollte. Dabei kann ich sogar etwas singen, manchmal auch lustig und satirisch sein und ausserdem kenne ich viele Politiker. Jetzt brauche ich abschliessend doch noch den Vermittlungsdienst. Ich brauche jemand, mit dem ich über meinen hochsteigenden Depressionen kommunizieren kann. Ich fühle mich so ausgeschlossen. Umgekehrt belästigt. Wer hilft mir aus diesem Dilemma raus.

Offenbar geht der Klingel-Dienst auch vielen normalsterblichen Kunden zu weit: «In den vergangenen Wochen haben sich einige Tausend Kunden für den Dienst sperren lassen», heisst es bei Swisscom. Pech – bei unserem Versuch konnte ich z.B.ei der Cablecom niemand erreichen. Ob die auch wohl prominent sind. Jetzt ist klar, wer kein Promi ist für Swisscom. Eine letzte Frage an dieser Stelle : " Haben wir wirklich keinen anderen Probelem, als 1811 ?"
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Dienstag, 20. Januar 2009

Cablecom - wie verarsche ich meine Kunden

Versprechen die wir nicht halten können, aber trotzdem munter weiter versenden

Vor dem Fenster schmelzen die letzten Reste vom Schnee. Ein Föhntag im Jänner 2009 beginnt sein Tagwerk. Da und schimmern schon die ersten grünen Rasenflächen durch die weisse Schneedecke. Nichts deuetet darauf hin, dass der Tag mit ÄRGER beginnen würde. Ja sogar hie und da ein kurzer Sonnenstrahl blitzte druch die Wolkendecke. Oh. doch . Eine "Firma Namens Cablecom Gm.b.H. " entwickelt sich mehr und mehr zum Schrecken in unserer Strasse. Mühsam lädt man seine aktuellen Tagesmails auf den heimischen PC. Darunter ein Werbemail eben dieser Firma (bitte rechtes Bild anklicken). Sollte dass das Ende aller Qualen der letzten Wochen gewesen sein ? Von uns, unseren Nachbarn, den Leuten im Quartier und im Ort. Bekommen wir endlich wie versprochen eine Hispeed Verbindung ? Fragen über Fragen.
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Zu früh gefreut. Mit diesem Mail wurden wir der letzten Hoffnung beraubt, unser Vertrag bei Cabelcom würde nun endlich beidseitig erfüllt. Leistung gegen Geld. Aber nein, lesen sie selbst. (Bitte anklicken) Sie bieten entgegen dem Werbmail an, nach 1 Woche wieder gratis downzugraden. Von 10.000 auf 2000 Kbit/s / 200 Kbit/s. ( nicht mehr auf die ursprünglichen 5000) Haben sie doch den Mund zu voll genommen. Von nichten. Die können es offenbar nicht besser.* Der kleinen Bürger von der Strasse, würde bei diesen grosspurigen Versprechen wegen Betrugsverdacht unter die staatlichen Fittiche genommen. Doch diese Firma lässt man ungeniert werkeln. Wochen, Monate, Jahre. Voll all die Foren dieses Landes mit Ärger, Frust und Machtlosigkeit. Beim Beobachter auf Platz der Reklamationen. Jetzt werden auch noch die Kunden ganz offen für dumm verkauft. Dieses Mail wurde nicht irrtümlich online gestellt. Dafür muss kein Mitarbeiter gekündigt werden. Die sind einfach so gecoacht worden. Das Mail soll aufrütteln. Schlimmeres verhindern.
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Ja sogar die Geschichtsbücher musste man schon umschreiben. Neu droht man den Kindern nicht mehr mit dem schwarzen Mann, sondern: " Dann hole ich die Cablecom ins Haus , wenn du nicht brav bist¨". Die grossen Onkels sitzen nicht in der Schweiz. Deren Sprache würde man genau so wenig verstehen wie ihren Kundendienst, der sich hinter Computerstimmen versteckt und die man im Minimum 20 Minuten suchen muss, weil sie sich so gut versteckt halten. Dabei spiele ich so gar nicht gerne Blinde Kuh. Plötzlich schrecke ich hoch. Habe ich das alles nur geträumt. Aber nach dem Hochfahren meines PCs sehe ich , nein, dass ist Wirklichkeit. Mühsam, bit für bit geht es da ab. Sonst sind sie verdammt schnell, wenn sie dir das Inkassobüro ins Haus schicken. Ein Sitzstreik oder Finanzstreik würde das Elend nur verstärken. Wie lange schauen da unsere Aufsichtsbehörden noch zu. Lügen haben kurze Beine.

IM-Mediennachlese

* Der 4 Tagesbeweis (bitte anklicken)



Quo vadis bei Cablecom

Quo Vadis, ist laut Wiki unter anderem auch ein Schiebespiel-Puzzle. So müssen sich derzeit langjährige Kunden der Cablecom vorkommen. Offenbar gibt es neu Hausverwaltungen, die nicht mehr bereit sind die TV-Grundanschlusskosten, welche normalerweise über die Nebenkostenabrechnung verrechnet wurden, einzuziehen. Die letzten Wochen wurden deshalb solche unverständlich formulierte Schreiben versendet, die speziell ältere Leute irritiert, welche jahrzehntelang so ihren Obulus indirekt über die Hausverwaltung entrichten hatten. (Bitte anklicken) Ist Cablecom auf der Suche nach ihren Kunden ? Man schiebt hin und her und hofft, dass etwas hängen bleibt. Auch die Abfassung des Textes ist sehr "kundenfreundlich". Man ist offenbar dabei seine Puzzleteile über die Schweiz zu verteilen, um sie im Anschluss zusammenzusetzen. Passt irgendwie zum Alltag beim Monopolisten. Da opfert man lieber um die 100 Arbeitsplätze, als endlich mal kundenfreundlicher zu agieren und sei es nur bei einem einfachem Brief. Die Plombe als Wink mit dem Zaunpfahl !

Macht man sich auf den Seiten des Mieterverbandes klug, so kann man dort auf die Frage , ob man denn TV via Satelitenschüssel empfangen darf, folgende Antwort finden :

Ja, gestützt auf die in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Informationsfreiheit haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Fernsehempfang über eine Satellitenschüssel. Mietvertragsklauseln, welche die Installation einer Satellitenschüssel verbieten, sind demnach ungültig.

Eine Ausnahme gilt höchstens dort, wo öffentliche Bauvorschriften das Ortsbild schützen. Klar ist, dass Mieterinnen und Mieter bei der Installation einer Satellitenschüssel soweit möglich auf das Erscheinungsbild des Hauses Rücksicht nehmen müssen. Wer über einen Balkon verfügt, muss die Schüssel dort platzieren und darf sie nicht einfach an die Fassade schrauben. Die Vermieterschaft kann aber grundsätzlich nichts dagegen einwenden, dass die Satellitenschüssel das Balkongeländer überragt und sichtbar ist.


Deshalb würde ich mir in ähnlicher Situation selbiges überlegen. Umsomehr ich dann wieder mehr Sender empfangen könnte als derzeit mit der Cablecom-Grundausstattung. Positiv, die monatlichen Kosten entfallen auf Dauer.

PS: Umgekehrt gibt es mit der Plombe kein Internet über die C-Dose ! Monopoly?

Zum Thema : Ohne TV kein Internet

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