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Im Zuge der Abstimmungsargumentation, wurden ja seitens einer Partei, immer wieder eine Wertanpassung an die örtliche Kaufkraft der ausbezahlten Renten im Ausland eingefordert. -
Nun wissen wir ja aus unserer vormaligen Projektarbeit, dass viele den Weg ins Ausland gewählt haben, weil sie dort mit der Rente ihr Auskommen haben. Indirekt wird dies ja auch in den nachstehenden Bestimmungen zur Erreichung einer EL* festgehalten. Abgesehen davon, kann das örtliche Klima dazu beitragen, gesundheitliche Leiden zu lindern. Nicht umsonst werden ja Leute auch zum Kuren geschickt um sich zB in der guten Luft von Davos zu erholen.
Wann werden Ergänzungsleistungen ausgerichtet ?
Was wäre wenn, nun alle diese Personen in die Schweiz zurückkehren um hier ihren Lebensabend zu verbringen. Speziell bei jenen, deren Kaufkraft der erhaltenen Rente im Lande nicht reicht. Um es auf den Punkt zu bringen – das Fiasko wäre wahrscheinlich noch grösser. Aber bitte im Detail.
Wenn die AHV-Rente nicht ausreicht ?
*AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
>>>>Ergänzungsleistungen (EL) <<<< Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Rechtsanspruch auf EL
Auf EL haben Personen mit einer AHV- oder IV-Rente bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz einen Rechtsanspruch, wenn die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden EL auch ohne eine Grundleistung der AHV/IV ausgerichtet. Ausländerinnen und Ausländer haben erst Anspruch auf EL, wenn sie seit mindestens fünf (Flüchtlinge, Staatenlose, Staatsvertragsausländer in gewissen Fällen) oder zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft sind. Bürgerinnen und Bürger eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates müssen in der Regel keine Karenzfrist erfüllen.
Anmeldung für EL
Wann werden Ergänzungsleistungen ausgerichtet ?
Was wäre wenn, nun alle diese Personen in die Schweiz zurückkehren um hier ihren Lebensabend zu verbringen. Speziell bei jenen, deren Kaufkraft der erhaltenen Rente im Lande nicht reicht. Um es auf den Punkt zu bringen – das Fiasko wäre wahrscheinlich noch grösser. Aber bitte im Detail.
Wenn die AHV-Rente nicht ausreicht ?
*AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
>>>>Ergänzungsleistungen (EL) <<<< Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Rechtsanspruch auf EL
Auf EL haben Personen mit einer AHV- oder IV-Rente bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz einen Rechtsanspruch, wenn die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden EL auch ohne eine Grundleistung der AHV/IV ausgerichtet. Ausländerinnen und Ausländer haben erst Anspruch auf EL, wenn sie seit mindestens fünf (Flüchtlinge, Staatenlose, Staatsvertragsausländer in gewissen Fällen) oder zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft sind. Bürgerinnen und Bürger eines EU-/EFTA-Mitgliedstaates müssen in der Regel keine Karenzfrist erfüllen.
Anmeldung für EL
Die EL werden durch den Kanton festgesetzt und ausgerichtet. Bis auf die Kantone Zürich, Basel-Stadt und Genf sind für die EL die kantonalen Ausgleichskassen zuständig.
Informationen zu den EL
Informationen zu den EL
Auf der Internetseite der AHV-IV Institutionen (www.ahv.ch) finden Sie weiterführende Informationen zu den EL.
Mehr Infos : AHV - Ergänzungsleistungen / Merkblätter
Mehr Infos : AHV - Ergänzungsleistungen / Merkblätter